35. Rudolf II. komoře české v příčině pozůstalosti po zemřelém arcibiskupovi Pražském.

V PRAZE. 1581, 3. dubna. - Konc. v říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir haben euern abermals gethanen gehorsamben Bericht vom letzten Februari nägsthin sowohl als den vorgehenden, alles in Sachen des nägstverstorbenen hieigen Erzbischofs Verlassenschaft betreffend, mit Gnaden empfangen und verstanden und folgt darauf, soviel vonnöthen, unsere gnädigiste Resolution. Und erstlich lassen wir die von der befundenen Barschaft gethane Ausgab auf die Begräbnus, Abfertigung des Gesinds und der Coralisten Bezahlung, sowohl was wir dem Collegio Jesuitarum zu Erbauung ihrer Kirchen bewilligt und allenthalben 3731 Th. 9 Gr. anlauft, mit Gnaden passieren. Was aber die andern Schulden, so noch von den überbleibenden 2283 Th. 10 Gr. 51/2 Den. vermog der Verzeichnus N. 2. zu bezahlen sein und euerm Venneiden nach 850 Th. 28 Gr. 11/2 Den. austragen, darunter mag nunmehr nach erlangtem weitern Bericht die Bezahlung der Tuch sowohl als die andern darbei benennten Posten gleichwohl passieren. Dieweil sich aber befindet, dass die Gebäu, so Meister Ulrich de Vastali in des Erzbischofs Haus und dem Kirchel S. Adalberti verbracht, desgleichen was er daran empfangen, noch nit gebührlich liquidieret worden, furnehmblich weil furkumbt, dass er derselben zuvor, wo nit gar, doch meistestheils zahlt worden sein solle, so können wir ihme die eingestellten 131 Thaler vor gnugsamber certificierten Liquidation auch nit passieren, sondern befehlen euch nochmals gnädig, ihr wollet euch aller Sachen Gelegenheit mit Fleiss erkundigen, auch die verbrachten Gebäu, so er noch unbezahlter angegeben, ordenlich taxieren und uns euern weitern gehorsamben Bericht und Gutachten zukumben lassen.

Wann nun schon ehegemelte 850 Th. 28 Gr. für voll zu passieren wären, so wirdet doch noch darüber 1432 Th. 42 Gr. 4 Heller im Vorrath verbleiben, die seind wir der Kirchen und Geistlichkeit zum besten nachfolgender Gestalt anzuwenden bedacht:

Als erstlich lassen wir uns umb derer durch euch ietzo und zuvor angezogenen Bedenken willen gnädig gefallen, dass dem Orgelmacher auf die mit ihme getroffene Abhandlung zu vollständiger Verfertigung des Orgelwerchs in der Schlosskirchen allhier die 400 Th., doch mit der Condition gereicht werden, dass ehe und zuvor er derselben völlig bezahlt, die doran verbrachte Arbeit, ob dieselb richtig und beständig sein und bleiben möge, auf Erkanntnus verständiger Organisten und Werkmeister gestellt und alsdann erst vollkumbne Auszahlung darauf gethan werd.

Was dann die durch den Bauschreiber angegebene Nothgebäu an der Thumbkirchen allhier anreicht, die wollet also verrichten, auch neben dem Kosten, so auf 430 Th. angeschlagen die 4 Centen Kupfer aus unserm Zeughaus allhier dargeben und ordentliche Raitung darüber halten lassen.

Der Schulen, sowohl Erhöhung der grossen Glocken halben wollen wir euch hernach weitern Bescheid zukumben lassen, allein ist uns grundlicher Bericht vonnöthen, weil furkumbt, dass noch bei weiland Kaiser Ferdinanden, unsers geliebten Herrn Anherrn, hochstseligister Gedächtnus, Regierung zu Erhebung berührter Glocken ein ansehenlicher Vorrath von eichnem und andern Holz, so etzlich Tausend Thaler kost haben, allher in Vorrath geschafft und ausgearbeitet worden sein solle, ob dasselb noch aller verbanden oder wohin und auf wes Befehlich es verwendet worden und wie es sonst allenthalben darumben beschaffen sei, inmassen euch dann denvegen noch hievor von unser Hofkammer aus auch die Nothdurft auferlegt worden.

Daneben werdet ihr euch gehorsambist erindem, dass sich unsere und unserer geliebten Frau Mutter, der römischen Kaiserin, Leibmedici Bartholomeus Guarinonius, D. Stromer und Johan Melchiorius, ihres ausständigen Verdienens von ihrer bei gedachtem Erzbiscnof gebrauchten letzten Cur und dass sie derwegen noch bisher nit contentiert worden, beschwert. Damit sie nun diesfalls wie billich zufrieden gehalten, so haben wir ihrem jeden aus ennelter Barschaft 25 Thaler erfolgen zu lassen bewilligt, die ihr ihnen auf ihr Anhalten also zustellen wollet.

Also mag auch dem gewesten Capellan Georgio Kirchmair soviel als seine zuvor gehabte Besoldung vor ein zwei Monat pro Rata austrägt, gleichfalls gefolgt werden.

So wissen wir uns auch aus eurem noch vom 21. Februar nägsthin gethanem gehorsamben Bericht gnädiglich zu erindem, was ihr uns wegen der 70 Thaler Zins, so sich noch hievor von dem Hof Kopanina, itzo des Collegii Jesuitarum Inhabung, verfallen und von dem Thumbkapitel, desgleichen dem Prior zu St. Thomas allhier gemahnt werden, für ein Anmelden than, und weil es dann umb ein Schlechts zu thun, auch allerseits die Geistlichkeit und Priesterschaft antrifft, so haben wir dieselben 70 Th. gleichsfalls aus dieser noch verhandenen erzbischoflichen Barschaft abzurichten und also das Collegium derselben zu benehmen gnädig bewilligt, welches ihr nun einem und dem andern Theil anzumelden und die Bezahlung der 70 Th. alsbald zu verordnen wissen werdet.

Wann nun diese itzo nach einander benennte Ausgaben, doch ausseides Capellans, dessen Besoldung wir kein Nachrichtung haben können, aber doch auch ein Schlechtes anlaufen wirdet, zusamben geraitet, so befindet sich, dass es allenthalben 975 Thaler austragen und also an aller Barschaft noch 457 Th. 12 Gr. 4 Den. überbleiben wirdet. Nun wären wir aber gnädigist bedacht, diesen Überrest zu Aufrichtung des Steinwerchs, so noch verflossner Jahre zu hochgedachtes unsers geliebten Herrn Ahnherrn, Kaiser Ferdinanden, Monument, so von Insbruck allher bracht worden, zu gebrauchen, und befehlen euch derwegen gnädiglich, ihr wollet dasselb Steinwerch durch verständige Bauleut ersehen und einen Überschlag machen lassen, was es bis zu vollkumbner Verfertigung allenthalben gestehen werd und uns dasselb zu ferrerm unserm gnädigisten Entschluss wiederumben gehorsamb erindern.

Also wollet euch auch erkundigen und uns gleichsfalls berichten, ob das Thumbkapitel allhier, wie etwo hievor furkumben, dem verstorbenen Erzbischof selbst ein Epitaphium aufrichten lassen oder was uns in Mängel desselben derwegen zu thun gebühren wolle.

Was dann beschliesslich die andere des Erzbischofs verlassene Fahrnus anreicht, darinnen habt ihr des Silberwerks und Hausrats halben, dass es nämblich beim Stift verbleiben sollen, hievor Bescheid.

So haben wir an den Kleidungen (doch ausser der Pontificalien, Kirchenornats und Tapezerei, so in beiliegender Verzeichnus unter N 4. mit dem + signiert, die dann neben den Büchern gleichsfalls einem künftigen Erzbischof gelassen und in das hievor anbefohlene Inventari einbracht werden sollen) das ander alles der gemachten Tax nach 360 Th. austragen, sein des verstorbenen Erzbischofs hinderlassenen Mutter, und die 4 Ring, so auf 158 Th., desgleichen das Gedenkringel, per 40 weiss Groschen taxiert, seines Brüdern Tochter zu endlicher ihrer beider Abfertigung erfolgen zu lassen gnädig bewilligt, die ihr ihnen dann also zustellen, sowohl auch in allen vorbemelten Artikeln an unser Statt die Nothdurft verordnen wollet, darzu ihr hiebei die Einschluss wiederumben zu empfahen. Ihr vollbringt auch daran unsern endlichen gefälligen Willen und Meinung. Geben Prag den 3. Aprilis anno im 81.




Přihlásit/registrovat se do ISP