108. Císař Rudolf II. nařizuje komoře české, aby na obranu Uherských hranic svolená daň domovní i na vychování dvoru císařského vyhražené posudné z r. 1576 a 1577, a dlužné peníze z dědictví duchovních i zástavních statků zvyupomínány a odvedeny byly, i zapovídá peníze tyto jinam vydávati.

VE VÍDNI. 1577, 14. září. — Koncept v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Wir haben euer vom 7. Tag nähist veschienen Monats Augusti an uns gethan Schreiben sambt den uberschickten Auszügen entpfangen und daraus in Gnaden angehöret und verstanden, was allenthalben die 76jährig bewilligt Haussteuer, item die zween vorbehalten Biergroschen und Erbrechtgeld bis auf den andern Tag itzt bemeltes Monats Augusti ertragen und wohin wiederumben verwendet worden.

So viel nun den Entpfang an allen dreien Gefällen anlanget, hat derselb seinen Weg; nachdem wir aber euch nicht unlängst auch auferlegt, uns durch einen ordentlichen Auszug zu berichten, wer noch an der Haussteuer, Bierund Erbrechtgeld restirt und solcher Auszug uns nicht mit zukommen so erfordert unser Nothduft, dass derselbe auch alsobald gefertigt und uns zugeschickt werde, mit genädigem Befehlich, ihr wollet denselben alsobald befördern und, so muglichen, bei nähister Post uberschicken.

Nach diesem befinden wir, dass an der 76jährigen Steuer mehrers nicht, als vermug der zweier Auszug 36.132 Schock 42 Gr. 1 Den. beheimisch einkommen, welche Summa auch in unser Hof- und Kriegszahlmeisterambter ausgezählet worden, ausser 1.018 Schock 25 Gr. 2 Den., welche ihr auf Abzahlung Hauptgut und Interesse angewendet. Dieweiln wir aber euch hievorn lauter zugeschrieben und auferlegt, dass die sechsundsiebenzigjährige sambt allen folgenden Steuern in künftig zu dem hoch benöthigten Granitzwesen in Hungern vorbehalten sein, darein nicht gegriffen, noch in andere Wege verwendet werden sollen, so ist unser ernster Befehlich, dass ihr solche 1.018 Schock 25 Gr. 2 Den. wiederumben erstattet und bei nähisten Steuer- oder andern Geld, so herausgeschickt wird, mit abfertigen sollet. Nichts weniger so wollet auch die itzo 77 jährige Steuer sowohl die ßestanten treiben und daran sein, dass auf unser jungst an die obristen Officirer ausgangen Schreiben die wirkliche Execution angestellt und solch Berngeld eingebracht werde.

Was dann zum andern die zwen vorbehaltene Biergroschen betrifft, ist aus den Auszügen zu sehen, dass dieselben an der 76jährigen Bewilligung vom 26. Februari bis auf den andern Augusti dies Jahres gar ein weniges und nicht mehr als 8.655 Schock 29 Gr. behm. ertragen, welche ihr auch auf Bezahlung Hauptgut und Interesse bis auf sechs Schock 47 Gr. ausgeben; an der 77. Bewilligung aber des ersten Termins, als von Georgi bis Jacobi nähist verschienen auch nur 1.868 Schock 13 Gr. 3 Den. behmisch einkommen, davon ihr Albrechten Lasky in Abschlag seiner Pension 1.500 Schock Gr. entricht und das übrige auf Bezahlung Hauptsumma und Interesse, auch der römischen Kaiserin, unser geliebten Frau Mutter, Trabanten angewendet habet. Dieweiln wir aber uns solch Biergeld auch zu unsers Hofs Nothdurft ausdrucklichen vorbehalten, und ihr dem Lasky aus den Gefällen unsers Rentmeisterambts, und nicht aus unsern vorbehaltenen Biergeld die drei Tausend Thaler entrichten sollen, so befehlen wir hiermit genädiglichen und wollen, dass ihr uns solch vorbehalten und eingenommen Biergeld auch alsobald (ausser des, was auf die Trabanten gewendet worden) nicht allein wieder erstatten und dasselbe unserm Hofkammerdiener und getreuen lieben Samuel Gasolden, uns an unsern kaiserlichen [Hof] forderlichen zu fertigen, auszählen, sondern auch hinfuro in die vorbehaltenen Steuern, Bier- und Vererbungsgelder keineswegs eingreifen sollet. An dem beschicht unser genädiger auch endlicher Willen und Meinung. Geben Wien den 14. September anno 77.




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