227. Komora dvorská podává arciknížeti Arnoštovi své dobré zdání, co by císaø na pøíštích snìmích království Èeského a v pøivtìlených zemích pøednésti dáti mìl v pøíèinì berních pomocí.

1583, 30. øíjna. - Opis souè. v c. k. øíšsk. arch. fin. ve Vídni.

Genädigister Fürst und Herr! E. Durchlt. wissen sich gnädigist zu erindern, was E. Fürstl. Durchlt. der Kriegsrath jungist von wegen besserer Ordnung bei der bergstädterund oberhungerischen Gränitzbezahlung für ein Gutbedunken übergeben, was auch die allhieige Hofkammer darbei für Bedenken angemeldet, auch letztlich der Herr von Harrach, dem aus E. Fürstl. Durchlt. gnädigisten.Befehlch beide Bedenken communiciert worden, darbei für eine Meinung gewesen, demselben allem nach ist von der Kais. Mt. ein Schreiben an E. Fürstl. Durchlt. lautend vom dreiundzwanzigisten Octobris auf die Hofkammer kumben, welches folgends Inhalts (Legatur).

Weil dann Ihr Mt. nit allein des Gränitz-, sondern auch des beschwerten Kammerwesen halben die Sach und was bei bevorstehenden Landtagen in dem Kunigreich Beheimb und den incorporierten Landen zu proponieren und zu handlen nothwendig, bei der allhieigen Kammer und dem Kriegsrath zu berathschlagen begehren, und nun der Kriegsrath bereit die Nothdurft in jetztgemelter seiner Berathschlagung angebracht, so würdet vielleicht weiterer Berathschlagung bei ihme dem Kriegsrath auf diesmal nit noth sein; was aber ferrer Berathschlagung des Kammerwesens absonderlich, und. soviel es mit denen Kriegssachen nit vermischt, betrifft, da hätte die allhieig Hofkammer gleichwohl unterthänigist darfür gehalten, es sollte solches am besten bei Ihrer Mt. Hof anwesenden Hofkammer, als die alle beheimbische Schriften bei Händen, beschehen mügen. Nichts desto weniger hat sie auf. jetziges Ihrer Mt. Schreiben der Sachen nachgedacht, auch nachgesehen, was etwo jungst derwegen für Berathschlagung fürgeloffen, so noch nit ins Werk gericht. Befindet, dass noch im Junio des achtzigsten Jahrs ein weitläufige ausführliche Hauptberathschlagung des ganzen Wesens, wie es in Ihrer, Mt. Kunigreichen und Erblanden mit allen und jeden Einkumben selbiger Zeit, desgleichen mit dem, Schuldenlast allenthalben sowohl beim Hof- als Kriegswesen beschaffen und was etwo für Mittel furgenummen möchten werden, solches Wesen nit allein länger aufzuhalten, sonder auch soviel müglich.. denselben von Grund aus zu helfen, gehalten worden, und ist solche Berathschlagung nit allein auf Ihrer Mt Kunigreich und Erbland, sonder auch auf die papstliche Heiligkeit, das Reich und die Lehensleut in Italia gericht. Nachdem dann Ihr Mt. E. Durchlt. solche Berathschlagung vom neunten Mai berfihrts achtzigisten Jahrs zukummen lassen und an Sie begehrt, die ganze Sach mit etlichen Ihrer Mt. geheimben und andern Räthen, als mit dem Herrn von Harrach, Rudolfen Khuen, Reichart Strein, dem von Althan, Jörger, Jeronymusen Becken und der allhieigen Hofkammer zu berathschlagen, ist solches auch beschehen und E. Fürstl. Durchlt. ein ausführliche Relation fürgebracht worden, in deren begriffen, wie es mit denen Mitteln in derselben Berathschlagung beschaffen und was jetztgemeldten Räthen ihres Theils für Bedenken dabei fürgefallen und wes sie endlich darunter noch fürzunehmen sein vermeinten.

Es haben auch E. Fürstl. Durchlt. Ihnen solche der Räth Bedenken nit allein gnädigist gefallen lassen, sonder auch dasselbig noch vom sechsundzwanzigisten Junii ermelts achtzigisten Jahrs Ihrer Mt. zugeschickt; soviel aber die allhieig Hofkammer Berichts empfangen, ist dasselb also bis dato verliegen blieben und Ihrer Mt. sonders Zweifel anderer hochwichtiger Geschäft halben zu derselben gnädigisten Resolution nit fürgebracht mügen werden, dass also, weil seithero bei Ihrer Mt. Künigreichen und Landen ausserhalb, was jungst in Oesterreich beschehen, auf berührte Mittel nichts gehandlet, sonder aller anderer Orter bei dem ordinari Begehren blieben, die Sach fast noch auf demselben, wie es damalen fürkummen, beruhen will.

Was nun das Kunigreich Ungern, item das Erzherzogthumb Oesterreich belangt, achtet die Hofkammer für unnothwendig, dieser Zeit E. Durchlt. weitläufig damit zu behelligen, in Ansehen, mit Ungern dieser Zeit einiche Handlung nit vor der Hand, dem Land Oesterreich aber der jüngsten Bewilligung halben anjetzo weiters nichts zuzumuthen. Also ist es auch mit dem Reich geschaffen. So haben die papstlich Heiligkeit auch bereit ein Baugeld bewilligt und begehren Ihr Kais. Mt. anjetzo allein Beheimb und der incorporierten Landen halb von wegen der bevorstehender Landtag Durchlt. Gutbedunkens.

Wie es nun derselben Land halben in mehr berührter Berathschlagung beschaffen, das achtet die allhieig Hofkammer E. Durchlt. auf diesmal kürzlich zu erindern sein.

Und erstlich so seind die gehorsamen Räth damalen der Meinung gewesen, dass diese Tractation füglicher nirgend änderst, dann in Beheimb müge angefangen werden. Weil man dann anjetzo damit im Werk, so hat es dieses Punkten halber seinen Weg.

Zum andern so haben die gehorsamen Räth damal vermeint, dass die Mittel in Beheimb und den incorporierten Landen nur auf die gewissesten und ergiebigisten zu richten und vor allen Diagen den Ständen heimbzustellen sein werde, ob sie die Bezahlung des Schuldenlasts uber sich nehmen und zu Ablegung desselben selbst Mittel und Weg fürnehmen wollten, und wann das nit bei ihnen zu erhalten, dass Ihr Mt. ihnen alsdann erst die Mittel fürschlagen möchte. Sonst sein sie die Räth auf folgende Mittel gangen: Anfänglich, dass bei ihnen den Ständen in Beheimb uber die zwanzig Groschen vom Haus noch Zehen begehrt wurden, doch wurde mit dieser Steigerung Ihrer Mt. Städten, so ohne das hoch belegt, soviel müglich zu verschonen sein. Solche Zehen Groschen sollten zu Abzahlung des Schuldenlasts gebraucht werden.

Ferrer so haben die gehorsamen Räth damalen vermeint, obgleichwohl in der Berathschlagung vermeldet, Ihr Kais. Mt. sollte es dahin richten, damit hinfuro von einem jeden Fass Bier sechs Groschen, deren die zwen zu Ihrer Mt. Hofwesen, die übrigen zu Ablegung des Schuldenlasts zu gebrauchen, gereicht wurde, und sie sich aber zu erindern gewisst, dass vor derselben Zeit allein zwen Groschen wohl soviel als anjetzo vier ausgetragen, danebens auch fürkummen, als vor derselben Zeit aus der vorigen Kais. Mt. Befehlch Herr Reichart Strein mit dem Herrn von Rosenberg und Hassenstein, wie etwo dem Wesen geholfen möchte werden, vertrauliche Unterredung gepflogen, dass sie der Meinung gewest, Ihr Kais. Mt. sollen dahin trachten, damit allein die vier Groschen, doch die zwen erblich, bei den Ständen zu erlangen, der Zuversicht, dass Ihrer Mt. auf diesen Weg ein mehrers dann sonst, da gleich der Groschen mehr wurden haben mügen, angesehen, dass Ihr Mt. auf solchen Fall die Einnehmbung der zweier Erbgroschen selbst bestellen und dardurch allerlei Eigennützigkeit desto bas verhüten wurden mügen, dass demnach ihres der gehorsamen Räth Erachtens mit dem Begehren gleichwohl zum wenigsten auf die sechs oder fünf Groschen, darunter die zwen erblich, gegangen, und da je nit mehr dann die vier obvermeltermassen zu erhalten, es darbei gelassen werden möchte. [In margine: Mit den 10 w. G. und dem halben Biergeld hats ohne das die Meinung, ob noch etwo die behmisch Kammer darüber zu vernehmben. Soviel die 2 Erbgroschen anreicht, stehet zu bedenken.]

Abermalen ist damalen für ein Mittel fürkummen, dieweil in Beheimb von Treid und Wein kein Zehet gereicht, dass sie Ihrer Mt., allein bis der Schuldenlast abgelegt, solchen Zehet bewilligen und reichen thäten; es haben aber die gehorsamen Räth Fürsorg getragen, es werde mit diesem Mittel schwer genug zugehen aus Ursachen, dass sie bericht, dass derwegen bei etlichen Fürnehmen Andeutung beschehen, aber bei denselben schlechter Lust gespühret worden. Weil aber Ihrer Mt. Sachen also geschaffen, dass man auch unerhebliche, unverhoffte Ding unersucht nit werde lassen künnen, so möchte der gehorsamen Räth Erachtens rathsamb sein, dass etwo mit dem von Rosenberg und Pernstein [?] daraus gehandelt und geredt wurde, wie dann die gehorsamen Räth ohne das der Meinung, dass ohn ihrem und der obristen Officier Vorwissen und Gutbedunken in diesen Sachen bei den Ständen nichts anzubringen sei. Wofern aber solches Mittel bei ihnen nit zu erhalten und dann obberührte der Herr von Bosenberg und der von Hassenstein der Meinung gewest, da etwas auf das Mandel Treid geschlagen, dass es verhoffentlich was ansehenliches austragen wurde, so möchte solches den beheimbischen [Ständen] auch fürgehalten werden.

Weiter ist fürkumben, dass etwo hievor bedacht worden, dieweil es viel Fischereien in Beheimb, da auf ein Zuber oder Schock Fisch etwas geschlagen, dasselb etwas stattlichs des Jahrs austragen wurde, und seind die gehorsamen Räth der Meinung gewest, es möchte solches den Ständen zu einem Mittel nochmals fürgetragen werden.

Also sollten auch ihres Erachtens diejenigen Mittel, welche zuvor practiciert, als der Aufschlag auf das ausgeführt Getreid, Wein und Ross, nit unterlassen, sonder bei den Ständen angemeldet und getrieben werden. [In margine. Böhmische Kammer zeigt an, die Kais. Mt. seins für sich selbst befugt ausser der Stand Verwilligung.]

Es haben auch damalen obermelte Räth zu Ihrer Mt. gnädigisten Gefallen gestellt, ob sie normalen auf das ausgeliehene Geld, gleichwohl es jederzeit für beschwerlich gehalten und wenig austragen werde, was wollten schlagen lassen; dieweil aber diese Mittel mehrertheils nur den Armen und Bürgersmann auch die handtierenden Personen berührt, die Herren und die vom Ritterstand aber in solchen Mittlen leer ausgangen, so wäre nochmals dahin zu trachten, ob sie wieder zu der Schätzung, das ist von ein Tausend Gulden zwölf zu reichen, zu bewegen sein möchten, wiewohl die gehorsamen Räth zur selben Zeit keine Hoffnung haben künnen, dass sich die beheimbischen Stand derselben Beschwer wieder unterwerfen sollten.

Mit dem Mittel der Erbschaften auf die Seitenlinien und dass von denselben der zehend Theil währundes Schuldenlasts hart angenummen werde, davon die Berathschlagung Meldung thäte, wurde es sich der gehorsamen Räth Bedunken in Beheimb oder anderer Ort thun lassen, derwegen dann dasselb also verbleiben möchte.

Die Ein- und Ableit, davon die Berathschlagung gleichfalls Meldung thäte, wäre in Beheimb ungewohnt und wurde im Verkaufen und Kaufen grosse Hinderung bringen. So künne der gemein Pfennig neben anderer Contribution nit statthaben und sei der Wochenpfennig ein solches unrichtiges Mittel, dass man auch in diesen Landen such, wie derselb auf andere Weg zu richten, inmassen es dann im Land ob der Enns bereit beschehen und ein benannte Summa darfür gereicht werde.

Was die Gegenfreiheiten und Erbieten, mit denen den Ständen an diesem und andern Orten solcher Berathschlagung nach entgegen gegangen werden möchte, derwegen haben die gehorsamen Räth, ausseidass sie vielleicht nit gar ein grosses Ansehen haben wurden, kein Bedenken gehabt.

Ob dann wohl von Märhern, Lausnitz in solcher Berathschlagung in specie nichts gemeldet, so haben doch die gehorsamen Räth eracht, man werde sich, nachdem etwo die Sachen in Beheimb gericht werden mügen, an denselben Orten auch darnach zu entschliessen haben.

So sein Schlesien halben sonder Bedenken verhanden, wie es Euer Durchlt. hernach auch mit Gnaden vernehmen wurden.

Die allhieig Hofkammer hat der Sachen ihres Theils anjetzo wiederumb alles Fleiss nachgedacht und ist, wie hievor die gehorsamen Räth sammentlich gewest, auch noch der Meinung, dass Ihr Mt. auf etliche wenig Hauptmittel, die etwas austragen und auch zu ordenlicher Einbringung gebracht mügen werden, bedacht sollen sein. [In margine: Es ist zuvor auch an die Stand bracht, ist aber von ihnen übel aufgenumben worden, wie es dann in jetziger Berathschlagung auch bedacht und widerrathen worden; wann sie aber Mittel begehren wurden, so können ihnen alsdann dieselben andeut werden.]

Was nun die Steigerung der zehen Groschen auf jedes Haus auf dem Land belangt, da bedenkt die Hofkammer anjetzo, dass vielleicht dieses Mittel zu dem Schuldenlast nit wohl werde mügen gebraucht werden, weil es in der jüngsten Berathschlagung die Meinung, es auch die Nothdurft an ihr selbst also erfordert, dass die Gränitzhilf oder die Steuer in Beheimb auf ein höhere Summa gebracht werde. Da nun andere Mittel, so in derselben Berathschlagung fürkummen, nit statt, so wurden diese zehen Groschen Steigerung, da sie nur zu erhalten, bei dem Kriegswesen gelassen werden; wann aber bei den Ständen in Beheimb zu erhalten, dass sie wieder auf die Schätzung wie vor dem siebenundsechzigisten Jahr giengen und dann solche Schätzung allein, als die zwölf von Tausend, wie bewisst, zwei Hundert Tausend Thaler jährlichen ertragen thuet, so wurde damit dem Kriegswesen, soviel Beheimb belangt, ziembliche Fürsehung besehenen.

Zum Schuldenlast aber möchten aufs wenigist die sechs vom Tausend begehrt werden, die wurden sich, weil die zwölf in die zwei Hundert Tausend Thaler ertragen, auf ein Hundert Tausend Thaler erlaufen und allein durch dieses Mittel zu Bezahlung des Schuldenlasts nit ein geringes erlangt sein.

Und da gleich die Stand mit der Türkensteuer auch nit wiederumb auf die Schätzung und wie gemeldet auf die zwölf vom Tausend wie hievor zu bringen, kunnten nichts desto weniger die sechs für ein Mittel zu Abzahlung der Schulden an sie die Stand begehrt werden. Das wurde nit allein für sich selbst zu Bezahlung solcher Schulden ein stattlich Mittel sein, sondern es wäre auch hierinnen zwischen den Beheimben und Schlesingern, wie hernach fürkummen wirdt, ein Gleichheit, auf welche Gleichheit umb soviel desto mehr zu gedenken, weil zu vermuthen, sie die Schlesinger und incorporierte Land werden hierinnen auf Beheimb als das Haupt ihr Acht haben und schwerlich andere Mittel, dann die in Beheimb bewilligt, eingehen.

In dem, dass, soviel die Schätzung belangt, zwischen einem und den andern Land kein Unterschied zu finden, also möchte für das ander das Begehren vonwegen der sechs, fünf oder vier Biergroschen auf jedes Fass, darunter die zwen erblich, auch proponiert werden, das wurde nun zuversichtiglich auch etwas ziemblichs austragen.

Neben diesem achtet die allhieig Hofkammer gehorsamist, weil vor dieser Zeit in Beheimb einmal bewilligt worden, die Huben im Land auszumessen, solches auch durch obbemelte Räth hievor nit allein in Schlesien, sondern auch in Beheimb für das richtigest und für ein durchgehundes gleiches Mittel, und damit niemand für den andern beschwert, gehalten, durch welches auch zu allen andern künftigen Anlagen ein grosse Gelegenheit und Richtigkeit zu erlangen, es möchte in allweg auf solches Mittel stark gehandlet werden, die übrigen Mittel, als mit dem Wein- oder Treidzehet, mit dem Anschlag auf das Mandel Treids, auf die Fischereien und die übrigen, die möchten gleichwohl auch mit angebracht werden zu dem End, da eins oder das ander, sonderlich die fürnehmbisten, nit zu erhalten, ob der Sachen etwas mit diesen geholfen werde und Ihrer Mt. ihr Intent vonwegen Bezahlung der Schulden desto leichter erlangen mügen, doch alles dahin zu verstehen, dass solche Mittel zuvor mit den Herren Officierern berathschlagt und mit derselben Willen und Gutbedunken eins und das ander fürgenummen werde. [In margine: Heimbzustellen, ob man noch uber das allbereit Berathschlagte mehrer begehren kann, und die Mittel gar oder zum Theil andeuten möcht. Es wird aber besorglich wenig zu erhalten sein, und wurd auf diesen Fall vielleicht die beheimisch Kammer auch mit ihren Bedenken zu vernehmben sein.]




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