81. Další odpovìï v Praze shromáždìných zástupcùv stavovských z království Èeského a pøivtìlených zemí na resolucí císaøskou, kteráž byla podána na první jich vyjádøení v pøíèinì placení vojsku na hranicích báòských mìst v Uhøích.

V PRAZE. 1581, 9. prosince. - Opis souc. v øíšsk. arch. fin. ve Vídni.

Der Röm. Kais. Mt., ihres allergnädigisten Herrn, weiters gnädigistes Erklären und Begehren, alles die bewilligten Gränitzhilfen in Ungern betreffend, haben die Herren Deputierten der Kron Beheimb und derselben incorporierten Lande Abgesandten unterthänigist angehört und vernommen.

Und soviel den ersten Punkt der Bezahlung anreicht, weil von Ihrer Kais. Mt. gnädigist begehrt und der Nothdurft geachtet wird, dass bald wieder ein Bezahlungstag auf die Gränitzort benennt und angestellt werde, sein die Stand der Kron Beheimb und Mährern zufrieden und gewärtig, dass Ihre Kais. Mt. jetzo einen Tag, welcher sich ein vier oder sechs Wochen erstrecke, namhaftig machen, so werden diejenigen darob sein, dass die Hilfen von den Landen ob und auf die ungrischen bergstädterischen Granitzen von ihren Muster- und Zahlmeistern geführt und daselbsten dem Kriegsvolk ausgezählt werden. Von den Abgesandten aus Schlesien aber wird Anzeig gethan, wie dass Ihr Kais. Mt. von den Fürsten und Ständen daselbsten zwainzig Tausend Thaler in Oberhungern zu schicken neulich genädigist begehrt, und weil sie wenig Wochen zuvorn dahin in Oberungern zweiundfünzig Tausend Thaler gefertiget, so wussten die Abgesandten nicht, wie so bald ein mehrere Summa aufzubringen, da aber die zwanzig Tausend Thaler nit fortgeschickt, so wollen sie Anmahnung thuen, dass es den nägsten, wie oben von den Herren Benennen und Märhern, also von ihnen auch beschiehe und in Oberungern die Hilfen, was immer möcht aufgebracht werden, forderlichen fortgeschickt und Ihrer Mt. den nägsten von ihren Principalen die Nothdurft deswegen auch zuschreiben werden.

Also wurde auch von den Ständen der Kron Beheimb und derselben incorporierten Landen den Muster- und Zahlmeistern mitgegeben werden, dass sie zu ihrer Ankunft Ihrer Mt. Commissarien, wie viel Geldes in Summa bringen, Bericht gethan werden, die Auszahlung des Kriegsvolks aber zu Eoss und Fuss solle den Landtagsbeschlüssen nach von der Lande Muster- und Zahlmeistern Händen erfolgen.

Und demnach Ihr Kais. Mt. die Ansetzung eines Tags, wann die Hilfen auf die Granitzen sollen abgeführet werden, gehorsamists anheimbgestellt, so werden Ihre Mt. zuvorn mit dem Kriegsvolk umb den angedeuteten Nachlass genädigists handien zu lassen wissen, allein dass solcher Nachlass dem Kriegswesen zum Besten gelange, also dass die Muster- und Zahlmeister denselben Nachlass in Handen behalten und mit der Zahlung soviel weiter reichen und dieselbe foder dem Kriegsvolk von der Hand thun werden mögen.

Was aber der Märherischen Stand Ausstand und Raitung betreffend ist, bitten die Abgesandten gehorsamists Ihre Mt., die geruhen deswegen die Nothdurft bei nägsten ihrem Landtage genädigist fürbringen zu lassen, so zweifeln die Gesandten nicht, die Stände die Mittel und Weg finden, dass Ihre Mt. zufrieden gehalten auch der Raitung halben guten Bescheid geben wurden.

Also wollen die Abgesandten aus Schlesien ihrer Rest halben bei den Fürsten und Ständen, die sie abgefertigt, alle nothwendige Anmahnung thun, dass soviel müglichen dieselben Ausstand förderlichen mügen zusammenbracht und gutgethan werden, allein dass Ihre Mt. ob und bei den Executionen auch diese genädigiste Hilfe thun, damit mit der Fürsten und Stände beschlossenen Decreten und derselben Executionen fortzukummen sei. Des Herrn Markgrafen Ausstand halben werden Ihre Mt. die Fürsten und Stände der Nothdurft den nägsten gehorsambist berichten.

Die Pfandschilling im Opplischen anreichend, ist im Landtag allhier zu Prag beschlossen und von Ihrer Mt. genädigists angenommen, dass dieselben und alle andere Pfandschillinge, wie es dann ausser Opplischen sonsten beschiehet, neben den Ständen leiden, also dass es keines anderen Bescheids von Ihrer Mt. bedürfend, dann dass dieselbe, was einesmals bewilligt, wirklichen fortzustellen, beineben und Ihre Mt. dem Opplischen Hauptmann im Ernst auferlegen, die Pfandschaften zu Erlegung ihrer Rest und Ausstands zu bringen.

Der Raitungen Abschriften wollen die Stand der Kron Beheimb und Schlesien den nächsten Ihrer Kais. Mt. zufertigen, und da sie an demselben Mangel, so geruhen Ihre Mt. für den Landtag den Ständen dasselbe genädigists zuzuschreiben, so wurde Ihrer Mt. guter Bericht und Verantwortung auf den nächstfolgenden Landtag sobald hienach erfolgen. Dass aber die Quittung der Muster- und Zahlmeister bis zu Ihrer Mt. endlichen Resolution der Raitung halben aufgehalten werden möchten, können die Deputierten und Abgesandten nicht sehen, wie die guten Leut so zu Muster- und Zahlmeistern vermocht worden, dann dieselben, sobald sie anheimbs kummen, Ihre Raitung der Lande Deputierten fürbringen, die auf nächstfolgende Landtage übernommen, quittirt und in Richtigkeit gebracht werden. Es achten aber die Herren Deputierten und verordnete Abgesandten darfür, wann Ihre Mt. also für den Landtagen die Mängel den Landen zufertigen und bei den Landtagen darüber Rath gehalten, dass Ihrer Mt. guter Bescheid und Richtigkeit wohl desswegen erfolgen künne.

Die Richtigkeit der Granitzen halben beides auf den Bergstädten und in Oberhungern anreichend, seind die Herren Deputierten und verordnete Abgesandten mit Ihrer Kais. Mt. gnädigisten Erklärung, dass Ihre Mt. dieselbe förderlichen wollen berathschlagen und in ein gute Ordnung befördern und folgends den Landen fürbringen lassen, unterthänigistes zufrieden und wird diesfalls von Ihrer Mt. allein gehorsambistes gebeten, dass dieselbe neben Ihrer Kais. Mt. Kriegs- und andern Räthen auch aus den Landen Beheimben, Märhern, Schlesien und Lausnitz Personen darzu erfordern wollen, welche derwegen und des Kriegswesens auf den Bergstädten und in Oberungern kundig und erfahren sein.

Und weil zu Erhaltung solcher Granitzen, wie Ihre Mt. genädigist [wissen], die Hilfen der Kron Beheimb und deren incorporierten Landen gar nit erklecken, so ist allein unterthänigiste Erinderung und Ermahnung beschehen, dass Ihre Mt. geruhen, derselben Herrschaft in Ungern Einkummen, welche sonsten Ihre Mt. etwo mit wenig Nutz gemessen, darzu zu gebrauchen, also auch die Reichshilfen, deren man sich dann auf Ihrer Mt. künftig genädigiste Behandlung der Chur- und Fürsten des heiligen Reichs nichts minder getröstet, gedacht worden, alldieweil solches alles dem anrainenden Kriegswesen und demnach dem allgemeinen Besten gemeinet wird.

Die Befestigung Uywar und dass von Ihrer Mt. genädigist begehrt wirdet, die Herren Deputierte und verordnete Abgesandten sich erklären wollten, was sie für einen Verstand und Erklärung von den Ständen in Ungern destwegen meineten und zu haben begehrten, ist es gleichwohl den Herren Deputierten und Abgesandten was bedenklichen, sich jetziger Zeit deswegen zu erklären, und meinen am zuträglichisten sein, dass Ihr Kais. Mt. auf nägstkünftigen ungerischen Rakisch den Ständen allen genädigist fürzubringen geruhen, wie die Stände dieser Kron und dero Land zu ihrer der Land Ungern und den anrainenden Granitzen nicht allein viel Jahr annero und noch ansehenliche mitleidende christliche Hilfen gethan und noch thuen, sondern auch umb des Kriegswesens der Ort gemeinen Besten willen und zu Erhaltung der christlichen Granitzen und die Erbauung der Festen Uywar sich angenummen und noch annehmben, dass sich demnach die Stand in Ungern gutherzig und nachbarlich erklären wollten, ob ihnen dies auch angenehmb und was sich die Kron zu Beheimben und deren incorporierten Lande, deren Festung halben bei ihnen den Ständen der Kron Ungern zu ihrem Heil, Wohlfahrt und Bestem auch künftig zu versehen. Und wann Ihre Mt. auf solche oder dergleichen mehr erspriessliche Bewegnus den Ständen in Ungem dies fürbringen Hessen und von denselben unterthänigist beantwortet, solches der Kron Beheimb und derselben incorporierten Landen nachmalen von Ihrer Mt. auf den Landtagen genädigist berichtet, so wurden sich alsdann und nachmalen die Stände der Kron Beheimben und der zugehörigen Landen gegen Ihrer Mt. ihres unterthänigisten Gemüts hierinnen ferner auch erklären.

Dass die lausnitzischen Hilfen im Land dort zu ihrer Schuldbezahlung zuwider der Landtagsbeschlüss abgewendet, ist den Herren Deputierten und den anderen der Kron zu Beheimben und derselben incorporierten Landen Abgesandten wohl nit wenig heschwerlich; sie wollen aber Ihre Mt. unterthänigist gebeten haben, dieselbe dergleichen Absonderung von den Ständen in künftig nicht gestatten, besondern, wo es mehr beschehen wollten, darob genädigist sein, dass den gemeinen Landtagsbeschlüssen nach die Hilfen dahin mögen gebracht und gewendet werden, wohin sie gemeinet und bewilligt, auch dass die ober- und niederlausnitzsche Stände zu dergleichen Zusammenkünften ferner unwegerlichen wollen Ihre Gesandten abfertigen und neben der Kron und derselben zugehörigen Lande gebührlich Mitleiden ertragen helfen. Insonderheit aber wird unterthänigist gebeten, Ihre Mt. ihnen den lausnitzisehen Ständen auferlegen und befehlen wollen, dass sie die bewilligten 1500 Thaler zum Bau Uywar, weil die Kron Beheimb und die zugehörenden Land allbereit ihre Bewilligung gut gethan, dennächsten schicken und erlegen wollen, damit künftige Weiterung und Unvemehmen zwischen den Landen und derselben Ständen verhütet werden möge.

Dessen sich die Herren Deputierten und verordnete Abgesandten, in voriger und jetziger ihrer unterthänigsten Antwort erklären, in wes mehr und weiters aber sie sich nicht begeben mögen. Darumben Ihre Mt. unterthänigist gebeten wird, dieselbe geruhen mit solchem allem genädigist zufrieden zu sein und ihnen wiederumben zuhaus mit Gnaden zu erlauben. Actum Prag den neunten December des einundachtzigisten Jahrs.




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