96. Město Cheb vyzývá opětně šlechtu kraje Chebského ke schůzi, aby vyslanci do Prahy k jednání vypraveni býti mohli.

1582, 3. ledna. - Orig. v arch. města Chebu.

Den Gestrengen, Edlen und Ehrenfesten, denen von der Ritterschaft des Egerischen Kreis, entbieten wir Burgermeister und Rath der Stadt Eger unser freundliche Dienst. Und hätten uns vorsehen zufolg der Herren Kammerräth des Königreichs Beheimb gegebenen Abschied, ihr uf heutige zum andernmal beschehene Erforderung wo nit alle, doch ihrer zwene oder drei sich sollen haben eingestellt, wann aber aussei dem edlen und ehrenfesten Jeronymus von Zedtwitz keiner erschienen, derselbe aber sich in nichte der andern Abwesenheit halber einlassen wollen, darumben die Sachen noch ferner bis uf künftigen Montag verschoben müssen werden, und weil solcher Aufzug nit allein euer, der Ritterschaft Aussenbleiben halber abermalen beschehen und derhalben die Abordnung nach Prag ferner verschoben, wollen nochmaln, wie hievor, wir von unsern Gehorsam protestiert und bezeugt, nichts minders auch euch nochmaln angedeuten Montag den 8. dies Monats im Namen der Röm. Kais, auch zu Hungern und Beheimb Königlichen Mt., unsers allergnädigisten Herrn, ernannt und bei Vormeidung Ihrer Mt. Strafen und Ungnad begehrt, vor unser Person freudlich gesucht haben, ihr erwähntes Tags zu Frühe umb neun Uhr euch ufs Rathhaus wollen gesteilen und endlich das, so die Nothdurft erfordert, vorhandeln helfen. Und im Fall ihr hierüber zum drittenmaln sollen aussenbleiben, können wir nit umbgehen, vor uns die Stadt allein abzuordnen und euern Ungehorsam neben Vorlegung dieser unser zum dritten an euch erfolgten Beschreibung zu beklagen. Do nun die Sachen euch zu Beschwerungen gelangen möchten, wollen ihr uns entschuldigt achten, wie wir uns auch diesfalls hiemit ausdrücklich thun vorwahren. Seind euch sonsten zu allen nachbarlichen Diensten gewillt. Urkundlich mit unserm Stadtsecret besiegelt. Actum den 3. Januarii anno etc. 82.




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