26. Komora dvorská (v Prase) podává císaøi dobré zdání o zprávách arciknížete Arnošta v pøíèinì rychlé pomoci na obranu Charvatských a Slovanských hranic proti deroucím se Turkùm. Komora dvorská vyjadøuje se na rozkaz císaøský, zda-li a pokud rychlá pomoc penìžitá by žádána býti mìla pøi arciknížeti Ferdinandovi Tyrolském, pøi vévodovi Bavorském, pøi arcibiskupovi Solnohradském, pøi stavích Èeských, Moravských, Slezských a Lužických, dále pøi Nìmeckých, Vlašských knížatech a pøi papeži.

1592, 30. èervna. — Opis souè. v c. a kr. spol. arch. fin. ve Vídni sub Reicksgedenkbuch è. 475, fol. 319 etc.

Allergnädigister Kaiser und Herr. Euer Kais. Mt. haben etliche unterschiedliche der Fürstll Durchl. Erzherzog Ernstens zu Österreich nacheinander einkommene Schreiben vom 15., 17., 18., 19. und 20. dies Monats Juni, alles den leidigen und ganz gefährlichen Stand der Crabatund Windischen Gränitzen und des Feinds derer Orten habendes thätliches Fürnehmben, auch allbereit erzeigten Angriff und Gewalt und die hergegen von Ihrer Durchl. und weiland Erzherzog Carls Landen zum höchsten gesuchte und gebetene förderliche Hilf, Rett- und Fürsehung betreffend, mit nachfolgenden Decret von der Reichshofkanzlei auf die Hofkammer geben lassen, dass sie solche bei eignem Courrier hieher uberschickte Gränitzzeitungen sambt den Beilagen, soviel die darinnen begriffene Kammerartikel betrifft, der höchsten Eil und Wichtigkeit nach unverzogenlich berathschlagen und E. Kais. Mt. in erster Audienz solche erspriessliche Mittel, darauf E. Kais. Mt. sich alsogleich resolvieren möchten, fürschlagen, daneben auch in fleissige Beratschlagung ziehen sollten, im Fall die angedeute eilende Hilfen bei der Fürstl. Durchl. Erzherzog Ferdinanden, dem Herzogen in Baiern und dem Erzbischofen zu Salzburg über Zuversicht nicht zu erhalten, ob nicht dieselben umb ein gewisses Anlehen zu ersuchen, dann auch, was von der Krön Böheimb, dem Herzogthumb Schlesien und beiden Markgrafthumben Mährern und Lausnitz absonderlich begehrt werden möchte, und solches gleichergestalt mit Gutachten furbringen.

Nun befindet die Hofkammer aus jetzt angeregten Schreiben die Sach nicht allein mit der Crabatischen und Windischen, sondern auch mit allem andern E. Mt. Gränitzwesen ingemein, als nämlich Canischa, Raab, denen Kleinhäuseln, den Bergstädten, Oberhungern und was demselben ferner zugehörig, allenthalben in so gefährlichen, bösen und ganz beschwerlichen Terminis stehen, dass es ausser des endlichen Verlusts (welchen der Allmächtige mit Gnaden lang verhüten wolle) nicht übler, gefahrlicher noch beschwerlicher damit stehen könnte, und dass es numehr leider mit demselben dahin kommen, dessen sich die Hofkammer noch fürlängst besorget und fürgewarnet, ja dass auch unmüglich eine oder die ander Festung für des Feinds Fürbrechen und Gewalt länger zu sichern und zu erhalten, man komme dann dem Kriegsvolk nicht allein alsbald mit einer Bezahlung anjetzo, sondern trachte auch daneben ehist auf eine solche Hilf, daraus man das Wesen hernach die folgende Zeit noch weiter erhalten, oder da es, wie es sich schier allem Ansehen nach fast dahin erzeigen will, zu einem offnen Krieg und Feldzug kommen sollt, man doch zum wenigsten Anfangs mit Geld und aller Nothdurft gefasst sein könnte.

Dann weil der Türk, wie die leidige Zeitungen mit sich bringen, die Hauptgränitz in Crabaten, das Haus Wihitsch, allbereit eingenomben, welches doch weit über die hundert Jahr als ein Gränitzhaus gegen ihme dem Türken in der Christen Gewalt gewest, und sich der Feind über öfters Versuchen desselben nicht mächtigen können, so ist wohl zu besorgen, es werde dabei allein nicht verbleiben, sondern er sein Heil und Glück noch weiter versuchen und dann der Bascha zu Ofen und der von Temetschwär auch bei den übrigen. Festungen, darzu sie dann, wie die jetzt einkummene Zeitungen mit sich bringen, sich mit aller Kriegspräparation und Nothdurft zur Belagerung und ins Feld staffiert gemacht, bei solcher Gelegenheit nichts unterlassen, sondern gleichsfalls allerhand thätliche und feindliche Angriff fürnehmben. Daher nun nothwendige Fursehung und Sorgfältigkeit um so viel desto mehrers vonnöthen, weil im widrigen Fall sieh sonsten keines andern zu versehen, dann eben dessen, was sich jetzund mit Verlust des Hauptfleckens Wichitsch zugetragen, dass dergleichen allen andern E. Mt. Gränitzen begegnen und eine nach der andern in des Feinds Rachen und Gewalt mit Verlust vieler Tausend Seelen gerathen werde.

Und obwohl die Hofkammer nit weis, wass E. Mt. etwo auf das über die hievor einkummene gleichmässige Gränitzzeitungen gegebenes Gutachten in einem und dem andern allbereit angeordnet und befohlen haben mag, weil ihr der Hofkammer diesorts, wie es wohl ein Nothdurft gewesen, weiters nichts communiciert worden, daher ihr dann auch ganz beschwerlich, jetzund weiter zur Sachen zu reden oder ihr ferners Gutachten und Bedenken aufm Grund, wie es etwo sein sollte, zu geben, so hat sie aber doch auf das, wie sie die Sach nach Gelegenheit deren ihr angehändigten Schriften und demDecret vermuthen müssen, E. Mt. gnädigisten Bereich nach ihr Gutbedunken, so gut sie es verstanden, hiemit gehorsamist furbringen sollem, die werden sie auch, zum Fall dasselb je nicht nach Nothdurft oder wie es etwo diesorts sein sollte, gestellt, gnädigist für entschuldiget halten. Und befind erstlich die Hofkammer bei dieser Sach, als welche sie mit Fleiss erwogen und berathschlagt, dieselb principaliter auf dem beruhen, wie jetzumd in aller Eil dem Wesen ingemein nicht allein mit Geld, sondern auch Munition und Proviant geholfen werd, und das sowohl für Ihr Durchl. weiland Erzherzog Carls Land, als auch E. Mt. eigenthumblüche Gränitzen.

Soviel nun aber Ihr Durchl. Erzherziog Carls Land und was etwa diesorts fürzunehmen sein möchte, belangt, da ist es numehr einmal an dem, dass dieselben Land, sonderlich Crabaten, weil Wichitsch dahin ist, in höchster Gefahr stehen. Ihre Durchl. Erzherzog Ernst schlagen das Mittel mit eilender Hilfsuchung bei Erzherzog Ferdinanden, Baiern und Salzburg für, mit Bericht, dass die Stände der dreier Lande Steier, Kärnten und Krain bei jetziger ihrer Zusammenkunft gleichfalls das ihrige thun werden, bitt daneben zum höichsten, die crabatischen Restanten zu bezahlen, sonderlich aber in Abschlag dersellben die 11.000 Gulden, welche der Pfalzgraf Churfürst in Abschlag seiner 82jährigen. Reüchshilf erlegen goiie, völlig herumb zu lassen.

Was angedeutete Hilfssuchung bei Erzherzog Ferdinanden, dem Herzogen von Baiern und Bischofen: zu Salzburg betrifft, darüber wird E. Mt. der Hofkammer Gutachten hernach gnädigist vernehmben.

Soviel aber die crabatischen Restanten belangt, da sieht die Hofkammer nicht, wie ihnen, den erziherzogischerjj Lancien, in solcher Eil und zu gegenwärtiger Noth, weil zu derselben Einbringund Erlangung noclü vjej Zeit gehört, einiche Hilf daraus beschehen kann. Dieweil aber auch E. Mt. sie bei jetziger grossen Gefahr und Noth sie so gar nicht lassen können, so war die Hofkammer der gehorsamben Meinung E. Mt. möchten ihnen die pfälzischen 11.000 Gulden, ungeacht, dass man gleichwohl dieselben t zu Erzeugung der türkischen Präsent neben anderm vermeint gehabt und man derer davon hart entrathen wird müssen, gleich völlig hinumb erfolgen und die Erstattung hernach aus andern Mitteln und denen Geldhandlungen, so sonsten zu der Präsent deputiert worden, thuen lassen. Dardurch wurde djen ständen etlichermassen, wann sie E. Mt. gnädigiste Hilf und Affection dergestalt gegen ühnen vermerken würden, ein Herz und sie umb soviel desto williger gemacht, auch das ihrige bei der sacnen treulich zu thun und darzusetzen.

Daneben so erscheint aus Ihrer Durchl. Schreiben soviel, dass Sisseg und desselben zehen Wachthäuser andjer Kulp und Sau gleichsfalls nicht in kleiner Gefahr sein und dass von allen Orten einhellig dahin geschlossen und gerathen wird, weil das Capitel zu Agranib dasselb länger zu erhalten je nicht vermag, dass demnach E. Mt. zu Verhütung mehrers Schadens solches in ihre Defension nehmben, dem capitel mit gleichmässigen Einkommen oder Gülten auswechseln, dasselb recht besetzen und dem Ban in Windischland untergeben lassen sollten. Derselben Meinung nun ist die gegenwurtig Hofkammer auch alein hat sie darbei gehorsamist soviel vermelden sollen, weil dennoch aus denen überschickten Schreiben erscheint, dass sich der Bischof und das Capitel zu Agramb selbst bei denen steirischen Latnden destwegen angeben, daher wohl zu vermuthen, es werde den Steiern an Versicherung und nothwendiger Erhaltung dieses Orts nicht wenig gelegen sein, ob nicht die Sach bei ihnen den Steiern dahin zu richten, damit sie solches Ort in ihre Bezahlung genomben hätten, damit käme der Unkosten von E. Mt. ersparten dieselb jährlich ein etlich Tausend Gulden, wie dann nicht zu zweifeln, da es anders nur dextero modo an sie die Steirer gebracht, sie, als die das Gränitzwesen dennoch bisher nicht wenig in Acht genomben, daran ihnen auch gleichsfalls nicht wenig gelegen, sie möchhten sich diesorts willfährig finden lassen; und zum Fall es anders je nicht sein könnte, möchten E. Mt. sie ehe einer Hilf aus künftigen Reichshilfen darzu vertrösten.

Dann so naben Ihre Durchl. Erzherzog Ernst noch für diesem, als man zu Hinwegfertigung der jüngst hineingesichten türkischen Verehrung 40.000 Gulden bei Erzherzog Ferdinanden in Abschlag desselbjen ausständigen Reichshilf aufgebracht, umb Hinumblassung des davon für die crabatische und windische GrranitZen gebührenden vierten Theils angehalten, sie sein aber dazumal dahin gewiesen worden) das wejl man angeregter 40.000 Gulden von der Präsent gar nicht entrathen könnt, dass sie solche 10.000 Gulden gleichwohl absonderlich bei Ihrer Durchl. Erzherzog Ferdinanden suchen und sehen soltten, damit sie dieselben herausbringen möchte. Dieweil aber, soviel die Hofkammer Nachirjc]ltung ha^ darauf noch bisher nichts erfolgt, so könnt nicht schaden, dass die Stand in gegenwärtig grogsen Noth solches bei Ihrer Durchl. Erzherzog Ferdinanden nochmals mit allem Eifer getrieben hätten, denen könnten E. Mt. beinebens Vertröstung thun, auch ihrerstheils durch Schreiben oder zum Fall es Vonnöthen, gar durch einen Abgesandten die Sach bei Ihrer Durchl. befördern zu heifen.

Und weil sich auch aus denen einkommenen Schreiben, sonderlich aus des Grasweins, obristen Ambtsverwaltern im Windischland, gethanen Bericht befind, dass der Ban im Windischland wenig bei der Sachen thut, inmassen er dann sein Kriegsvolk aus Brest nicht mit geringer Gefahr der Festen genomben, sich mit der Nichtbezahlung entschuldigt und da er, der Graswein, mit seinem Volk nicht gewesen, das Haus leer blieben und vielleicht schon in des Feinds Hände gerathen war, so wird ein Nothdurft sein, dass er Ban dahin vermahnt werde, damit er auch das Seinig, wie sichs gebührt, thue und nicht auf andere sehe.

Dieweil aber auch ein Nothdurft, dass ihme und den andern Gränitzern gebührliche Bezahlung beschehe, sonderlich bei der numehr so lang ausgestandenen Armuth und Hungersnoth, damit sie sich wiederumb erholen und dem Feind um soviel desto tapferer Widerstand thuen können, so wird die-selbig länger keineswegs anzustellen sein, wie dann auch, inmassen der Kriegsrath dahin gehet, gar viel besser, dass man das alte und des Feinds und dieses Wesens allbereit gemahnte und erfahrne Kriegsvolk bezahle und erhalte, weder neu unerfahrnes Volk aufnehmhe, mit denen man nit fortkommen oder bestehen kann, zudem dass es auch allerhand Ungelegenheit und Schwierigkeit verursachen, auch dem alten Kriegsvolk zu desto ihrem stärkeren Ablauf nur desto mehr Ursach geben würde.

Die Hofkammer hat gleichwohl unlängst zu Erlangung vier Monat in Geld und Tuch, darzu man dem draussen zu Wien gemachten Überschlag nach ungefährlich bis in 70.000 Gulden bedürftig, E. Mt. das Mittel mit Hungerischen Altenburg und denen klein Dreissigisten in Hungern nambhaft gemacht, darauf dann auch E. Mt. erstlich ein solche Summa, als nämlich auf Hungrisch Altenburg 50.000 und auf die klein Dreissigist, so der hungrischen Kammer untergeben, 20.000 Gulden und nacher abermals soviel zu anticipieren bewilligt. Wie aber Ihre Durchl. und die daussige Hofkammer berichten, so hab man über allen angewendten müglichen und höchsten Fleiss bisher weder auf ein noch das andere Ort gar nichts aufbringen noch erhandeln können. Geht derwegen Ihre Durchl. in einem ihrem Schreiben vom 18. dies Monats dahin, weil es numehr mit der Kammer Credit gar aus und verloren und sie lauter sehen, dass sie die Hofkammer draussen weiter nichts aufzubringen noch zu erlangen vermag, so hätten Ihre Durchl. auf andere Mittel gedacht, deren man sich bei solcher Eil in gegenwärtiger Noth gebrauchen könnte: als erstlich wolle der Nicolai 22.000 Gulden Baargeld, darunter allein 2.000 Gulden Tuch begriffen, darleihen, dergestalt, dass er noch dies Jahr 11.000 Gulden an Vieh abtreiben müge, die andern 11.000 Gulden solle man ihme in zweien Jahren mit 8 per cento aus den Dreissigisten bezahlen und daneben zu seiner Ostermayrischen Schuld verhelfen. Dieweil dann solches eine gute Partita, wie es dann auch Ihre Durchl. ihrestheils für gar annehmb-lieh halten, so hätt die Hofkammer darwider gehorsamist kein Bedenken und inöcht dieselb von ihme also angenommen werden; dann so wären Ihre Durchl. bedacht, die 4.000 Gulden verhandens fertigs Kanischer Baugeld, so die Landständ ob der Enns dargebeu, desgleichen die 6.G66 Gulden und fünf Schilling, so sie die Obderennser dies Jahr auf Kanischa zu erbauen bewilligt haben und sie sich darzugeben erbieten, auch in dieser Noth anzugreifen; daneben weil von der unterennserischen Landständ Burggebäuhilf bereit 20.000 Gulden zu Händen E. Mt. Hofkammerraths, des Hagen, erlegt und auf Michalei oder Martini wieder 10.000 Gulden gefallen werden, welches bereit erlegte Geld derzeit umbsonst feiren liege: ob E. Mt. bei der so hohen Gefahr ein Summa Gelds dannenher gnädigist darleihen Hessen, diemit man das Kriegsvolk in Kanischa bringen und des Feinds Intention verhüten könnte.

Dieweil dann dem Wesen dardurch geholfen werden, die Bezahlung auch einer und der andern Post, die ohnedas dieser Zeit feirend liegen, hernach aus den Dreissigistgefällen ohne allen Verlust wohl wiederumb besehenen und nach und nach erstattet worden kann, allermassen man sie sonsten andern Parteien, so darauf darliahen, thun müsste, also dass E. Mt. noch der obderennserischen Bewilligung oder dem Gebäu an diesem Darlehen nicht allein nichts abginge, sondern dass man auch dardiirch das Interesse sambt vielen wucherischen Partitavörteln ersparen, auch umb das Geld halb Tuch gegen baarer Bezahlung erkaufen und bis in 30 per cento E. Mt. zu Gutem damit würde gewinnen können: so hätt die Hofkammer nicht allein kein Bedenken darwider, sondern war sowohl als Ihre Durchl. vom 26. dies aus der dausigen Hofkammerexpedition der gehorsamisten Meinung, E. Mt. sollten die 30.000 Gulden Baugeld völlig mittlerweil dargeben lassen, angesehen, dass die Noth und das Feuer gross, E. Mt. dabei, wie gemeldt, nichts zu verlieren haben und der Wiedererstattung von dem Dreissigisten gnugsamb vergewisst sein.

Ferner so verhoffen Ihre Durchl. auch die nächst auf Kanischa von den Unterennsern bewilligte 30.000 Gulden bei ihnen zu erhalten und dieselben daher zu gebrauchen. Das war nun ein guts Werk, und weil man dergestalt, da E. Kais. Mt. ihr die vorgebunden Punkt gnädigist also gefallen lassen, gleich mit den begehrten 90.000 Gulden zu Bezahlung vier Monatsold in Geld und Tuch völlig aufkommen und gefasst würde sein können, so werden sich E. Kais. Mt., ehe Ihr im übrigen was weiters fürbracht wird, zuvor hierüber mit Gnaden zu entschliessen wissen.

Audiatur votum. Placet imperatori, ausser des Wienerischen Baugelds, damit hab es ein ander Gelegenheit, weder dass es feiren dürfe, und wollen Ihre Mt. sich hernach darüber entschliessen. Letzten Juni anno 1592.

Obwohl nun allergnädigister Kaiser und Herr auf obgehörten Weg denen zu Kanischa, Windischland, den Kleinhäuseln, den Deutschen zu Komora und Raab ein Bezahlung beschehen und der Sach dardurch so weit Rath geschafft werden kann, damit das Kriegsvolk wiederumb in die Festungen und zu ihren Stellen gebracht und in jetziger Feindsnoth gegenwärtig und zum Widerstand in Bereitschaft sein könne, so ist doch dem Wesen dardurch ausm Grund gar nicht geholfen, sondern wird man in Kurzen wiederunib Geld auf dasselbe eintweders haben oder die Noth noch viel grösser und gefährlicher weder jetzund werden und es mit den Gränitzen gleich zu dem numehr oftermals fürgewarneten endlichen Verlust gerathen lassen müssen. Woher man aber auch alsdann die Nothdurft hernehmben wird können, dieweil man jetzund schon allerdings ansteht, das haben E. Kais. Mt. allergnädigist wohl zu bedenken. Einmal ist kein anders Mittel, man thue ihme auch, wie man wolle, weil augenscheinlich zu sehen, dass weder E. Mt. noch weiland Erzherzog Karls Lande weder jetzund noch auch im Friedstand, da sich dergleichen wie jetzo schon möcht zutragen, mit ihren Hilfen und Widerstand gegen diesem mächtigen Feind gnugsamb, als die ehiste Ausschreibund Haltung eines Reichstags und Erlangung einer ergebigen Reichshilf. Dann obwohl Ihre Drchl. auch von einem Churfürstentag oder Deputationstag, so in Ansehung der Sachen erforderten höchsten Beförderung fürzunehmben sein möchte, Meldung thun, so besorgt doch die Hofkammer wohl, man werde ausser eines Reichstags nichts richten, noch zu einer erspriesslichen Hilf kommen können, wie dann weiland Kaiser Maximilian hochlöblichster Gedächtnus sich anno 66. gleichsfalls dieses Mittels mit eilender Haltung eines Reichstags gebraucht hat und gebrauchen müssen.

Über das, so wird man auf die übrige Nothdurften, als Proviant und Munitionswesen, auch jetzund etwas haben, wie nicht weniger auch auf die Bergstädt und Oberhungern gleichsfalls bedacht sein müssen. Davon aber, soviel Oberhungern belangt, E. Mt. hernach die Nothdurft furgebracht werden solle, und kann dem Proviantwesen aus der obderennserischen Bewilligung, inmassen E. Mt. aus einem absonderlichen Fürbringen vernehmben werden, wohl Hilf und Rath geschafft werden. Jetzund aber ist es fürnehmlich an dem gelegen, weil, wie verstanden, weder die steirischen Lande noch E. Mt. für sich selbsten diesen Feind und seine Gewralt allein ausstehen noch übertragen können, wie der Sachen alsbald und in aller Eil zu helfen. Da deuten nun Ihre Drchl. auf die förderliche Hilfserlangung bei Erzherzog Ferdinanden, den von Baiern und Salzburg.

Was nun erstlich Ihre Drchl. Erzherzog Ferdinanden belaugt, da haben E. Mt. unlängst aus der Hofkammer Fürbringen vernomben, aus was Bedenken schlechte Raitung auf Ihr Drchl. zu machen, sonderlich in solcher Eil, wie man dann bisher auf beschehenes unterschiedliches Ersuchen in dergleichen Begehren nicht allein nichts ausgericht. sondern auch ihre schuldige Reichshilfen von derselben nicht erlangen können, aussei was man nächstverschienes Jahrs nicht ohn sonder Müh in Abschlag der selben 40.000 Gulden durch den Reichspfennigmeister herausgebracht. Dieweil aber auch Ihre Drchl. Erzherzog Ferdinand vermüg weiland Kaiser Ferdinands höchlöblichster Gedächtnus gemachten väterlichen Disposition in allweg schuldig sein, den unterösterreichischen Landen gegen dem Erbfeind auf den sich zutragenden Nothfall mit ihren Land und Leuten und derselben nothwendigen Hilf zuzespringen, inmassen dann in berührter väterlichen Disposition destwegen ein lauter Artikel einkommen, unnoth, E. Mt. damit zu behelligen, so wird bei E. Mt. stehen, ob sie in Ansehung dergleich ver-handenen so grossen Noth an Ihre Drchl. über die 10.000 Gulden, davon oben Meldung beschehen, welche sie für die Crabatisch und windische Gränitzen an denen allbereit empfangenen 40.000 Gulden zu ihrem angebührenden vierten Theil hinumbgeben sollen, ein Mehrers begehren und ein erspriessliche Hilf vermüg der Disposition suchen lassen wollen, und ob es schon alsobald nicht zu erlangen, dass man doch mittlerweil ein Anfang gemacht und, da etwas hernach erlangt würde, man sich desselben zu künftigen Nothdurften des Gränitzwesens gebraucht hätte.

Den Herzogen in Baiern betreffend, der wird besorglich mit Geld nichts thun können, weil er selbst zum höchsten benöthigt, und da man schon auf ein Hilf mit Volk gehen wollt, dieselb doch auch bei ihme schwerlieh zu erlangen sein. Es stehet aber gleichwohl dennoch bei E. Mt., ob sie ihn umb ein Anlehen auf künftige Reichshilfen bis in 20.000 Gulden gnädigst ersuchen lassen wollen.

So ist auf den Erzbischofen zu Salzburg gar kein Raitung zu machen, hat weder Geld noch Credit und allbereit sich zuvor umb 20.000 Gulden auf die künftige Reiehshilfen in Bürgschaft eingelassen, und da schon gar ein mehrer Fürstand oder Bürgschaft noch umb ein gewisse Summe bei ihme weiter zu erlangen wäi. würde doch garniemands auf ihne zu behandlen sein, wie man denn mit den nächsten durch ihne bewilligten 20.000 Gulden fast ganze drei Jahr umbgangen, ehe man die-selbigen zu Richtigkeit gebracht, und wann es ausser der Herren Fugger gewesen, dieselben wohl gar nicht hätt aufbringen mügen.

Was dann ferner bei der Krön Böheimb und desselben incorporirten Landen etwo absunderlich zu begehren sein möchte, da wissen E. Kais. Mt., dass dieselb, soviel Böheimb belangt, ohnedas mit den Herren obristen Landoffieiern durch den obristen Kanzler und Herren Hofkammerpräsidenten dahin handien haben lassen, damit sie aus denen Restanten, welche in der Zeit, als die Stände die Bezahlung in ihren Händen gehabt, gemacht worden und meists theils hinter ihrem gewesten Zahlmeister, dem von Malowecz, stecken blieben, bis in 50.000 Thaler auf das bergstädterisch Granitzwesen dargeben und erfolgen lassen wollten, inmassen sich dann sie die Herren obristen Landofficierer in ihrem jüngsten Allhiesein bei nächstem Landrecht auch gehorsamist bewilligt, alles das, was bei des von Malowecz Verlassenschaft verbanden, gegen E. Mt, beschehenem Erbieten, dass sie gedachte obriste Herren Landofficierer destwegen mit gnugsamben Scheinen versehen und sie gegen den Ständen künfti vertreten wollten, auf berührte Bergstädt erfolgen zu lassen, allein dass man nachsehen müsst, was für Baargeld, Silbergeschirr und Schulden gedachter von Malowecz hinter sich verlassen. Nun hat sich aber befunden, dass in baarem Geld bei 1916 Thaler und dann in versetzten Kleinodien, darumben aber schon Leut verhanden sein, die es haar auslösen wollen. 2500 Thaler verhanden. So wollen sie diejenigen, welche dem von Malowecz schuldig verblieben, auch dahin halten, damit sie auf nächstkunftig Bartholomei die Bezahlung thun. Wie hoch sich aber solche Schulden erstrecken uud wer die Debitores sein, die sein der Hofkammer nicht benennt worden, allein was unter währender Handlung sich der Herr obriste böheimische Kanzler vernehmben lassen, dass er ihme von Malowecz umb ein verkauften Hof 10.000 Thaler schuldig verblieben, der sich auch erboten, obwohl die Wittib und Erben, als auf welche seine Verschreibung lauten thue, sich eines längern Stillstands erboten, dass er doch E. Mt. zu unterthänigisten Ehren und Gefallen in Ansehung der jetzigen grossen Noth, auch ungeacht, dass ihme dieser Zeit die Bezahlung bei anderm seinen ohnedas habendem schweren Obliegen fast hart ankommen werde, müglichsten Fleiss fürwenden und sehen wollte, damit die Erlegung derselben auf den bestimbten Termin gewisslich beschehe, allein dass er hergegen von E. Mt. auch gegen denjenigen, so seine Verschreibung in Händen haben, der Schadlos halber gnugsamb versichert werde, welches dann an ihme selbst gar billich.

Nachdem aber wohlermelte obriste Landofficierer entzwischen von einander gezogen, so war die Hofkammer der gehorsamsten Meinung, E. Mt. möchten die Abwesunden alsbald und inner acht Tagen hieher zu erscheinen erfordern, die noch Anwesunden aber allhie behalten und alsdann zu ihrer Zusammenkunft mit ihnen berathschlagen lassen: erstlich, was über des von Malowecz Schulden auf einen oder den andern Weg zu Hilf der bergstädterischen Gränitz alsbald erlangt und zusammengebracht werden möchte; item wasgestalt mit den Ständen in Mährern zu handien, damit sie gleichs-falls sich in gegenwärtiger Noth, wie die aus Böheimb, mit einer extraordinari Hilf auf die Bergstädt finden lassen wollten, und wer zu solcher Handlung zu gebrauchen; desgleichen, wie ein extraordinari Hilf bei denen aus Schlesien auf Oberhungern zu erlangen und ob dasselb in Ansehung der grossen Noth und Eil noch für den bevorstehunden Fürstentag anzubringen oder aber auf den Fürstentag zu handien sein möchte; also auch, wie bei beden Markgrafthumben Lausnitz ein gleichmässige Hilf, ungeacht, dass gleichwohl schlechte Hoffnung fruchtbarlicher Verrichtung verhanden, zu erlangen. Darüber könnten nun wohlermelte Herren Landofficierer nothdürftig vernornben, und was sie diesorts für thunlich befinden wurden, mit ihrem Gutachten ins Werk gericht werden.

Die Ersuchung der benachbarten Potentaten auch deutschen und wälschen Fürsten betreffend, da war erstlich, soviel Ihre Päpstliche Heiligkeit belangt, dieselbe Ersuchung fürlängst zwar gut ge-west, da man darzu umb deren bald auf einander etlicher unterschiedlicher Papst erfolgten Todfäll halber anders darzu kommen hätt können, und ist solche Ersuchung auch noch keineswegs anzustellen, sondern ehist so müglich, bei der verhanden so grossen Noth, als welche nicht allein darzu grosse Ursach gibt, sondern auch umb so viel desto stärkere Hoffnung fruchtbarlicher Verrichtung macht, zu befürdern und an die Hand zu nehinben; allein weiss die Hofkammer nicht, weil E. Mt. dieser Zeit keinen ordinari Orátorem drinnen zu Rom haben, der Cardinal von Madrutsch auch von dannen allbereit verreist sein solle, wem etwo diese Sach bei Ihrer Heiligkeit mit Nutz zu handien anbefohlen werden möchte. Darüber aber E. Kais. Mt. sich von der Reichskanzlei aus ferner zu entschliessen und die weitere Nothdurft zu verordnen werden wissen.

Also ist auch ein Nothdurft, dass die Fürsten in Italien in jetzigem Nothfall auch nicht ausgelassen werden, wie man denn occasionem ex re zu nehmben und ihnen solche starke Motiven und Ursachen zu Gemüth jetziger Zeit zu führen hat, dass sie sich billich bewegen lassen und daher etwas thun sollten. Darinnen nun gleichfalls bei gedachter E. Mt. Reichshofkanzlei, sonderlich welche aus ihnen nach Gelegenheit deren daher tragenden Affection zu ersuchen sein möchten, die fernere Nothdurft zu bedenken und zu handien sein wird.

Dass man aber auch die deutsche Fürsten im Reich ersuchen solle, bei denen wird es umb-sonst und ausser eines Reichstags und Bewilligung einer allgemeinen Reichshilf besorglich nichts zu erhalten sein, sintemal dieselben fast alle, ausser Pfalz, zuvorher schon das Ihrige gethan, und da sie nicht gewesen, man etliche jetzt nach einander hineingenschickte türkische Präsenten weder zusammenrichten noch fortschicken hätte können, es war dann, dass einer oder mehr bei E. Mt. solche

Begehren, Sollicitatioues und Anbringen hätten, darinnen E. Kais. Mt. ihnen willfahren, dardureh man beinebens von ihnen ein Anlehen herausbringen könnte, welches man aber bei der Reichskanzlei am besten wird wissen.

Und obwohl in angeregtem Decret des Künigs in Hispanien halber kein Meldung beschieht, so vermeint doch die Hofkaninier, es sei desselben Ersuchung in allweg nicht zu erlassen, sondern dieselb fast nothwendig. fürträglich und erspriesslich; wie aber dasselb anzugreifen, darüber könnt von E. Mt. Oratorn, dem Herren Khevenhüller, allerhand gute Information und Bericht genomben werden.

Sonsten hat die Hofkammer wohl gedacht, weil fürkombt, dass der Künig von Dänemark ein ansehenliche und starke Baarschaft beisamben haben solle, ob nicht von demselben etwo ein erspriess-lichs Anlehen zu erlangen; dieweil aber je der Hofkammer daneben unbewusst, was es etwo derer Orten, sonderlich dieser Zeit, da noch der junge Künig unter der Tutel und nicht im völligem Regiment ist, mit der Administration für ein Gelegenheit hab, so stellt sie, die Hofkammer, zu E. Mt. gnädigisten Gefallen, ob sie durch dero geheimbe Räth, als denen die Gelegenheit und wie es allenthalben im Reich stehet, besser bekannt, die Nothdurft diesorts berathschlagen und ihr mit Gutachten fürbringen lassen wollen.

Unter anderm hat die Hofkammer bei Fürbringung dieser Gränitzsach und gleich zu Beschluss derselben E. Mt. auch soviel hiemit erindern sollen, dass obwohl die Ausfuhr der Ross aus Böheimben verboten, dass doch mit den Passbriefen bei der böheimischen Kammer sehr unordentlich umbgangen und die Ross in grosser Anzahl ausm Land geführt Worden; dieweil aber bei jetziger Feindsnoth nicht rathsamb, die Ross, deren man etwo selbst wohl bedürftig sein möchte, ausm Land zu lassen, so wollt die Hofkammer gehorsamist rathen, sie hätten die Fertigung der Passbrief dieser Zeit bei ermelter böheimischen Kammer gänzlich eingestellt. Darüber sich nun E. Kais. Mt. u. s. w.

Dicit imperator: Diese Beratschlagung sei der gestrigen, so mit den geheimben Räthen gehalten worden, fast gemäss und solle man dies Gutachten der Reichskanzlei communiciren. Der Erforderung der böheimischen Landofficierer werde es nicht bedürfen und die Sach also wohl jedes Orts angestellt werden können. Mit Dänemark thue es nichts, doch mög man der Holsteinischen Abgesandten, so kürzlich hieherkommen sollen, erwarten und mit ihnen daraus reden, also auch wegen Nitausführung der Ross die Landofficierer vernehmben. Letzten Juni anno 1592.




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