141. Návrh majestátního listu, kterýmž město Rakovník povyšuje se do třetího stavu.
V AUGŠPURCE. 1582, 16. července. - Opis souč. v říšsk. fin. arch. ve Vídni.
Wir Rudolf etc. thun kund mit diesem Brief jedermänniglich, nachdem bei uns die fursichtigen Burgermeister und Rath für sich selbst, auch im Namen und von wegen einer ganzen Gmeind unserer Stadt Rakownik und getreuen Lieben mehr dann einist unterthänigist Ansuchung gethan, dass wir ihnen dies zu Gnaden bewilligen und berührte Stadt Rakownik, so von Alters zu unserm Schloss Pürglitz gehörig gewesen, von der Pflicht und den Zinsen, damit sie berührtem Schloss zugethan, befreien und aie zu andern unsern kuniglichen Städten in Beheimb, so sich des dritten freien Stands gebrauchen, zueignen oder zugesellen wollten, destwegen dann auch bei uns alle drei Stand dieses Kunigreichs auf einem und dem andern gehaltenen allgemeinen Landtag unterthänigist intercediert und gebeten habenwann wir dann aus sonderer angeborner Güte nit allein ihr der Stadt Eakownik unterthänigiste Bitt sondern auch berührter Stand für sie gethone Intercession in Gnaden angesehen, deswegen so haben wir mit gutem Vorbedacht, rechten Wissen und Bath unserer lieben Getreuen aus beheimbischer kuniglicher Macht ihnen denen von Eakownik, jetzigen und künftigen, diese Gnade gethan, dass wir sie der Jurisdiction unserer Herrschaft Pürglitz mit nachfolgenden conditionierten Vorbehalt befreien und sie die Stadt sambt derselben Burgern und Inwohnern, jetzige und künftige, zu dem dritten bürgerlichen Stand im Kunigreich Beheimb erheben und ziehen thun, also dass sie nun alle Freiheit und Recht, welche andere unsere freie Stadt des dritten Stands im Kunigreich Beheimb geniessen und theilhaft sein, es sei in dem Landrechten oder auf allgemeinen Landtagen, auch in allen andern Sachen und Nothdurften des gemeinen Nutzes sich gebrauchen und ein freie Stimb neben ihnen haben, auch sich nach dem Unterkammrer im Kunigreich Beheimb, welcher dann oder an seiner Stell der Hofrichter ihren Stadtrath jedes Jahrs aller Gestalt und Massen, wie in andern unsern Städten, setzen und benennen soll, für welche Confirmierung sie ihme Unterkammrer vier Schock Groschen behmisch, dem Hofrichter dreissig Groschen und dem Kammerschreiber funfzehen Groschen behmisch, jetzigen und künftigen, zu reichen schuldig sein werden, richten und regulieren sollen. Jedoch sollen sie die von Eakownik, jetzige und künftige, uns, unsern Erben und nachkummenden Kunigen zu Beheimb den erblichen Kammerzins in unsere beheimbische Kammer jedes Jahrs vierundzwanzig Schock achthalben Groschen beheimbisch auf die Terminen und Zeiten, inmassen andere Stadt, abgeben und zahlen. Nichtsdestoweniger auch, wann wir, unsere Erben und nachkumbende Künige zu Beheimb der Jagden auf allerlei Wildpret in den Pürglitzischen Wäldern pflanzen, so sollen sie die von Eakownik nit allein dieselben Jägddienst, sondern auch alles das, was sie sonst mehr zu ermeltem Schloss Pürgloss bisher zu thun schuldig gewest, hinfuro einen Weg als den andern, so oft es die Nothdurft erfordern und wir dasselb verordnen werden, zu leisten schuldig sein, inmassen sie sich dann dem allen, was hierin begriffen, nachzukumben verreversiert und verschrieben haben. So wollen wir uns, auch unsern Erben und nachkumbenden Kunigen zu Beheimb allda in der Stadt Eakownik allerlei Pön, Todfäll, Confiscationen und alle andere Gerechtigkeiten, wie es bisher bräuchig gewest, gänzlichen vorbehalten haben. Befehlen darauf allen Einwohnern und Unterthanen in unserm Kunigreich Beheimb, dass ihr oftgedachte von Eakownik, jetzige und künftige, bei dieser unserer Begnadung geruhiglich, ungehindert und unverbrechlich verbleiben lasset, auch niemand andern darwider zu thun bei unseren, unserer Erben und nachkumbenden Kunigen zu Beheimb Zorn und Ungnad verstattet. Daneben aber befehlen wir weiter unsern Unterambtleuten bei der Landtafel, dass ihr diesen unsem Brief ausser einicher weitern Relation in die Landtafel, wann und zu welcher Zeit sie oder ihre Nachkumben solches begehren würden, einverleiben und legen wollet. Daran beschieht unser endlicher Willen und Meinung. Geben in unserer Stadt Augsburg den Montag nach Margareta Anno etc. im zwei und achtzigisten.