233. Návrh odpovìdi císaøské na usnesení èeského snìmu jenerálního l. 1579.

Bez datum. [1579]. - Konc. v c. k. arch. èesk. místod.

Euer Kais. Mt. wollten die gehorsamen Stände und der incorporierten Lande vollmächtige Abgesandten mit fernerm Repliciren nit gerne länger aufhalten, allein sie in etzlichen wenigen Punkten zu erinnern hätten Ihr Mt. vor ein sond ere Nothdurft befunden.

Und obwohl Ihr Mt. gnädigst vermeint hätt, die gehorsamen Stände der Kron Beheim wurden die benannte Summa der 150.000 Thaler Ihrer Mt. nächstem Begehren bewilligt haben; weil man aber Ihr Kais. Mt. diesen Trost gibt, dass ein guete und besser Ordnung mit Zählung der Häuser, auch in dem, dass etwa zu viel [sic] [Patrnì má býti "nicht zu viel".] wegen der Wasser- und Brunstschaden an der Rauchfangsteuer innen behalten wirdet, gemacht und also verhoffentlich wohl ein solche Summa, wie gemeldet, einkommen würde, so liessen es Ihr Kais. Mt. schliesslich darbei gnädigst verbleiben, mit fernerm gnädigsten Begehren, sie die Stände der Krön Beheimb wollten mit gedachter Ordnung nit säumen, sondern die mit ehistem ins Werk richten, auch darueber gebührlicherweis halten.

Weil auch die Termin zu der Steuererlegung von ihnen den Ständen der Kron Beheimb auf Viti und Martini gesetzt werden, wären Ihr Mt. darmit auch gnädigst zufrieden.

Dass aber die vollmächtigen Abgesandten aus Slesien sich nicht eigentlich oder lauter erklären, ob und wann sie den andern halbjährigen Termin der 35.000 auch Ihr Mt. geben oder erlegen wollten, so begehren Ihr Mt. an sie allergnädigist, sie wollten sich in dem auch richtig und klarlich eröffnen und Ihr Mt. dieselbe Summe der 35.000 Thaler unterthänigist reichen, oder da es dahin gemeint werden sollt, dass es auch auf die Rauchfangsteuer wie in Beheimb und Mährern gerichtet werden sollt, so wollten sie auch, weil sie volle Macht haben, darauf unterthänigst schliessen.

Und obwohl die Stände der Kron Beheimb von ihrer Bewilligung zehen Tausend Thaler zu dem Bau des Hauses Ojwar abziehen, so haben sie doch unterthänigist zu erachten, dass solcher Abzueg E. Mt. an der Bezahlung, damit E. Mt. sonst ohne das, ob es schon alles einbracht wird, nit reichen kunnen, einen grossen Mängel haben würde. Derwegen begehren Ihr Kais. Mt. gnädigst, weil es ihres Erachtens die Stärkung der Granitz gegen diesen Landen an dritthalbhundert deutschen Pferden und den einhundert Archibusiern zu diesemmal gnuegsam sein sollt, dass sie die gehorsamen Stände das Geld der Rauchfangsteuer, soviel auf die Besoldung dieser übrigen einhundert Pferde gehen wurden, zu bemelten Baukosten Ojwar folgen und die Rauchsteuer Ihr Mt., soviel bei künftiger Ordnung einbracht werden möcht, vor voll folgen lassen wollten.

Das Biergeld belangend kunnten Ihr Mt. sie die gehorsamen Stände gnädigst zu erinnern nit unterlassen, dass Ihr Kais. Mt. von den hievor bewilligten 4 Biergroschen zwen zu ihrer Hofhaltung gebraucht, die andern zwen aber der Kammer zu Ablegung der Interesse wegen Ihr Mt. Schulden gelassen; weil aber jetzo nur 3 w. Gr. Biergeld bewilligt wird, wurde Ihr Kais. Mt. der Kammer mehr nit als einen Groschen lassen können, welchs wenig bei Ablegung der Interesse thuen wurde. Und bäte Ihr Mt. derwegen gnädigst, sie die gehorsamen Stände wollten Ihr Mt. noch den vierten Groschen, also dass der fünfte nit weniger zu dem Schuldenlast bleibe, unterthänigist bewilligen, damit E. Kais. Mt. nachmals die Kammer mit den 2 Groschen versehen möchte; dann sollten die Interessen nit abgelegt werden, würden die Leut Ihr Mt. die Gelder aufsagen und ein grosse Beschwerung daraus erfolgen.

Die Hilf zu Abzahlung der Schulden belangend, begehrten Ihr Mt. gnädigst, dass sie die Stand des Markgrafthumbs Mährern den Anschlag des Weins auch auf 3 kleine Groschen, wie die Stände der Kron Beheim richten wollten.

Und weil die vollmächtigen Gesandten aus Mährern, Slesien und Lausitz die Bewilligung zu dem Schuldenlast im Land behalten und allererst auf künftigen Landtagen berathschlagen und schliessen wollten, wohin solch Geld angelegt werden sollte, also dass E. Kais. Mt. in diesem Artikel keine Ge-wissheit hätten, so begehrten E. Mt., sie die Stände der jetzo bemelten incorporirten Lande wollten sich nit weniger als die Stände der Krön Beheimb dahin deutlich erklären, dass alle dieselben Anlagen zu Abzahlung Ihr Mt. Schuldenlasts gefolget werden sollten.




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