199. Císař Rudolf II. svoluje k tomu, aby sněm knížat a stavů slezských, biskupem Vratislavským ke dni 15. února v příčině obeslání jeneráíního sněmu v Praze svolaný, odbýván byl, i nařizuje biskupovi, aby vypravení poselství se urychlilo a revers jim předložený bez odmluvy aby přijali.

V PRAZE. 1579, 8. února. - Konc. v arch. česk. místod.

Rudolf etc. Hochwürdiger Fürst, lieber Getreuer! Wir haben aus deinem unterthänigen uns gethanem Schreiben gnädiglich vernommen, wasmassen du dich nit allein von wegen des Revers, den die Fürsten und Stand in Schlesien vor der Absendung ihrer Vollmächtigen zu dem hieigen jetzo angehenden Landtag ihrer verfassten Notel gemäss von uns begehrt haben, gehorsamblich entschuldigest, sondern dass du auch der sondern erheischenden Nothdurft nach ein fernere Zusammenkunft ihrer der Fürsten und Stände, damit dieselbe Sache weiter abgehandelt würde, auf den funfzehenden des Monats Februarii, doch auf unsere gnädigste Ratification und aus denen von dir angezogenen Bedenken, angestellt und ausgeschrieben habest. Und wollen dir darauf gnädigst nit verhalten, dass wir mit bemelter deiner Entschuldigung gnädigist gar wohl zufrieden sein, lassen uns auch daneben gefallen, dass du die Zusammenkunft und Publicirung des Fürstentags, welche wir, sintemal es sonst ohne unsern Consens nit sein kann, gnädigst ratificiren und weil es die eilende Gelegenheit der Sachen nothwendig erfordert, wie gedacht, dergestalt angeordnet, hast auch daran wohl und Recht gethan.

Und nachdem dann je dergleichen Notel des Revers, wie uns die Fürsten und Stände dieselbe zuegeschickt, hievor nit erfahren worden noch im Brauch gewesen, den jüngsten Commissarien auch nit gebühren wollen, solche Notel ohn unser Vorwissen und Ratifikation von sich selbst anzunehmen oder in Fürstentagsbeschluss kommen zu lassen, so Wollen wir uns nachmals keinen Zweifel machen, alldieweil sie mit dem andern Revers, den wir verfertiget und ihnen dir zu Händen hinein geschickt, wohl und zur gnuege versehen wurden, sie werden darmit ohne einich ferners Bedenken aus denen hievor ausgeführten und dir zugeschriebnen Ursachen numehr wohl content und zufrieden sein, wie wir dann auf dein rathsambs Guetbedunken die gestrengen, ehrenfesten und gelehrten (Titel) Caspar von Minkwitz und D. Marcum Lidl von unserm kaiserlichen Hof aus absenden und sie neben dem hoch- und wohlgebomen Joachim N. Herzogen zur Liegnitz und Seifriden von Prombnitz, ob der zur stell, oder in seiner Abwesenheit Friedrichen von Kitlitz zu unsern Commissarien verordnet, welche der Handel weiter bei ihnen fürtragen und zu einer endlichen Richtigkeit bringen sollen.

Und befehlen dir daneben nochmals gnädigst, du wollest vor deine Person darzue geneigt sein, auch bei den andern Fürsten und Ständen auf ihr der Commissarien ferners Anbringen und unser dir jungst gethanes Schreiben guete Befoderung thuen und leisten helfen, dass die Reise der deputirten Personen der Ort aus Schlesien mit dem foderlichsten und alsbald hieher furgenommen werde, derselben sein schleuniger Fortgang gemacht und derwegen an dem hieigen Landtage und denen darbei fur-stehenden so gross und hochwichtigen auch die Fürstenthumer in Schlesien, welche dem Feind fast am nächsten gesessen, furnehmlich mitbetreffenden Sachen kein Irrung oder Verhinderung erscheine, viel weniger des Revers halber einiche fernere Disputation moviret werde, sintemal der andern incor-porirten Lande, als Mährern und beide Lausitz, Gesandten allbereit gehorsamblich ankummen und die Revers dergleichen nit difficultiren, sondern damit wohl zufrieden sein. Dann wir je noch anders nit gemeint sein, dann uns nit allein der Zeit und ihres Aufhaltens halber, sowohl der Begehren und Abhandlung derselben, sonder in allem gegen ihnen dermassen in Gnaden zu erzeigen, dass sie sich gar nit werden zu beschweren haben, und dass zwischen oftgedachten Ständen der Kron Beheimb und den andern incorporirten Landen guete vertrauliche Liebe und Nachbarschaft im freundlichen Vernehmen erhalten bleibe. Und ob sichs auch gleich noch an wes von wegen des Revers, des wir uns doch gar nit versehen, stossen würde, so wollest es, inmassen auf den Fall auch die Commissarien thuen werden, dahin befodern, dass ihnen den deputirten vollmächtigen Personen, es allhie richtig zu machen, Gewalt aufgetragen und mitgegeben werde, wie unser gnädigstes Vertrauen zu dir stehet.... Geben Prag den 8. Febr. anno 79.




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