38. Rudolf II. komoře české, že městu Klatovům povolil, poněvadž ohněm před dvěma roky zkázu vzalo, aby sněmem svoleného osvobození od berně ještě za jeden rok užíti mohlo.

V PRAZE. 1581, 25. dubna. - Opis souč. v arch. min. fin. ve Vídni.

Wir haben gleichwohl euren uns vom einundzwanzigisten dies in Gehorsam gethanen Bericht in Sachen unsere für zweien Jahren durch Brand verderbte Stadt Klattau betreffend, in Gnaden angehört und vernommen, dass sie sich solches Schadens auf dato noch wenig erholt, die Stand auch unserer Kron Behem sie bei nächstem Landtagsbeschluss der Steuer und Biergeld auf dies Jahr befreiet. Und damit sie sich nun dest besser zu ergötzen und die verderbte Stadt beinach zu vorigem Stand und Bau bringen, uns auch nachmals die Kammergefäll ohne Weheklagen reichen mügen, haben wir ihnen solche unsere vorige Bewilligung nach Ausgang der zweier Jahr noch auf ein ganz Jahr mit Gnaden erstreckt und zugelassen. Darauf ihr sie nun von unserntwegen werdet zu bescheiden und daran zu sein wissen werdet, damit dieselben nindert anderswohin, dann wie es vorige unsere Resolution vermag, verwendet werden... Geben Prag den fünfundzwanzigisten Tag Aprilis anno etc. im einundachtzigisten.




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