209. 8. z Promnice, Kašpar z Minkvic a Dr. Marek z Lydlova oznamují císaři Rudolfovi II, co byli sjezdu slezských stavů 15. února 1579 jako královští komisaři vyjednali v příčině vyslání poselství slezského na jenerální sněm do Prahy a podaného na to jim císařského reversu.

VE VRATISLAVI. 1579, 18. února. - Orig. v arch. česk. místod.

Allerdurchleuchtigister, grossmächtigister, römischer Kaiser, allergnädigister Herr! Nachdem E. Rom. Kais. Mt. uns durch derselben gnädigisten Befehlich, dessen Datum den neunten Februarii anno im neunundsiebenzigisten zu Commissarien auf den Fürstentag, welcher auf den funfzehenden dits zu Breslau angesetzt, verordnet, und was anstatt und von wegen E. Kais. Mt. wir bei den Fürsten und Ständen suchen und werben sollen, gnädigist zu erkennen geben: solchem, allergnädigister Kaiser und Herr, unterthänigist nachzukommen, haben wir, weil Herzog Joachim Friedrich zu Brieg und Liegnitz aus Ursachen, die E. Kais. Mt. aus beigelegtem an den Herrn Bischof geschriebenen Zettel, dann eingeschlossenem Schreiben mit mehrerm gnädigist vernehmen, nicht ankommen, anfänglich und vor allen Dingen bei dem Herrn Bischof alle uns von E. Mt. befohlene Handlungen, damit dieselben E. Kais. Mt. gnädigistem Suchen und Begehren nach möchten ihren Fortgang erreichen, mit sonderem Fleiss unterbauet und hernacher den sechzehenden dits den versammleten Fürsten und Ständen und der abwesenden Abgesandten alles, was E. Mt. uns gnädigist auferlegt und befohlen, fürgetragen, nichts weniger auch zuvor den von E. Mt. uns mitgegebenen Credenzbrief mit gebührlicher Reverenz uberantwort, sowohl auch die andern Schreiben der Erbfürstenthümber Abgesandten zuestellen lassen. Und nachdeme sie [in Verlesung jetztgedachtes Credenzbriefes vernommen, dass E. Mt. uns mit einer sonderen Instruction zu ihnen gnädigist abgefertiget, haben sie dem alten löblichen Brauch nach ihnen dieselbe zuzustellen gebeten.

WiewTohl wir uns nun selbst zu bescheiden wissen, dass solcher Brauch je und allweg mit Uberantwortung und Einstellung der Instruction gehalten, dieweil aber E. Mt. uns keine zustellen lassen, haben wir bei ihnen den Fürsten und Ständen, dass wir ihnen hierinnen nicht willfahren können, uns entschuldigt mit Vermeidung: obwohl E. Mt. in derselben Credenzbrief der Instruction gnädigst erwähnet, so hätten sie doch hernacher dieselbe zu verfertigen gnädigist für unnöthig erachtet sintemal dieser Fürstentag gleich wie eine Continuation des vorigen und es jetzo umb nichts anders als umb Annehmung des von E. Mt. uberschickten Reverses, darauf die Abfertigung des vollmächtigen Ausschusses erfolgen soll, zu thuen und zu handlen. Darbei sie es auch diesfalls haben verbleiben lassen und um Bedenkzeit zu Berathschlagung der beschehenen Proposition gehorsamist gebeten und, als ihnen dieselbe zugelassen, uns hernacher den achtzehenden ditz, wess sie sich einhelliglich verglichen und entschlossen, verlesen, auch beiliegende Schrift des Fürstentagsbeschluss uns zugestellt, mit ausdrücklicher Vermeidung, dass bei ihnen nichts anders noch mehrers zu erhalten, derwegen auch keine Replica annehmen wellen.

Dieweil dann, allergnädigister Kaiser und Herr, E. Mt. aus gedachten Schriften soviel zu vernehmen, dass der Herr Bischof umb das, so wir mit den Fürsten und Ständen handlen sollen, nicht allein gute Wissenschaft gehabt, sondern auch ihnen dasselbe zu erkennen geben, haben E. Mt. leichtlich zu erachten, dass sie viel lieber den letzten Artikel des Revers, denselben zu Prag durch ihre Abgesandten richtig zu machen, angenommen.

Wir hätten aber verhoffet, wann die Fürsten und Stände dieses Punkts halber nicht so viel bericht wären worden, wie wir dann aus diesem Bedenken ihnen davon kein Meldung thuen wollen, sie würden vielleicht E. Mt. gnädigistes Suchen und Begehren eingangen und den bei uberschickten Revers gehorsamist haben verbleiben lassen; nachdem aber die Sach dermassen, wie erzählt, geschaffen, haben E. Mt. gnädigist abzunehmen, dass, wann wir gleich auf dem ersten Vorbringen verblieben wären und denselben ferner urgiret, dass wir nichts mehrers hätten ausrichten noch erhandlen können. Sein also der unterthänigisten tröstlichen Zuversicht zu E. Kais. Mt., es werden uns dieselbe, dass wir den ersten Punkt, wie begehret worden, nicht erhalten, gnädigist entschuldigt nehmen, mit dieser unser unterthänigisten Verrichtung zufrieden sein und unser allergnädigister Kaiser und Herr sein und verbleiben, E. Kais. Mt. uns zu derselben kaiserlichen Gnaden in gehorsamister Unterthänigkeit befehlend. Datum Breslau den achtzehendan Februarii anno in 76.




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