135. Císař Rudolf II. žádá nejvyšší úředníky zemské za dobrozdání, co by na příštím jenerálním sněmu všech zemí koruny České stavům mělo býti předloženo v příčině zaplacení dluhů královských, a co by předsevzato býti mělo, aby berně, kteráž již vychází, i na dále vybírána býti mohla.

1578, před 15. březnem. — Koncept v říšsk. fin. archivu ve Vídni.

Von der römisch kaiserlichen Majestät, unsers allergnädigsten Herrn, wegen derselben geheimben Räthen und obersten Herrn (Meieren der Kron Beheimben, den hoch- und wohlgebornen, gestrengen Herrn Wilhelmen von Rosenberg auf Krumau, obersten Burggrafen, Herrn Laslaw dem altern von Lobkowicz auf Chlumecz, obersten Landhofmeister, Herrn Bohuslawen Felix von Lobkowicz und Hassenstein, oberstem Landkammrer, Herrn Wratislawen von Pernstein auf Tobitschau, oberstem Kanzler, Herrn Jan dem altern von Lobkowicz auf Totschnik, Kammerpräsidenten und teutschen Lehenshauptmann, und Herrn Niklassen Spanowsky von Lisaw, obersten Landschreiber im Künigreich Beheimb, zu vermelden:

Es werden sich gedachte gehorsame Räth unterthänigist erindern, was sie noch vom neunund zwanzigisten November verflossenes siebenundsiebenzigisten Jahrs wegen Haltung eines Hauptlandtages der Kron Beheim, und wie Ihr Mt. aus dem anererbten hochbeschwerlichen Schuldenlast kommen möchten, an Ihr Kais. Mt. unterthänigst wohlmeinend und guetherzig gelangt, auch daneben zu nothdurftiger Praeparation und Berathschlagung der Sachen nit allein die Auszüg aller Ihrer Mt. Schulden und Einkommen, sondern auch die Bedenken, so derwegen noch bei weilend Kaisers Maximiliani hochloblichister und seliger Gedächtnus Regierung furkommen, zu überschicken begehrt, des ihnen dann auch alles noch vom ersten Martii nägsthin also erfolgt.

Und obwohl Ihr Kais. Mt. gnädigist in keinen Zweifel setzen, weil Ihr Mt. nunmehr Gott Lob allhier selbst gegenwärtig, sie die gehorsamen Räth werden ihnen solchem ihrem unterthänigisten Erbieten und Erheischen der unvermeidlichen Nothdurft nach die Berathschlag- und Beförderung dieser hochwichtigen Sachen eiferig und treuherzig angelegen sein lassen, damit dieselb umb soviel ehe zu gewünschtem End gebracht werden möchte, so haben doch Ihr Mt. sie hiemit allergnädigist daran erindern wollen mit Erbietung, do ihnen an berührten uberschickten Auszügen und Berichten vielleicht noch was abgehen möcht, ihnen dieselben auf ihr Begehren nochmals gnädigst zuekommen zu lassen.

Damit aber sie die gehorsame Räth Ihrer Mt. hohen Obliegens, Noth und Beschwer, auch derselben Ursprung und was Ihre Mt. zu Haltung dieses Hauptlandtags unvermeidenlich verursachen thue, ein gehorsames Wissen haben mügen, so hätten Ihr Mt. ihnen solchs alles, doch allein summariter, zu desto mehrerm gehorsamen Nachdenken, insonderheit aber darumben genädigist andeuten wollen, ob vielleicht die capita propositionis darauf zu richten, die gemeine Stand der Kron Beheim durch diese und andere Motiven umb soviel eher zu gewinnen und Ihr Mt. also zu Erlangung dero Intents desto furderlicher kommen möchten, wie sie dann solchs alles aus beiverwahrtein Einschluss nach längs gehorsamblichen zu vernehmen.

Und wellen auch dem allem nach Ihr Kais. Mt. gedachten Herrn Räthen gnädigist heimgestellt haben, nothdürftig zu erwägen und zu bedenken, ob und was sich diesfalls in einem und dem andern thuen lasse und wie umb der feirenden Hilfen und dabei gewartenden merklichen Abgangs willen, weil die jüngsten Bewilligungen allerort auf künftig Weihnachten ausgehen werden, umb soviel ehe und förderlicher zu der Sachen kommen möchten.

Und wes sich nun mehrgedachte Räth in einem und anderm gehorsamblich entschliessen auch der Sachen dienstlich und förderlich befinden werden, das wellen sie Ihr Mt. mit ehistem hinwiederumben gehorsamblich verständigen, wir dann Ihr Mt. ihr gnädigstes Vertrauen in sie stellen, solchs auch hinwiederumben zu jeder fürfallenden Gelegenheit in Gnaden erkennen und bedenken wollen, und es sei auch also höchst ernennter Kais. M. gnädiger gefälliger Willen.




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