262. Rudolf II odpovídá komoře české, poněvadž nesplnila se naděje, aby na posledním jenerálním sněmu českém svolena hýla vydatná pomoc na uspořádání financí při císařském dvoře, že nemůže prosebné žádosti o výpomoc z peněz za přenechání statků komorních v dědictví vyhověti, nebol již na 200.000 zlatých dvornímu služebnictvu dluhuje. Věřitelově aby zatím, dokud peníze sehnány nebudou, napomenuti byli k trpělivosti, a vydání komorní i královského hradu aby na kolik možno nejvíce obmezena byla.

V PRAZE. 1579, 16. června. - Koncept v c. k. říšsk. fin. archivu ve Vídni.

Rudolf etc. Wir haben euern uns vom 19. Maii nägsthin in Unterthänigkeit gethanen Bericht und die daneben ubergebne Auszug nachlängs gnädiglich angehört und doraus verstanden, was ihr unsers beheimbischen Kammerwesens gegenwärtigen Stands und Gelegenheit halben gehorsamblich anmelden thuet, wissen uns auch desselben aus vorgehenden euern gleichmässigen gethanen Berichten nit weniger zu erindern und hätten gleichwohl verhofft gehabt, es sollt der jungst allhier gehaltene Generallandtag die Mittel und Gelegenheit abgeben haben, damit nit allein diesem behmischen, sondern auch dem ganzen Hauptwesen geholfen werden und wir also des beschwerlichen Lasts und Obliegens untereinist abkumben hätten mögen; dieweil es aber euers selbst gehorsamben Wissens den verhofften effectum nit erreicht, sondern erst eines andern künftigen Landtags erwartet werden muss, und wir dann dem Wesen dieser Zeit von Hof aus, wie gnädigist wir auch darzu geneigt, je kein Hilf thuen mögen, so werdet ihr euch nun bis dahin gehorsamblich gedulden müssen. Dann ob ihr euch gleichwohl aus den Trczkischen und andern vererbten behmischen Guetern bis in 20.000 Thaler erfolgen zu lassen unterthänigist bitten thuet, so werden wir doch glaubwürdig berichtet, dass án denselben ein schlechts ausstehen, auch unserer unvermeidlichen Hofsnothdurften halben, dohin dann dies und ander Vererbungsgeld deputiret ist, allbereit wohl soviel, als sie austragen, dorauf anticipiert worden sei, zuedem dass wir dieses und dergleichen Gelds gar keins Weges entrathen können, do wir anders an unserm eignem Unterhalt nit Mängel und Abgang leiden wollen. So mögen wir euch auch in gnädigem Vertrauen nit bergen, dass wir unserm wesentlichen Hofgesind allein an verdienter ordinari Besoldung uber 200.000 fl. zu bezahlen schuldig, dorunter die meisten also benöthigt seind, dass sie sich länger nit zu erhalten, sondern fast haufenweis hinweg trachten, doraus uns dann, do sie länger also gelassen werden sollten, bei niänniglich sonderer Schimpf und Geschrei zu gewarten sein wurd, dass wir also gleich nothdrunglich auch einstheils derselben Mittel, so, wie jetzo gemelt, zu unsern eignen Mundofficiis deputirt seind, darzu gebrauchen müssten. Und ob wir wohl dasjenig, so aus den Herrschaften Graupen und Geiersberg zu gewarten, darzu vermeint, so befindet sich doch, wie euch dann selbst gehorsamblich bewisst, dass nit allein des von Rosenbergs Schuld, sondern auch die Schwendin mit einer starken Summa dorauf verwiesen ist, daher dann das übrig zu etwas Contenti-rung berührtes unsers nothleidenden armen Hofgesinds umb soviel weniger erklecklich ist, zu ge-schweigen, dass auch zu dem Kammerwesen was davon gefolgt werden sollt.

Damit aber gleichwohl dem Wesen so viel muglich etzlichennassen Hilf und Rettung gethan und dasselb, bis nach Verleihung des Allmächtigen mehrer und erspriesslicher Mittel zu erlangen, vor Fall und Nachtel aufgehalten werden möge, so lassen wir uns euerm selbst gehorsamben Anmelden nach gnädiglich gefallen, dass mit denen Parteien, so verbürgte Schulden an verfallenem Hauptguet und Interesse zu empfahen haben, durch unsere obriste Officirer der Kron Beheimb bei gegenwärtigem noch währenden Landrechten umb Geduld und länger Stillstand gehandelt, und im Fall je einer oder mehr darzu nit zu bewegen, ehe bei ihnen den Officirern soviel erhalten werd, dass sie an den dreien Biergroschen, so sie zu Abzahlung der Interesse vermeint, mittlerweil zu Stillung dergleichen unwartenden Parteien herausfolgen lassen möchten, welches ihr dann, wie hiemit unser Befehlich ist, an unser Statt an sie die Officirer bringen, diejenigen, mit denen gehandelt werden solle, verzeichneter übergeben und daneben nichts weniger auch für euch selbst alle gute Anweisung, Hilf und Befurderung dabei thuen und in allem dem, was uns und dem Wesen zum Besten dabei zu befurdern vonnöthen und nutzlich sein wirdet, nichts unterlassen sollet. Die andern aber, derer Schulden nit verbürgt oder sonst solche Forderurungen haben, so nur ohne sonderen Nachtel einzustellen seind, die wollet für euch selbst bestes Fleiss und Glimpfs zu Geduld und anderer besserer Gelegenheit vermahnen und also die unwartenden den mindernothwendigen Ausgaben fursetzen. Daneben aber wird in allweg ein Nothdurft sein, weil sich befindet, das auf unser behmisch Kammerund Schlosswesen jahrlich bis in 60.000 Thaler und also fast noch soviel, als die Gefäll gegenwärtigs Stands ertragen, aufgehet, dass darinnen aufs meist, als sich nur immer leiden will, ein Minderung furgenumben und gemacht werd, wie wir dann gnädigist wollen, dass ihr den ordinari und extraordinari Staat ersehen und uns nach nothdurftiger Berathschlagung zu Händen unser Hofkammer mit gueter Ausführung berichten, wie und wo dergleichen Minderung furzunehmben und also die Ausgaben nit hoher als die Einkumben gestellt werden. An dem allem vollbringt ihr unsern gnädigen auch endlichen Willen und Meinung. Geben Prag den 16. Junii anno 79.




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