267. Vilím z Rožmberka a ostatní nejvyšší úředníci zemští království Českého podávají císaři své dobré zdání, jakými prostředky by odpomoženo býti mohlo peněžité jeho nesnázi. Úředníci zemští praví, že bez vědomí stavův nemohou dáti žádnou pomoc, připomínají, že stálými, velkými berněmi země jest vysátá a že se zdá, jakoby všechna břemena jen na království České se uvalovala; i radí císaři, aby prodejem svých statkův a z jiných zemí peníze si zaopatřil a všeobecnou visitací biskupství, klášterů a jiných církevních statků nařídil, aby se určiti mohlo, mnoholi by takové duchovní statky přispěti mohly.

V PRAZE. 1579, 1. července. - Opis souč. v arch. Třeboň.

Allergnädigster Kaiser! Als E. Kais. Mt. uns derselben Noth und Obliegen im Rath mündlich genädigist furgehalten und daneben vermeldet und angezeigt, dass es umb E. Mt. also geschaffen war, dass sie bei jetzigem Stand und Gelegenheit der einkombenden bewilligten Hilfen fast nicht soviel zu gewarten, davon E. Mt. derern selbst eigne unvermeidliche Unterhaltung haben konnten, sondern da dieselb gelassen, das Wesen dergestalt nicht wohl länger stehen, sonder allerlei Zerrütligkeit E. Mt. und den Landen zu nicht kleinen Schaden und beschwerlichen Nachred, auch grossen Verkleinerung bei frembden Nationen gereichen muesste, mit genädigster Erinderung, auf Mittel und Weg bedacht zu sein, wie etwa E. Mt. bis auf nägstkunftigen Landtag gleich wie zu einem Interim, davon sie mittlerweil ihr Unterhalt haben möchten, geholfen werden könnt.

Darauf und zu unterthänigster Vollziehung desselben haben wir die Sach in Berathschlagung genomben, und ob wir uns wohl als E. Mt. getreue Eäth und ünterthanen schuldig erkennen, sonderlich in Erwägung, dass weil E. Mt. derselben genädigstes Vertrauen in uns setzen, auch ohn das billich beschieht, alles das, was derselben als uns von Gott furgesetzten hohen Obrigkeit zue guetem furge-nomben werden kann, unserm äusseristen Vermuegen nach zu befurdern, solches auch, soviel an uns mit allem eiferigen Fleiss gem thun und gehorsamist vollziehen wollten: so bezeugen wir doch mit Gott, dass wir dieser Zeit und in Eil kein Rath darzue wissen, auch nach Gestalt und Gelegenheit aller Sachen nicht erdenken können, wie und woher, sonderlich ohn Vorwissen der Stand, E. Mt. auf jetzo zu helfen sein möcht.

Daneben wir uns aber gleichwohl zue Gemuet gefuehrt, dass die Stand dieser Kron Behem nicht kleine Hilfen eine über die andere fast über all ihr Vermuegen aus unterthänigister Treuherzigkeit diese Jahr her geleistet und noch ohn Unterlass leisten. Und wiewol die zwen Biergroschen E. Mt. zu derselben Hofhaltung bewilligt, so ist es doch nicht dahin gemeinet, dass die Unterhaltung allein daher genomben und der andern Kunigreich und Land verschonet und Beheim sambt derselben incor-porierten Landen allein die Bürde tragen, sonder dass die andern Länder das ihrig billich auch darbei thun sollten. Es wirdet aber gleichwohl soviel vermerkt, dass die Krön Behem bei denen Sachen fast das meist thue, und hat gleich das Ansehen, als wollt aller Last allein auf dits Kunigreich gelegt werden, welches auch aus dem, zugeschweigen anderer Umbständ, erscheint, dann in kurzen Jahren ein grosse ansehenliche Summa aus Verkaufung der Pfandund geistlichen, auch Lehenund Vererbung und Hinlassung viel stattlicher Gueter und Fälligkeiten neben anderen Hilfen aus diesem Kunigreich und derselben incorporierten Landen hinaus gefuehrt worden, zu geschweigen der grossen ansehenlichen Schuldenposten, deren eine über die andere herein gewiesen werden, wie denn im Hofzahl-meisterambt sowohl im Rentambt allhie und andern Orten solches alles leichtlich ausgesuecht werden kann. Dagegen man aber die wenigiste Nachrichtung nicht hat, ob und wie viel aus andern Landen Gelds herein geschickt und diesem Kunigreich, wie aus denselben andern Landen auf die Hofunterhaltung viel Jahr her erfolgt, bis auf dato zu guetem komben war.

Zu dem ist wissentlich, wann E. Mt. zue Wien oder anderer Orten sein, so wirdet derselben dannocht nit mit klein Abbruch des hieigen Wesens von hinnen soviel Gelds geschickt, davon E. Mt. den mehrern Theil ihr Unterhaltung haben können; seind aber E. Mt. allhie, so kombt fast alles Geld, was nur aus Verkaufung der Gueter gelöst oder sonst erhandelt und anticipiert werden kann, oder die Landshilfen zum Theil austragen, nirgends änderst wohin als in derselben Hofkanzlei-Hofzahlmeisterambt, da auch ein Aufbrach sonderlich von hinnen oder anderer Ort beschehen sollt, wirdet derselb den mehrern Theil von hinnen befurdert. Wohin aber dergleichen Geld angewendet, und ob es allein auf E. Mt. Mundofficien, wie es den Verstand haben soll, ausgegeben, das werden E. Mt. sich ungezweifelt allergnädigst wohl zu erkundigen haben.

Doch wird dies alles wohlmeinund, allein dieser Ursachen halben unterthänigist angemeldet, damit E. Mt. dannocht allergnädigst spueren und vermerken muegen, dass die Krön Behem bei E. Mt. und derselben hochlöblichen Vorfahren, seligister und christlichister Gedächtnus, das ihrig je und allweg nach höchstem Vermuegen gern gethan haben und noch thun. Es seind aber diese Land durch die beharrlichen immerwährenden Hilfen wie männiglich wohl zu erachten, dermassen erschöpft, darob die Stand und ihre arme Ünterthanen nicht auf das höchste wenig beschwert befunden werden.

Wissen also dieser Zeit kein andern Rath, als dass E. Mt. derselben Unterhaltung aus denen Guetern, so jetzo verkauft werden oder noch zu verkaufen bevorstehen möchten, zusambt dem, was die zwen Biergroschen E. Mt. ertragen werden und vielleicht was E. Mt. aus andern E. Mt. Kunigreichen und Erbländern zu gewarten haben, nehmben lassen.

Was dann die Hilfen von den Bisthumben und Geistlichen belangt, hätten wir etlichermassen Bedenken, dass E. Mt. sich dessen ohn vorgehenden Consens der bäbstlichen Heiligkeit unterstehen sollten, sondern wären der gehorsamisten Meinung, E. Mt. möchten hierinnen wie von andern christlichen und katholischen Potentaten in dergleichen Sachen besehenen, verfahren und ein Visitation aller Bisthumben, Klöster und Geistlichen in allen E. Mt. Kunigreichen und Landen allergenädigist anordnen und nach eingezogenem Bericht ein Austheilung machen, was von jedem Stift zu contribuiren sein möchte. Doch muesst unsers unterthänigisten Erachtens diese Bescheidenheit gebraucht werden, weil die Einkomben zu den Klöstern zu Gottes Ehr und ad pias causas gestiftet, dass solche Hilfen, die etwa von den Geistlichen jährlichen gereicht, nirgend anderstwohin, als allein wider den Erbfeind des christlichen Namens und Glaubens, dem Türken, angewendet würden; dagegen aber E. Mt. die Wiedererstattung von dem Geld, so etwa von andern Orten zu Erhaltung des Kriegswesens gereicht wirdet, zue derselben Hofsunterhaltung genädigist gebrauchen lassen möchten. Jedoch zu E. Mt. genädigistem Willen und Wohlgefallen gestellt. Actum Prag etc.




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