136. Nejvyšší úøedníci zemští radí císaøi, aby do království Èeského pøijel a stavy èeské hledìl si upøímností získati v pøíèinì jednání na budoucím snìmu o pomoc na obranu hranic Uherských a na zaplacení dluhù královských; dále pøipomínají, aby císaø èeské zemské záležitosti nesvìøoval k poradì cizincùm a komorní statky aby nebyly prodávány.

V PRAZE. 1578, 15. bøezna. — Souè. opis v c. k. øíšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigister Herr! E. Kais. Mt. genädigists Schreiben neben Übersendung des Einschluss alles in Sachen betreffend die Berathschlagung des bevorstehenden Landtags, worauf die Proposition und Furtrag, so den Ständen dieser Kron Behem beschehen sollt, gerichtet und was E. Mt. an sie die Stand nicht allein wegen der Gränitzhilf, sonder auch furnehmblich des hochbeschwerlichen Schuldenlasts halben, der sich nun von vielen langen Jahren her gehäuft und noch täglich nicht ab, sonder je länger je mehr wächst und zuenimbt, ohn wenigiste Beschwerung der Leut abzulegen und E. Mt. daraus zu helfen, zu gelangen sein möchte, haben wir mit gebuehrlicher Reverenz unterthänigist empfangen und desselben Inhalts nach längs vemomben, auch die uberschickten Schriften alle durchgangen und von Wort zu Wort abgehört.

Und wissen uns wohl zu erindern, wie und wasmassen E. Kais. Mt. uns diese Handlung anfänglich genädigist vertrauet, was wir auch derselben vom 29. Novembris verschienes 77, Jahrs gueter treuherziger Wohlmeinung gehorsamist zuegeschrieben, in dem dann (ohn Ruhm unterthänigist zu melden) nicht unser eigen privat, sonder E. Kais. Mt. und derselben getreuen Kunigreich und Land allgemeiner Nutz, Wohlfahrt und Aufnehmben mit eiferigem Fleiss bedacht und in Acht genomben, auch E. Mt. die Ursachen, warumben die Berathschlagung dieser hochwichtigen Sachen, daran E. Mt. und uns allen nicht wrenig, sonder merklich viel gelegen, vor der Zeit also für die Hand genomben und durch Schriften nit verricht werden kunnte, angemeldt und anderer nothwendigen Punkt Erwähnung beschehen; ungeacht aber desselben erstreckt sich gleichwohl E. Mt. jetziges genädigistes Schreiben dahin, dass sie von uns hierinnen unser rathsambs Guetbedunken ehist gewärtig sein wollten.

Wiewohl wir nun, als E. Mt. getreuen Räthen, Dienern und Unterthanen nicht anders zuestehet und gebuehret, demselben und allem andern, was E. Mt. zu guetem reichen möchte, unterthänigiste Vollziehung jetzo alsbald gern gethan und mit der begehrten Berathschlagung furgehen wollten, so fallen doch derwegen grosse, erhebliche und gnuegsambe Bedenken und Verhinderungen für, dass es ohn E. Mt. Nachtel und unser aller grosser Gefahr und zu Verhuetung Verdachts, darein wir bei gemeinen Ständen komben und also der bevorstehenden Handlungen mehr Hinderung als Fuerderung bringen wurde, auf diesmal nicht sein kann, auch unsers unterthänigisten Erachtens noch vor der Zeit und zu frühe. Zue dem nicht wenig bekumberlich und sorglich ist, dass wir uns in denen Dingen eröffnen und diese Geheimb, do wir doch noch nichts grundlichs wissen, ob und was diesfalls zu erhalten, in Schriften uber Land weit komben und dieselb andere, so umb dieses Königreichs Behemb Gelegenheit und derselben Inwohner Vermuegen und andere Umbständ und was sich in eim und anderm ohn wenigiste Beschwerung leiden und thuen lassen wolle, nichts wissen, hin und wieder ventilieren und hierüber vergebliche Zeit zuebringen und E. Mt. darmit unnöthiger Weis behelligen lassen sollten, bevorab, weil gleichwohl vermerkt wirdet, dass unser jüngstes E. Mt. gethanes verträulichs Schreiben etwas weiter, als wir uns versehen, auch uns lieb ist, gelangt worden, uber das E. Mt. selbst auch allergenädigist zu ermessen, wie es doch muglich sei in einer solchen wichtigen noch zur Zeit geheimben Handlung viel uber Land zu schreiben und dermassen von allen Artikeln und Punkten ausfuehrlich, als wie es etwo mundlich, do ein Red die ander gibt, mit mehrerm Nutz und Frumben beschehen und davon vertraulich conversiert auch pro und contra gehalten werden möchte, zu berichten.

Item wann es also durch viel Hand komben sollte, wie es in Geheimb, wiemans gerne thät und der Sachen Wichtigkeit wohl erfordert, zu behalten? Do es nun ausbrechen und unter die Stand, wie es dann leichtlich beschehen könnt, komben sollte, dass wir zu etwas dergleichen gerathen, haben E. Mt. und sunst männiglich verständiglich zu erachten, was es für ein grossen Verdacht und Hinderung auf künftigen Landtag und uns grosse Verkleinerung, Abgunst und Feindschaft von allen dreien Ständen, deren auch unsere Kinder und Nachkomben entgelten mussten, bringen und gebären wurde; dann die Stand, die sich bisher auf uns verlassen, wurden dardurch gar abscheulich gemacht, uns in ihrem und des Lands gemeinem Ob- und Anliegen weiter zu vertrauen, und ihnen dadurch Ursach gegeben, sich viel mehr vor unsern Rathschlägen und Guetbedunken, die E. Mt. künftig auf den Landtagen zum besten beschehen möchten, zue hueten, als denselben zu folgen und beizufallen, in dem sie auch billich nit zu verdenken wären. Wie aber und mit was Nutz künftig die Landtagsbewilligung dergestalt zu erlangen und wie E. Mt. dieselben erspriesslich und zueträglich auch zu Abhelfung des beschwerlichen Schuldenlasts gedient sein wurde, das gab hernach die Erfahrung nicht mit kleinem E. Mt. Nachtel und Schaden.

Und ob es wohl an dem, dass wir in unserm vorigen Schreiben gehorsamiste Erwähnung gethan, dass zu dieser Berathschlagung vonnöthen sein will, ein eigentlich und grundlich Wissen zu haben, wieviel der Schulden, was auch der Einkomben und Ausgaben seien, so ist es doch dahin nit gemeint, unser Schreiben weist es auch nit aus, dass dies vor E. Mt. Hieherkunft in Erwägung genummen werden soll, sondern damit wirs allein hernach zu der Hauptberathschlagung, wann E. Mt. hieher komben wurden, haben möchten. Und ist doch dannoch fast das genöthigist bei diesem Einschluss nicht verbanden, nämblich, wie etwo und mit was Ordnung, auch durch was Mittel und Weg dergleichen Contributionen in andern E. Mt. Landen angestellt und gereicht werden, sonder allein die Schulden auszüg sainbt der Kammer Einkomben und Ausgaben, sowohl die vorige gehaltene alte Berathschlagung, die fast wie zum Furtrag gestellt, zu befinden.

Nichts weniger befrembdet uns auch etlichennassen, dass uber unsere nothwendige wegen Einstellung des Verkaufs der Gueter in Behem beschehene guetherzige Warnung fortgefahren und die Gueter, wie mit Glatz und den Trczkischen Guetern beschehen, verkauft, auch den Ständen dardurch zu noch mehrer Beschwerung Ursach gegeben wirdet; dann weil sie spueren und merken, dass die Kammergueter dermassen verkauft, E. Mt. eingenthumblichen Herrschaften in Behem Einkomben und Nutzungen alle den Ausländern auch ohn ihr der Stand Vorwissen und Bewilligung versetzt und verschrieben, und doch solch Geld nicht zu Stillung der hieigen inländischen Glaubiger und Ledigung der bisher sehr bekomberten und bedrängten auch gesteckten Burgen angewandt, sonder ausm Land verfuehrt, auch wie fuergegeben wirdet, E. Mt. nicht allbeg zu Nutz komben, sonder in grosser Summa ausgebeten und die vorigen erlangten Gnaden davon vergnügt werden sollen, so wir doch verhofft, E. Mt. wurden es zu derselben vorhabenden Reis hieher gebrauchen, so werden die Stand dardurch nicht wenig offendiert und müssen von ihnen allerlei Reden destwegen hören und wirdet uns die Schuld zuegemessen und hart zuegesetzt, dass wir E. Mt. derselben und auch den Inwohnern dieser Kron zum besten nicht verwarnen, sondern alles mit Stillschweigen übergehen.

Darumben, allergnädigster Kaiser, wollen nun E. Mt. dies vorhabend Werk befurdert haben, wie es dann die höchste Nothdurft erfordert, soll auch auf künftigem Landtag was fruchtbarlichs gehandelt und ausgericht werden, in dem wir aber gleichwohl E. Mt. auf nichts gewisses vertrösten kunnen, so ist in allbeg hoch vonnöthen und kann nicht umbgangen werden, als dass E. Mt. sich uns als derselben furnehmben Räthen und obristen Landofficiern in diesem Kunigreich Behem, die es mit E. Mt. als unserer vorgesetzten hohen Obrigkeit, welches Avir mit Gott bezeugen, gut und treuherzig meinen, ganz und gar, doch allein in denen Dingen, was die Kron Behem und derselben incorporierten Land belanget (dann wir uns des Reichs, hungarischen noch österreichischen Handlungen gar nicht anmassen), allergenädigist vertrauen und dass alles Misstrauen zuvor hindangesetzt und aufgehoben werde, dann uns nicht wenig zu Gemuet gehet, dass wir, die wir im Kunigreich Behem sess- und wohnhaft sein, von andern in dergleichen allgemeinen ihnen unbekannten Landsachen, die E. Mt. und uns allein betreffen, wie bisher gleich und als das Haupt von einem Furstenthumb geregiert werden sollten, welches sie auch von uns in ihren Landtagshandlungen, die dann an uns gar nicht gelangt werden, überhebt sein. Für eins.

Und zum andern dass E. Mt. dahin gnädigist bedacht sein, damit sie aufs ehist als muglich derselben, wills Gott, glucklichen Hieherkunft etlich Wochen vor dem Landtag unserm jungst gegebenen Guetbedunken nach befurdern und diese Berathschlagung dahin auf mundliche vertrauliche Unterredung und beiderseits weiter zwischen unser Vernehmben, sowohl auch die Verkaufung der Gueter genädigist an und einstellen, alsdann, wann der Allmächtige E. Mt. hieher hilft, so wollen wir derselben (do in uns, wie etwo diese Jahr her beschehen, kein Misstrauen gestellt, sondern die Sach uns, wie dann auch billich, und nicht andern vertraut wirdet, auch die incorporierten Land von der Krön Behem nicht abgesondert) alle Gelegenheit und Umbständ nach Nothdurft getreuistes Fleiss erwägen und unter-thänigist furbringen und dabei thuen, soviel nur immer muglich und den Leuten erträglich und zu erschwingen und wes verantwurtlich sein wirdet.

Dabei aber gleichwohl dies in Acht zu haben sein wirdet, damit nicht aller Last herein auf diese Kron Behem, wie solches aus der vorigen alten Berathschlagung, so uns hieher geschickt, zu sehen, geschoben werde, sunderlich weil gleichwohl hin und wieder das Armut und allerhand Unvermugen unter den Leuten nicht klein ist.

Dann auch E. Mt. dies zu vermelden nicht umbgangen werden kann, dass gleichwohl jetzo grosse Beschwerungen der Hilfen halben von den Leuten und Inwohnern allenthalben in den Kreisen vermerkt wirdet, dergleichen hievor unsers Wissens nicht gewesen. Derwegen wirdet wohl vonnöthen sein, dass der Furtrag mit vorgehabter genugsamber Berathschlagung und gueter Bescheidenheit besehene, auf dass vielleicht, welchs Gott gnädiglich verhueten wolle, die Stand durch grosses oder unschickliches, dem Land unublichs und nicht wohl erträglich Begehren nicht abscheuch gemacht und eins mit dem andern gehindert und ubel ärger gemacht werde.

In gleichem wirdet sich auf die Pfandgueter, dass etwo aus denselben viel gelost werden kunnt, nicht zu verlassen sein, dann die meisten dergleichen Gueter, so pfandsweis gehalten werden, sowohl die Lehen allbereit hievor vererbt und zu Geld gemacht, und obwohl noch etlich Pfandstuck noch übrig, so seind doch dieselben zum Theil ohn E. Mt. Schaden wegen der umbliegenden Bergwerch nicht zu vergeben, einstheils aber mit Leib und andern Conditionen dermassen versehen, dass die Inhaber auf die mit ihnen hievor gepflogenen Handlung sich wegen Erkaufung der Erbschaft in Vergleichung einzulassen Bedenken gehabt, dass also aus den einzlichen übrigen Pfandstucken und Dörfern, wie zu besorgen, nicht viel zu bekomben; doch soll nichts dest weniger denen Dingen noch weiter nachgesucht werden.

Welches alles wir E. Mt. unsern schuldigen Pflichten nach und derselben zum besten guetherzig, doch in geheimb, zu berichten für ein sundere Nothdurft geacht, unterthänigist bittend, E. Mt. geruhen es anders nicht, als wrie es von uns wohl und treulich gemeint wirdet, allergnädigst an und aufzunehmen und solch unser Schreiben bei ihr aus obangezeigten Ursachen verbleiben zu lassen. Deren wir uns zu derselben kaiserlichen Gnaden unterthänigist befehlen thuen. Geben Prag am 15. Martii a. 77




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