168. Komora dvorská pøedkládá své dobré zdání o proposici, kteráž by na pøíštím jenerálním snìmu pøedložena býti mìla, a sice v pøíèinì svolení pomoci na obranu hranic Uherských, na tribut turecký, a v pøíèinì rozmnožení, dùchodù a umoøení dluhù královských.
1578, 16. listopadu. - Orig. v c. k. øíš. fin. arch. ve Vídni.
Auf der Rom. Kais. Mt., unsers allergenädigisten Herrn, Befehlich und Verordnung ist bei der Hofkammer vorgehenden Berathschlagungen alles Fleiss nachgesehen und gehorsamblich erwogen worden, was nach Gelegenheit gegenwärtigs Ihrer Mt. und des ungrischen Gränitzwesens Stands, Beschwer und Obliegens, auch zu endlicher Abhelfung oder Remedirung desselben auf bevorstehenden behmischen Hauptlandtag vor Begehren zuthuen, wie es auch den Ständen nothdurftig zu proponiren und einzubilden und durch was Motiven sie zu Leistung derselben zu bewegen sein möchten.
[In margine: "Nota. Mit diesem Eingang ists Ihrer Mt. im geheimben Kath referiert worden." Vedle jiné poznámky byl spis ten podán nejvyšším èeským úøedníkùm zemským s úvodními slovy: "Memorial, was nach Gelegenheit der Rom. Kais. Mt., unsers allergnädigsten Herrn, und des ungarischen Gränitzwesens gegenwärtigen Stands, Beschwer und Obliegens, auch zu endlicher Abhelfung oder Remedierung desselben nothwendig zu bedenken, worauf die Proposition des bevorstehenden behemischen Hauptlandtags gestellt und durch, was Motiven die gehorsamben Stand zu Leistung Ihrer Mt. gnädigsten Begehrens zu bewegen sein möchten. - Zu Eingang der Proposition, warum Ihr Mt. zu Haltung solches Landtags bewegt sein worden, mochten noch folgende Ursachen angezogen werden. Erstlich der Stand etc. Nota: Mit diesem Eingang ists den Herren Officierern übergeben worden."]
Und stehet die Tractation der ganzen Sachen auf folgenden Punkten: erstlich wie dem Noth-leidenden und in höchster Gefahr stehenden ungrischen Granitzwesen und zu Verrichtung der jährlichen türkischen Verehrung ein mehrer Hilf gemacht; vors ander, wie Ihrer Mt. in Mangel der kuniglichen Einkumben in Beheimben zu Führung dero kuniglichen Staats ein gebührlich und nothdurftig Unterhaltung geordnet, und vors drit dem hochbeschwerlichen Schuldenlast einsmals endlich abund aussen Grund geholfen werden möcht.
Nun seind diese Sachen alle noch hievor und seit dem 68ten Jahr her zu mehrmalen durch sondere darzue Deputierte auch noch unlängst vor Ihrer Mt. Aufbruch zu Wien durch derselben geheimbe Räth, als Herrn Trautsamb und Herrn von Harrach, neben Herrn Reicharten Strein und dem Herrn Hofkammerpräsidenten berathschlagt, dabei alle Nothdurft bedacht, unter anderm aber Ihr Mt. auch ein ausführlichs Guetbedunken, so gedachter Herr Strein noch anno 75 der nächstverstorbenen Kais. Mt., hochseligister Gedächtnus, in Beisein des Herrn Trautsambs furbracht haben soll, nachlängs abgehört und geschlossen worden, dass es den Herren obristen Officierern mit und neben den unterschiedlichen Auszuegen aller Ihrer Mt. Schulden und Einkumben uberschickt werden sollt, wie dann auch noch vom ersten Martii nächsthin von Pressburg aus beschehen und sie daneben ermahnt worden, ihrem gegen Ihrer Mt. gethanen Erbieten und treuherzigen Wohlmeinen nach alle Nothdurft dabei zu bedenken und zu berathschlagen, inmassen sich dann Ihre Mt. ihnen diesfalls allerdings gnädiglich vertrauet haben wollten. Do es nun also dabei verbleiben und nach demselben die Proposition regulieret werden sollt, so hätt die Hofkammer unterthänigist vermeint, es möcht der Furtrag in folgende Capita gestellt und zu Eingang desselben erstlich die Ursachen, was Ihre Mt. zue Haltung dieses Landtags verursacht, angezogen werden, nämblich:
Der Stände oftes Anhalten umb Abhelfung ihrer Beschwerungen, die ohne Ihrer Mt. selbst Gegemvart nit zu erörtern sein, mit Ausführung der Verhinderungen, die Ihr Mt. von der hievor längst furgenumbenen Hiereinreis abgehalten haben, nämblich Ihrer Kais. Mt. tragenden kaiserlichen Ambts hohe Geschäft und dann die bisher gewesen Granitzgefahr, item die Haltung der Landtag in Ungern und Österreich, neben andern miteingeloffnen wichtigen Handlungen, daran gemeinem Vaterland zum höchsten gelegen gewesen. So aber nun soliche Impedimenta sich etwas gemildert, hätten Ihr Kais. Mt. ihr nichts höhers angelegen sein lassen, als die Eeis herein in Beheimb nach aller Mügligkeit zu fürdern und ihnen Ständen diesfalls zu gratificiren, mit Vermeidung, wie geneigt und begierig Ihr Kais. Mt. wären, denen den vorangezogenen der Stände Beschwerungen wirklich abzuhelfen. Würden derwegen die Stand und ihre bei den verschienen Kreistagen erkieste und gevollmächtigte ansehenliche Ausschuess von sollichen angelegnen Beschwerungen mit guter Ordnung zwischen einander zu tractieren und folgends Ihrer Mt. furzutragen wissen, darauf sich Ihre Mt. dermassen so genädigist erweisen wollten, dessen die Stand Ihrer Mt. billichen gehorsamben Dank wissen und sagen sollen, des ungezweifelten Versehens, die ge-horsamben Stände werden hinwiederumben gegen Ihrer Mt. also guetherzig gesinnet und geneigt sein derselben gleichfalls in ihrem Obliegen und Beschwerungen alle unterthänige getreue Hilf zue leisten, wie es dann die mutua affectio zwischen Herrn und Unterthanen von Natur und aller Billigkeit selbst mit sich bringen sollen.
Und wollten Ihr Kais. Mt. nit mit andern Landen und Nationen, sondern allein mit der Krön Beheimb selbst exemplificieren, was dieselbe Ständ bei weiland Kaiser Ferdinanden und Maximiliano, hochlöblichister seliger Gedächtnus mit Leistung ansehenlicher mehrfältiger Hilfen aus getreuen eiferigem Gemneth und Herzen zugesetzt, in Hoffnung, sie würden gegen Ihrer Kais. Mt., sintemal sich die Obliegen nit mildern, sondern je länger je mehr bei denen jetzigen beschwerlichisten Läufen und Zeiten uberhaufeten, nit weniger affectioniert sein und demnach ihnen Ihrer Mt. Obliegen nit änderst zue Gemuet gehen und angelegen sein lassen, als wenn es ihr selbst eigen war.
Ihrer Mt. Obliegen und Beschwerungen aber wären diese: 1. Der merklich Abgang und Mangel des Granitzwesens Unterhaltung und jahrlicher türkischer Verehrung; 2. Mangel der kuniglichen Einkomben in Beheimb; 3. dann der merklich gehäuft Schuldenlast, wie Ihr Mt. dessen entladen werden möchte.
Darauf folgen die Begehren:
Erstlichen summariter fürzutragen, was allenthalben des Jahrs auf die Kriegs- und Granitzbezahlungen, sowohl auch die türkisch Verehrung, so sich allein zu friedlichen Zeiten auf Ihr Mt. Theil ausser des Erzherzog Carls Gebuernus uber 1,600.000 anlaufen, dagegen die Reichshilfen nit gar 600.000 und dann alle Ihrer Mt. Land und Kunigreich Bewilligungen, wann sie schon, wie doch nit beschicht, richtig einkämben, auch ein mehrers nit als itzobenennte Summa und also die volligen Hilfen allenthalben nit gar 1,200.000 Gulden ertragen; sei auch zu rechter Zeit nit zu haben, viel weniger hinfuro gewisse Raitung darauf zu machen, weil wissenlich, dass bei währender niederländischen Unruhe fast der ganz Rheinstromb, Lüttich und andere Ort des Reichs in merkliche Beschwer und Abfallge rathen und die Leut also erarmt, dass sie auch die Bewilligungen, ob sies schon gern thäten, ferrer nit wol reichen werden mögen.
Es sei auch ungewiss, ob künftig von ihnen den Reichsständen dergleichen oder auch ein weniger Bewilligung ferrer zu erlangen sein werde, fürnehmblich weil sie sich desselben weniger als Ihrer Mt. eigne Kunigreich und Land schuldig, auch als dem Feind weit abgesessene nit so sehr bedürftig zu sein vermeinen, zu geschweigen, was es alsdann erst, wann man innen werden sollt, dass dieselben zu Ihrer Mt. Kunigreich und Land das ihrig nit sowohl als sie die Stand selbst bei der Sachen thäten, vor ein Difficultät und Verweigerung verursachen mocht.
Daraus leichtlich abzunehmben sei, in was äusserste Gefahr nit allein die Granitzen gesetzt, sondern auch, was letzlich, do es etwo zu einem offnen Feldzug gerathen sollt, vor ein Unmuglichkeit und unwiederbringlichen Nachtel daraus erfolgen wurde. Dabei dann fürnehmblich in Acht zu nehmben, dass dergleichen Hilfen nit, wie etwo vermeint werden möcht, allein der Kron Ungern und den österreichischen, sondern vielmehr und fürnehmblich der Kron Beheimben und derselben incorporierten Landen selbst zu Trost und Bestem besehenen, angesehen, dass sich der Erbfeind diesen Landen je länger mehr herzu nähert, dieselben auch weniger als Ungern und Österreich und fast gar mit keinem Pass oder Festungen, dadurch dieses Feinds Gewalt nur etwas aufgehalten oder abgewendet werden möcht, versehen und also zu besorgen, do er seinem unersättigen Gewalt (welchem Gott gnädiglich steuern und wehren wollt) gegen diesen Landen stellen und wo nit mehrers, doch nur seinem tyrannischen Brauch nach einen Streif thuen sollt, dass er diesen Landen nach Gelegenheit derselben auch nur auf einmal einen unerwindlichen Schaden und Nachtel zuefügen und besorglich hernach die Ungelegenheit und Unvermögen erfolgen möcht, dass auch dergleichen Hilfen nit mehr zu haben und ein Land dem andern die Hand zu bieten weiter kein Gelegenheit verhanden, oder do mans gleich gern leisten [wollte], alsdann gar zu spät und ferrer unerklecklich sein wurden, [wenn] nit dieselben jetzo erlangt und also zu Verhütung dergleichen . . . [V konceptu neèitelné] zeitliche nothwendige Fursehung gethan werden sollt.
Und weil dann nun diese begehrte Hilfen nit zu frembder, sondern dieser Krön Behemben und derselben incorporierten Land, ihrer Einwohner und eines jeden selbst, seines eignen Weibs, Kinds, Hab und Guets Wohlfahrt Schutz und Protection angewendet würden, so versehen sich Ihre Mt. gegen den gehorsamben Ständen umb soviel mehr aller unterthänigsten Willfahrung, es wäre auch Ihre Mt. des gnädigsten Erbietens, obschon uber diese und anderer Ihrer Mt. Land guetherzige Bewillgungen, wie gemelt, noch ein merklicher Abgang erscheinen wird, dass doch Ihre Mt. sie die Stand bei denen jährlichen 150.000 Schock Gr. genädigst bleiben lassen wollen, doch also, dass Ihre Mt. derselben endlich gewiss sein mögen, dann ausser des und wann, inmassen bisher beschehen, solche Bewilligungen ihren gebührlichen effectum nit erreichen sollten, dem Wesen wenig oder nichts damit gedient oder geholfen sein wurde, darumben dann auch an richtiger guter Ordnung zu wirklicher Erlangung wohl soviel als an den Hilfen selbst gelegen, die gehorsamben Stand auch umb soviel mehr darauf zu denken Ursach haben werden. Entgegen ihnen den Ständen heinibgestellt sein solle, auf Mittel und Weg zu gedenken, dardurch nach Gelegenheit eines jeden Kreis und der unterschiedlichen Grund und An-währung ihres Zuwachs an Wein, Getreid und ein solche Gleichheit gesucht und erhalten, dabei der Arm vor dem Reichen nit beschwert, auch die kuniglichen Stadt wider die Gebuehr nit zu hoch belegt werden.
Es solle auch Ihrer Mt. gnädigist nit zuwider sein, im Fall ihr der Stände furgenomben Mittel ein mehrers, als die einmalhundert und fünfzig Tausend Schock meissnisch ertrügen, dass dieselb Ubermass niemanden dann ihnen den Ständen zu gemeines Lands Nothdurften selbst zue guetem kumben und in Händen bleiben solle. Wann sie aber entgegen nit soviel als die jährlichen einmalhundert und fünfzig Tausend Schock meissnisch ertrügen, so sollen die Stand nicht dest minder schuldig sein, den Abgang in ander Weg zu erstatten, in dem aber Ihrer Mt. Bergstädt, weil sie ohne das bei denen zum höchsten abnehmbenden Bergwerchen fast verarmet und mit Reichung des Zehenden und der Silber Einreichung in die Münzen, sie bauen gleich mit Hinteroder Uberschuess, Auflagen genug haben, billich verschont bleiben.
Und damit aber Ihr Kais. Mt. solcher jährlichen benennter Gränitzhilf zu denen verglichenen Terminen und nämblich aufs längst zu halben Jahrszeiten umb soviel gewisser sein mugen, so werde die unvermeidlich Nothdurft erfordern, sondere Personen zu deputieren, die soliche Hilfen einbringen und Ihrer Mt. derselben Gebühr ordentlich richtig machen, und dass diese Bewilligung nit auff eins oder zwei, sonder auf ein Anzahl Jahr nacheinander zue continuiren beschähe; aber gar nit der Meinung, dass die Stand darfür achten und verargwonen, man wollte gleich dadurch ein stetes und erbliches Einkumben machen, sonder dass es der Granitz äusseriste Noth erfordere.
Dabei auch diese Zuträglichkeit sei, wann sich Ihr Mt. auf solche Jahr einer gewissen Bezahlung zu versehen, dass sie auf der Granitzen umb soviel besser und steter Kriegsvolk halten, die Kriegsleut auch selbst gern in Ihrer Mt. Dienst trachten und sich bei der härrigen und gewissen Bezahlung mit geringerer Besoldung würden benüegen lassen; dass auch der Feind umb soviel mehr Aufmerken und Sorg haben müsste bei dem Wohlstand der Granitzen, wo er dessen gewahr würdet, mit dem bisher gebrauchten Streifen weiter also fortzufahren, dardurch also das Kunigreich Beheimb sambt den incorporierten Landen umb soviel in mehrere Sicherheit gebracht mag werden.
Es wären auch Ihr Kais. Mt. des gnädigsten Erbieten, obwohl, wie bemelt, uber aller Ihrer Mt. Kunigreich und Lande Hilfen an der Gränitzunterhaltung ein grosser Hinterstand bleibe, dass doch Ihr Mt. der Ubermass halben auf solche Weg gedenken und trachten wollten, damit darbei kein Abgang erscheine und ihr der getreuen Kunigreich und Lande Hilfen nit vergebenden angewendt zu sein im Werk gespürt werden solle.
Do aber ihnen den Ständen vielleicht gelegner sein wollt, dass sie pro rata der begehrten 150.000 Schock Gr. selbst ein Granitzfursehung und Bezahlung, so ihnen von der Kais. Mt. angewiesen und zu Beschützung der Kron Beheimben und derselben incorporierten Land am nächsten angelegen, uber sich nehmben wollten, so wurde es Ihrer Mt. nit allein nit zuwider, sondern auch vor das Kriegsvolk und in mehr Weg nutzlich und zueträglich sein.
Und weil auch, wie männiglich wissend, die Kron Beheimben und derselben incorporierten Land der Granitzen halben gar bloss stehen und derwegen umb künftiger Gefahr und Nachteis willen (den Gott gnädig verhuet) nit weniger ein hohe Nothdurft war, dass derwegen auch insonderheit Fursehung beschäh, furnehmblich weil an dem Speierischen Reichsbaugeld ferrer nichts übrig, die Österreicher auch die Ubermass ihrer Steueranlag, was bisher uber Bezahlung ihrer eingeraumbten Kriegs-gebuehr bevor gestanden, ein lange Zeit auf das Raberische Befestigungsgebäu verwendet, so werd demnach zu der Herren deputierten Räth Erwägen und Bedenken gestellt, ob vielleicht neben den andern Hilfen auch ein jahrlichs Baugeld an die Stand zu begehren und ohne Beschwer zu erhalten sein mocht dergestalt, dass dasselb gleichfalls auf die Ort, dadurch die Krön Behemben am meisten versichert, angewendet würdet.
Nachdem auch in vorgehenden Landtagen der Artikel wegen der Defensionordnung allbereit proponiert worden und dann an dem, dass solche Ordnung und was derselben anhängt, förderlich ins Werk gerichtet und wesentlich erhalten werd, hoch und viel gelegen, so versehen sich Ihre Mt. gnädigst, es werden die gehorsamben Stand bei gegenwärtigem Landtag auch nothdurftig davon tractieren und ihren Beschluess dahin richten, damit sie sich mit demselben allen sowohl, als von der Kron Ungern und beiden Österreichen ob und unter der Enns guetherzig und wohlmeinend beschicht, Ihrer Mt. als obristem Kriegsherrn gleichfalls unterthänigst untergeben, derselben gnädigsten Verordnung, wie sie es der Nothdurft und am nutzlichisten befinden und erkennen werden, vertrauen und heimbstellen, und also inmassen die andern Land diesfalls auf die Fürstl. Durchl. Erzherzog Ernsten zu Österreich ihren Respect und Aufsehen haben. Daneben erfordere auch des gemeinen Wesens hohe und unvermeidliche Nothdurft, dass dem Erbfeind zu desto bessern und erspriesslicherm Wiederstand zwischen der Kron Behemben und den Österreichischen Landen des Zuezugs halben im Fall der Noth gutes Vernehmben und Correspondenz angestellt und allen diesen Landen zu Heil und Trost gehalten werd, darauf dann die gehorsamben Stand auch bedacht zu sein und Ihre Mt. ihr gehorsambs Gemüth und Meinung zu entdecken, insonderheit aber zu erwägen wissen werden, ob nit der Sachen furträglich sein möcht, dass die österreichische Landschaft neben der Fürstl. Durchl. Erzherzog Carlen zu dergleichen Tractation ihre Gesandten allhier abgefertigt hätten, darauf alsdann Ihre Mt. ferrer die Nothdurft zu befurdem haben mögen.
Biergeld. Das Biergeld hätt gleichwohl vor Jahren was stattlichs ertragen, es hätten sich aber solche Gefäll unangesehen der mehrern bewilligten Groschen auf jedes Fass, wo nit gar umb den halben, doch mehrers als umb den dritten Theil gemindert, welches gleichwohl zum Theil aus der ein Zeit her Missrath und Theuerung erfolgt sein möcht; das meist wirdet aber besorglich aus dem ungleichen Ansagen der Gebräu und derselben Anzahl Fass und sonst auch aus der unordentlichen Einbringung herrühren, also dass Ihr Kais. Mt. solicher Abgang nit zu geringem Abbruech und Mangel gereicht. Damit aber dasjenig, was also die Stand Ihrer Mt. treu und wohlmeinend bewilligen, hinfuran ihren erspriesslichen und vollkumbenen Effect erreiche, so wäre höchsternennter Kais. Mt. gnädigistes Begehren, mehrgemelte Stände wollten sich einer gewissen erklecklichen Summa Gelds jährlich zu Quartalszeiten für soliche Biersgefäll Ihrer Mt. zu erlegen entschliessen.
Entgegen möchten sie die Stand die Biergeldseinbringung selbst durch ihre geordnete Leut handien und treiben lassen, ohne Zweifel, sie wurden wohl Ordnung und Mittel zu erdenken und furzunehmen wissen, damit bei denen verhofflich bessern folgenden Jahren solche Biersgefäll nit allein das Deputat wohl ertragen, sonder auch noch ein guter Uberschuess bevorbleiben werde mügen, welichen Uberschuess Ihr Mt. ihnen den Ständen auch gnädigist gern vergünnen wollen, also dass sie denselben zu gemeines Lands Nothdurften selbst behalten und anwenden mügen, allein dass Ihr Mt. des Deputats, es gefall gleich mehr oder weniger Biergeld, in omnem eventum per rata zu Quartalzeiten gewiss sei.
Kunigliche or dinar i Einkumben. Dieses Punkten halben den Ständen anzudeuten, wie dass die ordinari kuniglichen Einkumben so gar gering sein, davon nit das Regiment und Kammerwesen unterhalten mügen werden, zue geschweigen, woher ein Kunig in Beheimb seinen kuniglichen gebührenden Staat führen und aushalten solle, mit gnädigistem Begehren, die getreuen gehorsamben Stände wollten demnach zu Erhebung der kuniglichen Reputation und Hochheit auf erspriessliche Mittel und Weg gedacht sein, wie diesfalls dem königlichen Hofwesen ein mehrers gewisses erbliches Einkumben gemacht werden kunnt. So möchten aber sie die Stand vielleicht dies bedenken schöpfen, weil sich die vorigen Kunige in Beheimb mit der Kron Einkumben nit allein für ihres Hofs Unterhaltung betragen, sonder auch noch darbei ansehenliche Krieg geführt, warumben es jetzt nit auch sein künnte? Darauf wären die Stand zu erindern, dass derselben Zeit die Gold- und Silberbergwerch in ihren besten Würden und dermassen gestanden, dass sich ein Kunig allein aus denselben Einkumben stattlich aushalten mügen, wie aber dieselben sowohl als anderer Land Bergwerch von etlichen Jahren her zu heissen fast in äusseristen Abfall kumben, das sei mehr als zu viel offenbar; zuedem dass das Holz und andere darzue gehörige Nothdurften abgetrieben, dieser Zeit viel weiter und auf schweren Unkosten zu erlangen, auch umb der schweren theuren Zeiten willen der Lohn und die Besoldung der Ambtleut und Arbeiter umb wes ansehenlichs erhöcht werden müssen, also dass sich dieser Zeit aller in Beheimb gelegener Bergwerch jahrlicher Uberschuess uber zwanzig Tausend Thaler nit erstreckt. Welicher dieser geringer Uberschuess dennocht auch Ihrer Mt. nit zu guetem kumbe, sonder es gehe derselb und etwo wohl jährlich ein mehrers uf die Stolen, Schacht und andere dergleichen Bergwerchshilfen, wolle man änderst die Bergwerch und derselben Mannschaften erhalten. Daher dann weder dem Regiments- und Kammerwesen in Beheimb, noch auch Ihrer Mt. Hofsunterhaltung das wenigist nit zustatten gereiche.
Zuedem auch bei den veränderten Läufen und Zeiten einem jeden Kunig bei dem vorigen alten Stand und Einkumben, da er allein derselben geleben sollte, sein Reputation und Hochheit, ob er gleich keinen unziemblichen Kosten führt, zu erhalten nit müglich sein würde, wie dann ein jeder aus den gehorsamben Ständen bei sich selbst abzunehmben, ob er bei denen Guetern und Einkumben, bei welchen seine Voreltern auskumben, nach Gelegenheit dieser Lauf und Zeiten auskumben möchte.
Und dieweil des Kunigs Reputation und Hochheit ihr der Stände eigne Ehr wäre, so wollten Ihr Kais. Mt. umb soviel weniger zweifeln, sie werden ihnen diese Sachen mit guetem Eifer angelegen sein lassen.
Schuldenlast. Dieses hochbeschwerlichen Hauptpunkten halben, welcher Ihrer Mt. sonderlich zum bekümberlichisten, möchten die gehorsamben Stand erindert werden, wiewohl Ihr Mt. väterlich und gnädigist geneigt wären, derselben getreuen Kunigreich und Lande mit dergleichen beschwerlichen Anlangen aufs meist, als immer müglich, zu verschonen, so sei aber wisslich, was für ein merklicher Schuldenlast von weiland Kaiser Ferdinanden und Maximilian, Ihrer Kais. Mt. geliebten Herrn Ahnherren und Herrn Vätern, hochlöblicher und seliger Gedächtnus, auf Ihr Mt. erblich kumben, was-massen auch hochgedachter Ihrer Mt. geliebter Herr und Vater solichen Last vonwegen dero alsobald mit Antretung ihrer Regierung eingefallenen und lang nacheinander gewährten Kriegsläuf und auch sonst umb der ordinali Granitzunterhaltung und türkischen Verehrung, Besuechung der Reichsund Landtag, Hochzeitfertigungen, item der polnischen Election halben, darein sich Ihr Mt. fürnehmblich diesem anrainenden Kunigreich zum Besten mit Rath eingelassen, und anderer dergleichen mehr zuegestandener wichtigen Ausgaben willen, daran gemeiner Christenheit zum höchsten gelegen gewesen, hochlich mehren müssen, und sonderlich darumben, weil Ihr Mt. aus derselben ordinari Ambtsgefällen und Einkumben, als die sie Anfangs zum höchsten verkümmert und versetzt befunden, zu Verrichtung angeregter Nothausgaben, insonderheit aber zu Abfertigung des alten Hofgesinds, so nach Ihrer Mt. seligen Ableiben auf die jetzo regierende Kais. Mt. kumben, ein schlechte und zu heissen gar kein Hilf gehaben mügen.
Zue dem dass auch der Lande Granitzhilfen, inmassen hievor bei demselben Artikel auch ver-melt, bei denen ein Zeit her nacheinander gewährten missrathnen beschwerlichen Jahren bei weitem nit eingebracht auch an ihnen selbst gegen dem auflaufenden Gränitzkosten umb viel nit erklecklich gewesen und noch darzue umb was nambhaft gefallen, wie dann Ihr Mt. mit guetem Grund beteuern, solchs auch durch ordentliche Raitungen und Auszug erwiesen werden künnt, dass ehe und zuvor die jüngste und noch jetzo währende Reichshilf erlangt worden, Ihre Mt. uber alle damals sowohl des Reichs als Ihrer Mt. eignen Kunigreich und Land gehabte Bewilligungen ein Jahr ins ander bis in 600.000 Fl. und also in den nächst vorhergehenden zehen Jahren ob sechzigmal Hundert Tausend Floren zuebüessen müssen.
Zue dem dass die Biergefäll, inmassen hievor bei demselben Artikel auch angezogen, von etlichen Jahren her fast umb den halben Theil abgenumben, also dass das meiste Wesen, ja auch die Hofsunterhaltung an ihr selbst von dem täglichen Geld aufbringen umb schweres Interesse verrichtet und also aus der Noth ein End gemacht werden müssen, wie dann Ihr Kais. Mt. auf Erhaltung beider, als des Hofsund Kriegswesens und was jedwedem Ordinari und Extraordinari anhängt, allein zu friedlichen Zeiten weit uber zwo Million Golds jährlich haben müssen, dieselben auch umb soviel weniger erklecklich sein, weil der unvermeidlichen Nothdurft nach auch zu Friedszeiten den Kriegsstaat umb wes Ansehenlichs zu steigern nit umbgangen werden können.
Daraus dann erfolgt, obgleichwohl die Kron Beheimb sambt den incorporierten Landen zu etwas Ringerung Ihrer Mt. so hoch obliegenden Schuldenlasts hievor ein guetherzige Bewilligung gethan, die österreichischen Landschaften auch ein nambhafte Summa Schulden, wie männiglich wissend, uber sich genumben, so wäre doch soliches alles gegen der grossen Schuldenlastssumma gar nit erklecklich, sondern sich dieselb aus Ursachen, dass auch die Interesse von dem dargeliehenen Geld nit abgelegt werden können, sondern seither den mehrern Theil zur Hauptsumma geschlagen und also der Last umb soviel mehr gesteigert worden, dass nunmehr derselb uber der Niederösterreichischen Lande Ubernehmbung und dessen, was aus dem dreissigisten Pfennig in Beheimb und Märhern, desgleichen aus der schlesischen und lausnitzischen Anlag (die gleichwohl nun schon vor etzlichen Jahren aufgehört) erlangt und bezahlt worden, uber 10 Million gestiegen und gewachsen.
Neben dem sei auch ihnen den Ständen nit zu verhalten, dass uber dies alles auf Ihre Mt. noch ein mehrer Beschwer und Ausgab fallen thue, indem dass sich Ihre Mt. mit dero geliebten Brüdern ihres väterlichen Zuestands und jährlichen Unterhaltung halben vergleichen müssen, dabei gleichwohl soviel erhalten worden, obwohl Ihre Durchl. ihre Begehren zu jährlicher Unterhaltung als jeder insonderheit bis auf 60.000 Gulden rh. gestellt, wie es dann auch nach Gelegenheit ihres hohen, von altem kaiserlichen Stammen hergebrachten ansehenlichen fürstlichen Stands nit vor gar viel zu raiten, dass sie sich doch nach fleissiger Behandlung in Erwägung gegenwärtigs müheseligen Stands und Ihrer Mt. so grosser Ungelegenheit jahrlich mit den 45.000 Gulden contentieren zulassen brüderlich und mitleidlich bewilligt, daran dann Ihre Mt. Ihrer Durchl. 125.000 aus dero Österreichischen Landen zu bezahlen und guetzumachen erboten; die 100.000 Gulden aber abgehen und noch kein Gelegenheit, woher sie zu nehmben sein möchten, verhanden, dadurch also Ihre Mt. hinfuro jahrlich noch mit 225.000 fl. unvermeidlicher erblicher Ausgab mehrers als zuvor belegt werden.
Nun wüessten Ihr Kais. Mt. zu Ledigung alles dieses Lasts kein andere Zueflucht als zue derselben getreuen Kunigreichen und Landen zu haben, wären auch der tröstlichen ungezweifelten Zuversicht, sie werden Ihr Mt. nit minder zu helfen guetherzig geneigt sein, als wie andere Land und derselben viel gegen ihren Herrschaften in gleichen Fällen gethan, ja auch etwo denen, die ihrer gemachten Schulden halben nit so hoch gedrungene Ursachen, wie Ihr Mt. mit Wissenheit guten Grund wohl furzuwenden und darzuthuen, dass alles dieses Geldaufbringen zu Schutz und Rettung Ihrer Kais. Mt. Kunigreich und Lande und ingemein des ganzen Vaterlands angewendet sei, gehabt haben.
Und obwohl Ihr Kais. Mt. nichts liebers wäre, als dass sie noch der Zeit mit solichem ansehenlichen obliegunden Schuldenlast der gehorsamben Stand und Unterthanen bis zu anderer Gelegenheit mit Gnaden verschonen möchten; wann sie aber Beschaffenheit der Sachen mit allen Umbständen hin und wider erwägen und zu Gemuet führen, so befinden sie einmal im Grund soviel, dass der längere Aufzueg zu letzter äusserister Unmuglichkeit beiden, als Ihrer Mt. und derselben getreuen Königreichen und Landen, gereichen würde: als nämblich Ihrer Mt. halben, dass sie den Last nit mehr ertragen, und dann vonwegen der Lande, dass denselben alsdann die Hilfen zu schwer und überhäuft, auch vielleicht hernach, wann aller Credit verloren, die Glaubiger ihre Bezahlung haufenweis und unter-einist suchen, keiner gem der letzt sein, noch einicher Behandlung statt thuen wurd wollen und also alle Mittel verloren sein würden, des gnädigsten Versehens, die gehorsamben getreuen Stand werden soliches alles guetherzig und eiferig zu Gemuet nehmben und darauf Ihrer Mt. mit einer erspriesslichen Hilf zu Abledigung solches bekumberlichen Schuldenlasts, damit meniglichen billicher Glauben und Trauen gehalten, guetherzig zuspringen und erzeigen, dergestalt, dass sie auf ein Anzahl Jahr jedes besonder ein gewisse Summa Hauptguts und Interesse zu bezahlen uber sich nehmben und die Glaubiger selbt contentiereten. Und würden die gehorsamben und getreuen Stand wohl hierzue nach Gelegenheit ihrer Landart dermassen Mittel zu erdenken und ins Werk zu richten wissen, die nit so gar unerträglich und nit allein ein Gleichheit auf sich trügen, sonder auch erspriesslich wären.
Daneben wollen auch Ihre Mt. die deputierten Räth mit Gnaden erindert haben, dass Ihrer Mt. geliebten Frau Mutter, als eines Kunigs zu Beheimben nachgelassene kunigliche Wittib ihrer Leibgedingsnutzung der jährlich 20.000 Kronen halben gleichwohl auf etzliche sondere Stuck in Behmen und Lausitz versichert, dieweil aber dieselben Stuck umb der nach längs ausgeführten unvermeidlichen Nothdurft willen in ander Weg versetzt und verpfändet sein, auch zu Ablichtung der jährlichen 20.000 Kronen sonst kein Gelegenheit verhanden, wie dann Ihrer Mt. seit der vorigen Kais. Mt. Ableiben gar nichts daran abzahlt worden: so werd demnach nit weniger zu bedenken und darauf zu trachten sein, wie Ihre Mt. auch diesfalls der Gebuehr und Nothdurft nach versehen werden mögen.
Sonst hätten sich Ihre Mt. auch noch zweier Generalmittel, so in den hievor uberschickten Bedenken nit begriffen, gnädigst erindert, nämblich des Zehets von allem Getreid, Wein und andern und dann des einfachen Ungelds, so auf den Wein nit allein in denen Orten, do er wächst, sonder auch, wo er geschenkt oder ausgegeben würdet, geschlagen werden möcht, und sei kein Zweifel, do sie bei den Ständen als ein Hilf zum Schuldenlast zu erhalten wären, dass sie wohl soviel oder ein mehrers, als die andern Mittel alle ertragen, solche Beschwerung auch nur dem, der Treid und Wein hätte, und nit den Armen betreffen würd. Item dass auch auf das Salz die Hueben im Land, desgleichen auch das verkauft und vermalen Getreid gleichfalls ein Anschlag gemacht werden möcht.
Es wollten aber Ihre Mt. ihnen den Ständen selbst gnädigst heimbstellen, ob sie durch sondere Ausschüss von diesen Sachen allen tractieren oder dieselben den obristen Herren Landofficierern zu Berathschlagung vertrauen wollen, inmassen man sich dann erindere, dass bei weiland Kaiser Ferdinands Zeiten dergleichen auch besehenen war.
Dagegen wären Ihre Kais. Mt. für sich selbst gnädigst und begierlich geneigt, diese hohe Wohlthat in allem, was immer muglich, mit sondern Gnaden zu erkennen und in furfallender Gelegenheit zu remunerieren [V poznámce k tomu doloženo: "Ist erstlich im geheimben Rath den 16. Novembris furbracht und hernach den 18. der Kais. Mt. neben einem Memorial an die sechs Herren obristen Officierer zu eignen Händen zugestellt anno 78."].