407. Císař Rudolf II. nařizuje komoře české, aby komisařům, kteříž do Chebska a Loketská v příčině zaplacení zadržalých berní a posudného vysláni jsou, náležitá instrukce dána byla.

V PRAZE. 1580, 14. prosince. — Konc. v c. k. řišsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir wissen uns gleichwohl gnädigist zu erindem, was wir euch noch vom 23. jungst verschienes Monats Novembris mit der Landschaft und Stadt Einbogen wegen eines Anlehens in Abschlag ihrer ausständigen Steuer und Biergefäll zu handeln gnädigist auferlegt; dieweil aber von euch noch bisher nichts darauf erfolgt, so haben wir uns seither mit den Ständen unserer Kron Beheimben eines andern und dahin gnädiglich verglichen, dass wegen richtiger Abhandlung und Vergleichung ermelter Steuer und Biergefäll, doran uns dann dasjenig, was vor der 79 jahrigen Bewilligung, als do die Stand dieselb selbst einzunehmben angefangen, verfallen, immediate allein, das nachgehend aber laut des Landtagsbeschluss ihnen den Ständen einzunehmben gebuehren wirdet, in das Elbognische und Egerische ein sondere Commission, darzue wir die (Titel) Sebastian Zedwitz und Friedrich Krackwitz deputirt und furgenumben, abgefertigt, der Anfang bei Eger gemacht und folgendes mit Elbogen con-tinuiret werden solle. Und befehlen euch demnach gnädiglich, ihr wollet auf itzo gedachte Commissari neben Übergebung einer ordentlichen Verzeichnus, von was Zeit dieselben Gefall ausstehen, was auch ein und der ander Kreis die vorgehenden Jahr vor die Steuer und Biergeld gereicht und nach Gelegenheit derer bisher geschehenen Bewilligungen von ihnen gefodert werden mocht, in unserm Namen mit nothdurftiger Information ordentliche Instructiones und Befehlich fertigen und sie furderlich darzu anziehen lassen, daneben aber die Sachen dahin anstellen, damit die Erlegung auf furderliche Termin und alle Sachen allein auf unsere gnädigiste Ratification gerichtet, uns auch alsdann ihre Relation neben eurem rathlichem Guetachten, was uns nach Gelegenheit ferrer dabei zu thuen sein mög, gehorsamblich uberschickt werd, wie ihr dann in einem und andern zu thuen und unsere Nothdurft zu bedenken wisst. Ihr vollbringt auch daran unsern genädigen gefälligen Willen und Meinung. Geben Prag den 14. Tag Decembris anno im 80.




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