336. Knížata a stavové knížetství Slezského oznamují císaři Rudolfovi, že vypravují vyslané své do Prahy k jednání v příčině veřejné hotovosti.

VE VRATISLAVI. 1585, 2. dubna. - Orig. v arch. česk. místodrž.

Allerdurchlauchtigister u. s. w. Allergnädigister Herr! Nachdem E. Kais. Mt. bei itzigem Fürstentage durch derselben ansehenliche Commissarien uns gnädigist vorbringen lassen, dass E. Kais. Mt. zu Berathschlagung und Aufrichtung einer allgemeinen Defensionordnung im Königreich Böhemb und derselben incorporierten Landen den Montag nach Cantate gegen Prag angesetzt und die Stände der Kron Böhemb, dann auch die Abgesandten aus den Markgrafthumbem Mährern und Lausitz durch ihre Abgesandten dazu erfordert und derhalben an uns gnädigist begehret, dass wir zu solcher Berathschlagung auch unsere Abgesandten deputieren und absenden wollten, als haben wir in Erwägung des hochnothwendigen nutzlichen Werks, daran diesem Land nicht wenig gelegen, den erlauchten hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Georgen Herzogen in Schlesien zu Liegnitz und Brieg und die edlen gestrengen, ehrenfesten Herren Mathesen von Logau und Aldendorf aufm Burglehen Jauer, der Fürstenthumber Schweidnitz und Jauer Hauptmann, Hansen von Panewitz auf Pogrell und Neudeck, Hauptmann der Grafschaft Glatz, E. Kais. Mt. Räthe, Hansen von Rödern und Hartmannsdorf auf Rossnachau und Krapitz, Bernharden von Waldau zu Wiesen, Dietrichen von Mühlheim und Pleswicz aufm Burglehen zur Schweidnitz, Brandan von Zedlitz zu Hartmannsdorf, Jacob Tschachtman zu Hermsdorf, des Raths zu Breslau, und Simon Haniwaln zu Pilsitz und Rothsirben, mit nothdurftiger Instruction zu solcher Berathschlagung und Aufrichtung einer Defensionordnung vermocht und erbeten, dass Ihr L. und sie sich gemeinem Lande zum besten zu Abgesandten gegen Prag auf bemelte Zeit brauchen lassen wollten. Ist derwegen an E. Kais. Mt. unsere unterthänigiste gehorsamiste Bitt, dieselbe geruhen gemette unsere Abgesandten in derselben An- und Furbringen nicht allein gnädigist zu hören, in die Berathschlagung mitkommen zu lassen, sondern ihnen auch in allem ihrem Vorbringen nichts minder als wir selbst zur Stelle wären, vollkommenen Statt und Glauben zu geben, und sich gegen diesem armen Lande und E. Kais. Mt. unterthänigisten, gehorsamisten Fürsten und Ständen gnädigist zu erzeigen. Das seind umb E. Kais. Mt. wir in unterthänigistem Gehorsamb zu vordienen geflissen. Datum Breslau den anderen Aprilis im fünfundachtzigisten Jahre.

Euer Röm. Kais. Mt. gehorsamiste unterthänigiste

 

N. und N. Fürsten und Stände in Ober- und Niederschlesien.






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