403. Nařízení císařské dané komoře české v příčině dalšího vyjednávání s městy Pražskými o půjčku peněz, ku kteréž Staré a Nové město Pražské jen 5000 tolarů dáti slíbilo, Malá pak strana ničehož nepovolila.

V PRAZE. 1580, 29. listopadu. — Orig. v o. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Von etc. der Kammer in Beheimben auf ihren vom 26. dits gethanen gehorsamben Bericht zu Bescheid anzuzeigen, es hätten sich Ihre Kais. Mt. gleichwohl gnädiglich versehen, es sollt bei den Altund Neuen Prager Städten etwas mehrers als die bewilligten 5000 Thaler Anlehen zu erhalten gewest und sonderlich bei den Kleinseitnern die Sach nit so gar leer abgangen sein. Wofer nun bei ermelten Altund Neustädtern je kein mehrers zu erhalten, wie doch sie die Kammer derwegen noch eins an sie setzen und allen embsigen Fleiss dabei furwenden soll, so lassen es Ihre Mt. bei ermelter Summa und was noch darüber weiter zu erlangen, mit Gnaden verbleiben, seind auch gnädigist zufrieden, dass sie der Interesse halben voriger Ihrer Mt. gnädigisten Bewilligung nach, auf das erblich Biergeld, so bei ihnen gefällt, verwiesen und versichert werden; es solle aber die Kammer noch zuvor gehorsamb berichten, weil die Altstädter 2000 Thaler, so ihnen die Römische Kaiserin, unsere allergnädigiste Frau, zu thuen schuldig, bei solchem ihrem neuen Anlehen mit einzubringen und untereinist zu versichern begehren, was es darumben vor ein Gelegenheit hab und wie es eigentlich darumb beschaffen sei.

Was aber die Kleinseitner und ihre Verweigerung anreicht, die befinden Ihre Mt. gar nit erheblich, in sonderer Erwägung, dass sie und ihre Burgerschaft Ihrer Mt. und dero Hoflagers allhier die Jahr her und noch täglich mehrers als etwo die andern Stadt zu ihrem sondern Nutz und Aufnehmben wohl gemessen, von destwegen dann auch die Kammer mit Anziehung dieses und anderer dienstlichen Motiven noch weiter mit ihnen handien und die Sach dahin befördern solle, domit zu Erhaltung Gleichheit gegen den andern Städten pro rata ihres Vermögens auch ein Anlehen erlangt werden möge.

Bei dem andern Artikel, soviel ihr der Stadt begehrten Nachlass des heurigen Weinzehets anreicht, können sich Ihre Mt. eher nit entschliessen, bis sie eigentlich verständigt werden, was derselb Zehet an Wein oder Geld allenthalben austrag. Dessen sich nun die Kammer forderlich erkundigen und berichten soll, was dieser Zehet an der Alt- und Neustädter Gebuehrnus absonderlich austrag und was doran auf die Kleinseitner kumben werd, domit sich Ihre Mt. alsdann nach Gelegenheit einer und der andern Stadt bewilligten Anlehens umb soviel besser mit Gnaden zu entschliessen haben mögen.

Daneben aber soll auch die Kammer endlich dorauf bedacht sein und allen gebuehrenden Ernst dabei brauchen, domit von dem Weinbergmeister die ausständigen Raitungen in einer kurzen benennten Frist neben einer ordentlichen Verzeichnus, bei wem und wieviel der Restanten ausstehen, domit man einsmals zu gebuehrlicher Richtigkeit kumben und des künftigen halben desto bessere Ordnung angestellt werden möge, wie ihr dann die Kammer diese Sach embsigs Fleiss angelegen sein lassen und ihme Bergmeister keine weitere Ausflucht nit gestatten solle. An dem allem vollbringt sie hochsternennter Kais. Mt. endlichen gefälligen Willen und Meinung. Geben Prag den 29. Novembris anno 80




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