177. Zpráva vyslancù Chebských o jich jednání (od 23. bøezna do 13. dubna 1588) v Praze v pøíèinì bernì a defensí.

1588, 3. bøezna až 13. dubna. - Orig. v arch. mìsta Chebu.

Relation und summarischer Bericht was von dem 1. Martii bis uf den 3. Aprilis zu Prag verhandelt und in Contribution- und Defensionsachen verrichtet worden.

Ehrenfest, ehrbar, achtbar und hochweise, insonders gunstig und gebietend Herren! Auf E. E. und Hoch. sowohl deren von der Ritterschaft Gutachten und Befehlich haben sich die nach Prag verordnete Herren, als der edle und ehrenfeste Wolf Elbogner uf Ottengrün aus der Ritterschaft, dann Herr Hans Werner und Herr Wolf Pachelbel, beide des Raths, neben mir den Sonntag Oculi, so der 10. Martii war, erhaben, und weiln wir den 13. hernacher ungefähr umb zwei Uhr durch Gottes gnädige Hilf frisch und gesund zu Prag ankommen, als seind wir ungefährlich in einer Stund hernacher alsbald vermög der Instruction zum Herrn obristen Kanzler gangen und bei demselben uns angeben ollen. Wann aber Herr Secretarius Heugel gleich herausgangen und uf unser Ansprechen und angemeldten Gruss auch ferner angehängtes Bitten, dass er nämblich deren von der Ritterschaøt und gemeiner Stadt in besten eingedenk sein und darmit die Sachen soviel eher furgenommen und win Erledigung erlangen möchten, gunstig befordern helfen olle, ausdrucklichen vermeldet, dass wir derzeit umbsonst aufwarten thäten und nicht furkommen könnten, dann der Herr Kanzler alle teutsche Saehen eingestellet und niemanden mehr fur sich liess, und fur sein Person den zuentbotenen Grüssen und Glückwünschung sich bedanket, auch aller Beforderung erboten, sonderlich aber, dass es ihme ein Freud, dass er uns zu freundlicher Unterredung sehen und haben mögen, vernehmen lassen: als seind wir auch wieder abgetreten und folgenden hinauf zu Hof gangen, der Meinung, do die Herren lammerräth noch beisammen, dass wir deren Austritt erwarten und Herrn Seidlitz auch ansprechen wollten. Als wir nun zu Hof kommen, haben ir niemanden bei der Kammer funden, und von den Kanzeleiverwandten soviel vernommen, dass Herr Lasla Popel, gewesener Kammerpräsident, Kindt auf und die Herren Räth darzu eingeladen, darumben wir auch des Tages ferner nichts verrichten mögen und uns wieder in die Herberg begeben.

Den 14. (24.) Martii seind wir anfanglich zum Herrn Hoffman S. Gnaden als Hofkammerpräsidenten gangen und soviel vernommen, dass S. Gn. fur acht Uhr nit anzutreffen, derohalben nach dem Herrn Seidlitz uns begeben, und do er aus seinem Zimmer ufn Gang kommen, nachfolgender Gestalt, wie denn in gleicher Weis, mutatis tamen mutandis, bei den andern Herren Officierern und Räthen auch geschehen, angeredet:

Wohlgeborner und edler, gnädiger Herr! E. Gn. entbieten die vom Adel und Ritterschait des Egerischen Kreises, sowohl Burgermeister, Rath und Gemeinde der Stadt Eger ihre geflissen und willig Dienst, und do es E. Gn. an Leibsgesundheit und sonsten allenthalben glücklichen und wohl ergienge, erfuhren sie solchs nicht mit wenigern erfreueten Gemüt als ihr eigene Wohlfahrt, wünschen auch solchs von Gott dem Allmächtigen E. Gn. ferner. Und machen ihnen keinen Zweifel, Tasmassen dieselben in Contributionsachen uf heut den 24. Martii herein zu erscheinen und ferner Handlung abzuwarten vorbeschieden, E. Gn. noch gnädig ingedenk sein werden, bitten derhalben unterdienstliches, hochstes Fleisses, E. Gn. geruchen ihres gehorsamben Erscheinens ingedenk zu sein, und die Sachen dahin befordern zu helfen, damit dieselben soviel eher furgenommen und wir als die Abgesandten nicht lang ufgehalten, auch der hochstbeschwerlich Unkosten, so nun ein Zeit hero gewähret und ferner unerträglich, dernaaleins sein Endtschaft erreichen und ferner eingestellet werden möge. Des seind die von der Ritterschaft und gemeine Stadt hinwieder umb E. Gn. nach äussersten Vermögen zu verdienen wie schuldig also auch bereit und willig, so wollen wir es auch gegen dieselben alles Fleiss zu ruhmen keinesweges vergessen.

Hierauf Herr Seidlitz S. Gn. sich des zuentbotenen Grusses freundlicher bedanket und der Ritterschaft und Städten, wie ers nennet, ingleichen alle Wohlfahrt gewünschet mit fernern Anmelden, dass er der Sachen noch wohl ingedenk, sei auch davon im Rath geredet worden, also dass man die verschienen Wochen allbereit der Abgesandten gewärtig gewesen; halte darfur in Rathe, dass man den obersten Herrn Kanzler anspreche, so wolle er auch dahin gehen und sich der Sachen unterreden, so werde seines Verhoffens die Sach nicht lang aufgezogen werden; as an ihme, wolle er gern befordern. Seind also von ihme wieder zum Herrn Hoffman gangen und seines Ausgehens erwartet, und als wir S. Gn. ingleichen angeredet, hat er uns umb 10 Uhr uf der Kammer angeben heissen und darbei vermeldet, dass er auch hinauf gehen und mit den Herren Räthen sich unterreden wolle.

Nach solchem seind wir zum Herrn obristen Kanzler gangen, und weiln wir befunden, dass er noch in der Ruhe und fur 11 Uhr nicht aufstehen werde, uns folgend hinauf zu Hof begeben wollen, es ist uns aber gedachter Herr Hoffman gehen herab begegnet und unangesprochen uns vermeldet, dass die Herren Kammerräth nit zu Hof, sondern zum Herrn Jan Popel, Lehenhauptman, gangen, darumb er sie nicht antreffen mögen, wolle aber, dass wir uns bei ihme angeben, hinauf in die Kammer wissen Iassen.

Zu Hof haben wir bis uf 11 Uhr in der Kanzelei aufgewartet und von Herrn Mehl, Vicekanzler, den wir in Herausliegen angeredet, diesen Bescheid uberkommen, dass wir uns beim Herrn obristen Kanzler angeben und des Vorbeschiedes erinnern müssen, fur sein Person sei er der unser und wolle gern, was an ihme, befördern helfen.

In Herabgehen seind wir wieder zum Herrn obristen Kanzler eingetreten, aber weiln gleich die Malzeit angefangen und etliche Herren zu ihme kommen, haben wir unvorgelassen wieder abtreten müssen.

Nach gehaltener Malzeit haben wir uns wieder zum Herrn obristen Kanzler begeben und von 1 Uhr bis sieben zu Nacht aufgewartet, und wiewohl wir durch der Diener einen sowohln den Herrn Secretarius Maller uns angeben lassen, auch den Herrn Seidlitz und Herrn Hoffman, sowohln Secretario Heugel uns praesentiret und erzeiget, seind wir doch nit furgelassen worden, und endlichen in Herausgehen von Herrn Hoffman diesen Bescheid erlanget: dass unser zu demmal vergessen, und nunmehr, weiln die Herren von einander, eingestellet werden und wir uns gedulden müssen, wolle aber der Sachen folgendes Tages gewiss ingedenk sein.

Den 1. (25.) Martii haben wir beim Herrn obristen Herrn Kanzler abermals zu zweien unterschiedenen Stunden ufgewartet und nit furkommen konnen, darumben wir zu Hof gangen und unterwegen vom Herrn Secretario Heugel, der gleich zu Kais. Mt. erfordert, anhoren mussen, dass unser Aufwarten derzeit umbsonst und wir dessen wohl geubrigt sein konnten, sintemal jetzo in der Sachen, daran Ihr Kais. Mt. hoch gelegen, zu berathschlagen, ferner sagend: Vanum est vobis ante lucem surgere, neque enim hodie neque cras nec perendie quicquam efficietis. Ist also fort zu Hof gangen und seines Theils sich aller Forderung erboten.

Den 16. (2.) Martii seind wir des Morgens bald nach 6 Uhr zum Herrn Nostitz, Kammerrath, in seine Behausung gangen und alsbald wir uns angeben und anmelden lassen, in sein Zimmer erfordert worden. Als wir ihm nun der Ritterschaft und gemeiner Stadt Dienst neben wünschung alles guten angemeldet und des Vorbeschieds, wie bei andern auch geschehen, erinnert, auch gebeten, dass er des Kreis und gemeiner Stadt ingedenk sein, und dass man doch nicht so lang, wie zuvor, afwarten und so viel Unkosten aufwenden durfe, befordern helfen und des Kreis und gemeiner Stadt gnädiger Herr und Forderer sein wolle, hat er sich des zuentbotenen Grusses bedanket und nicht allein ingemein die Sachen zu befordern, sondern auch den Abgesandten insonderheit alle Hilf und Forderung zu erweisen sich anerboten, mit ferneren Vermelden, dass er wohl glaube, dass er derzeit soviel verzehret, als furn Jahrn zur Contribution bewilliget worden, wisse aber seine Theils nicht, wo oder an weme der Mangel, und wolle der Sachen bei Herren Räthen nicht vergessen.

Von dannen wir zum Herrn Hoffman gangen und ungefährlich bis umb 8 Uhr aufgewartet; auch do er in die Kammer gehen wollen, ihn angeredet und, dass S. Gn. des Egerischen Kreis ingedenk sein wolle, erinnert. Der vermeldet, dass er die Sachen, mit einem Finger auf ein Bundlein Brief weisend, gleich in seinen Handen und solcher nicht vergessen wolle.

Hernach haben wir uns fur die beheimbisch Kammer begeben, anmelden lassen und bis umb 11. Uhr aufgewartet, aber nicht eingelassen worden, viel weniger einigen nachrichtigen Bescheid bekommen. Derowegen wir hinab zum Herrn obristen Kanzler gangen und bis umb 12 Uhr aufgewartet. aber ebenmässig wie andermal nit furkommen mogen, ungeacht wir durch den Hofmeister und andere Diener uns zum oftern ange en lassen, und als wir etliche Herren Officierer zur Tafel gefordeit und kommen sehen, seind wir derzeit wieder abgetreten und bald nach 1 Uhr anderweit hinaufgangen.

Ob nun wohl der Herr Hofmeister zu uns kommen und vermeldet, dass er beim Herrn S. Gn. uns angemeldet und diesen Befehlich bekommen, dass er uns anzeigen solle, S. Gn. wissen sich der Sachen wohl zu erinnern, hätt auch vom Herrn Secretario Heugel soviel vernommen, dass er uns allbereit den Bescheid, wessen wir uns zu verhalten, angemeldet, derohalben wir ihn nicht anreden durfen, do es aber sonst ichtwas anders, dann den Vorbescheid betreffend, und wir mit dem Herrn S. Gn. zu reden, wolle er uns wieder anmelden und wurden alsdann furgelassen werden, so seind wir doch noch etlich Stund daruber alldar verblieben und endlichen der Herr Secretarius Heugel kommen, diesen Bescheid erlangt, dass der Herr Kanzler sich der Sachen allein nit unterfangen wolle, und weiln der Herr Landrichter allbereit herein citirt und erfordert, wurden wir bis ufn Montag in Geduld stehen müssen und alsdann verhöt werden und durften bis dahin ferner nicht auf warten.

Den 17. (27.) Martii seind wir erstlich zum Herrn Hoffman gangen und anderweit umb Beforderung ansuchen wollen und damals erfahren, dass S. Gn. bald Fruh mit dem Tag uf die Herrschaft Gräfenstein verreiset und unter acht Tagen nicht heimbkommen wurden. Darumben wir denn nit wenig erschrocken und wieder abtreten mussen.

Ingleichen ist uns auch hernach unterwegens angemeldet, dass Herr Seidlitz ebenergestalt verreiset und dass Herrn Nostitz ein Commission in Ober- und Niederlausitz zu verrichten aufgetragen, auch die Instruction allbereit zum Unterzeichnen geben und er in zweien Tagen auch fortverreisen werde.

So ist der obrist Herr Kanzler auch den ganzen Tag beim Herrn Schonfeld gewesen und nit antroffen werden mögen.

Den 18. (28.) Martii. Weiln wir so gar fur den Herrn obristen Kanzler nit kommen mogen, haben wir an S. Gn. nachfolgende Supplication gestellet:

Wohlgeborner gnädiger Herr! Wasmassen den jungst von der Ritterschaft des Egerischen Kreises, dann Burgemaeister und Raths der Stadt Eger Abgeordneten durch gnädigist Decret befohlen und aufgetragen worden, nicht allein die Sachen in einem und den andern, was sich begeben und ihnen furgehalten, nothdurftig zu referiren und ihren Principalen anzudeuten, sondern auch auf den 24ten Martii nägsthin verschienen mit gewöhnlicher und gleichformiger Bewilligung und Vollmacht wieder hiehero einzustellen und zu erscheinen, seind wir tröstlicher Zuvorsicht und Hoffnung, E. Gn. noch gnädig ingedenk sein werden. Wenn dann solchem die Abgeordnete gehorsambst Folge gelobt, auch die von der Ritterschaft sowohln Burgermeister und Rath der Stadt Eger demselben unterthänigist zu pariren sich schuldig ehkennet und darumb uns aus ihrem Mittel abgeordnet, und solchen Tag gehorsambst zu besuchen, auch was femer wegen iungst ergangenen gnädigisten Ausschreibens und Befehlichs Ihrer Kais. Mt. gnädigister will, unterthänigist uf Hinderbringen anzuhören, befohlen und aufgetragen, und wir nun allbereit funf Tag gehorsambist aufgewartet, und doch das wenigist, wenn und wo wir gehort und diese Sachen furgenommen werden sollen, nicht certificirt oder verständiget, und daher der Unkosten nur mehr gehaufet, auch hinfuro zu ertragen höchst schwer und nicht zu erlangen: als haben E. Gn. wir hiermit unterdienstlichen zu ersuchen, auch das uf iungst Ihrer Kais. Mt. erfolgten gnädigisten Befehlich uns von unsern Principalen zugestelltes unterthänigist Schreiben gebuhrlichen einzuantworten keinen Umbgang haben mögen. Und ist demnach an E. Gn. unser unterdienstlich hochfleissig Bitt, die geruhen uns doch gnädig dahin zu befordern, damit wir ferner nicht aufzogen, in den Sachen nothdurftig gehört und dermaleins derselben endliche Erörterung und gnädigist Resolution erlangen, oder do solche in Abwesen der Herren obristen Officierer und anderer Ihrer Mt. hierzu deputirten Räthe nit furgenommen werden und geschehen kann, uns ein anderer Tag ernennet und wir also der hochstbeschwerlichen Unkosten dermaleins geübrigt sein mögen. Das werden unsere Principalen neben uns hinwieder unterdienstlichen zu beschulden hochst geflissen erfunden werden.

Nachdem diese Supplication verfertiget und abgeschrieben, und aber weiln der Herr Kanzler noch in der Ruhe, nicht uberantwort werden konnen, seind wir zu Hof gangen und uf der Kammer allein den Herrn Schlosshauptmann, in der beheimbischen Kanzelei aber keinen einigen Secretaiium, viel weniger einigen Officierer befunden, auch in Erfahrung bracht, dass niemandes des Tages hinauf kommen werde, derowegen wir wieder abgetreten und Herrn Kanzler, sintemal derselbe niemands fur sich lassen wollen, durch S. Gn. Herrn Hofmeister die Supplication beneben dem veschlossenen Schreiben eingeben lassen und nach der Tafel wieder zu kommen ermahnet worden.

Als wir nun nach 1 Uhr ungefährlich wieder kommen, ist uns durch bemelten Hofmeister angezeigt und vermeldet worden, dass der Herr S. Gn. die Supplication und Schreiben verlesen und gleich Herr Seidlitz zu ihme kommen, unser auch gedacht und von Herrn Kanzler dahin bericht worden, dass der Herr Landrichter uf die geschehene Erforderung geschrieben und sich einzustellen erkläret, doch darbei, dass solche eher nicht, dann uf folgendem Tag geschehen könne, vermeldet, darumben die Sachen bis dahin eingestellet werden müssen. Und dieweiln wir gesehen, dass na zur stattlichen Gasterei zugerichtet und wenig derort ferner zu venichten, seind wir folgends hinauf zu Hof gangen und bei dem dicken Hansen, Kammerportierer, wer uf der Kammer sei, gefraget.

Ob nun wohl er vermeldet, dass ausser dem Herrn Seidlitz noch niemands hinauf kommen, haben wir doch uns bei demselben anzumelden und dass wir aufwarten, anzusagen gebeten und darauf nur ein Kleines zu warten und in Geduld zu stehen ermahnet worden, sintemal Hen Seidlitz S. Gn. noch mehrer Herrn gewärtig.

Indem nun Herr Nostitz auch zu Hof kommen und wir indessen, so Herr Kanzler uns zum , Bescheid geben lassen, berichtet, hat er sich mit Herrn Seidlitz hiervon zu unterreden erboten, auch solchs also zu Werk gerichtet.

Dann bald hernacher wir in die Kammer gefordert und uns von Herrn Seidlitz angeneldet worden, dass er beim Herrn obristen Kanzler gewesen und dass Herr Kanzler unser gedacht, auch angezeigt, dass wir uns bei ihme etlichmal angeben lassen, und hat die Sachen aus etlichen Ursachen, sonderlich weiln fast kein Officierer zum Stell, nicht können furgenommen werden; dieweiln man ufn kunftigen Mittwoch etlicher gewärtig, auch diejenigen, so von Kais. Mt. als auch den Ständen zu diesen Sachen verordnet, gegenwärtig sein werden, müsse man sich bis dahin gedulden, so werde alsdann die Sache, warumb man jetzo vorbeschieden, den Abgeordneten venneldet, auch die Antwort in der Contributionsachen, weiln jetzo die Zeit auch furüber, angehöt und in beiden Sachen zugleich ein guter Bescheid gegeben werden, und do man nur selbst wolle, könne man den Sachen bald abhelfen.

Hierauf wir uns gegen den Herrn, sonderlich Herrn Seidlitz S. Gn., dass derselbe unser beim Herrn obristen Kanzler ingedenk gewesen, bedanket und dabei ferner angezeiget, do das Vermögen wie der Will zum Geben bei denen von der Ritterschaft und Stadt Eger vorhanden, dass den Sachen längst abgeholfen und fernere Unkosten erspart worden sein sollten und dass es allein, wie mit Gott zu bezeugen, an Vermugen gemangelt. Ob auch wohl uns in die Länge allhier aufzuwanen hochst schwer, auch die Unkosten ferner zu ertragen fast unmuglich, dass man sich doch den Gehorsamb zu leisten schuldig erkenne und des angemeldten Tages gehorsamst erwanen, allein darbei gebeten haben wolle, der Sachen nit zu vergessen und zu endlichen Bescheid solche zu befordern. Dessen sich dann gedachte Herren abermals erboten.

Der 19. (29.) Martii seind wir nichts minders zu Hof gangen und den Herren Kamnerräthen uns erzeiget, auch in Herabgehen von des Herrn obristen Kanzlers Hofmeister vernommen, dass der Herr S. Gn. mit Herrn Seidlitz abermals von Sachen geredet und ihme befohlen, uns folgendes Tages umb 2 Uhr fur S. Gn. zu bescheiden, dann die andern von Ihrer Kais. Mt. darzu deputierte Herren Landrechtsitzer und Räth auch alldar sein und zur Stell kommen wurden.

Nachmittag, weiln der alt Herr D. Donner, Reichshofrath, zu Erden bestattet und von allen Hofdienern und Räthen begleitet worden, ist nichts zu verrichten gewesen, darumben wir auch uf Herrn D. Donners, Appellationsraths, Ansprechen de Leich gefolget und solche Ceremonien nit angesehen.

Den 20. (30.) Martii hat Herr Seidlitz, als wir fruhe, ehe er zur Hof gangen, fur seinen Zimmer aufgewartet und er uns ansichtig worden, selbst unangeredet vermeldet, dass umb 2 Uhr die Sachen gewiss beim obristen Kanzler wurden furgenommen werden. Dammben wir alldar aufwarten mussten. Und weiln nicht allein des Herrn obristen Kanzlers Hofmeister, sonder auch Herr Secretarius Heugel durch seinen Diener, als wir gleich bei der Malzeit gesessen, uns ebenmässig solchs anmelden lassen, als haben wir auch die benannte Stunde wahrgenommen und gehorsambst aufge-artet. Was nun derzeit in einen und den andern vorhandelt, ist alsbald in ein ausfuhrliches Schreiben bracht und abgeschickt worden, wie dann sub dato den 22ten Martii anno etc. 88 mit mehren zu sehen.

Den 21. (31.) Martii haben wir fruhe umb 6 Uhr beim Herrn Heugel uns begehrtermassen aufgehalten und soviel vernommen, dass die Herren Räthe mit der eingewandten Entschuldigung nicht zufrieden und dass man in Furtragen zu heftig geredet, so den Herren verdriesslichen, darumb gerathen, dass man gemach gehen und ufs allerdemuthigist reden und wes die Nothdurft, einwenden solle, so werde die Sache noch wohl gut werden. Und soviel er verstanden, sei der kunftige Montag zur Verhör in der Contributionsachen angesetzt, dann man ufn Freitag erst des Herrn Hoffmans gewärtig und ufn Sonnabend andere Sachen zu verrichten, darumben man sich bis dahin gedulden müsse.

Von dannen sind wir zum Herrn Seidlitz gangen und in Herausgehen soviel vernommen, do nur Herr Homan daheimb und zur Stell, dass die Sachen nit lang verzogen, sondern forderlichst erlediget werden sollten; darbei diesen Rath geben, dass man sich nur selbst nicht ufhalten und zur Sachen greifen solle. Fur sein Person sei er des Kreis und der Stadt guter Freund, hab auch sein Gemüth gegen vorigen Absandten, wie dann Herr Pachelbel sonders Zweifels dessen noch eingedenk sein würde, in Vertrauen eröffnet und erkläret, und wann man gleich disputiere und sich lang ufhalte, helfe es doch nicht und verursache allein der Sachen Verlängerung und viel Unkosten.

Als wir nun uns gegen seiner Gnaden bedanket und ferner zum Herrn D. Mehl kommen und furgelassen worden, auch neben angebotener Dienst und Wünschung aller glücklichen Wohlfahrt des beim Herrn Kanzler erfolgten Bescheids erinnert und dann des Kreises und gemeiner Stadt in besten eingedenk zu sein und uns zu soviel schleuniger Expedition und Erledigung zu befordern, unterdienstlich gebeten, hat er darauf vermeldet, dass man des Herrn Hoffmans warte und dass derselbe ufn Sonnabend zum längsten wiederkommen werde. Was an ihme, wolle er gerne befordern helfen; sei gleichohl zuvorn bei der Handlung nicht gewesen, darumben ihme auch jetzo viel darzu zu reden nicht gebühren wolle, doch hab er gestriges Tages die Herren nichts minders bericht, wie der Kreis , von allen Orten, von Pfalz und Markgrafthumb, sonderlich von derselben Hauptleuten geheiet und vexiret und immer eins nach dem andern gemeiner Stadt entzogen werde, halt aber gleichwohl darfür, dass man sich der Defensionordnung halber mit den Ständen billich vergleiche und in gut Vernehmen komme, dann do es geschicht, werde solches die Stadt besser in Acht zu nehmen und ferner Thätligkeit einzustellen, die Benachbanen verursachen; so könnten auch alsdann umb Hilf soviel meher angelangt und der Vereinigung erinnen werden. Seines Wissens wären zwar nicht viel Junkern im reis und derselbe eng, aber gleichwohl wäre es ein feine Stadt und Ort, und würde uber Vermögen nichts begehrt werden.

Ob wir nun wohl des geschehenen Erbietens und gethanen Berichts uns gegen S. Gn. unterdienstlichen bedanket und darbei vermeldet, dass wir als die Abgeordneten zu dernmal uns in wenigisten einzulassen nicht mächtig und dass in unbewussten Sachen kein Vollmacht verfertiget werden mögen, so hat er doch gesaget, man hab es wohl merken können, dieweiln man Wissen getragen, dass ein Landtag gehalten und dass man mit der Kron Beheimb leiden müsse; so geb solchs auch die Vollmacht tacite zu vernehmen. Aber wie dem, was er. bei den Sachen thun könne, woll er gerne thun.

Do wir nun unsern Abschied genommen und weiter gehen wollten, hat er ferner angefangen: Ihr Herren, ihr habt ein scharf Schreiben gethan wegen eure Stadtschreibers; es gehet solchs Herrn Hoffman und Herrn Seidlitz an. Und als wir vermeldet, dass solchs die hochste Nothdurft erfordert und dass man desselben lieber gar geübrigt gewesen sein wollte, aber, doch, weiln dem Stadtschreiber ganz ungutlich geschehen und er als ein alter Diener anders nichts, dann was ihme in einem und dem andern in specie befohlen undufgetragen, verrichtet, nicht eingestellt werden mögen, weiter angezeiget, dass er den Herrn Stadtschreiber gar wohl kenne und man ihm derowegen nichts sagen durfe. Darauf wir vermeldet, dass uns gut Wissen, dass S. Gn. den Stadtschreiber nicht allein kennen, sondern auch jederzeit, wann er zu Prag gewesen, in gemeiner Stadt Sachen ihme gnädige Beforderung gethan, und ferner gebeten, ihn bei den Herrn Räthen entschuldigen zu helfen und gemeiner Stadt und Kreis gnädiger Herr zu sein und zu bleiben.




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