360. Císař Rudolf II. dává instrukcí presidentovi dvorní komory Vídeňské, svobodnému pánu z Hoffmanů, a presidentovi komory české Ladislavovi st. z Lobkovic, co by s nejvyššími úředníky zemskými království Českého v Hoře Kutné přebývajícími, projednávati měli. Císař oznamuje, že již požádal za půjčku 40.000 tolarů z došlých peněz berních, kteréž (kdyby na nejblíže příštím sněmu je nezískal) zavázal se zaplatiti; nejvyšší úředníci však uvolili se poskytnouti zálohu 30.000 tolarů na revers, že suma taková z berní příštího roku zaplacena bude. Císař si přeje, aby alespoň lhůta k zaplacení na dvě léta prodloužena byla a dlužné berně přísně zvyupomínány byly. Na zaplacení posádek vojenských na hranicích báňských měst v Uhřích, poněvadž zapotřebí 181.778 tolarův, k čemuž Čechové 50.000 a Moravané 28.000 tolarů přispívají, tudíž ještě 103.000 k zaplacení zůstává, z království Českého však bylo zaplaceno na sumu 50.000 dosud jen 18.300 tolarů, aby za každou cenu vyjednána byla záloha, kteráž by z příštích berní a zvyupomínaných nedoplatků berničných zaplacena býti mohla. Dále připomíná císař, poněvadž nesnáze, tíseň peněžitá při dvoře jeho jest nemalá, důchody na nejvýše ztenčeny, dluhové pak již hrozně vzrostli, že tudíž jen jistá pomoc všech jeho zemí vysvobození poskytnouti může, protož aby s nejvyššími úředníky zemskými vyjednávali kdy by sněmové zemí koruny České svoláni býti měli. Konečně aby se uradili a usnesli, kdy by přehlídka hor vedle usnesení sněmovního vykonána býti mohla.

V PRAZE. 1585, 26. listopadu. - Konc. v c. k. říšsk. archivu ve Vídni.

Rudolf der Ander von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs etc.

Instruction auf die wohlgeborne unsere Räth und liebe Getreue Ferdinanden Hofmann Freiherrn, unsern Hofkammerpraesidenten, und Laslawen Poppi den altern, unsern behmischen Kammerpraesidenten, was sie von wegen unser bei unsern getreuen Räthen und obristen Officieren unsers Kunigreichs Beheimb auf jetziger ihrer Versammlung zum Kuttenberg verrichten sollen.

Und erstlich wird ihnen hiemit ein Credenzschreiben sambt Abschrift eingeschlossen, das haben sie zu schierister ihrer Hinkunft ermelten Officierern zu beantworten und sich nach Vermeidung unserer kaiserlichen kuniglichen Gnad darauf in ihrem Fürund Anbringen folgendennassen zu verhalten.

Nämblich sie wissen sich zweifelsohne wohl zu erinndern, wasmassen wir unlängst hievor durch den Jan Chinsky begehren lassen, dass sie uns umb deren allhie eingefallenen Sterbsläuf willen und weil wir damals bedacht, unser Hofläger an andere sichere Ort zu transferieren, welches aber ohne eine starke Bezahlung unsers Hofgesinds, zu deren damals bei unsern Kammern keine Gelegenheit verhanden gewest, nicht sein mügen, mit ein vierzig Tausend Thaler aus dem hievor einkumbenen und in dem Bern liegenden Geld, jedoch ausser der Steuer, so zu der Gränitzbezahlung gehörig, zu Hilf kumben wollten, mit dem gnädigisten Erbieten, wann wir es bei künftigem Landtag auf vorgehendes Ersuchen bei den dreien Ständen unserer Kron Beheimb anderer Gestalt nit erhalten oder richtig machen kunnten, dass wir alsdann die Erstattung derselben Summa zum Land hinwieder thuen, dessen auch alsbald notwendigen Schein und Versicherung fertigen lassen wollten, für eins.

Fürs ander hätten wir auch ihnen den obristen Officierern zum Theil, soviel derselben nämblich in der Eil anzutreffen gewest, etliche von dem durchleuchtigen, hochgebornen Ernsten Erzherzogen zu Osterreich, unserm freundlichen geliebten Brüdern und Fürsten, einkombene Schreiben furhalten lassen, daraus sie zweifelsohne vernumben, dass auch die unvermeidliche Nothdurft erforderte, dem bergstädterischen Gränitzvolk mit dem furderlichisten ein Bezahlung zu thuen, darzu nun, wann auf eilf Monat abgerait und die zehen bezahlt werden sollten, bis in 181,778 Thaler gehörten, dass auch uber den nägstverflossnen Termin Bartholomaei, wann schon auf Beheim nur fünfzig und auf Mährern 28.000 Thaler gerait, dannocht bis in die einmal Hundert drei Tausend Thaler abgehen wurde.

Dieweil dann an bemelten Bergstädten unserer Kron Beheim und incorporierten Landen trefflich hoch und viel gelegen, man auch bei denen einkumbenden Zeitungen des Türken Anschlags halben auf dieselbigen Ort sonderlich wohl aufzusehen, jetziger Zeit, do voraus die Granitzhäuser alldort von wegen des zu Feld liegunden und die armen Leut so hoch dringenden Kriegsvolks entblösst seind, man auch dasselb ausser angeregter Bezahlung nicht hinein bringen kann, und aber vermüg beiliegender Verzeichnus B. an ermelten Termin Bartholomaei in Beheimb bis auf dato mehrers nicht, als 18.300 Thaler einkumben, dass also, wann dasjenige, was zu der nagst beschehenen Bezahlung von obgedachtem unserm behmischen Kammerpraesidenten anticipiert worden, darvon abgezogen, soviel bisher furkumbt, nicht mehrers, als noch 16.922 Thaler verbleiben, welches nun, wann gleich die Mährerische 28.000 Thaler allerdings richtig sein, dannocht zu einer solchen Bezahlung bei weitem nit erklecken kunnen: solchem nach hätten wir ferrer gnädigist begehrt, dass sie die obristen Officierer in Berathschlagung ziehen wollten, wie nit allein der Ausstand mehr ernanntes nägstverschienenen Termins Bartholomaei furderlich eingebracht, sonder auch auf den jetzt vorstehenden Termin Nicolai ein erspriessliche Summa anticipiert und solches dermassen befurdert werden möchte, damit eins und das ander zu vorberührter bergstädterischen Bezahlung gebraucht werden möchte, wie wir dann auch keinen Zweifel getragen, weil bei der Landtafel und sonsten anderer Orten allerlei eingelegt Geld verhanden, so ohne das vergebens still liegt, es wurde dasselb fuglich wohl erhebt und hernach aus dem Termin Nicolai wiederumb erstattet werden mögen.

Auf diese zween Punkten hätten nun diejenige unsere Räth und Officier, die wir desshalb ersuchen lassen, sich nach gehaltenem Bedacht erboten, dass uns anfangs 30.000 Thaler gegen einen Revers dargeliehen werden, wir uns aber dahin verschreiben sollten, im Fall wir unsern getreuen Ständen zwischen hier und Bartholomaei des schierist kumbenden 86. Jahrs angeregte 30.000 Thaler nicht wieder bezahlen wurden, das alsdann die Steuereinnehmber dieselben von denen einkumbenden Steuers- und Biersgefällen selbst einnehmben und in Händen behalten sollten.

Was aber die Gränitzbezahlung und erstlich die Einbringung deren Steuerrestanten darai gehörig antrifft, war uns dies in Antwurt erfolgt, sie die obristen Officierer wüssten über das, was auf dem Landtag wegen Einbringung der Steuern verordnet worden, anders und mehrers nit zu rathen, wir möchten aber die restierenden Stand durch Befehlch ermahnen, damit sie dem, was auf gemeinem Landtag bewilligt, ohne Verzug nachkumben wollten; denn die Execution wider dieselben furzunehmben, war nicht räthlich, möchte etwo bei künftigen Landtag viel böses stiften, sonderlich derenthalben, so ihr Gebührnus hieher gen Prag geschickt und der Sterbläuf halben nicht eingelassen worden; so vermeinten sie auch der Anticipation halben, das sich dieselb auf den Weg, wie begehrt, nicht thun lassen wurde, wie es dann auch in ihrer Macht nicht stünde, noch im Land gebräuchig war.

Nun war uns das alles gleichwohl nachlängs furbracht worden, und ob wir uns wohl, soviel den ersten Artikel des Anlehens halben belangt, gnädiglich versehen, dass ernennte unsere getreue Räth und obriste Landofficierer uns dasselb auf den begehrten Weg zu bewilligen kein Bedenken wurden tragen haben, dieweil es aber dazumal nit zu erhalten gewest, hätten wir es auch letztlich bei dem mit Gnaden verbleiben lassen, dass wir die Wiedererstattung angeregter Summa in den Bern, wie auch der Verschreibung und Assecuration statt thun und das Geld dargegen von den Einnehmbern erheben lassen wollten, wie wir dann auch dasselb unserer anwesenden Hofkammer also befohlen und zwar bemelte Assecuration allbereit vor diesem unterschrieben.

Wir wollen aber noch der gnädigisten Zuversicht sein, sie auch darumben ferrer ersucht haben, dass, wie sie uns hievor absonderlich berührte 30.000 Thaler unserm ersten Begehren gemäss nicht zu bewilligen vielleicht bedenkliche Ursachen gehabt haben möchten, dass sie uns doch jetzo sambetlich und neben einander darinnen zu unserm sonderbaren gnädigisten Gefallen gehorsam und gutwilliglich willfahren, unsere vielfältige hochbeschwerliche Obliegen darunter bedenken und angedeutete unsere bereit gefertigte Assecuration auf denselben vorigen Weg umbfertigen lassen wollten.

Da aber gedachte unsere Praesidenten uber allen angewandten Fleiss sehen und spüren wurden, dass solches je nicht statthaben kunnte, alsdann und auf denselben Fall sollen sie bemelten unsern Räthen und Officierern gleichwohl zu verstehen geben, dass wir es bei ihrer begehrten Versicherung, soviel die Wiedererstattung belangt, gnädigist wollen bewenden lassen. Was aber den darinnen bestimbten Bezahlungstermin anlangt, hätten sie selbst gehorsamlich zu erwägen, dass dem bergstädterischen Granitzwesen ein solche Summa Gelds in so verzückter Zeit und auf einmal zu entziehen hoch beschwerlich fallen wurde, wie es dann auch der Biersgefäll halben, so in bemelter Verschreibung den Einnehmbern gleichsfalls angewiesen werde, dies Bedenken auf sich hätte, dass wann uns dieselben auch auf einmal und in bemelter kurzen Frist gesperrt werden sollten, es bei unserer kaiserlichen Hofhaltung allerhand Ungelegenheit verursachen wurde. Derhalhen so erfordere die Nothdurft, dass angeregter Bezahlungstermin Bartholomaei schierist künftigen sechsundachtzigisten Jahrs noch weiter hinaus prorogieret und erstreckt werde, da wir dann unsers Theils gnädigist gern sehen wollten, dass sie die Officier es dahin richten Hessen, dass der halbe Theil, das ist 15.000 Thaler, auf Nicolai bemeltes sechsundachtzigisten und dann die übrige Hälft erst Nicolai des siebenundachtzigisten Jahrs bezahlt werden dürften, welches ernennte unsere Praesidenten unsern zu ihnen habenden sonderbaren gnädigisten Vertrauen, auch ihrem beiwohnendem Verstand nach, aufs best sie können, zu verrichten wissen werden.

Was dann die Bezahlung der bergstädterischen Gränitzen und erstlich die darzu gehörige Steuerrestanten anlangt, wollen und befehlen wir, dass gemelte unsere Praesidenten mit unsern Räthen und obristen Landofficierern in Berathschlagung ziehen, weil es mit Erlegung der Steuern bisher so langsamb zugangen, die im Landtage bedrohete Mittel und Bestrafungen auch wenig Ansehens haben wollen, wie dieselbig Landtagsverordnungen diesfalls anzustellen und furzunehmben, damit die Bezahlung ernennter Steuer ferner nicht aufgezogen werde, wie auch darumben die Aufnehmbung der Steuer- und sonderlich der zahlmeisterischen Härtungen zu befurdern, und weil auch die Stand die drei Biergroschen zu Unterhaltung unserer kaiserlichen und königlichen Hofhaltung und dann die übrige drei zu Bezahlung der inländischen Interesse bewilligt haben: so werden sie die Praesidenten ihnen den Officierern beiliegende zween Auszug sub C und D furzuzeigen, sie auch daraus zu befinden haben, wie seit der Bewilligung so gar wenig einkumben, dass bemelte sechs Groschen schier weniger als zuvor die vier ertragen, was auch noch für grosse Rest verhanden seien, aus welchem leichtlich allerlei Ungelegenheit abzunehmben.

Darauf werden sie nun auch mit ihnen den obristen Landofficierern zu consulieren haben, wie doch diesfalls ein mehrer Ernst gegen denen, so nichts erlegen, zu gebrauchen, wie auch zugleich, weil etwo der Restierenden einer oder der ander ihres Saumbsals Ursach furzuwenden, dieselbige Praetension oder Entschuldigung nicht in infinitum gezogen, sonder sowohl das, was uns gegen Hof als auch zu Bezahlung der inländischen Interesse gebühret, einsmals auch in ein Richtigkeit gebracht werde.

Betreffend die Anticipation zur Bezahlung der bergstädterischen Gränitzen, die ist nothwendig, soll änderst verhüt werden, was man sich bisher des Feinds halben daselbst zu besorgen gehabt. Ob nun wohl der Termin Nicolai numehr an der Hand, daher vielleicht darfür gehalten werden möchte, dass man der Zeit erwarten sollte, so ist doch zu besorgen, dass etwo dannocht ebensowohl, als bei den vorgehenden Terminen geschehen, die Erlegung deren zum Granitzwesen deputierten Steuern sich verziehen und verweilen möchte. Derenhalben so sollen ferner ofternennte unsere Praesidenten mit den Landofficierern Handlung pflegen, dass sie auf Mittel und Weg gedenken, wie man mit einer stattlichen und ergiebigen Summa Gelds und wo nicht mit mehrern, doch mit zehen Monaten zu Bezahlung von mehrgedachten bergstädterischen Gränitzen alsbald aufkumben möge, welche Anticipation alsdann von Stund an aus dem, was von dem jungstverschienen Termin Bartholomaei und jetzt Nicolai [einkommen], wie auch aus denen einkumbenden Restanten wiederumben richtig gemacht und bezahlt, auch den Landofficierem in ihren Händen gelassen werden sollen, des gnädigisten Versehens, weil darbei keine Gefahr ist, es werde auf der Commissarien fleissige Werbung wohl zu erhalten sein.

Und das, soviel die dreissig Tausend Thaler Anlehen auch Einbringung der Steuer- und Biers- Restanten, auch die Anticipation auf die Bergstädt betrifft.

Nachdem aber auch gedachten unsern Praesidenten bewusst, welchermassen und aus was beweglichen Ursachen uns hievor mehrmals gerathen worden, weil alle unsere Kammergüter, Ambter und derselben Einkumben aufs höchst verkumbert und versetzt, darauf nun diese merkliche Angelegenheit beruhet, dass umb des erscheinenden grossen Mangels und Abgangs willen weder das Hofgesind der Gebühr und ihrer Nothdurft nach bezahlt, noch auch dem christlichen hungerischen Granitzwesen in furfallenden Nöthen die hilfliche Hand geboten kann werden, daher nun leichtlich ein Haus nach dem andern verloren und das Wesen dadurch ganz und gar zu Boden und zu Trümmern gehen möchte; und aber solches Werk, welches der hochnothwendigisten und furnehmbisten eins, unangesehen unsere den gemeinen Ständen noch im Jahr 77, desgleichen anno neunundsiebenzigund achtzigisten, auch bei den nägstgehaltenen Landtagen gethanen ausfuhrlichen Anbringens und Vermeldens, auch ihrer darauf ubergebenen unterthänigisten Gutbedunken und darbei furgeschlagene Mittel der Schuldenlastshilf halben bis daher ersitzen blieben: so erfordert die unumbgängliche Nothdurft und ist an dem, weil noch seither die Notb. nur ärger und grösser worden, auch schier nicht ärger werden kann, es gehe dann das Wesen gar zu Boden, dass derhalben solche Handlung länger nit eingestellt werden kann, sondern unsaumblich und auf das eheist für die Hand genumben werde. Darzu gehöret nun der Anfang bei unserer kuniglichen Kron Beheimb, dann ausser derselben Bewilligung ist sich bei den incorporierten Landen wenig zu versehen, wie dargegen nit zu zweifeln, wann das Haupt vorhergehen und sich diesfalls der Hoffnung nach erzeigen, dass es auch der übrigen Glieder halben keinen Mängel haben werde.

Damit nun dasselb der einmal erheischenden hohen und fast äusseristen Nothdurft nach beschehe, so sollen unsere Praesidenten, ferner unsere Räth und obriste Landofficierer vemehmben, im Fall durch gütige Schickung des Allmächtigen die schwebende Sterbläuf, wie zwar zu hoffen, es sich auch gottlob guter Massen erzeigt und etwo mit der Tagwachs noch besser erzeigen wird, etwas mildern, also dass nicht allein die Recht und Zusambenkunft in diesem unseren Kunigreich Beheimb, sonderlich aber allhie zu Prag wiederumb angehen, sonder auch wir und unser Hofläger sich wieder hieher begeben wurde, wann und zu was Zeit angedeuts unsers obliegenden Schuldenlasts halben ein Landtag zu halten sein möchte, bei welchen ernennte unsere Praesidenten neben anderen dienlichen persuasionibus und motiuis, insonderheit dahin zu gedenken haben werden, da man etwo vermeint die Sach noch länger aufzuziehen, dass sie bei ihrer Replik vermelden, dass die jetzige Gelegenheit, da es noch durch Gottes Segen zu erschwingen, nicht zu versaumben, noch weiter mit diesem Werk zu verziehen, dann wir geben ihnen zu bedeuten, do etwo künftig Kriegsoder Sterbläuf, auch missrathende Jahr und andere dergleichen Üngelegenheiten einfallen wurden, dass es sich alsdann nicht mehr thuen lassen und dass das Wesen eben gar und auf einmal ins Verderben gerathen müsste.

Es haben uns auch die Stand in Beheimb in nägstem Landtag ersucht, damit die bei den Bergwerchen erscheinende Mängel und Gebrechen wieder zurecht gebracht werden möchten, dass zu Bereitung und Visitierung derselben sonderbare Commissarien neben etlichen bergverständigen Personen von uns verordnet werden wollten, darzu dann sie die Stand ihres Theils gleichsfalls etzliche Personen furgeschlagen und benennt; weil aber in Sachen von der eingefallenen Sterbläuf wegen noch bisher kein Anfang gemacht, unangesehen, dass wir mit ihnen den Ständen geschlossen, dass angeregte Commission noch dies Jahr gewisslich furgenumben werden solle, wie es dann an ihm selbst einfach ist, daian uns und unserer Kron Beheimb gelegen: so werden unsere Praesidenten sich in diesem Punkten abermals mit unsern Räthen und obristen Landofficierern zu unterreden haben, auf was Zeit und Weg bemelte Visitation und Besichtung der Bergwerch furzunehmben sein möchte, damit wir uns folgends desto besser darüber entschliessen und die weitere Nothdurft anstellen mugen.

Letzlich werden auch sie die Praesidenten des wällischen Wasserkünstlers Ambrosii Bizozero furgegebne und gerathene Kunst, sonderlich aber die Wasserführung bei dem Kuttenbergischen Bergwerch zu besichtigen, sich auch mit denen obristen Officierern, was uns darinnen zu thuen sein möchte, zu berathschlagen, mit denselben auch der markgräflichen Handlung halben zu reden und uns aller ihrer Verrichtung in dem einen und andern zu erindern haben.

Sonsten werden beede unsere Kammerpraesidenten etlicher behmischen Kammersachen halben ein absonderlich Memorial hernach empfahen, sich darinnen der Nothdurft nach ersehen und die Gebühr bei unsern Officierern gleichsfalls furbringen. Daran vollbringt ihr unsern gnädigen gefälligen Willen und Meinung. Geben Prag den 26. Novembris anno 1585.




Přihlásit/registrovat se do ISP