111. Komora česká podává císaři Rudolfovi //. zprávu o zvyupomináni dluhů, kteréž ještě za prodaná panství od některých zaplaceni/ býti mají, dále oznamuje o odvádění berně v Čechách a v Lužici.

V PRAZE. 1577, 4. října. — Koncept v arch. česk. místod.

Allergnädigster Herr! Auf E. Kais. Mt. gnädigstes Schreiben, so den 9. Septembris datirt und darinnen unterschiedliche Artikel begriffen, geben wir diesen unterthänigsten Bericht.

Und erstlich, soviel die drei Geldposten belangt, als nämblich bei den dreien Abten Plass, Ossek und Strahow, ist solch Geld allbereit richtig und E. Mt. Hofdiener Samuel Gassoldten ausgezählt werden.

So ist auch die Verschreibung, die E. Mt. Kath und Burggraf von Karlstein, Herr Jan Chynský aufgericht, bei der Landtafel cassirt, es kann aber den Klöstern darumben nicht zuegestellt werden, weil solche Versicherung mit der Landtafel und nicht mit einer Obligation oder Schuldverschreibung beschehen; und nachdem diese allbereit, wie gemelt, durchstrichen und cassirt, so haben sich die Geistlichen weiter nichts zu befahren.

Nicht weniger wollen wir von E. Mt. Appellationrath Marcusen von Lidlau die einhundert Schock m. abfordern und ihme Gassoldten zustellen lassen. Wie es auch mit Herrn von Nostitz angegebnen Rest geschaffen und dass sich derselb höher nicht als nur auf 47 Schock verlauft, das haben E. Mt. aus sein des von Nostitz Schreiben, so der Hauptmann in Oberlausitz neben seiner Raitung eingelegt, mit mehrerm gnädigst zu vernehmben. Und dieweil ihme dann umb anderthalb Mark(?) weniger Zins(?) als ihme verkauft eingeraumbt, so hielten wir darfür, E. Mt. möchte ihne solchen geringen Restes gnädigst erlassen.

Neben dem ist bei Jan Markwart abermals wegen Erlegung der zu viel empfangener 569 Gulden angehalten worden, er ist aber keiner Schuld geständig und beruft sich auf das ordentlich Recht, wie solches aus seinem verteutschten Schreiben zu befinden.

Dann so wollen wir bei denen von Ruppau und den Gebrüdern von Sezima Auscht bei ihr jeden den Ausstand auf nächstkünftigen Galli abzufordern nit unterlassen.

Soviel dann die Rechtfertigung mit Herrn Christofen von Schwamberg belangt, ist gleichwohl dieselb bei dem jetzo neulich verschienen Kammergericht fürkomben, aber kein Spruch darin ergangen, sondern auf das künftige Recht verlegt worden.

Gleichermassen steht es mit dem Guet Skalitz auf künftigen Verhör bei dem folgunden Kammergericht.

Aber das haben wir bei Herrn Heinrichen von Kurzbach die hinterstelligen 500 Schock m. Wiederumben aufs neue abgefordert und ihme wisslich gemacht, dass E. Mt. uns insonderheit gnädigst befohlen, auf die Bezahlung zu dringen, mit Vermeidung, dass E. Mt. nicht bedacht, ihme solchen Rest nachzusehen. Er beruht aber noch auf dem seinigen und vermeint nicht allein ein solche Summa, sondern ein mehrers mit Darsetzung in Gefahr seines Leibes und Lebens und empfangenen Schaden an seinem Gesundt mit der Reis in Polen verdient zu haben. Derwegen werden sich E. Mt. hierüber zu entschliessen wissen, was weiter in Sachen zu thun.

Warumben und aus was Ursachen aber die Bereitung der Trczkischen Güter bisher nicht vollzogen werden mügen, das haben E. Mt. aus unsern, furnemblich aber aus desselben Raths und obristen Münzmeisters im Kunigreich Beheim, Herrn Wilhelmen von Oppersdorf, an E. Mt. gethanen Schreiben sonders Zweifel allergnädigst vernomben. Nach Verrichtung aber der Glatzischen Commission versehen wir uns, erwähnte Bereitung werde sein Fortgang haben und gewinnen mügen.

Desgleichen haben wir dem Münzambtmann zum Kuttenberg, Georgen Schatny, verwiesen, dass er den Sallerischen Ausstand nicht beisammen gehalten, und die Sach bei ihme dahin bracht, dass der Ausstand in wenig Tagen ausgezählt werden soll.

Soviel dann die Einbringung der Steuer antrifft, haben wir uns dieselb bisher getreuesten Fleiss angelegen sein lassen und nicht allein E. Mt. Schreiben den Herren Statthaltern allhie bald vom 18. September zuegestellt, sondern auch jetzo wiederumben bei dem Herrn obristen Burggrafen sollicitirt, darauf dann bei jetzo angehenden Landrecht die Stand ingemein abermals zu Erlegung der Steuer und Biergeld ausführlich vermahnt und ihnen auch E. Mt. Befehlch von Wort zu Wort verlesen worden. Was auch bisher daran gefallen, das haben E. Mt. aus inliegunder

Verzeichnus allergnädigst zu sehen.

Der Ober- und Niederlausnitzischen Contribution halben steht es auf dem, dass sich Jakob von Hage, bei dem wir diese Zeit über vielfaltig angehalten, allein mit dem entschuldiget, dass er täglich von E. Mt. geheimen Rath und obristen Kanzler des Kunigreichs Böhmen, Herrn Wratislawen von Pernstein, Geld gewärtig war; doch hat er sich jetzo gegen uns erboten und gänzlich zuegesagt, die 1700 Schock m. auf Galli gewisslich auszuzählen.

So verhindert Sigmund von Zucka den Abt von Neuzeil, dass er seinen Antheil bisher nicht dargeben mügen; wir haben aber E. Mt. gnädigste Resolution derselben Hauptmann in Niederlausitz allbereit zuegeschrieben und ihme daneben eingebunden, die Erlegung bei dem von Zucka unsaumblich in Richtigkeit zu bringen und ihme weiter kein Ausflucht zu gestatten, und daneben den Zucka gleichfalls zur Erlegung und Bezahlung schriftlich vermahnt, versehenlich, es werde diese Post auch richtig sein; da aber weiter einiche Verhinderung furfallen wrollte, soll solches an E. Mt. in Gehorsamb gebracht werden.

Schliesslich ist die Dobrolukische Commission dem Herrn Landvogt zuegeschickt und zweifeln nicht, er werde dieselb neben den andern ihme zugeordneten Personen in schleunige Vollziehung zu bringen wissen. Dass aber solche vorlängst hievor angestellte Commission bisher nicht verricht worden, dran ist die Kammer nicht schuldig, sondern hat allein an dem, dass die Commissarien der Sachen

anderer furgefallenen Geschäft halben nicht abwerten mügen, erwunden Geben Prag den 4. Oct. a. im 77.




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