362. Rudolf II žádá sněmem českým k spravování berně nařízené osoby, aby mu k nastávající jeho cestě vydali nadbytek peněz ze tří grošů posudného, kteréž l. 1579 sněmem svoleny byly na zaplacení úrokův domácím věřitelům, a všechen obnos sněmem l. 1580 za týmže účelem svolených dvou grošů posudního; začež jim přenechává posledním sněmem na vychování dvoru svolené tři groše posudního na

tak dlouho, až by půjčené mu peníze uhrazeny byly.

V PRAZE. 1580, 4. července. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir wollen euch gnädiger Meinung nit bergen, nachdem wir anjetzo zu unserm bevorstehenden Aufbruch von hinnen und Befurderung unserer vorhabenden Reis einer ansehenliehen Summa Gelds unembehrlich bedürftig seind, dass uns fast alle Geldhandlungen, so wir darzu vermeint gehabt, fehlschlagen, und dasselb umb soviel mehr, weil zwischen hier und Galli als dem gewohnlichen Termin allhier in Beheimben in dergleichen Geldhandlungen kein Gelegenheit verhanden ist. Dieweil dann an Befurderung dieser Sachen unserer Land und getreuen Unterthanen sowohl als der ganzen Christenheit Wohlfahrt gelegen und uns, wie ihr gehorsamblich zu erachten, nit allein nachtheilig, sondern auch verkleinerlich sein wurd, wann wir umb oberwähnter Ursachen willen daran verhindert werden sollten: so ist hiemit unser gnädigs Begehren an euch, ihr wollet nns die drei Biergroschen, so vermog des 79. jährigen gehaltenen Landtagsbeschlus zu Abzahlung der Interesse von den inländischen Schulden deputirt gewest und uber dieselb Bezahlung überblieben seind, desgleichen auch die andern zwei Groschen, so in jüngsten Landtag zu gleichmässigem effectum bewilligt worden, soviel bisher doran gefallen und zwischen hier und Jacobi noch ferrer einkumben wirdet, zu Befurderung vorberneltes unsers nothwendigen Furhabens folgen lassen und derwegen bei den Einnehmbern furderliche und gebuehrliche Verordnung thuen, des gnädigisten Versehens, weil es zu Befurderung unsers und gemeinen Wesens angelegnen Nothdurft vermeint wirdet, ihr werdet umb soviel weniger Bedenken darob haben. Entgegen seind wir des gnädigisten Erbietens, diejenigen drei Biergroschen so uns demselben jungst gehaltenem Landtagsbeschluss nach zu unsern Hofsnothdurften bewilligt worden, sowohl von nagst künftig Jacobi an zu raiten, bis zu völliger Bezahlung dieser Anticipation bei der Einnehmber handen verbleiben zu lassen; doch also, dass uns nichts weniger des, was an solchen uns gebuehrenden drei Groschen einkumbt, quatemberlich ein ordentlicher Auszug zu Handen unser behmischen Kammer überreicht werd. Doran erzeigt ihr uns ein angenehmbs gehorsambs Gefallen, hinwieder in Gnaden zu erkennen und zu bedenken. Geben Prag den 4. Juli anno 80.




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