173. Císař Rudolf II. nejvyšším úřadníkům zemským, aby "mustr- a colmistr" stavův českých omluveni byli, že na zaplacení lidu válečného na hranicích bánských měst v Uhřích peníze zapůjčili, i žádá, aby taková částka nikoliv z posudného, ale z berních peněz nahrazena byla.

VE VÍDNI. 1583, 13. února. - Opis souč. v říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Ihr werdet euch unsers gnädigsten Erachtens aus der Stand unserer Kron Beheimb zu nägster bergstädterischen Bezahlung abgeordneter Muster- und Zahlmeister gethanen Relation numehr unter anderm verstanden haben, was bei angeregter Bezahlung für ein Abgang erschienen und dass uns ermelte Muster- und Zahlmeister zu etwas Erstattung desselben von dem zu der Comorrischen Bezahlung verbliebenem Geld 8166 Gulden 7 Kreuzer 2 Pfennig dergestalt gehorsamblich dargegeben, dass wir nit allein sie derwegen gegen euch nothdurftiglich entschuldigen und dermassen fursehen wollten, dass ihnen solches bei euch zu keiner Verweisung oder Beschwerung gereiche, sondern auch dass wir bei den obristen Steuereinnehmbern berührter unserer Kron Beheimb Verordnung thuen wollten, dass angeregte dargeliehene Summa der Stand Zahlmeister auf künftigen S. Georgentag aus denen uns von den Ständen bewilligten dreien Biergroschen wiederumb erstattet werden.

Nun haben wir gleichwohl solches gedachten Einnehmbern damalen vermug unsers von andern Decembris verschienen zwei und achtzigisten Jahrs an sie gefertigten Befehlichs, weil je solches Anlehen bei ihnen denen Muster- und Zahlmeistern anderer Gestalt nit zu erhalten gewest, auferlegt und befohlen; dieweil ihr euch aber in Gehorsamb zu berichten, dass angeregte Biergroschen immediate zu unserm Hofwesen, bei dem wir ohne das, wie euch nit unbewusst, merklichen Mangel und Abgang leiden, deputiert und verwilligt und dann je an ihm selbst billich, dass die Erstattung angeregter dargeliehnen Summa Gelds, als welche, wie ermelten Muster- und Zahlmeistern bewusst, nit zu unseren eignen Nothdurften, sondern allein auf das bergstädterisch Kriegsvolk neben einer mehrern ansehenlichen Summa, so wir zu Erstattung angedeuts Abgangs aus andern unsern Gefallen mit höchster Gefahr und Ungelegenheit der übrigen Granitzen hineinschicken müssen, verwendet worden, und wes davon an die Ort, 80 die Stand zu Mähren zu ihrer Bezahlung haben, gegeben, gleichfalls von ihnen wieder abfordern: so wollen wir uns demnach gnädigst versehen, euch auch hierumben in Gnaden ersucht haben, ihr werdet nit allein angeregte Muster- und Zahlmeister dieses beschehnen Anlehens halben, als welches auf unser gnädigistes Begehren besehenen, allerdings für entschuldigt halten und ihnen destwegen nichts beschwerlichs zumuten oder zumessen, sondern auch die Erstattung solcher Summa, welche verstandnermassen dem bergstädterischen Granitzwesen zu guten kumben, aus denen Steuergefällen, dannenhero dann von Billigkeit wegen beschiecht, ohne Entgelt unser Biergroschen thuen und erfolgen lassen u. s. w. Geben Wien den dreizehenden Tag Februarii anno etc. im dreiundachtzigisten.




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