202. Císař Rudolf II žádá knížete Jiřího Lehnického a v Břehu za přátelské vyjednávání s knížaty a stavy slezskými, aby vyslané k sněmu jenerálnímu do Prahy bez odkladu vypravili a s reversem na to jim daným, vedle starého způsobu sepsaným, se spokojili. [Podobným listem téhož datum žádal cisař v téže příčině i jeho syna knížete Jáchyma Lehnického. Přátelské takové vyjednávání císařem mu nabídnuté kníže Jiří i na místě syna svého Jáchyma uctivě odmítl listem ze dne 16. února v Břehu daném s výmluvou, že stavové slezští svého času císaře žádali, aby žádný ze stavů knížetství Slezských za komisaře potřebován nebyl.]

 

V PRAZE. 1579, 9. února. - Koncept v arch. česk. místod.

Rudolf etc. Hochgeborner Oheimb, Fürst, lieber Getreuer! Du wirdest aus unserm jüngsten dir gethanen Schreiben unterthänigist vernommen haben, aus was bedenklichen Ursachen wir sonderlich zu Verhütung Neuerungen und Weitläuftigkeit den Fürsten und Ständen in Schlesien den von ihnen gebetenen Revers von wegen der Absendung ihrer Vollmächtigen zu dem hieigen Landtag und dann des halbjährigen bewilligten Steuertermins auf Georgi und Reichung der Biergelde halben bis zu Johanni nächstkunftig nit allerdings ihrer der Fürsten und Stände uns vorgeschriebenen und zuegeschickten Notel gemäss, welche den jüngsten Commissarien anzunehmen, viel weniger in den Furstentagsbeschluss ohne unser Vorwissen und Consens kommen zu lassen nit gebühren wellen, haben dessen auch keinen Befehlich gehabt, sondern dem alt Herkommen und gewohnlichen Brauch nach genädigist verfertigt und ihn dem hochwürdigen Bischof zu Bresslau zu Händen geschickt, auch an euch beide durch sonderbare Nebenschreiben begehrt haben, nit allein vor euer Personen damit content zu sein, sondern es auch allenthalben bei den andern Fürsten und Ständen gleichfalls dahin mit Fleiss zu befordern.

Nachdem uns aber gedachter Bischof jetzo unterthänigist zuegeschrieben und erinnert, dass ihme unverantwortlich hätt sein wollen, diesfalls vor seine Person allein wes furzunehmen und ausser dem gemeinen Furstentagsbeschluss zu schreiten und dass er derwegen erheischender Nothdurft nach und damit es mit ihnen den Fürsten und Ständen weiter abgehandelt werden möchte, eine fernere ihrer der Fürsten und Stände Zusammenkunft gen Bresslau auf unser gnädigste Ratification jetzo den 15. dits Monats Februarii ausgeschrieben hätte: also haben wir in solche Publication der Zusammenkunft, weil es zu Gewinnung der kurzen Zeit die Nothdurft gewesen, gnädigist consentirt und demnach den hochgebornen Joachim Friedrich Herzogen zur Liegnitz und Brieg, deinen lieben Sohn, auch die wohlgebomen, gestrengen, ehrenfesten und gelehrten unsern lieben Getreuen Seifrieden von Prombnitz, Casparn von Minkwitz und d. Marcum Lidi zu unsern Commissarien hierzu gnädigst furgenommen.

Und wiewohl wir uns gar keinen Zweifel machen, es werde keiner sondern grossen Handlung weiter bedürfen, sondern du sambt ihnen den andern Fürsten und Ständen mit unserm gefertigten und dem Bischof zu Breslau zuvor zugeschickten gewohnlichen Revers ohne fernere Difficultirung unterthänigist wohl zufrieden sein, so haben wir es doch nochmals durch dies unser Schreiben auch insonderheit an dich gelangen lassen mit gnädigistem Befehlich, alldieweil wir es in dem allen ganz gnädigst und vertreulich meinen, die Fürsten und Stände sowohl als die andern unser getreue Unterthanen niemals in was uber ihr Vermügen gedrungen, seind es auch noch zu thun gar nit gemeint, sondern vielmehr des gnädigsten Willens, mit den Ständen der Kron Beheimb, ihren der Fürsten und Stände in Schlesien sowohl der andern incorporirten Lande vollmächtigen Abgesandten, gemeines Vaterlands und der ganzen Christenheit Nutz, Frommen und Bestes zu handien, auch es mit der Berathschlagung derselben also, dass sich niemand mit Billicheit wird zu beschweren haben, zu halten, sie über die Zeit, soviel immer mügiich, wie sie sich damit selbst ungezweifelt befodern werden, nit auf


zuziehen und sonst auf dies alles bedacht und beflissen zu sein, damit zwischen ihnen den Ständen der Kron Beheimb und den incorporirten Ländern guetes freundliches Vernehmen auch vertrauliche Lieb, Verwandnus und gute Nachbarschaft nit allein erhalten, sondern auch vermehret und fortgesetzt werden muge. Du wollest demnach unserm zu dir insonderheit gnädigstem habenden Vertrauen nach auf dies unser gnädigstes Schreiben und der obbemelten Commissarien weiteres Anbringen an deiner Person auch nit mangeln lassen, sondern vor dich selbst an unserm ubersandtem Revers, der zur Gnuege nach altem Gebrauch, auch noch mit sonderm unserm gnädigsten angeheften wohlmeinenden Erbieten gestellt, ein untertänigstes Gnüegen haben und die andern Fürsten und Stände gleichsfalls darzue bewegen helfen, dass sie ohne weitere Difficultirung, deren es gar nit bedarf, viel weniger sich diesfalls einichen Verfangs oder Gefahr zu besorgen, gleichermassen unterthänigist damit content und zufrieden sein und ihre deputirte Personen alsbald und aufs schleunigst, als immer muglich, absenden wollen, insonderheit auch weil die andern incorporirten Lande ihre vollmächtige Gesandten auf die gewohnliche Revers, die sie gar nit disputirt, allbereit zu uns hieher abgesandt, und dass von Abwesenheit der Abgesandten aus Schlesien an den so hochwichtigen gemeinem Vaterland und furnehmlich den Fursten-thumern Schlesien fast angelegnen Sachen kein beschwerlicher Saumbsal oder Hinderung erwachse, noch ihnen etwa einige Schuld zuegemessen werden künne.

Wollten wir dir gnädigst nit verhalten, es beschicht auch hieran unser genädiger und wohlgefälliger Will und Meinung und seind dir in kaiserlichen Gnaden ganz wohl geneigt. Geben Prag den 9. Febr. anno 79.

Post scriptum. Wir haben deinen Sohn Herzog Joachim Friedrich umb mehrers Ansehen willen und ihme zu sondern Ehren in gnädigister Wohlmeinung zu unserm Hauptcommissario auf diesen Furstentag furgenommen und halten es gnädigist darfur, es werde dir nit zuentgegen sein; hättest du aber dessen Bedenken, so kann er auch wohl darmit verschonet werden, dann wir derwegen die Commission auf ihn und die andern Mitcommissarien, als die wohlgebornen, gestrengen, ehrenfesten und gelehrten unsern lieben Getreuen Seyfrieden von Prombnitz, oder in seinem Abwesen auf Friedrichen von Kitlitz, Kaspern von Munkwitz und Marcusen Lidi, welche letztern zwen wir von unserm Hof aus absenden, sambt und sonderlich stellen lassen und es den von Kitlitz, ob er darzue gebraucht werden musste, durch unser sonderbares Nebenschreiben zu erinnern verordnet. Stellen es also gnädigst wegen deines Sohnes zu deinem selbst Gefallen. Datum ut supra.




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