Den 22. Martii oder 1. Aprilis. Diesen Tag haben wir abermals bei den Herren Räthen angehalten, seind aber, wie des Tags zuvorn, bis zu des Herrn Hoffmans Ankunft in Geduld zu stehen ermahnet worden und darumb das wenigist nicht verrichten mögen.

Den 23. Martii oder 2. Aprilis. Als wir erfahren, dass Herr Hoffmann in der Nacht wieder zu Haus gelanget, seind wir bald umb Uhr Fruhe zu seinem Zimmer gangen und so lang, bis er in Rath gehen wollen, aufgewartet, und do wir ihn angeredet und berichtet, wie wir von den Herren Räthen allein bis zu S. Gn. Ankunft in Geduld zu stehen ermahnet, und darumben gebeten, dass S. Gn. des Kreis und Stadt ingedenk sein und doch die schweren Unkosten, die bishero ufgewendet werden müssen und ferner nit zu ertragen noch zu erlangen, gnädig erwägen wolle, hat er erstlich, was es fur Sachen, gefraget, und als wir ihn derselben erinnen, ferner vermeldet, dass er anders nicht vermeinet, dann solche in seinen Abwesen furgenommen worden sein sollten, und Tolle mit den Herren Räthen daraus reden.

Den 24. Martii oder 3. Aprilis. Weiln wir dann gesehen, dass die Sachen von einen Tag zum andern durch die Herren Räthe verschoben, auch einestheils derselben gar vergessen wollen, als haben wir ein Nothdurft erachtet, Kais Mt. selbst unterthänigist anzulangen und umb gnädigist Verhör und endlichen Bescheid demuthigist zu bitten, derohalben nachfolgend Supplication gestellet und verfertiget.

Allerdurchlauchtigister, grossmächtigister und unüberwindlichster Römischer Kaiser, auch zu Hungern und Beheimb Kunig. Allergnädigister Kaiser, König und Herr! E. Kais. und Kunigl. Mt. gnädigist ausgegangenen Befehlich, so den 28. Februarii nägsthin verschienen datiert, haben die von der Ritterschaft des Egerischen Kreises, sowohl Burgermeister, Rath, Gericht und Gemeind der Stadt Eger den 17. instehendes Monats Martii allererst und also drei ganzer Wochen nach dem Dato mit gebuhrender R,everenz empfangen und daraus in unterthänigistem. Gehorsamb vernommen, dass E. Kais. und Kunigl. Mt. etliche hochwichtige Handlung, so derselben und der Kron Beheimb als auch deren incorpoi°ierten Länder männiglichen concernieren und betreen, furgefallen und darumb ihnen auferlegen und befehlen lassen, ihre genugsame vollmächtige Abgesandten in continenti und mit dem forderlichsten als muglichen anhero abzufertigen, damit E. Kais. Mt. gnädigister Will alsdann angehön, solcher Tractation beigewohnet und gebuhrender Bescheid erwartet werde. Ob nun wohl gedachten von der Ritterschaft als auch Burgermeister und Rath, in Betracht, dass in angezogenen E. Kais. Mt. gnädigisten Befehlich das negotium und Furhalten nicht begrien und zuvor inhalt ihrer Privilegien jederzeit in dergleichen Begeben durch Commissarien mit ihnen tractiert und gehandelt, dass auch ohne der Inwohner und Gemein Vorwissen und Beliebung sie, sich in ichtwas einzulassen nit mächtig, mit genugsamer Vollmacht abzuordnen verhinderlich, hochst schwer und unmüglich furgefallen, so haben sie doch, weiln wegen E. Kais. Mt. in der Contributionsachen geschehenen hochwichtigen und zuvor bei Kreis und Stadt unerhörten Verwilligung, so bishero nit angenommen werden wollen, zum drittenmal Abordnung herein geschehen müssen und wir allbereit darzu denominirt, uns insonderheit aufgetragen, diesen E. Kais. Mt. gnädigisten Vorbeschied neben den andern und also beede zugleich untenhänigist zu ersuchen, das Begehren anzuhören, und do es fernete Hilfen belangt, die Unmuglichkeit einzuwenden oder Hintergang zu bitten. Wann dann gestriges Tages von denen hierzu verordneten Herren Landrechtsitzern und Räthen Ihr Gn. uns E. Kais. Mt. gnädigister Will nit allein nothdurftig furgehalten, sondern auch die unvormeidlich untethänigist eingewandte Entschuldigung, warumb derzeit mit genugsamer Vollmacht kein Abordnung geschehen mögen, nicht angenommen werden wollen, und daher dieser Bescheid ertheilet, dass diese Sachen E. Kais. Mt. unterthänigist referiret, der Contribution wegen aber bei der behemischen Kammer uns ein gewisser Tag zur Verhör ernennet werden solie, und aber do die Sachen in die Läng, wie zuvor auch geschehen, verzogen, der Unkosten ferner zu ertragen unmüglich, solchs auch dem Kreis und Stadt zu unwiederbringlichen Schaden gereichen thät: als haben E. Kais. Mt. wir hiermit unterthänigist anzulangen keinen Umbgang haben mögen, und ist demnach an E. Kais. und Kunigl. Mt. unser allerunterthänigist, demüthigist Flehen und Bitten, die geruhen doch nicht allein unser und unser P°incipalen eingewandte Entschuldigung gnädigist anzunehmen und den gebetenen Hintergang zu verstatten, sondern auch die Anordnung zu thun, damit wir in der, Contributionsachen unvorzuglichen gehört, des fernern grossen und hinfuro unerträglichen Unkosten geübrigt und dermaleins mit gnädigisten endlichen Bescheid und Resolution versehen werden mögen. Das umb E. Kais. und Kunigl. Mt. alles unte°thänigisten Gehorsambs mit Darsetzung Leibs und Guts zu vordienen seind unser Principalen und wir wie schuldig als auch bereit und willig etc.

Nachdem solch Supplication verfertigt, seind wir zum Herrn Hoffman gangen, denselben aber nicht daheimb funden, sondern soviel erfahren, dass er beim Herrn obristen Kanzler. Darumben wir uns auch dahin verfüget und weiln etliche Räth alldar beisammen, so lang, bis dieselben ufgestanden, verwartet und in Herausgehen von gedachten Herrn Hoffman S. Gn. diesen Bescheid erlanget, dass die Herren Räthe von den Sachen Unterredung gehalten, und do wir bei dem Herrn obristen Kanzler anhielten, wurde uns ein Stund zur Verhör ernennet werden, Derhalben wir uns alsbald anmelden lassen und durch Herrn Seidlitz diese Antwort uberkommen, dass wir nunmehr abtreten und ufn Dienstag bei der beheimbischen Kammer gewiss verhört und länger nit ufzogen werden sollten.

Den 25. Martii oder 4. Aprilis haben wir nach gehaltener Mess Kais. Mt. unterthänigist aufgewartet und die angeregte Supplication ufs kurzte, als geschehen mögen, erwieden und zu Ihrer Eais. Mt. Handen unterthänigist ubergeben. Darauf Ihr Kais. Mt. sich gnädigist dahin vernehmen lassen, dasc der Ritterschaft und Stadt gehorsambs Erscheinen billich beschehen auch daran Ihr Mt. gnädigist Gefallen tragen und derowegen befehlen wollten, dass wir gehort und mit Bescheid versehen werden sollten.

Nach solchem zum Herrn obristen Kanzler gangen und aufgewartet. Der hat, sobald er uns gesehen, angefangen und ermeldet, dass wir folgendes Tages gewiss gehört werden würden und arumb folgendes Tages umb 8 Uhr bei der beheimbischen Kammor aufwarten und uns finden lassen sollten.

Den 26. Martii oder 5. Aprilis. Deroegen wir alsbald nach 6 Uhr zu Hof gangen und Herrn Lidlaw sowohln Herrn Secretario Quintus, wasmassen wir uf die Kammer remittirt und vorbe schieden, vermeldet, auch unser, wann die Herren zusammen kommen, ingedenk zu sein gebeten.

Wann dann sie von dem Vorbescheid nichts wissen wollen und doch darbei angezeigt, dass es wohl sein möge und dass es alles beim Herrn Hoffman stehe, wann nur derselbe zur Kammer komme, als seind wir wieder hinab gangen und bis S: Gn. ausgehen wollen, aufgewartet, auch do wir ihn angeredet, diesen Bescheid erlanget, dass er gleich hinauf gehe und die Sachen furgenommen werden sollen, zweifel auch nicht, es werde uns solchs allbereit angemeldet sein.

Wie wir ihn nun bis zur Kammer gefolget und die Herren Räth und Officierer, als Herr Landrichter, Herr obrist Kanzler, Herr Popel, obrister Kammermeister, Herr Hoffman, Hofkammerpräsident, Herr von Fels, Herr Schlosshauptmann, Herr von Seidlitz, Herr Lidlaw, Herr von Sternberg und Secretarius Quintus in der Kammer zusammenkommen und wir furgelassen, hat gedachter Herr Hoffman uns nachfolgender Gestalt angeredet: was die Röm. Kais. Mt. sich uf jungst der Abgesandten Furbringen gnädigist resolvirt, werde man noch ingedenk sein, solchs auch ohne Zweifel aus der Abgeordneten Relation nothdurftig vernommen haben; wann dann derselbe unter andern dies vermag, dass man den 24. Martii, nunmehr verschienen, anderweit mit gewohnlicherer Vollmacht anheroschicken und gebuhrliche Antwort dorauf in Gehorsamb geben solle, und wir uns diesfalls bei dem Herrn obristen Kanzler angeben: als hätten Ihr Kais. Mt.. gegenwärtige Herren abgeordnet und solche Antwort von uns anzuhören befohlen, darumben wir solche mit der kurz zu thun wissen wurden. Hierauf wir der Ritterschaft und gemeiner Stadt Nothdurft mit allen Umbständen, wie in der Instruction von eins zum andern begriffen, so kurzlich, als geschehen mögen, erzählet und solches alles zu erwägen gebeten.

Wie nun solches verrichtet, hat Herr Hoffman weiter gefraget, ob man auch dessen, so mündlichen furtragen, schriftlichen Befehlich, und begehret denselben furzulegen. weiln wir uns dann solches nicht verwiedern mögen, als haben wir ferner angezeigt, obwohl einiger Pfening, er werde dann anticipin, ferner zu willigen und von den Unterthanen einzubringen unmuglich, dass wir doch weiter befehlicht, sintemaln die Herren Stände ihre Hilfen bis uf anno 92 gerichtet, zu dem gedachten ahr auch noch 2000 fl. hinnachzusetzen, wollten derhalben solche hiermit vermög der schriftlichen Instruction, die dann solchs mit mehrern ausweisen würde, auch gewilliget und noch, wie zuvorn, alle ferner Begehren einzustellen unterthänig und hochstes Fleisses gebeten haben. Und als wir hierauf ausgetreten, ist Herr Secretarius Quintus uns hinnachgeschickt und von demselben des Rentmeisters Quittung, weiln solcher in der Instruction gedacht, abgefordert worden.

Do es nun ein Viertel uf 1 Uhr ungefährlich und die Herren aus der kaiserlichen Kuchen ihnen etliche Speisen hinauf tragen lassen, haben Ihr Gn. durch den Thurhüter uns auch zur Malzeit gehen und umb 12 Uhr wieder hinauf kommen heissen. Und ob wir wohl zu benannter Stunde aufgewartet und uns bei Ihr Gn. anmelden lassen, seind wir doch weiter nicht furgelassen worden und endlich umb 4 Uhr dohin beschieden, weiln den Herren Räthen andere hochwichtige Sachen furgefallen, dass wir wohl abtreten und folgendes Tages umb 9 Uhr wieder bei der Kammer aufwarten möchten. Weiln wir aber nicht alsbald hinweg gangen, sondern der Herren Ihr Gn. Austritt emanen wollen, hat ungefährlich umb 6 Uhr Herr Secretarius Quintus uns von Saal zu sich in die Kanzelei erfordern lassen und uf unser Erscheinen zu wissen begehret, wer doch die 3000 fl. hinein geführet und wer die Commissarien, so solch Anlehen gesucht, gewesen. Darauf wir ihme zur Antwort geben dass solchs unsers wisseus von wilhelmb Keslern, gewesenen Gerichtsschreiber, geschehen und dass wir, wer die Commissarien gewesen, kein wissen tragen; sonder Zweifel wurde solchs bei der Kanzelei zu finden sein.

Als nun die Herren fast umb 7 Uhr aufgestanden, seind wir dem Herrn obristen Kanzler bis in sein Haus und Zimmer gefolget und von S. Gn. sowohln Herrn Landrichter, der auch mit ihme hinabgangen, soviel vernommen, dass sie glauben, man werde gewiss uf morgenden Tag einen Bescheid haben.

Den 27. Martii oder 6. Aprilis seind wir alsbald fruhe zu Hof gangen und vermög des gegebenen Abschiedes bei der Kammer ufgewartet, aber nicht furkommen und endlichen durch Herrn Lidlaw, der nach 10 Uhr herab zur Malzeit gehen wollen, diesen Bescheid erlanget, dass Herr Hoffman sich anmelden lassen und zu vernehmen geben, dass er für 1 Uhr nicht zu Hof kommen könnte, darumben wir uns bis dohin gedulden müssen, wie dann auch Herr Landrichter und Herr obrist Kanzler, als sie aus der Kanzelei gangen, ingleichen vermeldet.

Nach Mittag, do wir wieder aufgewartet, haben wir nicht allein erfahren, dass zwar die Herren unser Sachen unter Handen, aber worauf es in enen und den andern verblieben, nicht gefunden werden wolle, dann Hem Secretarius Quintus solchs verleget, sondern wir seind auch bald hernacher eingelassen worden. Was nun Herr Hoffman uns in Namen der andern Herren uf die geschehene Antwort vermeldet, haben E. E. aus unsern derowegen an sie erfolgten Schreiben, so den 28. Martii datiert, mit mehren vernommen.

Den 28. Martii oder 7. Aprilis haben wir wie vor also auch nach Mittag bis uf 11 Uhr aufgewartet und von Herrn Lidlaw in Herausgehen soviel vernommen, dass die Herren Räthe folgendes Tages bei Kais. Mt. gewiss Audienz verhoten und alsdann des Kreis und Stadt Eger Sachen furnehmblich referirt werden sollen. Herr Secretarius Heugel aber, so uns unterwegens begegnet, vermeldet, dass wir die lamentationes zu Prag würden anhören müssen, dann man alle verloffene Acten in Contributionsachen aufzusuchen befohlen. Und weiln wir hernach selbst gesehen, dass Herr Host den ganzen Tag fast darmit zubracht und der Sachen sehr viel, seind wir nicht wenig darumben erschrocken und betrübt worden, darumben nachfolgends

den 29. Martii oder 8. Aprilis an die Röm. Kais. Mt. ein Supplication gestellet und dieselbe nach gehaltener Mess folgender Gestalt unterthänigist ubergeben:

Allerdurchlauchtigister, grossmächtigister Römischer Kaiser auch zu Hungern und Beheimben Kunig! Allergnädigister Kaiser und Herr! Die von Adel und Ritterschaft des Egerischen Kreises wie auch Bullgermeister und Rath der Stadt Eger seind uf angesatzten 24. Martii in Contributionsachen durch uns gehorsambst erschienen und uber vorig allbereit unerhört und unerträglich gethane Bewilligung noch 3.000 fl. unterthänigist hinzugesetzet, auch nunmehr in die dritte Wochen allhier gehorsambist aufgewartet. Wann dann, allergnädigister Kaiser und Herr, einige Zehrung mehr nicht vorhanden noch zu erlangen, auch do die Sachen länger ufgezogen, wir die Gelder, so E. Kais. Mt. aufzuzählen uns befohlen, angreifen und Zehrung darvon nehmen müssten, also bitten E. Kais. Mt. wir alleruntelthänigist, die geruhen doch die Herren Räthe, so uns gehört, hierüber gnädigist zu vernehmen und die Anordnung zu thun, damit die geschehene hochwichtige Bewilligung dermaleius angenommen und wir ferner Zehrung und Unkosten geübrigt sein mögen, das seind etc.

Nach Mittag wieder zu Hof gangen und soviel erfahren, dass man folgendes Tages bei Kais. Mt. gewiss Audienz gewärtig.

Und als nach 5 Uhr die Herren Räth ufgestanden und wir Herrn Seidlitz angeredet, hat er in gleichen solchs auch vermeldet und uns darbei veltröstet, dass wir für den Feiertagen gewiss abgefertigt werden sollten.

Den 30. Martii oder 9. Aprilis hat Herr Hoffman uf unser Ansprechen vermeldet, dass er gestriges Tages mit dem Herrn obristen Kanzler aus der Sachen geredet und von ihme ein Memorial empfangen, soll heut Ihr Kais. Mt. furgetragen werden; was er bishero bei den Sachen befordern konnen, sei mit allen Willen geschehen.

Nach Mittag seind die Herren Räthe beim Herrn Trautzhaimb [Trautson.] zusammen kommen und sich, wie wir glaubwürdig berichtet, alldar eines Bescheid verglichen.

Uber dem Nachtessen hat Herr Host uns den kaiserlichen Abschied und Decret in Defensionsachen bei seinem Jungen zugeschickt. Und dieweil wir befunden, dass hierauf Kais. Mt. wie auch die Herren Räthe unterthänig anzulangen ein Nothdurft sein wollen, als haben wir

den 31. Martii oder 10. Aprilis drei unterschiedliche Supplicationes stellet und verfertiget, die erste an Ihr Röm. Kais. Mt. nach gehaltener Mess folgender Gestalt ubergeben: Allerdurchlauchtigister, allergnädigister Kaiser und Herr! E. Kais. Mt. haben uns als Abgeordneten des Egerischen Kreises durch ein gnädiges Decret anheimbs zu reisen gnädigist erlauben lassen; vann aber die on E. Kais. Mt. zur Contributionsachen verordnete Herren Räthe Ihr Gn. in jungster Verhör uns bis auch in derselben endliche Resolution erfolge, allhier zu verwanen aufgetragen, und nunmehr die hachstheilige Zeit instehend: als bitten E. Kais. Mt. wir allerunterthänigist, die geruhen auch in dieser Sachen uns gnädigist vorabschieden und anheimb zu vemeisen erlauben zu lassen, damit E. Kais. Mt. ferner in dieser heiligen Zeit unangelangt bleiben und wir des schweren Unkosten abkommen mögen. Das umb E. Kais. Mt. und Kunigl. Mt. etc. Hierauf Kais. Mt. gnädigist vermeldet: Ja es soll geschehen.

Von dannen seind wir zum Herrn obristen Kanzler gangen und uf unser Anreden auch uberreichte Supplication in Heraustragen diese Antwort uberkommen, dass die Sachen, so in seine Expedition gehörig, er allbereit erlediget, auch sonder Zweifel der Abschied uns zukommen sein wurde. Was die Contribution anlange, gehört solchs uf die Kammer; hab gleichwohl verschienen Tages mit dem Herrn Präsidenten doraus geredet und selbst angehalten, dass er dieselbe Kais. Mt. unterthänigist furtragen und wir fur den Feiertagen unsern Bescheid darin auch haben möchten, und rathe nochmals, dass wir bei ihme Herrn Präsidenten selbst auch anhielten, so wolle er ihme die Supplication auch zuschicken und der Sachen erinnern lassen.

Wie wir nun zum Herrn Hoffman kommen und durch S. Gn. Secretarium die bei Handen habende Supplication eingeben lassen, hat er uns an Herrn Lidlaw remittirt, auch gedachten Secretario in der Sachen zu erinnern befohlen, und do wir selbst auch zum Herrn Lidlaw kommen und umb gnädig Beforderung alles Fleiss angehalten, hat er zum Antwort geben, dass unser Begehren billich und er gleich jetzo nach dem Secretario Quintus geschickt; sobald derselbe zur Stell, würden etliche Räthe uf der Hofkammer zusammenkommen und sich eines Bescheides vergleichen, den wir alsdann haben sollten, und do er die Sachen nach gemeiner Stadt Wunsch zu befördern wüsste, wollte er es gerne thun und an ihme nichts mangeln lassen.

Do wir nun erfahren, dass deme in Grund also, seind wir wieder zur Hofkammer gangen und weiln Herrn Seidlitz und Herrn Lidlaw wir alldar befunden, so lang ufgewanet, bis sie ufgestanden und von einander gangen. Alsdann Herr Seidlitz unangesprochen angefangen und gesaget: Ihr wäret gern zu Haus; nun Morgen, wills Gott, wird es gewiss geschehen. Und als wir ferner gefraget, wo man umb Bescheid anhalten müsse, hat Herr Lidlaw nicht allein vermeldet, dass solchs bei der beheimbischen Kammer geschehen müsse, sondern auch in gleichen angezeiget, dass der Bescheid endlich und gewiss erfolgen werde.

Den 1. (11.) Aprilis seind wir bald Fruhe zum Herrn Lidlaw gangen, und als er ausgehen wollen, uf unser Ansprechen den Bescheid bekommen, dass er gleich den Secretanium Quintus unser Sach zu befordern ermahnen lassen und hoff, dass wir des Tages noch würden verreisen können: sollten derhalben bei der Kammer aufwarten.

Herr Seidlitz, do er zu einem andern aus seinem Zimmer gangen und uns gesehen, selbst angefangen und gesaget: Ihr Herren, ihr wartet vergebens allhier, gehet nur aufm Saal, werdet heut gewisslich euren Abschied haben.

Herr Quintus vermeldet, do nur die Herren zusammenkommen, wolle er den Bescheid lesen, sollen uns auf die Reis schicken und Geld auszählen. Weiln aber wenig Räth zu Hof kommen, ist Herr Quintus zu denselben geschickt und von Herrn Lidlaw uns ferner vermeldet worden, dass die Sachen allenthalben richtig erlediget und Herrn Quintus zu verrichten ferner befohlen.

Derohalben wir nach Mittag zum Herrn Quintus in sein Behausung ufn Retschin gangen und umb Beforderung, damit uns der Bescheid zugestellet, alles Fleisses gebeten. Ob nun ohl vermeldet, dass der Bescheid umb 4 Uhr fertig sein solle, ist doch nichts darauf erfolgt, sondern seind endlichen folgendes Tages wieder umb 8 Uhr zur Kammer zu kommen und bis dahin in Geduld zu stehen ermahnet worden.

Den 2. (12.) Aprilis haben wir Fruhe beim Herrn Lidlaw angehalten, seind aber wie zuvorn an Herrn Quintus gewiesen und von demselben immen von einem zum andern gewiesen, auch so vielfältig tribulirt worden, dass wir, do anders der Bescheid uns erfolgen sollen, sechsmal zu Hof und wieder herab zu ein und andern Rath gehen müssen.

Und do wir endlichen den Bescheid von Quinto auch fast mit Unwillen erlangt, haben wir alsbald solchen verlesen, und weiln befunden, dass des Revers und Compulsorials darinnen nit gedacht, sondern solchs mit Stillschweigen ubergangen, haben wir daraus ein Protestationschrift an Ihr Kais. Mt. gestellet, solche zwiefach abgeschrieben und die eine uf die Hofkammer, die ander aber Herrn Lidlaw eingeantwort und ubergeben, auch soviel erfahren, dass Kais. Mt. die Sachen mit den wenigisten nicht furgetragen und allein durch die Herren Räth beim Herrn Trautzhaimb der Bescheid und Decret, geschmiedet worden. Endlichen ist das Geld in Rentmeisterambt ausgezählt und uns derowegen ein Recognition zugestellet worden.

Seind auch alsbald noch desselben Tages ufgewesen und bis gegen Dobraw verreiset. Gott helf, dass in kunftig mehr verrichtet und besser Bescheid erlangt werde.

 

Bartholomeus Fuchsius, Syndicus.






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