92. Váleèná rada dvorská podává arciknížeti Arnoštovi své dobré zdání o usnesení, kteréž byli uèinili zástupcové stavùv z království Èeského a pøivtìlených zemí v pøíèinì zaplacení vojska na Uherských hranicích.

1581, 30. prosince. - Konc. v øíšsk. arch. fin. ve Vídni.

Gnädigister Fürst und Herr! Der Kriegsrath hat die Schriften, welche die Kais. Mt. jetzt zu Anfang dies Monats Decembris denen Deputierten aus der Kron Beheimb und incorporierten Landen wegen etlicher strittigen Artikel, derselben Lande Gränitzbezahlung betreffend, unter nagst alldorten zu Prag gehaltener Zusammenkunft, was auch bemelte Deputierten auf eine und die ander zu Antwort geben lassen, mit Fleiss abgehört und durchsehen, befindt, dass die ganz Handlung an etlich wenigen Punkten, soviel das Kriegswesen und dem Kriegsrath zu bedenken zugehört, gelegen.

Erstlich ist umb den Nachlass der zweien Monat, damit derselb zu Richtigkeit und Gewissheit gebracht werde, am fürnehmisten zu thuen, darüber beim Kriegsrath zwo Meinungen fürgefallen, die ein, weil hievor bedacht worden, dass dem Kriegsvolk ingemein, daneben den fürnehmisten Obristen und Hauptleuten zu verstehen geben und lauter zugeschrieben werden hätte sollen, dass die Kais. Mt. hinfüro ihnen nit mehr durchs ganze Jahr denn zehn Monat, doch in lauter Bargeld und dasselb zu gwissen Terminen, nehmblich alle halbe Jahrsfristen, erlegen lassen; welcher darumben nit dienen wollte, dass derselb sich derwegen anmelden und sein Sachen gleichwohl in ander Weg bestellen möchte.

Welche Ausschreiben aber nach etlicher hin und wieder von der Kais. Mt. und Durchl. gehaltner Erwägung darumben eingestellt und aufgehalten worden, dass man zuvor die freie Disposition derselben Zahlungen für die Kais. Mt. und in derselben Namen für E. Fürstl. Durchlt. in dem Deputiertentag der Kron Beheimb und incorporierten Lande erhandeln und richtig machen hat sollen, weil zu besorgen, da gleichviel vorher dem Kriegsvolk derwegen zugeschrieben oder mit demselben gehandelt, dass doch das, wann die Kais. Mt. die völlige freie Disposition nit hätten, durch die beninischen Commissari, wie zuvor beschehen, leichtlich zu nichte gemacht und dann von dem Kriegsvolk widersprochen werden möchte.

So nun in dem jetzt gehaltenen Deputiertentag das bei den Abgesandten derselben Kron erlangt und die Disposition bemelter Zahlung Ihrer Mt. freigesprochen und gelassen wirdet, dass hierauf die Kais. Mt. oder E. Fürstliche Durchlt. gemelte zuvor bedachte Schreiben an das Kriegsvolk ingemein und an die füraehmisten Hauptleut ergehen liessen und darin vermeldten, dass Ihre Kais. Mt. sich mit wohlgedachter Kron Beheimb und dero incorporierten Land jetzo dahin genädigist vergleichen, dass die berührten Lande die Bezahlung auf diesen und keinen andern Weg thuen wurden, in Bedenken, wie ihnen hievor auch mehrmals ausgeführt, dass sie sich derselben gegen dem, wie sie etwo hievor mit der Tuchbezahlung allerlei Beschwerungen leiden müssen, daneben oft lang die Zahlungen aufgezogen worden, da sie jetzt lauter Bargeld und dasselb bald und zu ordentlichen Terminen zu empfahen hätten, gar nit zu verweigern, dass demnach Ihre Kais. Mt. oder E. Durchlt. solches ihnen jetzt vorher derwegen gnädigist und schriftlich anmelden wollen, dieweil jetzt in Kurz wiederumb ein Bezahlung eines halben Jahrs hinabkommen werde, welche auf obbemelten Weg, dass nämblich fünf Monat in Bargeld für sechs Monat gereicht und abgerechnet sollen werden, gestellt, damit sie dessen ein Wissen, und dann, wann die Zahlung kommt, dieselbe derhalben zu difficultieren nit Ursach hätten, und da je etliche unter ihnen wären (welches sich doch Ihr Mt. nit versehen), die darumben nit dienen wollten, sich die bei Zeiten anmelden und Ihr Mt. andere an ihr Stell auch zeitlich werben und zu der andern Austritt diese neue anstellen möchten.

Und eracht also ein Theil des Kriegsraths, es solle solch Schreiben ein Benügen sein und damit abgestrickt werden, wann die Kriegsleut niemand haben, gegen dem sie sich aufleinen und die Sachen disputiren möchten und doch aus solchem Schreiben Ihr Mt. Meinung klar und ausdrücklich vernehmen, sie werden sich desto williger drein begeben; und da gleich etliche drumben nit dienen wollten, dieselben ihren Abzug ohn wenigem Tumult nehmen mügen.

Andere vom Kriegsrath vermeinen, es solle mit mehrer Ausrichtung beschehen, wann die Kais. Mt. oder E. Durchlt. ein sondere Person hinab schickten, welche das, so oben in Schrift ihnen anzumelden gerathen worden, mündlich und persönlich verrichtet; da mangelts aber gleich an der Person, die Ihr Mt. dahin schicken sollen. Der rechten Ordnung nach soll es einer vom Kriegsrath sein, da wissen aber E. Durchlt., dass der vom Thurn gleich im Wegziehen, der von Hofkirchen immerdar schwach, sich auf ihn nit zu verlassen, also der von Königsperg allein vorhanden ist, da er verschickt, dem von Hofkirchen ein stärkere Schwachheit möchte zustehen, dann beim Kriegsrath gar niemand vorhanden sein wurde.

So stünde es zu Ihr Kais. Mt. genädigisten Bedenken, ob sie einen von derselben Hofkammerräthen hinabfertigen und dem den Forgach, Kreishauptmann, oder den Kielman oder diese alle beide zugeben wollten, darüber werden E. Fürstliche Durchlt. sich gnädigist ferrer zu bedenken und Ihrer Mt., da sie es für ein Nothdurft achten, auch anzubringen wissen.

Es sei aber welcher Weg es wöll, so werden jetzt bemelte zween, der Forgach und Kielman, dann auch die Oberhauptleut als zu Altsol, zu Karpen, fürnehmblich zu ersuchen und zu ermahnen sein, damit sie das dem Kriegsvolk wohl einbilden, dass Ihr Mt. es nit änderst machen, sonder gwisslich bei dieser Ordnung verbleiben werden, sich derhalben keiner vergebentlich darwider aufwerfen, wie denn dessen auch keiner, wenn er diese Zahlung gegen denen, wie sie ihnen zuvor gereicht worden, und wie andere Gränitzen dieser Zeit bezahlt werden, thut rechnen, nit zu beschweren oder zu widersetzen hätte.

Darzu gehört nun, dass solches auch gwiss besehen, die Zahlung bald und längest auf Lichtmessen angestellt und die Kriegsleut deren auch also vertröst werden.

Also müsste fürs ander denen aus Beheimb und Märhern das von Stund an zugeschrieben und sie ermahnt werden, sich auf bemelten Termin gefasst zu machen und zur selbigen Zeit damit auf die Gränitzen zu kommen, da sie dann mit der andern Zahlung auf Georgi, wie sonst ihre Termin gestellt sein künnten, aufkommen und dessen die Kriegsleut zur nägsten Bezahlung ein gwisse Vertröstung empfahen künnten, sie sich der angestellten Ordnung mit dem Nachlass umb soviel weniger verweigern.

Hierzu gehört dann auch zeitlich zu bedenken, wen Ihr Mt. oder E. Durchlt. als ein Commissari hinabschicken werden sollen, weil der Mustermeister und Musterschreiber allein auf die Vertröstung, die denen aus Behem und incorporierten Landen besehenen, hierzu zu wenig sein möchten.

In dem stehet man auch an, sowohl als mit der Person, welche die erste Behandlung, wie oben gemeldt, thun solle, und wirdet das ferrers Nachdenkens wohl bedörfen.

Fürs dritt, die Fürlehen zwischen den Zahlungen betreffend, befindt der Kriegsrath, dass die Land darein nit willigen wollen, sonder die auf die nägsten Landtag verschoben. Da wäre nun fast gut, da dieselben erlangt künnten werden, ungefährlich soviel, als zuvor von der Kammer Kremnitz die Zeit her drauf fürgeliehen worden, da die Land keine sondere Personen dazu stellen oder halten wollten, ein solche Summa Gelds allein dem Kammergrafen zur Kremnitz durch sie geliefert wurde, der es gleicher Gestalt, wie er die Lehen aus Ihr Mt. Kammergut bisher dargereicht, also aus demselben Geld, so die Stände zum Fürlehen dargeben, darreichte und darvon bis zu den Zahlungen jedesmals Piaitung thäte. Hierüber künnte die Hofkammer vernommen werden, wie viel ein Monat auf solche Lehen gangen, da dann die Raitung auf die vier oder fünf zwischen den Zahlungen stehenden Monat leicht zu machen sein wurde.

Was zum vierten die Bereitung der Gränitzen und Beratschlagung über richtiger Bestellung derselben belangt, [wenn] dieselben Lande auch ihre Personen darbei haben wollten, besorgt der Kriegsrath wohl, da man derselben Personen erwarten wurde die Sachen sich noch lang verziehen müssten, aber weil die Zahlung nun sobald beschehen solle, ist das nagst, ihnen den Landen werde angedeut, dass sie etlich, die sie hierzu zu brauchen vermeinen, mit der Zahlung lassen reisen, die künnen eines und des andern Orts Gelegenheit, Besatzung, Gebäu und dergleichen Nothdurften besehen und Ihrer Mt. Commissari, so mitzureisen, kann denselben die bemelten Gelegenheit allenthalben weisen und erklären, sich auch mit ihnen, da etwo Änderung fürzunehmen, gleich am Ort selbst unterreden, und wie es hinfüro bestellt werden solle, berathschlagen.

Sonst acht der Kriegsrath, sei unnoth andere viel Berathschlagung zu halten, sondern man lass es bei der Bestellung und Besatzungen, wie sie itzo sein, bleiben, weniger ists nit, es wäre an ein und andern Ort ein mehrers von Kriegsvolk, Erbauung und Munition von nöthen; weil man aber auch auf dieses jetzig ordinari kaum gefolgen kann, so muss man aus Noth bei demselben verbleiben.

Allein soviel die Besatzung Uywar antrifft, weil der Kriegsrath nit befind, dass in dieser Tractation derwegen was fürkommen, werden Ihr Kais. Mt. sich uber das, so jetzt Jahr verschienen vom Kriegsrath angemeldt und jetzo den 25. Octobris von E. Durchlt. der Kais. Mt. wiederumb zugeschrieben worden, gnädigist entschliessen sollen, so kann dann ein richtiger Überschlag, was auf die bergstädterisch und andere Gränitzort, darauf sie gewiesen, geht, gemacht, ihnen fürgehalten und dabei auch gesehen werden, wie weit ihr deren aus Behemb und Märhern Hilfen daher erklecken.

Der Entschluss uber der Besatzung Uywar künnte am besten genummen werden, wenn Ihr Mt. sich eines gewissen Obristen und mit demselben dann auch einer gewissen Besatzung vergleichen und entschliessen.

Was sie da von Continua des Erzbisthumbs Gran und des Kruschiczen absonderlichen Einkommen melden, ist von nöthen, ihnen sonderlich zu nägstkünftigen Landtagen mehrere Erläuterung zu thuen, dass Continuum ein schlechts antrifft, da nämblich von 100 Porten nur drei Pferd oder für jedes Pferd zwen Fussknecht, dieselben aber gar unordenlich und nie in ihrer völligen Anzahl gehalten werden, derhalben sich auf dieselben so gar viel nit zu verlassen; dann dass der Kruschicz keine sondere Einkommen gehabt, die er aufs Kriegswesen zu verwenden schuldig gewesen, sonder was er etwo aus seinen Einkommen fürgeliehen, dasselb ist ihm allzeit hernach aus den folgenden Zahlungen erstattet worden.

Mit Uywar kann es bei dem Bescheid, dass Ihr Mt. die 271 Pferd, 200 Trabanten aus des Erzbisthums Einkommen, so lang das nit ersetzt, bezahlen und bei künftigen Erzbischofen darob sein wolle, dass derselb auch die ordinari Anzahl, wie es die vorigen gehalten, alldort unterhalten solle, verbleiben.

Erbauung Uywar. Dann so werden Ihr Kais. Mt. den Artikel wegen Erbauung Uywar, wes sich die aus Behemb bei den Ständen in Hungern zu versehen, auf den von ihnen gestellten Form im Landtag anbringen lassen mügen. Was die Bestellung in Oberhungern betrifft, darüber sein der Hofkammer und des Kriegsraths Gutachten viel und unterschiedlich darbracht und jetzo in dem Memorial, das der Kriegsrath E. Durchlt. übergeben, auch ein Stuck eingeleibt worden, das stehet allein an dem, dass die Kais. Mt. dero gnädigiste Resolution darüber nehmen, kann dann die mehrer Verordnung bald fürgenummen werden.

Die Bauraitungen zu übernehmen war hoch von nöthen, die dann auch auf den Kriegsrath zum Ersehen zu geben, dann umb die mehrer Bauverlag desto mit besserm Grund Ersuchung beschehen möchte.

Das übrig von wegen Einbringung der Restanten in Beheimb, Märhern, Schlesien, item was denen aus Lausnitz, dass sie ihre Gesandten nit dargeschickt, dass sie ihre Bewilligungen an die fürzeigten Ort auch darbringen; item die 1500 Thaler zum Gebäu Uywar erlegen sollen, betreffend, werden die Kais. Mt. bei derselben Hofkammer und behmischen Hofkanzlei die Nothdurft gnädigist zu befehlen und fertigen zu lassen wissen. Und thuet E. Fürstl. Durchlt. der Kriegsrath sich in Gehorsamen befehlen. Concepta 30. Decembris 81.




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