184. Na snìmu shromáždìní stavové Horní Lužice oznamují císaøským komisaøùm, na èem se byli snesli v pøíèinì vypravení poslù na snìm jenerální do Prahy i v pøíèinì svolení pomoci proti Turku a posudného.

V BUDYŠÍNÌ. 1579, 4. ledna. - Opis souè. y arch. èesk. místod.

Der Römischen Kais, auch zu Hungeren und Beheimb Kön. Mt., unsere allergnädigisten Herrn, vorordente Commissarii.

Wohlgebomer, edle, gestrenger, ehrenfester und hochgelarter, gnädige und gunstige Herren und Freunde! Was anstatt und im Namen hochstgedachtisten Kais. Mt. nach Uberantwortung derselben Credenz, auch nach Inhalt habender Instruction in etlichen unterschiedlichen Artikeln, als Abfertigung unserer vollmächtigen Abgesandten uf den angestellten Landtag gegen Präge Montag nach Lichtmess und dann eines halbjährigen Termins Turkenhilf und Biersteuer, E. G. und Gestr. ausfuhrlichen furgetragen, das alles haben die Stände ditz Markgrafthumbs Oberlausitz unterthänigist vornommen und in gehaltenem gemeiner Stände Rathschlag bewogen und sich hierauf eines einhelligen Landtagsbeschlusses in treuherzigem Gehorsamb entschlossen.

Und erstlich der Rom. Kais. Mt. Zuentbietung Ihrer Mt. kaiserlichen Gnaden nehmen die getreuen gehorsamen Stände zu allerunterthänigistem Dank an und wünschen und bitten hinwieder in tiefster Demut von Gott dem Allmächtigen Ihrer Kais. Mt. als ihrem allergnädigisten Herrn Leibesgesundheit in dieser hohen kaiserlichen Regierung, Gluck, Heil und göttlichen Segen, auch Überwindung aller derselben Feinde und Widerwärtigen gnädig zu vorleihen.

Folgends haben aus E. G. und Gestr. mundlichen und nach Inhalt angezogenen von hochst-gedachtister Ihrer Mt. habenden Befehlchs und Instruction aus demselben Vortrage aus treuherziger Unterthänigkeit verstanden, dass Ihre Mt. aus vaterlicher Vorsorge, Liebe und Treue in diesen gefahrlichen Lauften nicht allein des Erbfeinds, des Türken, halben, sondern auch in andere Wege der allgemeinen Christenheit und Ihrer Mt. Königreichen und Landen zum besten als Turkenhilf zu Erhaltung des Kriegswesens in Ungern, Defensionordnung und andere hochnothwendigen Artikel halben ein gemeinen Landtag Montag nach Lichtmess schierst künftig in der Kron Behemb gegen Präge publiciren und ausschreiben lassen, mit allergnädigsten Begehren, dass neben den incorporirten Landen wir unsere vollmächtige Abgesandten uf bemelte Zeit gegen Präge mit Vollmacht abfertigen sollten.

Ob nun wohl die gehorsamen Stände wegen hochwichtiger Umbstände, Bedenken und beweglichen Ursachen die begehrte Abfertigung ihrer Abgesandten uf angestellten Landtag hochbeschwerlich und bekummerlich sich befinden, sintemal diese und dergleichen Tractationen und Handlungen die ganze Versamblung und Beisein aller Stände, welche sie auch alle sämbtlichen und sonderlichen betreffen, erfordern, derwegen ganz schwer dieselben durch etliche Mittelspersonen vorzunehmen und zu befordern, sich die gehorsamen Stände keiner Gewissheit und richtiger Mass in der Abfertigung nicht wohl entsinnen und entschliessen können, so haben doch uf der Rom. Kais. Mt. allergnädigstes Begehren die gehorsamen Stände ditz Markgrafthumbs Oberlausnitz sich wegen Abfertigung der Abgesandten und Besuehung des gemeinen Landtages der Kron Behemb uf Prager Schloss Montags nach Mariae Lichtmess durch ihre Mittelspersonen dahin folgender Gestalt gehorsamist entschlossen: dofern andere in corporirte und vorund nachgehende Land gleichfalls ihre Abgesandten auf wohlgedachtem Landtage gegen Präge mit Vollmacht abzufertigen und zu ordnen bewilligen wurden, dass die gehorsamen Stände, auch ihre Abgesandten und Mittelsvorwandten auf gezielte Zeit gegen Präge abfertigen und vorordnen wollen, welche daselbst hochstgedachtister Ihrer Mt. Proposition unterthänigist anhören und neben der Kron Behemb und den andern incorporirten Landen dieses Markgrafthumbs Vormugen und Gelegenheit nach also erzeigen sollen, damit Ihre Kais. Mt. ungezweifelt allergnädigist zufrieden.

Soviel dann den Tennin einer halbjährigen Steuer uf Georgi zu erlegen und dann die Bier-gelde, welche hochstgedachtiste Ihre Mt. von den Ständen ditz Markgrafthumbs Oberlausitz gnädigist begehren, betreffen thut, haben die gehorsamen Stände bevorn ihre ausführliche, hochbedenkliche Ursachen unterthänigist furbracht, dass sie bis anher wegen des grossen Armuts und augenscheinlichen Unvermugen, eingefallenen Theurungen, Schmälerung und Abgang aller Gewerb und Hantierung, welche durch die Zölle mit Abwendung der Strassen frembder Handelsund Fuhrleute nit mit geringem Verderb dieses Markgrafthumbs besehenen, uber ihre Vermögen mit Vorrichtung der Steuern und Anlagen sich aus unterthänigisten Treuherzigkeit willfährig und gutwillig erzeiget und, dass der Krön Behemb und incorporirten Landen am Getreide und Weinwachs auch andern Nutzbarkeiten und Herrligkeiten dies Markgrafthumb Oberlausnitz ungleich, derwegen gleiche Bürden und Beschwerungen zu tragen unmuglich. Damit aber hochstgedachtiste Ihre Mt. unsere der Stände unterthänigiste Treuherzigkeit gnädigist befinden, haben sich die Stände gehorsamist dahin entschlossen, wofem die Kron Behemb und die vorund nachgehende incorporirten Lande ein halbjährigen Steuertermin sowohl die Biergelde unterthänigist bewilligen wurden, so wollten die Stände den von Ihrer Mt. gnädigist begehrten halbjährigen Termin Turkenhilf, als nämlich sechs Tausend Schock, doch nach Abziehung der Brand- und Hagelschäden, uf nächstkunftig Johannis Baptistae ditz Jahres auch unterthänigist vorrichten, sowohl die Biergelde, als vier weiss Groschen vom Viertel, bis uf Johannis Baptistae erlegen, allermassen dem jungstgehaltenem Landtagsbeschluss und Bewilligung gemäss, so den 16. Augusti abgelaufenes achtundsiebenzigisten Jahres gehalten.

Wann dann gegen der Rom. Kais. Mt., unserm allergnädigisten Herrn, sich die getreuen Stände mit Abfertigung ihrer Abgesandten und Bewilligungen der Turkenhilfen und Biersteuer, wie oben vermeldt, treuherzig und unterthänigist erkläret und dasselbe ihrer der Stände wohl hergebrachten Privilegien, Freiheiten und alten Gewohnheiten zuentgegen, als bitten die gehorsamen Stände, E. G. und Gestr. wollten diese ihre unterthänigiste Bewilligung nicht allein ihnen gnädig und gunstig gefallen lassen, sondern auch Ihrer Kais. Mt. dasselbe allerunterthänigist referiren und befördern helfen, dass der Röm. Kais. Mt. allergnädigstes Erbieten und Erklärung nach wir die gehorsamen Stände mit nothdurftigem Revers, dass die unterthänigste Bewilligung und Abfertigung an ihren Privilegien, Freiheiten und alten Gewohnheiten unbeschadet und unnachtheilig zu keiner künftigen Einfuehrung und sine praeiudicio sein solle, gnädigist vorsehen und väterlich vorsogen, ihr allergnädigister Kaiser und König und Herr sein und bleiben wolle, wie dann zu E. G. und Gunsten wir dieses unterdienstliche Vertrauen haben, die werden sich gegen den Ständen, in Erwägung der gutwilligen Bewilligung und Willfährtigkeit in derselben unterthänigisten Relation der Billigkeit und der Stände Nothdurft nach gnädig, gunstig und freundlich erzeigen. Das seind umb E. G. und Gestr. ungesparet ihres Vormögens die Stände jeder Zeit dienstlich, willig und freundlich zu vordienen erbietig.

Und haben solches E. G. und Gestr. zu begehrten einhelligen Landbewilligung und Antwort nicht verhalten und altem Gebrauch nach hiemit dienstlich übergeben wollen. Datum Budissin den vierten Tag Monats Januaiii anno im neunundsiebenzigisten.

E. G. und Gestr. dienstwillige Herren, Prälaten, Ritterschafl, Landschaft und Städte des Markgrafthumbs Oberlausnitz




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