249. Nařízení císařské komoře české, aby na sněmu přítomným vyslancům z stavu městského připomenutí učiněno bylo v příčině vyšetření příčin úpadku měst královských a jakými prostředky by k rozkvětu opět přivedena býti mohla.

1583, 12. prosince. - Konc. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Von etc. dero Kammer in Beheimben zu vermelden, es kumb Ihrer Mt. glaubwürdig für, dass derselben kunigliche Stadt dieser Kron Beheimben ein Zeit her wie auch noch jetzo je länger mehr in Abnehmben gerathen sollen. Dieweil dann Ihrer Mt. und gemeinen Wesens Nothdurft erheischt, derwegen zeitlichs Einsehen zu haben, so sei demnach Ihrer Mt. gnädiger Befehlich, sie die Kammer wolle ihr der Stadt jetzo bei gegenwärtigen Landtag allhie anwesenden Gesandten vor sich erfordern und ihnen auferlegen, dass sie zu ihrer Wiederheimbkunft ein jedweder bei seinen Obern oder Principalen vermahnen solle, alles Fleiss zu erkundigen und zu erwägen, aus was Ursachen dieselb Stadt in dergleichen Abnehmen und Abfall gerathen, wie und durch was Mittel auch derselben wieder aufzuhelfen und in noch mehrers Aufnehmben zu bringen sein möcht. Und was also eines und des andern Orts erkundigt und für rathsamb befunden wirdet, das sollen sie die Stadt, wann sie gehaltenem Entschluss nach itzo nach Ostern künftig ihre vollmächtige Abgesandten ohne das wieder hereinschicken werden, denselben ihren Gesandten mit nothdurftigem Bericht und Instruction mitgeben, sich alsdann damit bei der Kammer anzumelden und Ihrer Mt. gnädigisten Bescheids und Verordnung darüber zu erwarten haben. Das sei also höchsternennter Kais. Mt. gnädiger gefälliger Willen und Meinung. Actum den 12. Decembris anno 83.




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