224. Jindřich Mikuláš Hasištejnský z Lobkovic prosí císaře Rudolfa II za nařízení relací ke dskám zemským, aby jemu právo k požadavku 4000 tolarů, jež se mu zadržují, nebylo staveno, neboť sám jsa zadlužen obává se, aby o svůj jediný stateček Oudlice nepřišel; připomíná, že také k stavům právě na sněmu shromážděným vznesl žádost za přímluvu v téže záležitosti, avšak dosud marně.

1579, 7. dubna. - Orig. v arch. česk. místod.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Allergnädigister Kaiser und Herr! E. Röm. Kais. Mt. kann ich armer mit dieser meiner Supplication abermals zu ersuchen nicht umbgehen, mit sehr hochfieissiger und demüthigister Bitt, mir solches nicht zu vorargen, sondern dass dies mein gar hohe Kothdurft erheischt, aus hohen kaiserlichen Gnaden vormerken.

Allergnädigister Kaiser und Herr! E. Rom. Kais. Mt. die seind zuvor in gnädigister guter Wissenschaft, wie oft und zue wie vielmalen ich E. Rom. Kais. Mt. numehr etzlich viel Supplicationes vonwegen der 4000 Thaler sambt derselben aufgelaufenen Interesse, welche mir bei der Landtafel verschrieben, angelangt und gebeten, dass dieweiln mir je diese Summa nicht kann noch will bezahlt und richtig gemacht werden, dass E. Rom. Kais. Mt. mich armen nicht mehr dann nur mit einer Relation zue der Landtafel aus hohen kaiserlichen Gnaden versehen wollten, darmit mir das Recht nicht gesteckt noch gehindert, sondern der Kamernik herausgegeben und gefolget werden möchte, wie ich dann auch derhalben an die Herren Landstände Ihre Gn. in dem itzigen Landtage durch ein Supplication anlangen hab lassen, dass E. Rom. Kais. Mt. sie vor mich ein Fürbitt thun wollten, dass mich E. Rom. Kais. Mt. bei meinen ordentlichen Recht allergnädigist verbleiben wollt lassen, dieweü aber uf vielfältigs Suppliciren in dieser Sachen kein Execution nicht ergehen will, viel weniger einiche Abhelfung beschehen, vielleicht aus andern hochwichtigisten Geschäft eingestellt (oder aber hab etwan ein guten Freund, welcher mich zuevorderst bei E. Rom. Kais. Mt. und in allen meinen Rechtssachen hindern thut), ich armer aber, das weiss Gott, mit dem ichs dann bezeugen, in so grossen Schulden haft und stecke.

Dann, allergnädigister Kaiser und Herr, diese vorgangene Tag hat Herr Simeon Ungnad Freiherr zue Sunneck an meinen Burgen 6000 Thaler Hauptsumma zue zahlen erhalten und numehr nichts gewissere, dann des Steckbriefs zue gewarten. Zue dem so bin ich auch dem wohlgebornen Herrn meinen freundlichen lieben Herrn und Vettern, E. Rom. Kais. Mt. Kammerpräsidenten, Herrn Jan von Lobkowicz den älteren auf Totschnik und Wistericz mit etzlichen Hundert Schock zue zahlen verhaft und stündlichen der Einführung uf mein einichs geringes Gütle Eidlijz gewärtig sein muss, dessen ich mich numehr ferner nicht aufhalten, noch mich zue fristen wreiss, welches ich, Gott im höchsten Himmel und E. Rom. Kais. Mt. sei es geklagt, befehlen muss. Dann mir ausser dessen aus dieser meiner Beschwerung zue erbrechen [sie], sondern muss in das äusserste Verderbnus und zue Untergang meiner häuslicher Nahrung gerathen. Als und demnach so ist nochmals an E. Rom. Kais. Mt. als meinen allergnädigsten Kaiser und Herm mein hochfleissiges Flehen und Bitten, so hoch ich gebitten kann, umb Gottes und des jüngsten Gerichts willen, E. Rom. Kais. Mt. als ein gerechtigister Kaiser, ein Liebhaber und Beschützer der wahren Gerechtigkeit, die wollen solich mein hohe anliegende Noth aus kaiserlichen Gnaden allergnädigist beherzigen und zue Gemüth nehmen und zue der Landtafel ein Relation vorordnen, dass mir mein Recht unversperrt offen stehen mag, und mich nicht allein in diesen Königreich Behemb der sein lassen, deme alle billige Recht und Mittel abgeschlagen, und aber zur Abzahlung gedrungen und von seinen Gütern gestossen werden sollt, sondern mich Armen, der ich ebensowohl ein Glied dieser Kron Behemb bin, dessen, das was einem andern Inwohner dieser Kron Behemb von Rechts und Billigkeit wegen zugelassen, mich desselben auch theilhaftig werden und gemessen lassen. Dann sollte allergnädigister Kaiser und Herr mir solches alles abgeschlagen werden, so war es doch je Gott im höchsten Himmel zu erbarmen und war auch niemals keinem Inwohner, sider die Krön Behemb gestanden, weder mir einichen Menschen widerfahren, wüsste also nicht wie meines Leids zu thun und müsste dardurch an den Bettelstab gedeihen. Dann ich Armer mich zuvorhin gar schwerlich mit meinen Kindern, derer ich noch 9, so unvergeben, am Leben hab, aushalten kann.

Thue also E. Rom. Kais. Mt., als meinen allergnädigsten Kaiser und Herrn, mich armen zue hohen kaiserlichen Gnaden zu bedenken entpfehlen und anheimstellen, von E. Rom. Kais. Mt. einer endlichen Execution mit Vorordnung der Relation zu der Landtafel gewartend. Solches alles umb E. Rom. Kais. Mt. will ich Armer mit schuldigen Gehorsam, mit Gut und Blut nach meinem höchsten Vermügen zu verdienen geflissen sein, will, zudem es billich beschieht, E. Rom. Kais. Mt. in den Schutz des Allerhöchsten ganz treulichen entpfehlen. Datum Dienstag nach Judica anno in 79.




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