17. Purkmistr a rada města Chebu posílají vyslanci svému Dru Bart. Fuchsovi pohár jako dar pro
presidenta nad apelací, i připomínají, žeby i pro jiné vysoce postavené osoby, kteréž přízní městu jich jsou nakloněny, pocty zaslali, pro jiná však nutná vydání na příhodnější dobu odložiti museli.

V CHEBU. 1592, dne 24. dubna. — Orig. v arch. města Chebu.

Unser freundlich Dienst zuvor. Ehrenfester und hochgelehrter Herr Doctor, guter Freund. Euer an uns gethanes Schreiben, so ihr uns bei Herrn Adam Cramer, euern Mitabgeordneten, zuge schickt, haben wir uf sein Zuhauslangen empfangen, darbei münd- und schriftlich angehört, was in den anbefohlenen Sachen bis hero tractiert und verricht. Und dass nun unsere und gemeiner Stadt 2 Sachen sich bishero also verlängern und zu keiner Erledigung uber so wichtige und unser ferner unerträgliche Unkosten gedeihen wollen, ist uns so schmerzlich, als beschwerlich euch das Aufwarten und Sollicitiren vorfallen mag. Wie dem, haben zwar an euerem Fleiss und Mühe wir kein Mangel und zweifeln auch noch nit, ihr ferner das wenigste an euch erwinden lassen werden. Nehmen darbei zu Dank an, dass uf Herrn Cramers Abreisen ihr zurück blieben, sintemal es die höchste Nothdurft und j durch Abwesenheit, weil die Sachen anitzo am Zweck beruhen, leicht etwas verabsäumet. Und werdet ij bei Erledigung der Zollsachen insonderheit euer Instruction und unsern unterthänigsten Schreiben, so wir an Ihre Kais. Mt gethan, nachzugehen wissen und in diesen und andern anbefohlenen Sachen dermassen verhalten, wie unser insonderheit Vertrauen zu euch steht.

Und habt hierbei den Becher sampt ein Schreiben an Herrn Appellation-Präsidenten, Ihr Gnaden, zu empfangen, so ihr dahin wollen präsentieren, wie ihr zu thun wohl wisset. Darbei habt ihr inliegend aus der Abschrift unsers an Ihr Gn. gethanen Schreiben den Inhalt zu vernehmen. Und zwar erkennten wir uns schuldig gegen vielen unsern günstigen Herren denselben mit Verehrungen vorzugehen, so wisst ihr aber unser Unvermögen und die täglich uns obliegende Ausgaben, dass wir also darzu füglich nit langen mögen. Werdt derwegen solches in Acht zu nehmen und uns bis zu besser Gelegenheit bei denselben zu entschuldigen wissen.

Dass ihr euch beschwert, wie bisher euch nichts geschrieben, auch die Gelder nit zugeschickt worden, ist zwar wegen des Mtschreibens die Ursach, dass wir stetigs euer Schreiben gewärtig gewesen, daraus wir Ursach euch zu schreiben nehmen mögen; weil eines unterblieben, so hat das ander auch nit fürgehen mögen, nichts wenigers haben den 17. dies wir euch bei ein Kammerboten Schreiben sowohl von Ihrer Gn. dem Herrn von Kolowrat etzlich anhero geschickte Brief zugeordnet, des VorJednánl léta 1592. í sehens, ihr dieselben werden empfangen und aus unseren Schreiben vernommen haben, dass in Kurzem die Gelder dahin verordent werden sollen. Nun sollte zwar von uns dem nachgangen worden sein, so seind wir aber an etzlichen Orten, da uns Geld vorwähnet, verzogen worden, darumben demselben nit mögen Vollziehung beschehen, nichts wenigers hoffen wir täglich der Auszahlung. Und weil wir aus der Relation befunden, dass dem Herrn Schwarzberger allererst umb sein Bedenken die Zollsach zugestellt, ist uns solches darumben bedenklich, weil zuvor die Herren Officierer darüber geschlossen, dass allererst an diese Ort dieselb umb ferner Gutachten geben, daher zu fürchten, dass die Sachen in anderweg gericht und umb soviel gefahrlicher die Gelder vergeblich hinein geschickt werden sollen. Wie dem, wollen wir stündlich uns damit gefasst machen, und wobald ihr in Zollsachen mit Umbfertigung des Privilegii und Patenten werden erledigt sein, wollen ihr uns bei ein eignen Boten solches berichten, sollen zum schleunigsten euch die Gelder zukommen, und wie oben gemelt, wollen ihr euch die Sachen euern Erbieten nach treulich lassen befohlen sein. Das seind wir hinwieder zu beschulden urbietig und ihr sollen euer Hauswesen nochmaln bei glücklichem Zustand wissen. Wünschen euch hierbei ferner Glück zu schleuniger Expedition und fröhlichen Wiederanheimbkunft. Gott unser aller Beistand. Datum den 24. Aprilis anno 92.

 

Burgermeister und Rath der Stadt Eger.






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