58. Císař Rudolf II. žádá bratra svého arciknížete Arnošta za dobré zdání, zdali schůze stavovských vyslanců z Čech a přivtělených zemí, ve kteréž o záplatě vojska na Horních hranicích Uherských jednáno býti má, držána býti má v Kladsku nebo v Skalici.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1581, 28. srpna. - Orig. v říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Rudolf der Ander, u. s. w. Durchleuchtiger, hochgeborner, freundlicher geliebter Bruder und Fürst! Wir haben E. L. zwei vom achtund neunzehenden dits ausgehenden Monats Augusti gethone brüderliche Schreiben in nachfolgenden Artikeln empfangen und verstanden. Soviel nun erstlich die Verweisung der oberungerischen Heiter Ausstand und dass dieselb auf die beheimbische und der incorporierten [Lande] Ubermass ihrer Granitzbewilligungen beschehen mocht, betreffen thuet, da werden E. L. aus unserm bisher öfter besehehenem Andeuten sonders Zweifels vernumben haben, dass von ihnen den Ständen uber alles fleissiges Anhalten noch bisher weder Raitung noch Auszug, daxaus die Gelegenheit ihrer an ermelten Steuerbewilligung gethonen Einnahmb und Ausgab, oder was noch daran per resto sein möcht, zu nehmben, erlangen künnen, sondern vermeinen erst diese Sach auf der Land Deputierten Zusammenkunft fürzunehmben, dessen wir nun, wie beschwerlich es auch uns und dem Kriegswesen fallen thuet, erwarten und sich derwegen die Reiter mit ihrer Verweisung, darzu wir sowohl als E. L. sonst kein Mittel wissen, auch bis dahin gedulden müssten. Alldahin dann auch die Raitung wegen des Gebäus Ybar [Ujvár.] anzustellen und dem Teuprecht nochmals mit Ernst aufzulegen sein wirdet, sich mit derselben also gefasst zu machen, damit alsdann an ihme kein Mangel erschein. Des Tags halben zu solcher der Stand Deputierten Zusammenkunft lassen wir es, sonderlich weil E. L. auch kein Bedenken darwider haben, bei dem zweiundzweinzigisten October nägstkunftig mit Gnaden verbleiben.

Was aber den Ort oder Stell der Zusammenkunft anreicht, darinnen haben wir etzliche aus den furnehmbsten Officierem unserer Kron Beheimben vernumben, die haben uns gleichwohl Glatz oder Skalitz als gelegen darzu benennt, aber doch zu unserm gnädigisten Willen gestellt, ob wir deren eine oder ein andere Stell darzu deputieren wollten. Darauf gesinnen wir nun an E. L. nochmals gnädiglich begehrend, sie wollten uns hierüber ihr brüderliches Gutachten zukumben lassen und dasselb umb soviel ehe befurdern, weil gleichwohl die Zeit kurz ist, damit wir den Ständen eins und des andern Landes desto zeitlicher anzukünden haben mugen.

So wellen wir uns entzwischen auch der Commissari halben, so wir zu Befurderung unserer Nothdurft dahin abzufertigen bedacht, gleichsfalls mit Gnaden entschliessen und E. L. alsdann Bescheid zukummen lassen.

Der Artikel wegen Erstattung der zweinzig Tausend achtundfunfzig Gulden bergstädterischen Anlehens beruhet auf der Handlung, so anjetzo durch den wohlgebornen unsern Hofkriegsrath und lieben Getreuen Fridrichen von Tschieratin [Žerotin.] und unsern Hofkammerrath Georgen von Redern bei den märherischen Landrechten in Werk ist, deren Verrichtung in allweg zu erwarten sein wird, und haben E. L. zu unserm gnädigisten Gefallen gehandelt, dass sie den Stitzel mit allen nothwendigen Bericht dahin verordnet. Und soll E. L. gedachter Commissari Verrichtung alsdann auch unverhohlen bleiben. Wollten wir E. L. zu brüderlicher Antwort und der Nothdurft nach gnädiger Meinung nit bergen und seind derselben in brüderlichen Hulden vorder wohl gewogen. Geben auf unserm küniglichen Schloss Prag den achtundzweinzigisten Tag Augusti anno etc. im einundachtzigisten u. s. w. Euer Lieb gut williger Bruder Rudolf.




Přihlásit/registrovat se do ISP