129. Komora dvorská podává císaøi zprávu o dluzích císaøských, i radí, jakby se stavy jednotlivých království a zemí; zvláštì království Èeského, vyjednáváno býti mìlo v pøíèinì svolení znaèné pomoci na zaplacení takových dluhù.

1578, 4. února praes. — Konc. v c. k. øíšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigster Kaiser und Herr! Obwohl E. Kais. Mt. bald nach christlichem Abschied weilend der nächst in Gott ruhenden Kais. Mt., höchstmilder und seligister Gedächtnus, zu etlichmalen die grosse Beschwer und der gefährliche Stand des Hofkammerwesens in Unterthänigkeit ist fürbracht worden (wie sich dann E. Mt. desselben noch allergnädigst zu erindern), so haben doch E. Mt. und dero geheime Eäth sowohl die Hofkammer soviel oder dergleichen erklecklichen Mittel und Weg nit anzeigen noch erfinden künnen, dardurch der Sachen der Nothdurft nach hätte mögen geholfen werden, als was man mit höchster Bemüehung, ja auch Verpfändung und theils gar Verkaufung etlicher Kammergueter und Erhandlung weniger Anlehen allein der täglichen Unterhaltung, und doch auch derselben nit, wie es etwo hätte sein sollen, sonder nur soviel müglich gewest, zu Hilf kummen ist, welches sich aber ferrer auch nicht will continuiren lassen.

Und damit dann nun einsmals dem Hauptwesen mit erspriesslicher Fürsehung begegnet und darinnen ein Anfang gemacht werde, so hat die Hofkammer nit unterlassen, E. Mt. dero Noth und Obliegen jüngst zu Prag vor angegangnem beliemischen Landtag wiederumben und mit mehrerer Ausfuehrung, als zuvor besehenen, zu entdecken und daneben gehorsamist zu ermahnen, dass E. Mt. allda in Beheim sowohl den incorporierten und andern derselben getreuen Kunigreichen und Landen neben dem gemeinen Landtagsbegehren auch umb ein sondere und stattliche Schuldenlastshilf anhalten und zu Erschwingung derselben solche Mittel, darzue die Stand zum ehisten zu bewegen, ihnen auch dieselben einzugehen und zu bewilligen am unbescliwerlichisten sein möchten, gnädigst benennen wollten, wie dann die Sach darauf mit der behemischen Kammer, soviel dasselb Kunigreich belangt, in Berathschlagung gezogen und E. Mt. allda zu Prag in Unterthänigkeit ist referirt worden. E. Mt. aber haben in Rath befunden, weil sie unlängst in das Regiment getreten und damals den ersten Landtag als selbstregierunder Herr gehalten, dass demnach zu Schöpfung mehrerer Lieb, Huld und Neigung noch zur selben Zeit sonderlich der Stand in Beheim und der incorporierten Lande verschont und dergleichen Schuldenlastsbegehren auf den andern und nächsten Landtag sollten verschoben und angestellt werden. Darbei es dann auch verblieben und also der Sachen nit allein nit geholfen, sonder das Wesen bei den verrichten Reisen und Ausgaben umb der schlechten und wenigen Gefäll willen nur in dest mehrere und solche Beschwerung gerathen, dass es auch umb soviel eilender und wirklicher Hilf, als vor nie, bedürftig ist, soll es anders vor endlichem Untergang (darvor Gott genädiglich sein welle), verhuetet werden.

Nun befindet die Hofkammer die Erhaltung und Wiederaufhelfung solcher hohen Potentaten zeitlichen Sachen ungefährlich auf dreien Punkten bestehen: 1. erstlichen was sie aus derselben eignen Kammersgefällen vermügen; 2. zum andern, was für Contributionen und Hilfen von dero Landen und Leuten sie sich zue getrösten und zu gebrauchen haben; 3. und dann fürs dritt durch den Credit hin und wieder inner und ausser Lands im Fall der Noth aufbringen mögen.

Wie es nun mit E. Mt. Kammerguetern und Einkumben in derselben Erblanden geschaffen, das haben E. Mt. bereit vor dieser Zeit in specie allergnädigist vernummen und befunden, dass von dannen nit allein nichts zu hoffen, sonder noch jährlich was stattlichs muesste zuegebüsst werden.

So hat es mit der andern Lande Steuern und Contributionen die Gelegenheit, dass dieselben sonderlich in Beheimb und den incorporierten Landen nit allein umb ein guets gefallen und dennoch nit richtig einkummen, sonder da es auch schon beschäch, sambt und neben den Reichshilfen allein auf das Kriegswesen nit erklecken, geschweigen dass davon dem Hofwesen zur Trost was übrig verbleiben oder dahin sollte mügen verwendet werden.

So nit weniger auch das dritte Hauptstück als der Credit in einen solchen Abfall gerathen, dass man von der Hofkammer, da gleich anderer Orten von E. Mt. wegen Handlung gepflegt und diesfalls kein Muhe oder Fleiss gespart wirdet, schier nichts hören, viel weniger derselben ausser genuegsamer Pfand oder richtigen gewissen Bürgschaften im Reich mehr trauen will, dessen sich gleichwohl umb soviel weniger zu verwundern, weil man den Leuten bisher der Unmüglicheit halber weder Interesse vielweniger Hauptsummen zu den bestimmbten Fristen ordentlich bezahlen und also zu beschwerlicher Nachred, die E. Mt. und die Hofkammer gedulden muessen, die verschriebnen Termin nit halten künnen.

Welchs aber alles nit aus Verursachung der Räth, sonder vielmehr daher, dass die vorigen stet auch Kriegsund andere grosse extraordinari Ausgaben die Einkumben bei weitem übertreffen, erwachsen und entstanden ist.

Und dieweil es numehr aber die Meinung und E. Mt. dahin gnädigst entschlossen sein, diesen Obliegen und Beschwerden mit Verleihung göttlicher Gnaden Rath zu schaffen und die Hilfshandlungen bei ihren getreuen Kunigreichen und Landen an die Hand zu nehmen, wie sie dann auch, als obgemelt, ohne besorgenden endlichen Untergang des ganzen Wesens länger nit anzustellen, so hat die Hofkammer nit unterlassen, den Sachen aus getreuen mitleidigen Eifer nachzudenken, auch dasjenig, was in den andern vorgehunden ansehlichen und trefflichen Berathschlagungen, die nit allein von der Hofkammer und den Landkammem, sonder auch durch den damals gewesten Statthalter allhie, den Herrn von Schönkirchen, den alten Ilsung und Wilhelmen Gienger seligen, als die umb ihrer in den Land-, Reichs- und Kammersachen gehabten Erfahrenheit willen insonderheit darzue seind deputiert und gebraucht worden, sowohl und furnehmblich aber durch die Herren geheimen Räth mit sonderm ernstlichem Fleiss und guetherzigen Wohlmeinen beschehen, damals furkummen und wes sich Ihr Mt. hochlöblichister Gedächtnus darauf gnädigst entschlossen, wiederumben herzu zu suechen, sich darinnen der Nothdurft nach zu ersehen und dasselb gegen den jetzigen Zeiten und erscheinenden Veränderungen zu halten und zu vergleichen.

Und befindet sich unter andern, dass solcher ernstlichen und fleissigen Berathschlagung eine sonderlich im verschienen 67. Jahr, da noch Erasm vom Gera seeliger im Leben und darbei gewest, gehalten und im December desselben Jahrs hernach Ihrer Mt. in Unterthänigkeit ist furbracht worden, darinnen eben die Collecturen aller E. Mt. Kunigreich, Land und Ambter Einkummen, Gefäll und Ausgaben auch zusammengezogen und sich daneben die Hofkammer des Schuldenlasts halber bereit damaln zum höchsten beklagt, mit angehängten Vermelden zu ihrer Verwarnung, da das Wesen einen beschwerlichen Ausgang gewinnen wurde, dass sie diesfalls entschuldigt sein wollte, wie sich dann berührter Last schon zur selben Zeit bis in die achtzigmal Hundert Tausend Gulden ausserhalb aller Interesse und auch ausser der Pfandschilling, die in dieselb Summe nit gerait, sonder gänzlich abgesondert gewest, erstreckt hat, und ist furnehmblich zur selben Zeit allein dem Kriegsvolk auf den Gränitzen mehr als ein Million und dem Hofgesinde uber 100.000 Gulden ausgestanden, wie solchs mit den damals gestellten Auszügen klärlich darzuthuen.

Nun hat sich solcher Last, wie E. Mt. selbst allergnädigst zu gedenken, umb der immerwährunden grossen Ausgaben und steigenden Interessen willen seither nit ringem kiinnen, sonder nothwendig nur mehren und erweitern muessen. Dann obwohl anno 68 zu Hilf und Ablegung desselben und fürnehmblich zu Frei-und Ledigmachung der bereit viel Jahr zuvor zum höchsten uberwiesnen und beschwerten Ämbter in Österreich ein ehrsame Landschaft unter der Ens mit Hauptguet und der zuegeraiteten Interesse 2,500.000 Gulden gehorsamist und guetherzig bewilligt, auch ihr der Landschaft dazuemal ein Lista der verwiesnen Parteien übergeben worden, der Meinung, dass sie sich gegen denselben als Selbstschuldner verschreiben und also die landfürstlichen Einkummen vor allen Dingen ledigen sollen; dieweil sich aber ermelte ein ehrsame Landschaft darzue nit wellen vermügen, sonder ihre Verschreibungen ohne Benennung einicher Zeit und Summen und nur so weit, als viel die verglichnen Mittel austrügen, richten lassen, welchs den Parteien nit annehmblich gewest, so hat also aus solcher und fürnehmblich nachfolgenden Ursachen auch die Ablegung der Ämbter damals nit mögen ins Werk gericht werden.

Dann erstlich haben uber 600.000 Gulden theils zuvor auf die Zapfenmass beschehnen Verweisungen, theils bei einer Landschaft zum Kriegswesen von neuem anticipierten Geld in die berührte Schuldenlastscontribution bald Anfangs derselben Bewilligung müssen eingeworfen werden.

So seind Ihr Mt. mehr hochlöblichister Gedächtnus verursacht worden, ettliche auf dem Hof-und Kriegszahlmeisterambt gelegnen Schulden bei 400.000 Gulden, weil derenhalber bei den Parteien, unangesehen dass ihnen ein hohes Interesse verschrieben gewest, kein längere Geduld hat mügen erhalten werden, sie auch bereit hievor die Vertröstung empfangen, dass sie desselben Orts gewisslich einkummen sollen, auch dahin auf die Schuldenlastscontribution zu verweisen.

Geschweigen was Ihr Mt. uber das noch zu notwendiger Unterhaltung des Hof-und Kriegswesens, damit dasselb nit gar zu Boden gangen, weil man von den obgemelten verpfändten Ämbtern nichts gehaben mögen, auf solche bewilligte Schuldenlastscontribution anticipieren muessen, wie dann E. Mt. die Hofkammer (inmassen verschiener Zeit auch besehenen) mit Grund gehorsamist wohl berichten kann, dass allein im Hof- und Kriegszahlambt die Ausgaben vom 67. bis zu End 73. Jahrs, soweit die Raitungen erlegt, sich auf zwölftausendmal Tausend 298.000 Gulden 560 Gulden (sic [Tudíž 12,298.560 zlatých.]) erstreckt und also, ein Jahr ins ander geraitet, uber 1,700.000 Gulden ist aufgangen. Woher nun solche merkliche grosse Ausgaben bericht werden muessen, das haben E. Mt. allergnädigist zu bedenken, dass nemblich dieselbigen mit den wenigen Reichs- und der Lande Hilfen ohne weiters Aufbringen bei weitem nit haben kunnen erstattet werden.

Ingleichen hat es auch mit der obderenserischen Bewilligung der 1,200.000 Gulden die Meinung, und ist also hieraus leicht abzunehmen, weil beede Landschaften die bewilligten Summen nit vollkummen oder untereinsten übernommen, viel weniger bei den andern Landen der Nachdruck erfolgt, wie dem Wesen hätte sollen oder mögen geholfen werden.

Dem sei nun aber wie ihm well, weil dies mehrerstheils vergangne Sachen, so dem gegenwärtigen nit dienen kunnen, so wird sich allein dahin zu benehmen sein, wie E. Mt. eines solchen grossen Lasts, der sich numehr ausser der Pfandschillingen in Österreich bis in die Zehend Million erstreckt, enthebt, ihre Einkummen wiederumben frei geledigt und also hinfüro das Kriegs- und Hofwesen zugleich neben einander ohne ferner Schuldenmachen wird mögen hingebracht und erhalten werden.

Darzue nun nit wenig befurderen wurde, wann man neben Trachtung nach mehrerm Einkummen und Einziehung unnothwendiger Ausgaben, soviel sich immer thuen lasst, furnehmblich auch den ge


liebten Frieden fortpflanzen und die bevorstehend Gefahr der noch übrigen christlichen Land und Leut als viel immer menschlich und müglich verhueten kunnte, und umb soviel mehr, weil vor Augen, dass man zu friedlichen Zeiten auf Unterhaltung der Gränitzen und des Hofwesens, auch Bezahlung der Interesse von den Hauptschulden und den verfallnen Kriegs- und anderen Ausständen bei weitem nit gefolgen kann, geschweigen, wie es erst zuegehen wurde, wann ein offener Krieg entstehen sollte, wie dann die Erfahrung des Zipserischen Kriegs, folgund des persönlichen Hauptfeldzugs in Hungern zu grosser Vertiefung und Mehrung des Schuldenlasts im Werk erzeigt hat.

Und eben nun wie solcher Last an ihme selbst gross, der Kriegstat umb ein starks gesteigert und dann auf das Hofwesen sambt E. Mt. geliebten Herren Bruedern auch nit wenig gehört, also desto einer erspriesslichern Hilf und Beistands werden E. Mt. bedürfen.

Und hat solchem nach die Hofkammer gleichwohl erstlich die Exempel mit andern Potentaten, was dieselben in derlei Fällen für Remedia zur versuechter Ablegung ihrer gemachten und anererbten Schulden gebraucht haben, für sich genommen, aber daraus befunden, dass dieselben Potentaten mit ihren Creditoren dennassen so beschwerlich umbgangen, dass sie nit allein viel ansehlicher Leut und sonderlich ein grosse Menig armer Wittib und Waisen in äusseristes Verderben, sonder auch sich selbst in bös Geschrei und gar umb Trauen und Glauben gebracht, indem dass sie Anfangs die Glaubiger mit Nachlassung des halben, auch wohl des ganzen Interesse zu schwerlichen Contracten gedrungen und dennocht noch darzue das, was sie zuegesagt, den wenigen Theil daran geleistet haben, dessen dann Frankreich vor Jahren im Krieg augenscheinlich soviel entgolten, dass der König aus Mangel Gelds zu Verlag des Kriegswesens nahend gar von Landen und Leuten war vertrieben worden und sich zue seiner Erhaltung in ein hochschädliche präjudicierliche Capitulation gegen seinen rebellischen Unterthanen einlassen muessen. Sollte nun E. Mt., als welche die höchste Justicia des heiligen Römischen Reichs und gemeiner Christenheit in Kraft derselben kaiserlichen Ambts auf sich tragen, auch auf solche beschwerliche Weg gehen, das wäre zu künftiger Verhuetung dessen, so, wie gehört, Frankreich begegnet, keineswegs zu rathen, sonder in allbeg zu E. Mt. Glaubiger vollkombnen Contentierung an Hauptguet und Interesse zu trachten und dem hochlöblichen Haus Österreich sein Ehr und Credit zu retten und zu erhalten; dann gesetzt, da gleich mit den Gläubigern Handlung gepflegt und etwas erlangt, so wurde doch der Sachen mit einem schlechten Nachlass nit viel geholfen sein und dargegen ein grosses Geschrei verursacht werden, das alsdann nimmermehr auszulöschen wäre.

Wie nun aber solche Contentierung müglich gemacht werden künnt, das wird gleichwohl ein starkes äusseristes Werk sein und umb dasselb sich nit allein die Räth, sondern auch E. Mt. selbst eigner Person mit Hilf derselben getreuen Kunigreichen und Land (ausser des sonst nach Gott kein ander Mittel derzeit vorhanden) ernstlich und unablässig annehmen müessen: dann sich diesfalls weder auf des Reichs noch frembder Hilfen zu einicher Mitbezahlung des Schuldenlasts, weil sie schwerlich zu Contribuierung des Kriegskostens wider den Erbfeind gemeiner Christenheit zue gueteni zu bewegen sein, auch für sich selbst in grossen Schulden stecken, zu verlassen. Viel weniger haben E. Mt. auf derselben Kammergueter (wie bereit verstanden), noch auf die Steuern und Biersgefäll einichen Anschlag zu Bezahlung des Schuldenlasts zu machen. Und werden demnach (als gemelt) allein E. Mt. Kunigreich und Lande noch das Best thuen muessen, des Versehens, wo sie änderst bei E. Mt. nach dem Exempel wie anderer Potentaten, Kurund Fürsten und sonderlich die bairische, brandenburgische und sächsische Landschaften ein Zeit her mit Abledigung einer grossen Menig Schulden und Wiederfreimachung der Kammergueter in wenigem Nöthen und Ursachen und noch thuen, treuherzig und eiferig zuesetzen und dardurch E. Mt. bei Landen und Leuten erhalten und nit allein derselben äusseristen Abfall, sonder auch ihr und der ihrigen selbst Verderben aus christlichem Mitleiden und Lieb, die sie billich zu E. Mt. und dem Haus Oesterreich umb der viel empfangnen väterlichen und genädigen gueten Willen tragen sollen, verhueten wellen, dass sie solchen Last, in welchen E. Mt. und deren geliebten Vorvordern nit etwo, wie sondere Potentaten und Fürsten, fursetzlich und muetwillig, sonder aus der beharrlichen Nothwehr gegen dem Erbfeind der Christenheit leider gerathen, ohne äusseriste Beschwer und Abbruch ihrer zeitlichen Nahrung leidlich wohl werden tragen mögen.

Damit aber sie die Landschaften mit besserm Fueg hierzue erweckt und bewegt werden, so gehören in allbeg förderliche und starke Landtag mit E. Mt. selbst persönlichen Besuechung darzue, und dass bei denen Landen, die am genöthigisten sein, zu wirklicher Nachfolg der andern ein gueter fruchtbarer Anfang gemacht werde. Und ob nun wohl der Prob und dem Werk selbst nach (also zu reden) das Land Österreich unter und ob der Ens, unverklienert der andern E. Mt. Kunigreich und Lande, bisher jederzeit am willigisten gewest und unzweiflich noch an aller Müglichkeit nichts werden erwinden lassen, so ist doch nit unzeitig wohl zu erwägen, ob solchs Werk also desselben Orts anzugehen sei oder nit, angesehen, dass Österreich bereit, wie oben verstanden, ein stattliche und grosse Bewilligung gethan und dies keiner andern Meinung, dann dass durch dieselb und der andern Land nachfolgunde weitere guetherzige Zuesetzungen dem Last einsmals gar von der Würzen und aus dem Grund geholfen und dann ihrer künftig mit weitern dergleichen Begehren sollte verschont werden, wie sie dann dessen auch also Vertröstung empfangen. Und dass nun aber die andern Land nit gefolgt und die österreichischen Stand anjetzo abermals in solche extraordinari und Schuldensachen den Anfang machen und ein guet Exempel geben sollen, so sie doch aus ihren vorigen Beschwerungen noch nit kummen seind, das möcht ihnen vielleicht nit unbillich bedenklich fallen, bevorab weil sie auch der Erfahrenheit nach besorgen muessten, ob die andern Land zu gleicher Hilf noch [zu] vermügen sein werden, und da dasselb nit beschäh, sie die österreichischen Stand nit allein in noch grössers Obliegen gerathen, sonder E. Mt. und dem Wesen dennoch darmit nit wurde geholfen sein.

Es gescheh nun aber der Anfang gleich an diesem oder einem andern Ort, wie sich E. Mt. desselben gnädigst entschliessen oder bereit entschlossen haben, so wirdet doch vonnöthen sein, dass in allbeg allen Landschaften der obliegend Last mit höchstem Ernst und auch mit ausdrucklicher Einführung der Ursachen, durch welche E. Mt. und derselben hochlöblichen Vorvordern gemeiner Christenheit zu Guetem soviel lange Jahr her leider gerathen, lauter entdeckt und in der Proposition nit allein die Zierlichkeit und alles anders, was sonst in vorgehaltnen Landtagen geübt gewesen, observiert, sonder auch allerlei Mittel, Persvasionen und Erbieten gebraucht werden, die aus einer vermeinten Unmüglichkeit ein Müglichkeit verursachen künnen, und auch also für erheblich bei den Landschaften mögen gehalten werden, und dass auch die Sach bei den fürnehmsten und vertrautisten unter den Landleuten zeitlich zuvor unterbaut, denjenigen, bei denen man etwo Verwiderung besorgen möcht, durch annehmbliche Mittelspersonen begegnet und dass E. Mt. mit derselben eignen Mund offenlich und ad partem die erst Proposition thät, die sonst in Schriften oder durch andere Personen kein solche Autorität immer haben mag, und umb soviel mehr, dieweil etwo die vorigen Landtagshandlungen leichter zu gedulden gewesen, als anjetzt, da die äusseriste Zeit und Noth der gründlichen Wiederaufhelfung des bisher geschwebten äusseristen Abfalls oder aber des äusseristen Verderbens leider verhanden, länger anstehen zu lassen müglich.


[In rubro zprávy napsáno:

Nota. Nach diesem soll Ihr Mt. aus den Aufzügen, so bei der Hofbuchhalterei schon gemachter verhanden, unterschiedlich erindert werden, wie hoch sich die Schulden in Österreich und also fort in Beheimb, Schlesien, Märhern und Hungern absonderlich erstrecken, und alsdann die Beratschlagung der Mittel furzunehmen, durch welche man aus den Schulden kommen möchte. — Als in Österreich soll die N. Ö. Kammer noch ein Guetbedunken ubergeben, welchs bisher aus der Ursach angestanden, dass sie wissen wellen, was es mit der


68jährigen Schuldenlastskontributions-Verraitung für ein Gelegenheit hab. — Beheimb und incorporierte Lande ist schon berathschlagt und stehet bei dem, dass Ihr Mt. weiter von Sachen mit den Herren Officiern selbst reden wellen. — Hungern ist auch schon berathschlagt."— Na zadní stranì takového dobrozdání jest pøipsáno: "Abgehört den 4. Febr. 78, dabei Herr Präsident und Herr Guet gewest".]




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