175. Komora dvorská předkládá císaři své dobrozdáni o návrzích nejvyšších českých úředníků zemských v příčině jednání se stavy ku království Českému přivtělených zemí o dalším vybírání berně a o vyslání zástupců na všeobecný sněm do Prahy.

V PRAZE. 1578, 11. prosince. - Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigster Kaiser und Herr! Die Hofkammer hat beiliegendes Memorial wegen Haltung der Landtag in den incorporierten Landen der Kron Behemben ersehen und traget gleichwohl Fürsorg, weil E. Mt. mit den deputierten Räthen also darauf geschlossen, es werde vielleicht dabei verbleiben müessen; da sich aber wes verändern Hess, wollte die Hofkammer unterthänigist gerathen haben, E. Mt. hätten nit zwo unterschiedliche Instructiones fertigen, sondern es bei der einen, darinnen beide Begehren, nämblich die Abfertigung der Gesandten und die Continuation unter einist gesucht werden, verbleiben lassen, dann wohl zu erachten, obschon die Stand die Continuation nit bewilligen möchten, dass sie doch das ander Begehren der Abfertigung der Gesandten halben nit verhindern werden.

Und ist sonderlich dabei in Acht zu nehmben, wann mans innen werden sollt, dass zweierlei Instructiones verhanden, wie es denn schwerlich verschwiegen bleibt, dass es alsdann unangesehen, was bei den Hauptleuten und andern furnehmben Personen in den Landen unterbauet wurdet, bei den gemeinen Ständen neben allerhand Nachdenken gar nit zu erhalten sein und man also der Continuation gerathen würde müssen.

Also hat auch die Hofkammer unterthänigist vermeint, E. Mt. möchten neben der Continuation auch noch ein Steuertermin begehren lassen und solches darumben, dass man nit wissen kann, wenn schon die Abfertigung zum behemischen Landtag eines oder des andern Orts bewilligt, dass doch un-gewiss, ob die Gesandten gleich vollkommene Gewalt mitbringen werden. Sollte nun etwo diesfalls ein Mangel und ihre Befehlich auf Hintersichbringen gerichtet sein, so wurd E. Mt. dem gemeinen Wesen zu merklichen Abgang und Verkürzung aufs wenigist ein Steuertermin entgehen, fumehmblich weil zu besorgen, dass es mit dem hieigen Landtag vor künftig Georgi oder Johanni schwerlich zum Beschluess komben werde. Wenn aber neben der Continuation, wie gemelt, bei den incorporierten Landen auch ein Steuertermin erhalten, so wurd nit allein nichts verabsaumbt, sondern man alsdann bald Anfangs des behemischen Landtags auch bei denselben Ständen gleichfalls darumben anzuhalten und sie dasselb umb der incorporierten Landen Bewilligung willen soviel weniger zu weigern Ursach, auch hernach die andern Landtagsartikel nit weniger zu tractieren umb soviel mehrer Gelegenheit haben.

Daneben stellt E. Mt. auch die Hofkammer gnädigist zu bedenken, ob nit ein Nothdurft, dass den Commissarien auch die Sollicitirung der ausständigen Steuerrestanten, ungeachtet dass derwegen E. Mt. gnädigsten Entschluess nach ein sonderer Gesandter abgefertiget werden soll, und ihnen derwegen insonderheit mit den Hauptleuten und furnehmben Personen jedes Lands zu tractieren befohlen werden mocht, weil umb der bewissten Noth willen so merklich daran gelegen. Wenn schon E. Mt. derwegen ein sondere Person abzufertigen willig wurden, dieselb alsdann ihre Expedition umb soviel mehr darauf zu richten Ursach und Gelegenheit haben wurd. Sonst ist E. Mt. zu dergleichen Abfertigung Herr Hanns Breuner furzuschlagen, da nun E. Mt. denselben darzu zu brauchen allergnädigist bedacht, so werden sie sich ihres genädigisten Willens auch diesfalls zu entschliessen wissen.

Welches E. Kais. Mt. die Hofkammer erinderungsweis und der Nothdurft nach gehorsambst geacht. Jedoch alles zu derselben gnädigisten Willen und Belieben gestellt. Actum Prag den 11. Tag Decembris anno etc. im 78.




Přihlásit/registrovat se do ISP