364. Císař Rudolf II. komoře české o zvyupomínání nedoplacených berní a vyplacení zálohy na berně, aby vojsku na hranicích Uherských zaplaceno býti mohlo; císař oznamuje, jaká odpověď by horníkům Budějovickým v příčině prominutí dluhu a rozmnožení jich svobod dána býti měla, i nařizuje, aby vlašskému hydrotechnikovi Ambrosioví Bizozerovi, jenž při horách Budějovských umění své zkouší, potřebné důchody k vyživení poukázány byly.

V PRAZE. 1585, 30. prosince. - Konc. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Rudolf etc. Unsers gnädigisten Erachtens ist euch bewusst, weichennassen wir unlängst hievor durch die (Titel) Ferdinanden Hoffman Freiherrn und Ladislawen Popi den altern (Titel) an unsere Räth, obriste Landofficier dieser unserer Kron Beheimb und 1. G. bei ihrer gehaltnen Zusambenkunft zu Kuttenberg unter anderm haben begehren lassen, dass sie uns zu förderlicher Bezahlung der bergstädtischen Granitzen mit Anticipierund Aufbringung einer erspriesslichen Summa Gelds sowohl auf die von dem Tennin Bartholomaei verschienen als auch damals vorgestandnem, jetzt aber nunmehr verflossnem Nicolai nächsthin restierende beheimbische Steuersgefäll zu Hilf komben und sich alsdann desselben dannenher wiederumb bezahlen lassen wollen. So wird euch gleichsfalls unverborgen sein, dass sie die Officier sich darauf gleichwohl mit der erscheinenden Ungelegenheit, auch Mangel und Abgang Gelds entschuldigt, uns aber darneben unterthänigist gerathen, alsbald sonderbare starke Generalmandata und deren in jeden Kreis zwei Exemplaria ausgehen zu lassen und darinnen den Saumigen mit Ausführung, was bemelten bergstädterischen Granitzen daran gelegen, aufzulegen und zu befehlen, nicht allein die Steuer sonder auch Biergeldsrestanten und zwar die Steuern von beiden Terminen Bartholomaei und Nicolai zwischen jetzt und Trium Regum nächstkunftig gewiss und unfehlbarlich richtig zu machen, mit angehefter Bedrohung, welcher sich darunter saumig erzeigen wurde, dass alsdann die Execution wider ihne vermög der Landtagsbeschlüss alsbald und von Stund an furgenomben, entzwischen aber die Biergeldseinnehmber zu ihren Diensten hieher erfordert werden sollten.

Wann wir uns dann das ein und das ander gnädigist haben gefallen lassen und, soviel darunter berührte Generalia betrifft, dieselbigen bei unserer behembischen Hofkanzlei zu stellen und zu fertigen allbereit verordnet, so werdet ihr, wie dann hiemit unser gnädigister Befehl ist, gedachte Biergeldeinnehmber gleichsfalls hieher zu bescheiden und solches nach Muglichkeit zu befurdern wissen.

Und weil uns mehrgemelte unsere Räth und obriste Landofficier neben dem, was obsteht, noch femer diese gehorsambiste Andeutung gethan, dass unnoth gewest, auch noch nicht sei, bei ihnen berührter Anticipation halben anhalten zu lassen, sintemal die Steuern und deren Anticipationes vorgedachtem unsenn Praesidenten und Kammer in Beheimb von den Ijandständen vertraut worden wären, so wird nicht allein die Nothdurft erfordern, dass ihr die Einbringung ofternennter Restanten alles Fleiss treibet und nichts an euch erwinden lasset, wann auch der darzu bestimbte Termin jetzt Trium Regum furüber geht, euere fleissige Achtung und Nachforschung habet, was allenthalben erlegt worden und was noch beiläufig per resto verbleib, sonder auch alsdann auf Mittel und Weg bedacht seiet, wie ihr auf solchen Rest anderwärts Geld aufbringen und erhandlen und man also mit der Bezahlung auf die Bergstädt unverlangt fortkomben möge. Dem ihr also gehorsambist nachzukomben, uns auch Gestalt und Beschaffenheit aller Sachen alsdann zu Händen unserer anwesenden Hofkammer alsbald zu berichten haben werdet, damit Seine Erzherzog Ernsten L., welcher täglich hierumb bei uns anhält, beantwortet werden können.

Was ferner belangt der Budweisischen Gewerken Anbringen und Begehren wegen Nachlassung ihrer Schuld, auch ins Werk Richtung deren hievor gesuchten Bergwerkfreiheit daselbst, welcher zweier Punkten halben vor oft gedachte unsere beide Kammerpraesidenten auf das von euch gestellte Memorial sich mit denen obristen Landofficiern unterredt, entschliessen wir uns mit Gnaden dahin, wollen auch, dass von unsertwegen ihr die Gewerken dahin bescheidet, wann wir befinden und sehen werden, dass die vertröste mehrere Gewerkschaft angericht, die sich auf ein stetes und währendes Wesen umb den Berg annehmben und man sich also der Continuation gewisslich zu versehen haben wird, dass wir uns alsdann des Nachlass halben nach Gelegenheit berührter Gewerkschaft mit allen Gnaden finden lassen wollen, welches ihr dem von Rosenberg, der unter den Gewerken jetziger Zeit der furnehmbist sein soll, mit guter Vertröstung sonderlich anzudeuten wissen werdet. So haben wir auch der gebetenen Bergwerksfreiheit halben mit ihrer eignen Mühl und Bräuhaus, desgleichen Jahr- und Wochenmärkten, auch ehrlichen Handtierungen, wie die auf andern freien Bergstädten getrieben und uns anjetzo gerathen worden, kein Bedenken, in Bedacht deren Ursachen, so in berührtem ihren der Praesidenten durch euch gestelltem Gutachten nach längs erzählt und ausgeführt werden, doch also, dass die Gemein und Knappschaft die bewilligte 1000 Thaler den Adamischen Gewerken in jetziger ihrer Noth alsbald hergeben, der Bergstadt auch die 3 oder 4000 Kufen Salz alsdann erst, wann es die von Budweis nicht annehmben oder gebührlich bezahlen wollten, erfolgen, sonsten auch diese unsere Freiheitsbewilligung den Bergleuten alidori weiter nicht, als zu ihrer selbst eignen Nothdurft und zu keinem frembden Geniess und Verkauf gemeint und verstanden werden solle. Darüber ihr nun die weitere Nothdurft zu bedenken.

Dann was die beschehne Anordnung bei den Ambtleuten zu Kuttenberg von wegen des abziehenden Bergvolks antrifft, damit hat es seinen Weg und wir lassen es auch bei deren allbereit gethanen Versicherung gnädigist verbleiben.

Der egerischen Contribution halber aber ist vonnöthen, dass ihr bei rechter Zeit daran vermahnet.

Beschliesslich werden wir erindert, dass der wälsche Wasserkünstler Ambrosio Bizozero auf unserer obristen Landofficier Gutachten zu dem wassernöthigen Budweisischen Bergwerk beschieden worden, seine furgebne Wasserkunst daselbst in die vollkombne Prob zu richten, doch mit der Bescheidenheit, dass den darauf laufenden Unkosten die Gewerken allda, wir aber mehrers nicht als die Unterhaltund Verlegung seiner Person zu thuen und zu tragen schuldig seien. Dieweil dann gut, dass man einsmals ein Wissenschaft erlang, was von bemelts Künstlers Wasserkunst zu halten, so haben wir darein zu bewilligen kein Bedenken und befehlen euch demnach ferrer, dass ihr dessen ingedenk sein und die ziembliche Nothdurft auf sein Person verordnen wollet. An diesem allem etc. Geben Prag den 30. Decembris anno 85.




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