361. Komoře české bylo uloženo, aby s vyslanci v Praze meškajícími z Chebska a Loketská vyjednávala o splacení jisté částky peněz na účet dlužných berní, poněvadž císař značné sumy potřebuje.

V PRAZE. 1580, 2. července. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Von etc. der behmischen Kammer zu vermelden, es erindem sich Ihr Mt. gleichwohl gnädigist, was sie die Kammer unlängst wegen der Egerischen und Elbognischen ausständigen Steuern vor Bericht gethan, und werden Ihre Kais. Mt. auch gnädigist dorauf bedacht sein, wie neben dem allgemeinen Landtagsbeschluss mit ihnen eines und des andern Orts zu Beschluss abzukumben sein möge; dieweil aber Ihre Kais. Mt. zu dero bevorstehenden unvermeidlichen Nothdurft furderlich einer ansehenlichen Summa Gelds bedürftig und beide Stadt Eger und Elbogen itzo ohne das ihre Gesandten allhier haben: so sei Ihrer Mt. gnädigister Befehlich, dass die behmische Kammer sie die Gesandten, doch jeder Stadt absonderlich, für sich erfordern und sie durch fleissige Behandlung und aller hierzu dienstlichen Persuasion dahin bewege, dass eine und die andere Stadt Ihrer Mt. anjetzo zu oberwähnten Nothdurften alsbald ein Summa Gelds in Abschlag ermelter Steuer und auf künftige weitere Vergleichung herausgeben wollten, die Sach schleunig und befurdern und Ihrer Mt. zu Händen dero Hofkammer ihrer Verrichtung furderlichen Bescheid zuekumben lassen. Das sei also hochsternennter Kais. Mt. endlicher gefälliger Willen und Meinung. Actum Prag den 2. Juli anno 80.




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