201. Císař Rudolf II napomíná vyslance jednotlivých knížetství v Slezsku, aby na sjezdu, od biskupa Vratislavského ke dni 15. února do Vratislavi položeném, předložený jim revers v příčině obeslání jenerálního sněmu českého bez odmluvy přijali a vyslané své na týž sněm ihned vypravili.

V PRAZE. 1579, 9. února - Konc. v arch. česk. místod.

Rudolf etc. Nachdem der hochwürdige Bischof zu Breslau anjetzo den 15. dits Monats Februarii eine fernere Zusammenkunft der Fürsten und Stände in Schlesien gen Breslau auf unsere Ratifikation ausgeschrieben, welchs wir uns von wegen der kurzen Zeit und zu Gewinnung derselben gnädigst Gefallen lassen, so haben wir derwegen unsere ansehenliche Commissarien auf solche Termin mit Befehlich, Credenz und Instruction dahin verordnet. Und weil es dann zu diesemmal fürnehmlich allein umb dieses zu thun sein wird, dass wir an sie die Fürsten und Stände begehren, von der ungebräuchigen Notel ihres uns furgeschriebnen Revers zu weichen und mit dem, den wir altem Brauch nach mit sondern angeheften Erbieten verfertigt und gedachtem Bischof zu Breslau zugeschickt haben, unter-thänigist content und zufrieden zu sein und darauf alsbald ihre deputirte vollmächtige Gesandten, welche schon jetzo allhie bei uns und den versambleten Ständen der Krön Beheimb und vollmächtigen Abgesandten der andern incorporirten Lande sein sollten, zum allerschleunigisten abzufertigen: derwegen so ist Memit unser gnädiger Befehlich an euch, dass ihr auf dies unser Schreiben und ihrer der Commissarien ferneres Anbringen nit allein eurestheils als unser Erbfürstenthümer getreue Unter-thanen, zu denen wir diesfalls ein gnädigstes Vertrauen haben, bemelten unsern Revers, damit ihr sambt ihnen den Fürsten und Ständen genuegsam versehen seid, ohne einichs Difficultiren oder Disputation unterthänigist annehmen, sonder ihr auch sie die Fürsten und andere Stände darzue alles Fleiss bewegen helfen, auf dass an den hochwichtigen der ganzen Christenheit und diesen Landen, sonderlich auch und furnehmlichen den Furstenthumern Schlesien und derselben Inwohnern zum besten furge-nommen und gehandelt werden sollen, und denen wir mittler Zeit mit dem Furtrag der Proposition ein Anfang gemacht, ihrethalben nit gesaumet, verhindert, noch ihnen den Fürsten, Ständen und euch derhalben einiche Schuld zuegemessen werden dürfe. Geben Prag den 9. Februar anno 79.

Item Schreiben E. Mt. den Abgesandten der Fürstenthumber Schweidnicz und Jauer, E. Mt. Revers ohne Difficultirung anzunehmen und die Absendung der Vollmächtigen zu befördern. - Item an die Gesandten des Glogischen Fürstenthumbs. - Item an die Gesandten der Fürstenthümer Oppeln und Ratiboř. - Item an die Abgesandten des Munsterbergischen Fürstenthumbs. - Item an die Gesandten des Fürstenthumbs Jagerndorf, denen nur "Gestreng" und "Ehrnfest", den andern aber, wie sonst ihr Titel zu schreiben. - In simili an die von Breslau.




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