5. Císař Rudolf II. nařizuje komoře české, aby na začátku každého roku zasílala komoře dvorské důkladný, spolehlivý seznam všech dluhů komorních.
V PRAZE. 1580, 31. prosince. - Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.
Rudolf etc. Nachdem sich nit allein in denen bisher uberschickten Schuldenauszügen allerlei Unrichtigkeiten befinden, sondern sich auch mit denselben sonst jahrlich viel Veränderungen dabei zuetragen, so wollen wir euch hiemit gnädiglich auferlegt und befohlen haben, dass ihr uns anitzo mit dem furderlichsten und zum längsten vor Ausgang kunftigs Monats Januarii ein gwisse und verlässliche Verzeichnus, was bis zu Ausgang dieses itzo ausgehenden Monats und Jahrs bei unserm beninischen Kammerwesen allenthallen vor Schulden verhanden, desgleichen auch hinfuro allbeg zu Ausgang eines jeden Jahrs in obbenennter Frist ein gleichmässigen Auszug, dabei aber die verbürgten und unverbürgten, weltliche und geistliche sowohl auch der Stadt Schulden und die verschriebenen Gnaden mit allen Umbständen und wohin oder auf welches Ambt eins und das ander verwiesen, was auch in dem vergangnen Jahr doran zahlt und wie es sonst allenthalben darumben beschaffen sei, zu Händen unser Hofkammer uberschicket und die Sachen itzo und künftig so zeitlich befurdert, damit wir dergleichen specificierte Auszug, wie gemelt, jeder Zeit nach Ausgang eines jeden Jahrs in Monatsfrist bei unser Hofkammer haben mögen, auch diese unsere Verordnung bei euer habenden Kammerinstruction in ein fleissige Nota nehmbet, desselben endlich und gehorsamblich also gelebet und kein anders thuet. Das ist unser endlicher gefälliger Willen und Meinung. Geben Prag den letzten Tag Decembris anno 80.