131. Nejvyšší hofmistr Ladislav st. z Lobkovic a nejvyšší sudí království Českého Jiří Popel z Lobkovic žádají císaře, aby z došlých tax při soudu komorním účty skládati nemuseli, poněvadž stav panský proti takové novotě se vyslovil.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1582, 2. dubna. - Opis souč. v říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Allergnädigister Kaiser und Herr! Nachdem abermals von E. Kais. Mt. Kammer auf uns wegen der Taxraitungen von dem Kammerambt im Künigreich Beheim jetziger Zeit mein obristen Hofmeisters Verwaltung auf mich als gegenwärtigen obristen Hofmeister sowohl auch auf mich obristen Landrichter in vermeltem Künigreich Beheimb als des hievorigen obristen Landhofmeisters nachgelassenen Sohn und Erben gedrungen wird, darauf thuen Euer Kais. Mt. wir diesen unterthänigisten Bericht. Als etwo hievor von dem Herrnstand, welichem dieses Ambt zugehörig, in samentlicher Versamblung, da sie in Erfahrung kommen, dass uns die Verraitung wollte zugezogen und aufgelegt werden, ihnen dasselb nit wenig zu Gemüt geführt und zur Beschwer angezogen haben, dass dergleichen Neuerung, so hievor niemals gewesen, auf dies obriste Hofmeisterambt soll geführt und angericht werden, mit dem Vermelden, dass wir an uns diesfalls einen nachtheiligen Eingang nit verursachen lassen sollen. Wiewohl sich nun etwas gedenkwürdigs bei der beheimischen Kammerbuchhalterei, wie Bericht furkombt, dass etwo dies Orts Raitungen gethan werden, finden soll, jedoch da gleich was daran und die Verraitung geschehen, so hat doch dasselb nur zur selben Zeit sich zutragen, dass damals vor Alters die obristen Herren Hofmeister mit und beineben die Hauptmannschaft des Künigreichs Beheimb gehalten haben und zum selben Mal die beheimisch Kanzlei und das Kammerambt furaus und beisammen gewesen und das Recht der Hauptmannschaft fast täglich gehalten worden, also dass vielfältig allerlei Schreiben wie in behei mischer also auch in teutscher Sprach ausgangen und die Gebühr davon zu nehmen taxiert worden, als dass von dem Urtlgeld ein ziemliches einkommen. Davon es aber in Mutierung der Zeit vermug der Landsordnung allerseits abkommen und gefallen, und ist allein das Kammerrecht und dies Ambt für sich ausser der Kanzlei in ihrer Substanz und ausgemessen Modis verblieben. Nach welicher Mu tierung dann, dass etwo weiter Raitung beschehen wären, wird sich nichts finden, dieweil dann diese Jahr von solicher Tax wenig genug einkumbt (seitemal das Kammerrecht nit wie zuvor täglich, sonder nur viermal im Jahr auf unterschiedliche Zeit gehalten wird), so auf des Ambts Nothdurft, Schreiber und Diener nicht erklecken noch gereichen thuet und vielmals gar keine Gelder einkommen, also dass ich obrister Landhofmeister Euer Kais. Mt. mit guten Gewissen berichten und darthuen kann, dass so lang als ich in diesem Ambt bin, von solicher Tax nicht den wenigsten Pfenning zu meinem Nutz ge wendet habe. So seind auch die vorigen obristen Landhofmeister von dem Nutz der Tax des Kammerrechtens einkommenen Geldern Raitung zu thun, niemals angehalten noch gedrungen worden. Als mir dann auch jetzigem Landhofmeister solich Ambt von Kaiser Maximilian hochlöblichister Gedächtnus und dem verstorbnen Hofmeister von Kaiser Ferdinando auch gottseligister Gedächtnus aller Gestalt, wie es die hievorigen gehalten, eingeben und verrait worden. Aus denen Ursachen wollten wir nit gern etwas neues zu einicher Nachred, so hievor nit gewesen, auf dies Ambt einführen. Derwegen bitten E. Kais. Mt. wir unterthänigist, die wollen ihnen soliches genädigist zu Gemüt führen und weil derselben an solicher einkommenen Tax gar kein Nutzung angelegen, dass E. Mt. soliches gegen unserer Person nit so hoch achten und mit dergleichen Raitung zu belegen gnädigist nit verstatten noch zulassen wollten, sondern bei dem alten Gebrauch und Heimkommen allergnädigist verbleiben lassen u. s. w. Geben aufm kuniglichen Schloss zu Prag den 2. Tag Monats Aprilis anno zweiundachtzig. Euer Röm. Kais. Mt. unterthänigiste gehorsamiste

 

Lasla der ältere von Lohkowic.

 

Georg Popel.






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