278. Komora dvorská připomíná na opětné doléhání arciknížete Arnošta císaři Rudolfovi v příčině požádání nejvyšších úředníků zemských království Českého, aby z přebytku berně, posledním sněmem na vyzbrojení jízdy na Uherských hranicích svolené, značnější částka na zaplacení posádky na Moravských a Slezských hranicích proti bánským městům v horních Uhřích obrácena býti mohla.

1579, 8. srpna. - Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigster Kaiser und Herr! E. Kais. Mt. werden sich allergnädigist erindern, wie oft und vielmaln Ihr Fürstl. Durchlt. Erzherzog Ernst zu Österreich neben Erinderung der grossen Noth und Gefahr an den Gränitzen, sonderlich vor den hungerischen Bergstädten, zum heftigisten umb Verordnung angehalten, damit die Bezahlung derselben bergstädterischen Gränitz dem jüngsten beheimischen Landtagsbeschluss nach von den bewilligten Hilfen mit dem allereheisten furgenomben wurde. Nun haben gleichwohl E. Kais. Mt. unlängst, als denen diese Sachen durch die Hofkammer unterthänigist fürbracht worden, allergnädigist vermelt, weil ermelten Landtagsbeschluss nach die 250 gerüsten und 100 Archibusierpferd auf die Gränitz verordnet werden müessten, so wollten sich E. Kais. Mt. des Obristen halber gnädigist entschliessen, damit sie also umb soviel eher zu der Übermass, so an den Landsteuern über die Haltung dieser Pferd verbleiben wirdet, kommen und dieselb auf die bergstädterisch Gränitz, als die Märhern und Schlesi am nächsten gelegen, anwenden lassen möchten. Dieweil aber seither abermaln Schreiben von Ihrer Fürstl. Durchl. herein kommen, darin sie umb Beförderung dieser Sachen bitten, mit Vermeidung, dass sonderlich Kärpen gar bloss und in höchster Gefahr stehe, dann die Husaren wären lange Zeit auf dem Gras gewest, jetzt lägen sie auf den Dörfern, verderbten die armen Leut in Grund und Boden, daraus dann zwischen den Unterthanen und Kriegsleuten änderst nichts als Todschlag und Mord erfolget, und kunnten umb der langsamen Bezahlung willen, die ihnen bereit zehen Monat ausstund, in die Vesten nit gebracht werden, dardurch wurde nun dem Feind aller Vortel und Gelegenheit eingeraumbt, dass sie nun nit mehr haufenweis streiften, sonder zu fünf und sechsen gar an die Gärten und Flecken kämen und die Leut ohne einichen Widerstand wegfüehrten, wie dann, seit sie die Husaren aufs Gras gezogen, allein bei obvenneldtem Flecken Kärpen über die 50 Personen niedergehauen und weggeführt worden wären: so hat die Hofkammer in Unterthänigkeit für ein unvermeidliche Nothdurft geacht, E. Kais. Mt. wegen Beförderung dieser hochnothwendigen Sachen unterthänigist zuvermahnen, ob sie nochmaln zu dero gnädigisten Gelegenheit mit den Herren obristen Landofficieren gnädigist reden wollten, dieweil an ermelten Steuern über das, so auf Haltung berührter Anzahl Pferd vonnöthen, noch ein starke Summa überbleiben wirdet, dass sie aus derselben zu Verrichtung angeregter bergstädterischen Bezahlung alsbald etlich Tausend Thaler gutwillig erfolgen lassen und also unwiederbringlichen Nachtheil und Schaden, so hierauf beruhet, fürkommen und verhüten wollten helfen, dessen sie vielleicht umb soviel lieber thuen werden, dieweil die Hinabordnung der Pferd, wie die Hofkammer versteht, numehr ins Werk gericht werden sollt. Actum 8. Augusti anno 79.




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