125. Císař Rudolf II. žádá komisaře od stavův českých v příčině správy berniční zvolené, aby mu vybývající část posudného, kterouž stavové na placení úrokův domácím věřitelům si vyhradili, vydána byla.

VE VÍDNI. 1582, 28. března. - Konc. v říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir stellen gnädiglich in keinen Zweifel, ihr werdet euch gehorsamblich erindern, der edel unser Rath, Hofkammerpräsident und lieber Getreuer Ferdinand Hofmann Freiherr seinem von uns habenden Befehlich nach wegen Herausgebung des Überschuss an denen Biergefällen, so die gehorsamben Stand unserer Kron Beheimben zu Abzahlung der inländischen Interesse seit Eingang des 79. Jahres her selbst eingenumben und sich bis zu Ausgang des Termins Georgi des 81. Jahrs verfallen, bei euch und den anderen unsern obristen Officierern der Kron Beheimb zu untergchiedlichen Malen furgebracht. Dieweil wir uns dann niemals keines andern versehen, dann dass diese der Stand unterthänigiste gutherzige Bewilligung principaliter uns zu unterthänigisten Ehren und Besten beschehen, und also in der gehorsamben Stand Willen und Meinung nit anders sei, dann dass dasjenige, was an bemeltem inbehaltenem Biergeld uber die bezahlten inländischen Interesse verbleiben wurd, uns zu Nutz kumben sollt, wie wir dann auch dem Landtagsbeschluss nach den Abgang, do sich einicher dabei erzeigt hätt, wurden erstatten haben müssen, und uns aber euers selbst gehorsamben Wissens dieser Zeit umb des angestellten Reichstags willen zu unserm Aufbruch und Hofsnothdurften ein merkliche Ausgab bevorstehet: so gesinnen wir an euch ganz gnädiglich begehrend, ihr wollet euch auf gedachts unsers Raths des Hofmanns allbereit beschehenes nnd weiters Anhalten unterthänigist und gutwillig erzeigen, uns vorbemelten Überschuss gutwillig folgen lassen und also das hochaöthig nutzlich Werk, daran der ganzen Christenheit und also auch unsem getreuen Landen und Ünterthanen Heil und Wohlfahrt gelegen, umb soviel ehe befurdern helfen. Entgegen seind wir des gnädigisten Erbietens, dass wir solche eure gehorsambiste Bewilligung nit allein in allen Gnaden erkennen und in furfallender Gelegenheit bedenken, sondern dasselb auch künftig im Fall der Noth, neben euch gegen gemeinem Land vertheidigen und vertreten helfen wollen. Inmassen wir dann auch die andern verordenten Stathalter und Officierer unser Kron Beheimben derwegen insonderheit ersuchen lassen und des gnädigsten Versehens seind, sie werden sich nit weniger neben euch guetherzig darinnen erzeigen and des umb soviel mehr, weil wir uns bei solchem angestelltem Reichstag zu desto besser Verschoaung unser Land und getreuen Ünterthanen wiederumben eine ansehenliche Turkenliüf, weil die vorige mit dem Termin Laetare nunmehr allbereit ihren Ausgang erreicht, zu erlangen getrösten thuen. An dem Allem vollbringt ihr etc. Geben Wien den 28. Martii anno 82.




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