287. Nařízení císařské nejvyšším úřadníkům zemským království Českého, aby na zaplacení vojska na hranicích Uherských nedoplatky svolených pomocí od r. 1579 do 1583 a berně minulý termín svatobartolomějský odvedeny byly a na příští svolení pomoci potřebnou větší část peněžitou napřed vyplatili.

V PRAZE. 1584, 16. května. - Konc. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Die Röm. Kais. Mt., unser allergnädigster Herr, lassen derselben fumehmbe Räth und verordnete obriste Landsofficierer der Kron Beheimben in Gnaden erindern, was Ihre Kais. Mt. ihnen noch vor diesem der Noth und Gefahr, so wegen des christlichen Erbfeinds den ungrischen, sonderlich aber den bergstädterischen Gränitzen bevorstehe, in gnädigisten Vertrauen andeuten lassen. Dieweil dann dieselb Ňoth und Gefahr nit ab, sondern je länger mehr zunehmb und derwegen die unvermeidliche Nothdurft erheischt, derer Ort mit dem furderlichsten ein starke Bezahlung zu thuen, so sei demnach Ihrer Mt. ferrei* gnädigistes Begehren, wohlgedachte Herren obriste Officierer wollten Ihrer Mt. erstlich die Restanten, so an der löblichen Stand der Kron Beheimben gutherzig bewilligten Turkenhilf vom 79. bis Mittfasten des 83. Jahrs uber das auszählte Berngeld noch übrig und hintersteilig ist, desgleichen auch den Steuertermin Bartholomäi ermeltes 83. Jahrs furderlich und ohne Abgang folgen lassen, und dann vors dritt gemeinem Wesen zum Besten, auch unbeschwert die Muhe uber sich nehmben, weil die jungst bewilligten Steuertermin etwas weit hinaus und erst auf Bartholomäi und Nicolai nägstkunftig gesetzt worden, domit allhier in der Kron Behemb bei den Landleuten, oder wo es sonst im Land zu erlangen, ein erspriessliche Summa auf dieselben künftigen Termin anticipieret, alsdann von dem Steuergeld wieder abgelegt und dasselb Geld auch neben vorerwähnten zweien Ausständen zu der ungerischen Bezahlung braucht werden mocht.

Im Fall aber zu dergleichen Anticipation allhier im Land dieser Zeit etwo nit Gelegenheit verhanden sein mocht, so wären Ihre Mt. gnädigist bedacht, in ander Weg ausser Landes ein dergleiche Summa aufzubringen, allein wurd auf diesen Fall auf ein Sicherung, damit die Darleiher der Wiederbezahlung aus ennelten künftigen Steuerterminen gewiss sein mochten, zu gedenken und Ihrer Mt. zu ferrer der Sachen Befurderung nambhaft zu machen sein. Und seind nun Ihre Mt. zu mehrwohlgedachten Herren obristen Officierern der gnädigisten Zuversicht, sie werden sich diesfalls in einem und andern aller unterthänigister Gebühr und Willfahrung erzeigen und dabei in Acht nehmben, dass es des gemeinen Wesens Heil und Wohlstand also erfordern thuet, dass auch solch Geld nindert anders wohin, als zu dem es bewilligt, verwendet wirdet. Doran erfolg hochsternennter Kais. Mt. gnädigister gefälliger Willen, hinwieder in Gnaden zu erkennen und zu bedenken. Prag den 16. Maii anno 84.




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