268. Nařízení císařské nejvyšším úřadníkům zemským království Českého, aby na zaplacení vojska na Uherských hranicích z pomoci posledním sněmem svolené potřebnou část peněz napřed vyplatili.

V PRAZE. 1584, 17. března. - Konc. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Die Röm. Kais. Mt., unser allergnädigister Herr, lassen derselben furnehmben Räthen und obristen Landsofficierern der Kron Beheimben in Gnaden vermelden, dass ein unvermeidliche Nothdurft sei, dass bei den ungrischen Granitzen, so diesseit der Donau diesen Landen am nägsten gelegen, dahin auch der Stand der Kron Beheimben Bewilligung bisher vermeint wirdet, furderlich ein Bezahlung furgenumben werd.

Dieweil aber der erste Termin der 84jährigen Bewilligung allhier in Böhmen erst auf künftig Bartholomaei ist und man aber dem Kriegsvolk vor den Bergstädten itzo Georgi wieder ein ganzes Jahr ausständig und sie also dieses ersten Termins ohne Gefahr der Gränitz und ihrem verderblichen Schaden nit erwarten können, so begehren Ihre Mt. gnädigist, die Herren obristen Landofficierer wollten den Sachen alles getreunen Fleiss nachdenken und Ihre Mt. mit Rath und Gutachten gehorsamblich berichten, wie und woher etwo auf denselben ersten Termin ein erkleckliche Summa Geld zu anticipieren seie, davon die Bezahlung itzo aufs ehest als muglich auf Mass, wie es der jüngste Landtagsbeschluss vermag, verrichtet und die Wiedererstattung derselben hernach aus dem einkumbenden Steuergeld berührtes ersten und andern Termins wiederumben than werden möcht. Und seind Ihre Mt. des gnädigisten Versehens, weil es allein gemeinem Wesen zum besten beschicht, es werden ihnen hoch- und wohlgedachte Herren obristen Officierer diese Sach umb soviel embsiger angelegen sein lassen, dorauf sich nun Ihre Mt. noch für ihrem Verreisen forderlicher Antwort in Gnaden versehen wollen. Es sei auch also höchsternennter Kais. Mt. genädiger Willen. Prag den 17. Martii anno 84.




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