100. Císař Rudolf II. žádá stavy české, aby zvolili komisí, kteráž by záležitost placení vojska na hranicích Uherských (ve schůzi zástupcův stavovských ze všech zemí koruny České také již projednávanou) v úvahu vzala. Den, kdy by taková komisí sejíti se měla, že později ustanoví.

V BŘETISLAVI. 1582, 18. ledna. - Orig. v arch. Třeb.

Rudolf der Ander, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, Mehrer des Reichs etc.

Hoch- und wohlgeborne, gestrenge, ehrbare, ehrsame und liebe Getreue! Wir wissen uns gleichwohl gnädigist zu erindern, weichennassen in fürgeloffner Tractation, so jüngst verschiener Zeit zu Prag mit euren und der andern unserer Kron Beheimb incorporierten Landen Abgesandten gehalten worden, unter andern auch dies furkummen und dahin geschlossen worden, dass wir vermug derselben damals übergebnen schriftlichen Begehrens der bewussten Granitzen Fürsehund Bezahlungen halber ein eilende Berathschlagung anstellen und euch auch den andern unsern getreuen Landständen bei den nächstfolgenden Landtagen mit furbringen lassen sollten, wie uns dann auch unsers Theils nichts liebers wäre, als die Sach dermassen und dahin dirigiert und gerichtet sehen, damit solches alles bemelts bedrängte Granitzwesens erheischender, äusserister Nothdurft nach so zeitlich für die Hand genommen werden möchte, wie es angeregter Tractationsbeschluss mit sich bringen thuet.

Nachdem wir aber dargegen bedenken, dass solche Handlung wegen Kürze der Zeit, auch allerhand fürfallender Verhinderungen bisher nicht furgenommen und zu Werk gericht werden möcht, wir aber doch dasselb nichts weniger zu thuen und bald hienach in Wirkung zu bringen gnädigist bedacht Bein, so haben wir euch solches hiemit anzeigen wollen und begehren darauf gnädigist, ihr wollet entzwischen etliche taugliche Personen eures Mittels darzu erkiesen und denselben auferlegen, wann und sobald wir ihnen den Tag und Stell zur bemelter Unterredund Berathschlagung benennen werden, welches dann mit ehistem hienach beschehen, dass sie sich alsdann unverzogentlich dahin verfügen und der Sachen gebührendes Fleiss abwarten sollen, des genädigisten Versehens, weilen wir die andern Land derowegen gleichsfalls zu ersuchen bedacht, sie werden also sambt eurer bei der Sach, was die Nothdurft erfordert, zu thuen und sich des Gehorsambs zu verhalten wissen. Daran vollzeucht ihr unsern gnädigisten Willen und Meinung. Geben Presspurg etc.




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