232. Zpráva císaøi podaná o tom, jaká svolení berní stavové království Èeského, vyslaní z markrabství Moravského, knížetství Slezských a markrabství Lužických na snìmu jenerálním v Praze byli uèinili.

1579, 14. dubna. - Konc. v arch. èesk. místod.

Allergnädigister Kaiser und Herr! Die Stände der Kron Beheirn sowohl die vollmächtigen Abgesandten der incorporirten Lande haben Euer Kais. Mt. heut unterthänigist fürbracht und in den Landtagartikeln sich erklärt:

Erstlich umb Entschuldigung gebeten, dass sie mit diesem Landtag und ihrer jetzigen Antwort nit haben eher fertig werden kunnen, dann die Sachen wären gross und hochwichtig und hätten derwegen umb so viel desto mehr Zeit und fleissiger Berathschlagung bedurft. Und hätten furnehmblich erwogen und ein Nothdurft befunden, dass die Granitzen in Ungern gueter und fleissiger Versehung bedürfen, und kunnten noch anders nit befinden, dann wie sie E. Mt. hievor fürbracht haben, da die Kron Ungern sonst mit Kriegsvolk versehen werden kunnt, dass die Granitzen gegen diesem Kunigreich Beheimb und sonderlich dem Land zu Mährern und Schlesien mit ihrem dieser Lande Kriegsvolk auch versehen werden möchte. Nachdem ihn aber E. Mt. gnädigst angemeldet, dass E. Mt. die Fürsehung vor sich selbst nit zu thun vermochten, insonderheit, wann die Hilfen dieser Lande E. Mt. sollten entzogen werden, dergleichen auch weil die Reichshilfen, ob sie schon gross, hierzu neben den andern aus E. Mt. Kunigreichen und Landen, insonderheit dass die Reichshilfen auch zu guetem Theil anderswohin verwendet werden müssen, nit erklecken noch gereichen kunnten, und wann die Granitzen gegen diesen Landen so entblösst sein und bleiben sollten, kunnt leicht E. Mt. und derselben Unterthanen dieses Kunigreichs und den andern Mitgliedern grosser merklicher Schaden entstehen: derwegen so versähen sie sich unterthänigist, E. Mt. würden sie gnädigist nit verdenken, noch es ihnen übel auslegen, dass sie dieselben Granitzen in Acht hielten und bedachten, und wären demnach auf ein andern Weg gangen und sich des verglichen, wie folgen werde.

Erstlich bewilligten sie die Turkenhilf oder Haussteuer, wie die Jahr her beschehen, und es soll dieselb sonst nirgends hin gewendet werden, dann allein zu Besetzung und Fürsehung der Ungerischen Granitzen gegen Märhern und Slesien diesseits der Donau, allein dass etzliche kleine Posten davon ausgezogen werden, wie hernach folgen wird.

Mit solcher Bewilligung der Haussteuer verglichen sich auch die vollmächtigen Gesandten aus Mährern.

Die Gesandten aus Slesien aber bewilligen auch ein Anlag, doch auf ein andern Weg und modum. Und haben dieselben Gesandten angezeigt und wiederholet, dass sie jungst, ehe dass sie hieher verreiset wären, zuvor ein halbjährigen Steuertermin oder Turkenhilf als 35.000, so auf jetzo Georgi gefallen sollte, bewilliget; des andern halben Theils aber hätten sie sich jetzo allhie nit entschliessen kunnen, sondern es auf den nächsten Landtag, der gehalten werden sollte, alsbald sie heimkommen, verlegt, da wollten sie davon weiter handeln, wie und wann derselbe einzubringen sein würde, und sich alsdann gegen E. Mt. unterthänigist desselben halben weiter erklären.

Mit ihnen hätten sich auch dergestalt die Abgesandten aus Oberlausitz verglichen.

Die Niederlausitzer haben aber die Bewilligung gethan zu der Nothdurft, wie sie hievor bewilligt.

Und von allen diesen Hilfen solle dem Kriegsvolk, die auf den Granitzen gegen diesen Landen liegen, die Bezahlung beschehen, baten auch unterthänigist, E. Mt wollte die gnädigste Versehung thu6n, dass die Anzahl des Kriegsvolks auf den Granitzen vor voll, wie sie in dem Verzeichnuss von E. Mt. übergeben worden wären, stets gehalten würden, dann Bericht einkäme, dass dasselbe Kriegsvolk wegen der Nitbezahlung dermassen verarmet, auch zum Theil sonst sehr untauglich wäre, damit dasselbe wiederumb ersetzt werden möchte, ininassen dann sie die Stände der Krön Beheim und Abgesandten der incorporirten Lande sich dahin verglichen hätten, dass ein jedes Land ihren Musterherrn und Zahlmeister halten wollten, welche dasselbe Kriegsvolk auf den Granitzen hieherwärts mustern und zahlen sollten. Und weil sie die Stände und Gesandten der incorporirten Lande nit wenig zu Gemüth gezogen, was grossen Schaden es bringen würde, wann diese Lande etwa in Gefahr wegen des Feindes kommen sollten, so hätten sie sich noch einer mehrern Stärkung der gedachten hieherwärts liegenden Granitzbesatzung entschlossen, dass nämblich denselben vierthalbhundert deutscher gerüsten Schützenpferde und einhundert Archibusier sollten zugeschlagen werden, auf welche Reiter und Archibusier ein Obrister aus diesen Landen, der E. Kais, Mt. gefallen würde, gehalten werden sollte. Stellen es auch E. Mt. in derselben Macht und Gefallen gnädigst anheimb, wen sie zu dem Obristen und Befehlichshabern nehmen, auch wie sie ihnen und dem Volk die Bestallung machen oder aufrichten wellen. Es sollt sich auch derselb Obriste sambt dem Volk allzeit nach E. Mt. gnädigsten Willen und Verordnung halten, allein dass er nit von den Granitzen an diesen Landen auf andere und weitere Granitzen genommen werde.

Auch hätten sie sich dahin vereinigt, weil sie wohl wüssten, dass auf den Schlössern und Häusern in Ungern frembde Personen zu Hauptund Befehlichlsleuten gebraucht würden, und aber in diesem E. Mt. Kunigreich und Landen viel ansehliche erfahrene und kriegsverständige Personen wären, die hievor auch bei ehrlichen Thaten gewesen und E. Mt. nit weniger mit Nutz und zu Ehren dienen künnten, E. Mt. wollten inkunftig darauf gnädigst bedacht sein, dass hinfüro die Hauptleut und Befehlichshaber aus diesen Landen auf die Schlosser vor andern frembden genommen werden möchten, dann kein Zweifel, sie würden so redlich und etwa fleissiger als andere Personen dienen, und wären der Hoffnung, sie wurden auch mehr ihr Vaterland und treue Verwahrung desselben, dann ihren eigenen Nutz bedenken. So zweifelten sie die Stände auch unterthänigist nit, E. Mt. wurde zu diesen Nationen auch nit weniger als zu den andern geneigt sein und sie die Stände zu den künftigen Hilfen umb so viel desto mehr Lust und Liebe haben. Und es sei jetzo unnoth auch nit Zeit zu erholen, was grosse und ansehliche Hilfen diese Lande von ein 40 Jahren her unaufhörlich gereicht und geleistet hätten.

Daneben bitten sie die Stände sambtlich auch unterthänigist, E. Kais. Mt. wollten die gnädigste Fürsehung thuen, dass es auch bei der Continua der Spanschaft in Ungern nichts desto weniger verbleibe und richtig gereicht werde, desgleichen die Einkommen von dem Erzbisthumb Gran, wie es jetzo angelegt worden, auf die Granitzen gewendet und verordnet werde, es sei gleich ein Erzbischof da oder nit. Item was der Crusitsch von den beiden Städten und dem andern zu geben schuldig ist, dann man sich auch dahin verglichen hätt, dass alles das, was überbleibt sambt dem bemelten Zusatz auf das Kriegsvolk und sonderlich auf die Nassatisten zu Komom und anderswo gewendet werden sollte.

Von diesen Bewilligungen aber begehrten sie die Stände und vollmächtige Abgesandten zehen Tausend Thaler zu Befestigung oder Erbauung des Hauses Oywar den Ständen in Mährern auf zwen Termin, also dass jeden Termin von der halbjährigen Bewilligung auch der halbe Theil an den 10000, nämblich 5000 Thaler darzue gereicht wurden; dann die Mährer hätten auch zuvor 5000 und jetzo wiederumb 5000 darzu bewilligt.

Die Schlesier hätten aus der jetzigen ihrer Turkenhilf oder Steuer auch 5000 darzu bewilligt, der Hoffnung und Zuversicht, wann etwa ein Haus auf der ungerischen Granitz gegen Slesien sollt gebaut werden, sie die Mährer wurden sie hinwiederumb auch nit verlassen.

Beide Lausitz hätten zu Erbauung dieses Hauses Oywar bewilliget 1500 Thaler, welchs alles zusammen in die 25500 Thaler austragen wurde, und weil sichs befunde, dass an demselben Granitzhaus wegen dieser E. Mt. Lande sehr viel gelegen und die österreichischen Stände auch 25000 Fl. Baugeld bewilligt, so bitten die Stände dieser Krön Beheimb und deren Mitglieder unterthänigist, E. Mt. wollten es gnädigst dahin handeln, dass es auch, wie von diesen Ständen beschicht, dahin gewendet werde.

Daneben so bitten sie die Stand der Krön Beheim und incorporirten Lande E. Mt. unterthänigst, weil sich E. Mt. gegen ihnen gnädigst hätt vernehmen lassen, dass sie auch etwas von den Reichshilfen darzu zu gebrauchen willens, E. Mt. wollt sich gegen ihnen den Ständen dieser Lande gnädigst eröffnen, was sie von denselben Hilfen der Reichsstände daher gnädigst aufwenden wollten.

Weil auch diese Erbauung des Hauses Oywar keinen Verzueg leiden wolte, also bitten sie unterthänigist, E. Mt. wollte gnädigst darzu thuen, dass Leute verordnet wurden, die es besichtigen, aus-mässen und sonst darob wären, dass solches Werch aufs ehist befordert würde.

Neben diesem hätten auch die Stände und vollmächtige Abgesandten bei sich erwogen, wie ein grosser Mangel vonwegen Abgang des Proviants auf den Häusern, als sie berichtet werden, erscheine und dass derwegen das Kriegsvolk von den Häusern laufen und umb ihre Nahrung und Unterhalt schauen mussten, dardurch sie einander das ihrige selbst nehmen, und wäre sich bei solcher Verlassung der Häuser grosser Gefahr und Schaden zu besorgen. Bäten demnach unterthänigist, E. Kais. Mt. wollten derhalben guete Versehung thun lassen, damit das Volk mit nothdurftigen Proviant versorgt werden möchte. In welchem dann und was sonst zu der Granitznothdurft sein würde, die Stände und ihre Mitglieder E. Mt. sich unterthänigist wollten vertrauet haben; doch wollten sie die Stände die Bezahlung auf den Häusern nochmals nit dahin verstanden haben, dass sie die ganze Granitz versehen oder sie über sich nehmen sollten.

Was die Restanten an den vorigen Hilfen belangte, da sei es gar billich, dass dieselben einbracht werden, wie dann die Stand in diesem Lande derhalben die Execution anordnen wollten, so würden es dergleichen die andern Lande auf ihren Landtagen auch thun.

Also kunnt man auch nit befinden, wie es dieser Zeit von wegen der Bereitschaft im Land anders furgenommen werden kunnt, dann wie jungst von ihnen den Ständen geschlossen worden. Derwegen so Hessen sie es nochmals bei ihrer nächsten Erklärung endlich verbleiben.

Und weil E. Kais. Mt. die Bewilligung auf das eine Jahr angenommen, so bliebe es auch nit weniger darbei, doch fort mit dem vorigen Anhang, dass E. Mt. vor Ausgang des Jahrs wiederumb ein Landtag allhie ausschreiben und mit den Ständen der Kron Beheimb halten wollten, damit man von diesen und andern Nothdurften weiter rathschlagen und handeln müge.

Der andere Artikel von wegen Unterhaltung E. Mt. Hofstaats sei auch von den Ständen nit in schlechte Erwägung genommen worden. Und damit E. Kais. Mt. gnädigst spüren möchten, dass E. Mt. personliche Gegenwart ihnen den Ständen der Krön Beheim und ihren Mitgliedern lieb sei, so hätten sie sich dahin gehorsamist, inmassen diese Hilf auch hievor darumb beschehen, dass E. Mt. im Land bleiben möchten, entschlossen, dass sie E. Mt. von jederm Fass Weizen- und Gerstenbier 3 weisse Groschen geben wollen, und solchs soll vierzehn Tage nach diesem Landtagsbeschluss, wie der Gebrauch, publicirt werden und auf ein Jahr zu gebührlichen Quatemberszeiten, wie auch zuvor, gegeben werden. Also sollt es auch mit der Erkiesung der Einnehmer wie zuvor gehalten werden.

Die Mährer und Slesier hätten jungst allbereit das Biergeld bis auf Johannis nächstkunftig bewilligt; von derselben Zeit an wollten sie noch auf ein Jahr auch vom Fass 3 weisse Groschen behmisch geben. Es soll auch mit Einbringung derselben wie zuvor gehalten werden.

Den dritten Artikel Ihr Mt. Schulden betreffend, uber diesen Artikel hätten sie insonderheit grosse und fleissige Deliberation gehalten und trügen mit Ihr Mt. ein unterthänigists Mitleiden, dass es auf ein so grosse Summa, wie sie die ihnen den Ständen hätt übergeben lassen, verliefe; aber diewèil sie keinen Weg noch Weise finden noch wissen kunnten, wie sie die von Ihr Mt. übernehmen kunnten, so hätten sie sich doch auf was verglichen, wie vermeldet werden wird, und dass dasselb zum Land erlegt werden sollte.

Nemblich von jedem Fass Bier einen weissen Gr., es sei Gerstenoder Weizenbier.

Von dem einheimischen beheimischen und mährerischen Wein von einem jedem Eimer, den man verschenkt oder verkauft, 3 kleine Groschen, vom österreichischen Wein 4 w. Gr., ungerischen und rheinischen Wein 6 w. Gr. und von jeder Lagen süssen Getränks 1/2 Thaler; auch von denen Weinen, so auf dem Wasser weggefuhret, allein diesen Trank ausgenommen, was die Herrn- und Ritterstandspersonen zu ihrem Trunk ins Haus bedürfen.

Von den Pferden, es sein Reit- oder Wagenrossen, die aus dem Land weggeführt werden, von jederm Stuck derselben soll geben werden 3 Schock na., von den Kleppern und Folien aber 1 Schock.

Truckne Gersten von jedem Strich 2 w. Gr., item von jederm Strich Weizen 2 w. Gr., doch allein was von solchem Treid aus dem Land geführt wird.

Ein jedes Haupt der Ausländer, die ihren Gesuch und Nahrung allhie in diesen Landen haben und nit E. Mt. und ander Herren und Edelleut Diener sein, soll 1 Thaler geben.

Die Juden, ob sie schon hievor ein Gulden ungrisch vom Haupt zu der Turkenhilf geben, sollen sie doch nit weniger noch einen Fl. ungr. auch zu dieser Nothdurft reichen. Und weil so viel Bericht vorhanden, dass sie die Juden bisher ihre Hilfe nit richtig einbracht und die doch gleichwohl eingenommen oder bitten es zuweilen aus, so soll es inkunftig also versehen werden, dass sie den Steuereinnehmbern darvon ordentliche Raitung thun sollen.

Gleichsfalls bewilligen auch die Mährer von jederm Fass Bier hierzu 1 w. Gr., vom mähre-rischen Wein, weil desselben nit wenig wächst und eine furnehme Nahrung der Ort ist, auch vom Eimer ein behemisch oder w. G., denselben sollen die Schenken und die ihre Hantierung damit haben, geben, der Herren, Prälaten und Ritterstands eigener Trank aber wie obvermelt ausgenommen.

Desgleichen von den drei Sorten trucknen Getreids, Weizen, Korn und Gersten, von jeder Metze ein w. Gr.

Von jedem Pferd, weil sie allda kleiner, auch nit so viel fallen als in Beheim, ein Schock und vom Klepper oder Folien ein Ortsthaler.

Desgleichen von dem Haupt der Ausländer ein Thaler.

Ein jedes Haupt der Juden 4 w. Gr., Mann und Weib über das vorige, was sie sonst zur Rauchsteuer geben.

Wiedertäufer gleichsfalls vom Haupt 4 w. Gr.

In Slesien und Lausitz dergleichen und auch nit meher, doch hiebei ausdrucklich vorbehalten, was aus diesen Landen von einem in das andere geführt wird, weil es für ein Land und Corpus gehalten wird, soll nichts gegeben werden, dann sonst wurd erfolgen, dass von einer Sachen 1, 2 auch 3 mal gegeben wurde und daraus ein grosse Theuerung entstehen, wie es dann zuvor auch beschehen ist. Doch damit auch diesfalls kein Contraband oder Vortel begangen werde, so haben sich die Stand dahin verglichen, dass ein jeder von Herrn- und Ritterstand sein Brief darueber von sich geben solle, dass solchs sollte verhuetet werden; aber was sonsten in frembde Land gefuhrt und verkauft wird, darvon soll, wie gemeldet, der Anschlag gegeben werden.

Wie auch in dem allen ein guete und richtige Ordnung gehalten werden solle und niüge, darvon hat man jetzo, weil es neue Sachen sein, nit schliessen künnen: die Stand der Kron Beheim aber geben dem Landrecht volle Macht derhalben zu disponiren, zum Theil wie es dann jetzo auch in den Landtagsbeschluss kommen wird. Desgleichen sollen die Landrechtsitzer die Kreishauptleut erfordern, mit ihnen daraus zu reden und die Mängel nach eines jeden Kreises Gelegenheit in ein Richtigkeit bringen.

Die vollmächtigen Abgesandten aus Mährern, Slesien und beide Lausitz wollen auf ihre An-heimbkunft nach Gelegenheit jedes Landes diesfalls auch Ordnungen machen, doch soll solch Geld auch bei jederm Land unverrückt verbleiben. Und weil es jetzo nit hat können vollkommenlich verglichen werden, so würdet derselbe Artikel von wegen der Schulden bis auf den künftigen Landtag zu grundlicher Erklärung und Antwort verschoben. Indess und mittlerzeit werde man sehen künnen, was es austragen werde.

Also soll es auch in einem jedem der andern Lande bis auf künftige Landtage bleiben und darnach weiter gerathschlaget und beschlossen werden, wie solche Geld anzulegen.

Und weil sich dann die Stände und vollmächtigen Abgesandten auf diesmal in diesem Artikel nichts anders haben entschliessen kunnen, so bitten sie unterthänigst, E. Mt. wollten es von ihnen zu Gnaden annehmen.

Nach diesem ist vermeldet worden, es wäre bei dem ersten Artikel der Turkenhilf vergessen, dass die Einnehmer der Türkensteuer, item die Obersten und Musterherren und Zahlmeister darvon auch sollten bezahlt werden. Darneben auch 500 Thaler zu Ingrossirung der grössem Landtafel darvon kommen, sintemal E. Mt. und dem ganzen Land sehr hoch und viel daran gelegen ist; dann es ist zu hoffen, weil man sich bester Ordnung in dieser Hilf erboten, es werde ein mehrers davon einkommen.

Es wären sonst auch einiche Artikel das Königreich betreffend furzubringen, aber sie wollten E. Mt. zu diesemmal damit nit behelligen.

Die andern Artikel der Proposition belangend, weil diese Bewilligungen und Hilfen mit höchster Beschwer beschehen, unangesehen des grossen der Lande Unvermugens, so hätten sie sich doch zum höchsten angegriffen, damit E. Mt. zu spüren hätten, dass sie als die getreuen Unterthanen E. Mt. mit Leib und Guet, so viel nur immer müglich, zu dienen willig, so versehen sie sich, bitten auch unter-thänigist, E. Mt. wollten mit dieser Bewilligung allergnädigst zufrieden sein, damit der Landtag geschrieben, und weil die Zeit kurz und die Stand verreisen müssten, die Publication und Relation dem alten Brauch nach vollzogen werden möcht. Und es hätten sich die vollmächtigen Abgesandten erklärt, sie künnten länger nit bis auf den nächsten Dienstag allhie verbleiben. Bitten nochmals, E. Mt. wolle es also bei diesem beruhen lassen und ihr der Stände treuherzige Guetwilligkeit zu Gnaden annehmen, auch ihr allergnädigster Kaiser, Kunig und Herr sein und bleiben.




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