131. Císař Rudolf II. zasílá nejvyšším úředníkům zemským království Českého, v příčině úřady, jakby dluhy královské zaplaceny býti mohly, seznam svých příjmů a vydání v Čechách, i sděluje jim důvěrné, že veškeré jeho dluhy více než deset milionů zlatých obnášejí a, že od zemí jemu svalované pomoci a důchody ze statkův komorních sotva stačují na zaplacení úroků.
V BŘETISLAVI. 1578, 1. března. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.
Rudolf der Ander u. s. w. Hochund Wolgeborn, gestreng liebe Getreuen! Nachdem wir uns auf vorgehend euer unterthänigistes Anhalten in unserm vom andern Januari nächstverschienen an euch gethanem Schreiben genädigist erboten, euch die begehrten Auszug unserer Schulden und Einkumben in Beheimb sambt der hievor fürgeloffnen Berathschlagung, durch was Mittel der Schuldenlast abzuledigen sein wurde, zuekumben zu lassen, so habt ihr soliches alles und nämblich fürs erst ein ungefährlichen Überschlag der Einkumben, sambt seinen dreien Einschlüssen, mit A. B. und C. bezeichnet, sowohl die angeregte alte Berathschlagung mit D. sambt auch ihren zuegehörigen Beilagen zu empfahen und aus dem Überschlag zu vernehmben, dass sich nit allein die Einkumben mit den Ausgaben nit vergleichen, sonder noch jährlich 81.936 Schock meissnisch ein und zugebüsst werde, wie dann soliches die Specificierung lauter mit sich bringt. Nun künnen wir euch als unsern ansehenlichen getreuen Räthen in genädigem Vertrauen abermals nit bergen, dass sich unser völliger Schuldenlast weit uber zehen Million erstreckt, und ob wir wohl denselben, soviel nur immer sein hat künnen, auch auf der andern unserer Lande Hilfen und unsere eigne Kammergueter und Herrschaftsgefäll verwiesen und so hoch dass auch dieselben Einkumben alle, allein auf Bezahlung der Interesse von den dahin be-schechnen Verweisungen nit erklecken, dass doch nichts desto weniger uber das alles noch von vier bis in fünf Million unverwiesner Schulden verhanden sein, weliche umb der nit erkleklichen Hilfen und Einkumben willen, zum Kriegsund Gränitzwesen mit sonderer Bemühung und schwerem Interesse haben muessen von einer Zeit zu der andern erhandelt, aufgebracht und zu demselben verwendet werden.
Wie nun soliches nach Gott dem Herrn die einige Ursach der Erhaltung unserer getreuen Land und Leuten bisher gewesen, also thuen wir uns nit weniger zu denselben versehen, sie werden in Erwägung dessen und dass je unsere hochlöbliche Vorfahren alles das, so nur in ihrem Vermügen gewesen, zu ihrer Erhaltung väterlich und treuherziglich dargestreckt, wir auch soliches an uns, da es nuer verhanden, nit mangeln wurden lassen, uns ihre getreue Hilfleistung zu Ablegung Schulden nit entziehen, sonder allem ihrem Vermögen nach dits Orts treulich zu uns setzen und uns dieses schweren Lasts endlich entheben, wie wir dann nindert anderstwohin, als zu ihnen unser Zueflucht künnen und billich haben sollen.
Und dieweil wir für ein Nothdurft gehalten, dass ihr auch der Pfandschillingen im Künigreich Beheimb Gelegenheiten ein Wissen habt, so ist unserm Kammerpräsidenten daselbst bereit auferlegt worden, dass er euch in dem auch einen ordenlichen Auszug zuestellen solle, damit ihr also in Sachen eurem treuherzigen Vorhaben und Wohlmeinen nach dest besser furgehen und alle Nothdurft bedenken und berathschlagen müget, wie wir uns dann diesorts euch, als denen wir entgegen mit sondern Gnaden wohlgewogen, allerdings genädiglich vertrauet haben und eures furderlichen getreuen Raths hierauf gewärtig sein wellen. Geben auf unserm küniglichen Schloss Pressburg den ersten Tag Martii anno etc. im achtundsiebenzigisten.