289. Instrukce daná komisaøùm císaøským, kteøí na sjezd knížat a stavù slezských, ke dni 28. øíjna 1579 do Vratislavi rozepsaný, vysláni byli. [
Proè listina tato uveøejnìna, viz poznámku pøi è. 238.]

V PRAZE. 1579, 24. øíjna. - Koncept v archivu èesk. místod.

Instruction auf die wolgebornen und gestrengen Seifrieden von Prombnitz und Matessen von Logau, was sie als unsere verordnete Commissaflen bei den Fürsten und Ständen unser Fürstenthumber Oberund Niederschlesien auf den 28. Tag gegenwärtigen Monats Octobris gen Breslau ausgeschriebnen Fürstentag in unserm Namen daselbst anbringen und mit ihnen handien und tractiren sollen.

Erstlich sollen sie unsere Commissarien gedachten Fürsten und Ständen in Schlesien nach Uberantwortung unsers Credenzschreibens unser kaiserliche Gnad und alles Guets vermelden und daneben anzeigen, dass uns ihr unterthänigs und gehorsambs Erscheinen auf bemelten ausgeschriebnen und publicirten Fürstentag zu sonderai gnädigen und angenehmben Gefallen beschehen sei, mit fernerer Vermeidung, dass uns von dem durchleuchtigen Erzherzog Ernsten auf unsers Feldobristen in Obernhungern, Hansen Euebers, Anbringen und sonst von andern Orten mehr glaubwürdiger Bericht ein-kommen, wie dass die Türken allenthalben auch gar die beide Bässen von Ofen und Temeschwar zusammen zugen und sich dermassen stärkten, dass grosser Gefahr sich nit wenig zu besorgen, und dass derwegen die hohe und unvermeidliche Nothdurft erfodert, dass das Gränitzwesen der Ort, so Gelds halber in grosser Noth stehe, mit einer Summa Gelds aufs förderlichst gerettet und versehen werden mügen. Ob wir nun wohl diesem Wesen gnädigist gern zu Hilf kommen und an uns nichts erwinden lassen wollten, so wussten wir doch nicht, wie ihme zu thun und wasgestalt es bei den so grossen ausstehenden Steuerresten und ander Gelegenheit der bewilligten Hilfen darzue zu kommen und es dieser Zeit anders zuwege zu bringen sei, dann dass man aus der Noth ein Tugend mache und der Sachen zu Verhütung grosses und verderblichen Schadens keinen Aufschub oder Anstand gebe.

Wann uns dann der hochwürdige Bischof zu Breslau schriftlich unterthänigist zu vernehmen geben, dass anjetzo von den Fürsten und Ständen in Slesien in die siebenundzwanzig Tausend Thaler und sonder Zweifel ein mehers an der Türkenhilf und dem verschienen Georgitermin zusammenbracht worden, so konnten wir demnach bei aller andern Ungelegenheit und grossem Mangi nit umbgehen Handlung anstellen zu lassen, damit dieselben Gelde, weil sie sonst allda vergebens und stille liegen, auf solchen Nothfall zu Schutz und Rettung unsers noch übrigen Theils in Ungern, auch zu Sicherheit dieser Kron Beheimb, und zuvorderst der nahem dem Ungernland anrainenden und dieser Kron incorporirten Landen, passiret und gefolget werden. Dann obwohl diese Gelde und Hilfen nach Ausweisung des jungst allhie gehaltnen Landtagsbeschluss furnehmblich auf die Anzahl Eeiter und Archi-busier, welche von diesen Landen auf den ungerischen Granitzen bestellt und unterhalten werden sollen, und dann auf das ander Kriegsvolk daselbst deputirt und verordnet worden sein, alldieweil es aber mit denselben Reitern noch zur Zeit allso geschaffen, dass sie noch nicht in wirklichem Anzug sein, auch dass sie erst zu halben Jahren von diesen Gelden bezahlet werden sollten, darzue es dann noch ein guete Zeit, in welcher, wie gemeldet, die Gelde nur feiern, und still liegen mussten, die andern Dienstleute auf den Granitzen aber bemelte Anzahl Reiter und Arcabusen in Beschutzung der Granitzen mittlerzeit vertreten und derwegen von den Steuergelden, so zu dem Kriegswesen deputiret sein, nit unbillich bezahlt werden, so wären wir derwegen der ungezweifelten Zuversicht, es würde wohl dahin zu bringen sein, dass man die bemelten 27.000 Thaler sambt dem, was seithero und bis zu Abforderung derselben von dem Georgitermin darzue bracht worden und vielleicht allbereit einkommen sein wird, zu Bezahlung des bemelten Kriegsvolks und Versehung der Granitzen gegen Slesien folgen und passieren lasse, wie dann auch gleichsfalls von den Ständen der Kron Beheimb allhie, als dem hochwürdigen Bischof zu Breslau aus unserm ihm gethanen Schreiben wohl bewusst, beschicht und bei denen in Mahrern und beiden Lausitz auch von uns gehandlet wird und sie verhoffentlich unweigerlich thun werden.

Und damit nun solches auch der Ort in Slesien aufs eheist als müglich erhandelt, ins Werk gesetzt und also dem benöthigten Gränitzwesen ein gewisser Trost gemacht werde^ so sollen unsere Commissarien den jetzo beisammen wesenden Fürsten und Ständen beiliegenden Credenz, den wir auf ihre Personen gestellt, überantworten und ihnen solche des Kriegs- und Granitzwesens anliegende Noth, auch die grosse und sorgliche furstehende Gefahr mit gueter Ausführung anmelden, wohl zu Gemüet führen und es durch allerlei zur Sachen dienstliche Motiven bei ihnen den Fürsten und Ständen dahin bringen, dass diesem unserm obvermelten Begehren unabschlägige Willfahrung und mit den gedachten Gelden des Georgitermins denselben Gränitzorten schleunig Rettung und Hilf beschehe.

Und weil nun an dieser Handlung nit allein dem gemeinen Vaterland, sondern auch der ganzen Christenheit sehr hoch und viel gelegen, so seind wir der gnädigisten Zuversicht zu ihnen den Commissarien, sie Werdens an ihrem getreuen Fleiss und Zuethun nit erwinden, ihnen die Sache insonderheit wohl anliegen lassen und es zu einer glücklichen Verrichtung bringen.

Was auch sonsten mehr im jüngsten Fürstentag auf ferner ihrer der Fürsten und Stand Zusammenkunft oder diesen Fürstentag remittirt und verschoben worden, davon möchte man auch nach Gelegenheit der Sachen, und soviel sich leiden wollt, gebührliche Handlung pflegen, sonderlich auch in denen Artikeln, welche sie die Fürsten und Stände jungst an uns mit ihrem Rath und Gutbedunken gelangt und die wir uns gnädigst gefallen lassen, dass demselben allen, was uns und gemeinem Land zum Besten beschehen kann, fortgesetzt und ins Werch gerichtet werde, dasjenig aber, was in den Fürstentag nit gehört, sonder uns particulariter angehet, in seinem Werth und esse verbleibe.

Insonderheit aber wäre es ein christlichs, gottgefälliges und dem ganzen Land sehr nutzlichs Werk, da der ubermässig unbilliche und hochschädliche Wucher abgestellt und darinnen ein gleich-massigere und leidliche Moderation gemacht, dieselbe auch in wirkliche esse beständiglich gesetzt wurde, wie dann weilend unsere Vorfahren hochlöblichister Gedachtnus, Kaiser Ferdinand und Maximilian, so wohl auch folgends wir fast bei allen seither gehaltnen Fürstentägen derhalben Anregung gethan und gnädigist gem gesehen hätten, dass solch nutzlichs Werk vorlängst hätt können auf die Bahn kommen und befördert werden, sonderlich weil nicht allein das Land durch solche unchristliche Wuecher und Übersetzung erschöpft, viel gueter, ansehlicher und ander Leut dardurch ausgesaugt werden, sonder es auch numehr dahin gerathen will, dass viel Handelsleut in ihrem Gewerb und Hantierung abstehen, unser Einkommen dardurch schmälern, auch das Land nicht in schlecht Abfall bringen, und damit sie nur der Mühe und Sorg überhebt sein mügen, sich allein auf den schändlichen Wuecher mit dem ihrigen legen.

Wann sich dann der vielgemelte Bischof zu Breslau in jüngstem gehaltenem Fürstentag, wie unsern Commissarien wohl bewusst ist, erboten, dieses Punkts halber weiter Unterredung zu halten, darzue ihm von ihnen den Commissarien weilend Bischof Caspar und etzlicher andern fürstlichen und anschlichen Personen verfasstes Bedenken umb mehrer Nachrichtung wegen schon zuegestellt und be-melte Unterredung sonder Zweifel von dem Bischof allberait beschehen oder die Tractation solches Punkts zu diesemmal fuglich und wohl erfolgen mugen wird, so sollen unsre Commissarien bei den mehrgedachten Fürsten und Ständen anhalten, dass mit endlicher Berathschlagung desselben diesmal weiter furgangen, uns dieselb Berathschlagung und ausführliche Relation zuegeschrieben und dies Werch einest zu einem gewissen modo und beständiger Aufsatzung gefordert werden muge, dann wir es unsers Theils an uns nit wollen erwinden lassen, damit es zu einem schleunigen auch wirklichen Fortgang auf ehist so müglich gelange. Und lassen uns demnach ihrer unser Commissarien zum Theil uns hievor diesfalls zugeschicktes Gutbedunken und Relation, welche wir ihnen hieneben zu mehrer Nachrichtung hiebei übersenden, nit ubel gefallen.

Dann weil nit allein der Wucher oder die Interesse in diesem Künigreich und dem Markgraftumb Mähren zum höchsten auf 6 pro cento, sonder auch im heil. Röm. Reich noch auf ein wenigers als nur 5 pro cento gebracht und moderirt worden ist, darüber mit allem Ernst, auch sondern ausgesetzten Strafen gehalten wird, so wird es ja nicht unbillich sein, dass auch der Ort in unsern Fürstenthumbem Ober- und Niedersiesien, sowohl in beiden Markgrafthumern Ober- und Niederlausitz, bei denen wir ncch dieser Abhandlung gleichmässige Anordnung thun wollen, auch in simili und also allenthalben ein gemeine durchgehende Gleichheit mit der Kron Beheimb und Marhern gehalten und weder in noch ausser Landes einich Gelder höher als auf 6 pro cento ausgeliehen, auch kein Partida, wie die Nahmen haben oder erdacht werden muge, hierinnen dem zuwider gebraucht, darauf ein Straf gesetzt und unser Land und Leut vor fernerm Untergang diesfalls verhüetet werde, doch mit dieser Gestalt und Bescheidenheit, dass die alten Verschreibungen in ihren Würden und esse unverbrüchlich gelassen, die Interesse auch nach Ausweisung derselben, bis die Obligation wiederumb abgeledigt sein, gereicht und gegeben, die neuen Verschreibungen und Schuldbrief aber, so auf künftig Darlehen erfolgen sollen, allein auf 6 pro cento gerichtet und ein mehrers nit, es sei durch Verehrung oder in ander Weg, wie es sonst genennt möchte werden, bei gewisser Straf weder gegeben noch genommen werde.

Und es wurde die Straf oder Pönfall hierauf nit unbillich nach der Reichsconstitution auf Verlust des vierten oder halben Theils, oder aber, wie die etwa weilend Kaiser Ferdinand und Maxi milian, unser geliebter Anherr und Herr Vater hochlöblichister Gedächtnus, verschienen Jahren in ihren Wuechermandaten oder Edictis ausgesetzt, nochmals darauf geschlagen werden kunnen, und es mugen sich die Fürsten und Stände diesfalls auch ihrer Discretion nach Gelegenheit dieses Landes Slesien dergleichen oder anderer Strafen wohl gebrauchen und auf unser gnädigste Ratification in diesem beschwerlichen Wucherhandel diesmal endlich schliessen.,

rUnd ob wohl auf hievor gehaltnem Fürstentag diesfalls furkommen, dass zu besorgen, es möchten den Fürsten und Ständen bei Geringerung der Interesse die Gelde zu ihrer grossen Beschwerung und Unmüglichkeit aufgekündigt werden, so ist es doch vielmehr darfür zu halten, dass sie die Fürsten und Stand bei ihren ausgeliehenen Gelden vielmehr verbleiben, die Creditores auch dieselben lieber und länger bei ihnen in höherem Interesse stehen lassen wurden, dann dass sie die abfordern und umb ein wenigers als auf 6 pro cento leihen sollten.

Und weil dann also auch in diesem Fall und dann in den künftigen neuen Darlehen ein gewisse Ordnung wegen der ausgeliehenen Gelde und derselben Interesse der Fürsten und Stände, auch dem ganzen Lande und uns selbst zu guetem Nutz und Frommen gereichen wurde, so zweifeln wir demnach umb so viel weniger, sie die Fürsten und Stände werden zu Beförderung und Fortsetzung dieses Furhabens desto williger und geneigter sein, unsere Commissarien es auch anitzo mit guetem Fleiss anbringen und treiben helfen und uns aller ihrer Verrichtung in ein und dem andern gehorsamblich berichten.

Es werden auch unsere Commissarien hieneben befinden, was uns vor Bericht vor unser slesischen Kammer unterthänigist übersendet worden sein, darauf sollen sie die Commissarien nach Uberlesung derselben sich bemühen, es bei den Fürsten und Ständen neben obvermelten Artikeln dahin zu bringen, dass die Biergelde nit allwege zu Quartalszeiten und den Generalsteuereinnehmern abgeben werden dürfen, sonder ihr der Kammer zugelassen werden möcht, dieselben auf den Fall der Noth entweder selbst abzufedern oder unwartende Parteien dorauf zu verweisen, sowohl auch dass der fünft Grosch und der Aufschlag auf die Victualien erlangt und dann der Steuerrest, welchen beide Steuereinnehmer Hans Arnold und Christoph Lutwitz verbleiben, von ermelten Fürsten und Ständen erfodert und eingebracht werde.

Was auch die Stand unsers Fürstenthumb Troppau ihrer Hilfen und Steuerrest halb an uns geschrieben haben, das werden unsere Commissarien hieneben befinden, und sollen es darauf den Fürsten und Ständen zu wissen fuegen, sie darneben vernehmen und das, was sie darzu sagen werden, uns mit ihrem Eath und Gutbedunken unterthänigist zueschreiben.

Wir seind auch wohl der Meinung und des Fursatz gewesen, dass wir jetzo von wegen der Mitleidung, das Fürstenthumb Crossen und ander Stuck belangend, Handlung pflegen wollten, wie wir dann auch dem hochgeborn Churfürsten zu Brandenburg Sein Liebd durch derselben Räthe diese Zeit hieher darzu vor uns erfodert haben, sonderlich auch, weil die verordneten Gesandten aus Slesien meistestheils derhalben hieher erschienen sein; was uns aber Sein Lieb der Churfürst von wenig Tagen zuegeschrieben und abermals zu seinem Behelf und Entschuldigung fürgewandt, das werden die Commissarien aus der beiliegenden Abschrift zu vernehmen haben, sie sollen es auch den Fürsten und Ständen zur Nachrichtung zu wissen machen und uns ihr Bedenken und rathsames Gutbedunken darueber zueschreiben.

Wann wir dann Rath halten wollen, was uns weiter bei der Sachen zu thun und Sein Liebd der Churfürst auf derselben Schreiben zu beantworten sein werde, so wollen wir der Sachen nach Gelegenheit des Handels entweder durch fernem Vorbeschied oder Tagsatzung, oder wie wir es sonst fürs beste befinden werden, nachsetzen und soviel muglich nit feiern, damit die Sache, an welcher dem ganzen Land Slesien und uns nit wenig gelegen, zu billicher Vergleichung und Endschaft kommen muge. Wann uns nun ihrer der Fürsten und Stände Gutbedunken auf seiner Lieb des Churfürsten Schreiben diesfalls zukommen wird, so kunnen wir umb soviel besser mit der Beratschlagung furgehen und weiter die Nothdurft, welche auch ihnen den Fürsten und Ständen, als den Interessenten unverborgen bleiben soll, verordnen.

So seind wTir auch jetzo im Werch, die hochgebornen Herzog Heinrichen und Fridrichen Gebrueder in ihren Differenzen auf den beschehnen Vorbeschied allhie zu vergleichen, und alsdann nach Erledigung derselben Stritt, als der Hauptpunkt, weiter mit Anordnung der Commission zu Abhelfung des gemeinen Liegnitzischen Schuldwesens voriger unser Erklärung nach furzugehen.

Desgleichen wellen wir uns in dem Glogischen Schuld- und andern Beschwerungen, die wir schon in Berathschlagung haben, in wenig Tagen resolviren und die Billichheit ergehen lassen.

Was aber den Zoll zu Frauenberg, dessen die Stände auf Anregen der slesischen Gewerb- und Handelsleut bisher zu vielmalen gegen uns gedacht, belanget, hätten wir uns jetzo gnädigst gerne resolvirt, weil es uns aber bisher an etzlichen Berichten gemangelt, die wir gleich jetzo wiederumb durch sonderbare Schreiben abfodern, soll unser Erledigung und Bescheid darauf den Fürsten und Ständen zu Händen unsers Oberambts, wills Gott, im kurzen erfolgen.

Und es soll in muglicher Abhelfung dieser und ander der Fürsten und Stände in Slesien gemeinen und Privatsachen an uns nit feilen, versehenlich, sie die Fürsten nnd Stände werden es an Befoderung und richtiger Anordnung derer Sachen, daran uns und gemeinem Land gelegen, an ihnen gleichsfalls nit erwinden lassen.

Wollten wir unsern Commissarien gnädigst nit verhalten, sie vollbringen auch an fleissiger Verrichtung aller der vorgehenden Artikel unsern gnädigen auch insonders wohlgefälligen Willen und Meinung. Geben Prag den 24. Octobris anno 79.




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