160. Úřadníci komory české oznamují komoře dvorské, že za příčinou v Táboře vypuklé rány morové do Budějovic Českých utéci se museli.

V BUDĚJOVICÍCH ČESKÝCH. 1582, 8. října. - Orig. v říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Wohlgeborne Herren, auch edle und gestrenge Ritter, gnädige Herren! Euer Gnaden seind unser gehorsambe willige Dienst zuvor. Und zweifeln nicht, sie werden sich aus den vorigen des Herrn behmischen Kammerpräsidentens gethanen Schreiben mit Gnaden erindern, dass die Infection zum Tabor auch eingerissen, und ob man wohl verhofft gehabt, weil es bei ein sechs Wochen her gnädig gewest und uber zwo und drei Personen daran ein Tag nit gestorben, auch bisweilen ausgesetzt, dass es gegen der jetzigen Winterszeit wieder nachlassen werde, so will es aber an jetzo mit Gewalt uber Hand nehmben, dass bei vierzehen Tagen her täglich zu fünf, sechs, sieben, zehen bis in eilf Personen begraben und dadurch die Gefahr je länger je grösser worden. Und weil dieser Zeit weder die Herren Statthalter noch andere Räth zur Stell sein, auch umb der bevorstehenden Gefahr willen nit zu verhoffen, dass sie widerumb dahin zusamben kummen werden, und wir dergestalt der Kammer wenig nutz sein, auch in Kammersachen ausser der Herren Räth nichts zu erledigen, so haben wir uns mit unsern Weib und Kindern in solcher Sterbensgefahr, sonderlich in eim solchen engen Wesen, wie es allda zum Tabor hat, länger nit aufhalten künnen, sondern mittlerweil bis auf weitern Bescheid und andere bessere Fursehung hieher gen Budweis begeben, wie wohl es allhie so gar sicher auch nit ist, dann es umb die Stadt fast in allen Dörfern und sunderlich auf dem Bergwerch stirbt, auch in der Stadt in zweien Häusern angefangen; wir verhoffen aber, der allmächtige Gott werde seine gerechte Straf lindem und sich mit Gnaden wieder zu uns wenden, auch die Röm. Kais. Mt. unser allergnädigister Herr und euer Gnaden uns solche unsere Nothflucht aus angezeigten Ursachen allergnädigist und gnädig zu kaiserlichen Gnaden und Gutem vermeinen und wenden. Nichts desto weniger haben wir die Boten mit uns hieher genomben, do was von Linz oder sonst von Ihrer Mt. Sachen hieher geschickt würde, dass solches nothdurftig expediert, auch was uns sunsten in andern ausser der Herren Kammerräth zu verrichten, mittlerweil, wie dann bisher beschehen, nichts unterlassen werden soll. Welches Euer Gnaden wir zu eim gnädigen Wissen in Gehorsamb nit sollen verhalten. Und thuen uns derselben zu Gnaden befehlen. Geben Budweis den achten Tag Monats Octobris anno im zweiundachtzigisten. E. Gnaden

 

gehorsambe N. beheimischen Kammer Secretari, Kanzlei und Buchhalterei, auch Rentmeister und Gegenhandler und andere dem Wesen zugethane Personen.






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