19. Odpověď císaře Rudolfa II. na dobré zdání, kteréž byli do Lince povolaní nejvyšší úředníci zemití království Českého dne 21. listopadu 1576 přednesli, v příčině některých důležitých záležitostí, na kteréž by císař při nastoupení vladařství na trůne Českém zvláštní péči míti měl.

Bez místa i datum (1576 v listopadu). — Opis souč. v arch. Třeb.

Die Rom. Kais, auch zu Hungern und Beheimb Kun. Mt., unser allergenädigster Herr, haben genädigist angehört, was auf Ihrer Mt. besehenen Furbringen die Herren obristen Landofficier Ihrer Mt. Kunigreichs Beheimb für ein gehorsame Antwort und guetherzig räthlich Bedenken nachspeeificierter unterschiedicher Artikel halben gegeben.

Und vermerken erstlichen Ihr Kais. Mt. ihr der Herren obristen Landofficier getreues Mitleiden mit weiland Ihrer Mt. geliebsten Herrn und Vätern hochseligister Gedächtnus leidigen Ableiben und dass sie sich von des Kunigreichs wegen gegen Ihr. Kais. Mt. aller Unterthänigkeit, Gehorsamb, Lieb und Treu, daran Ihr. Kais. Mt. noch nie gezweifelt, erbieten, sich auch zu Ihrer Kais. Mt. aller kuniglichen Gnaden, Schutz und Gueten beständiglich getrösten, zu ganz gnädigistem Gefallen, und sollen die Herren Landofficier wiederumben wohl vergewisst sein, wie Ihr. Hörn. Kais. - Mt. sich desselben gegen dem ganzen Kunigreich und allen Landständen aus Gebuer ihres kuniglichen Amts schuldig wissen, dass sie auch für selbst darzue ganz geneigt und begierig sein, und solches zu jeder Zeit im Werch erzeigen werden, darzue sonders Zweifels der allmächtig Gott Ihrer Kais. Mt. seinen genädigen Segen, Hilf und Beistand verleihen wirdet. Und wäre gleichwohl Ihrer Kais. Mt. zum liebsten gewesen dass sie ihren Weg von Regensburg aus den nägsten nach Prag hätten nehmen und also ihr selbst und ihren Landen zu gueten die Zeit gewinnen mugen; es sollen aber die Herren Landofficier Ihrer Kais, Mt. gehorsamblich vertrauen, dass solches nit ohne sondere hochwichtige Ursachen, Angelegenheiten und Verhinderungen unterblieben, dass Ihr. Kais. Mt. alles ander geschweigen, so hätten Ihr Kais. Mt. die kaiserliche Leich aus vielen Bedenken zu Regensburg nit wohl hinter sich lassen, viel weniger zu derselben über Land Wegführung mit aller Nothwendigkeit, so sich zumal desselben Orts im Reich Ehrent und kaiserlichen Hochheit nach gebueren wellen, sobald aufkummen kunnden und umb soviel weniger, weil Ihr Kais. Mt. sich erst des Orts der Begräbnus und sonsten mit Rath der Lande allerlei zu entschliessen haben, so ihro zu gemeiner Wohlfahrt erstlich anzugreifen und nach und nach allenthalben zu thuen und furzunehmen sein wolle, dorumben sie dann die Herren Landofficier allher zu sich genädigist erfordert.

Soviel aber betrifft, wohin sich Ihr. Rom. Kais. Mt. von hier aus den nägsten begeben möchten, da befinden Ihr. Kais. Mt., dass die Herren Landofficier eines gar vernunftiren und treuherzigen Bedenkens, und erkennen selbst genädigist, dass Ihr. Mt. in ihrem Kunigreich Beheimb und desselben incorporierten Furstenthumbern und Landen derzeit viel zu thuen haben, dabei dann auch über die von ihnen den Herren Landofficiem speeificierten Verrichtungen: die Vergleichung des Defensionswerks, Erlangung der Hilfen zu weiterer Beschutzung und Unterhalt der hungerischen Granitzen, sowohl auch Ihrer Kais. Mt. selbst Hofs Unterhaltung, item Bezahlung der Schulden, Anstellung einer Kriegsordnung zu einer unver-sechnen Feindsnoth und dergleichen hoch vonnöthen. Wann aber Ihr. Kais. Mt. herwiederumben zu Gemuet nehmen, was ihro auch in Österreich und Hungern zu verrichten obliegt, des dann solche wichtige Sachen, die langen Verzueg nit erleiden kunnen, als da ist die Vergleichung mit ihren freundlichen, geliebten Brüdern, Aufnehmbung der Erbhuldigung, Haltung der Landtag zu Erlangung der Granitzhilfen, welche in kurz sich enden werden, dardurch dann das Granitzwesen stecken und in höchster Gefahr stehen würde, daran nit allein Hungern und Österreich, sondern auch die Krön Beheimb, dero incorporierten Landen, dem heiligen Reich und ganzer Christenheit hoch und viel gelegen, also auch die arme unbezahlte, an Volk, Gebau und Munition entblösste Granitz so ehe je besser zu reformiern, die Hungerischen Stände in ihrer bisher ausgestandnen Noth und Gefahr mit dem lang aufgehaltnen Trost zubesuechen, Anstellung des ßegimentswesens in Hungern und Osterreich und was dergleichen mehr sein mag, so wurden verhoffentlich die behemischen Stände selbst billichen, dass Ihr. Kais. Mt. demselben förderlichst nachzusetzen grosse Ursach.

Damit aber viel angezognes Kunigreich und alle Stände Ihrer Kais. Mt. genädigiste Zuneigung soviel mehr zu erkennen haben, so seien Ihr Kais. Mt. des genädigisten Erbietens, hintangesetzt erzählter hoher Angelegenheiten, sich anfänglichen von hie aus in Behamb zu begeben und dem abzuwarten, so die unvermeidliche Nothdurft erfordert. Dieweil aber die Herren obristen Landofficier selbst sehen und spueren, dass Ihr Kais. Mt. der andern ihrer Kunigreich und Lande halben sich diesmals in die Läng allda nit werden aufhalten kunnen, so erachteten Ihr Kais. Mt. genädigist, es möchte jetzo allein das genöthigiste, so langen Verzug nit erleiden kunnte, abgehandlet und zu Eichtigkeit gestellt werden, als da sein mag die Bestellung der Ämbter, Continuirung der Hilfen, Aufnehmung der Huldigung und Landtaghaltung der incorporierten Landen, und was also man ihrem Bedenken nach für unvermeidlich und Furderung würdig befinden würde. Begehren derhalben Ihr Röm. Kais. Mt. an sie genädigist, dass sie denselben Sachen, so also jetzo in einer Eile und kurzen Zeit zu verrichten, guetherzig nachgedenken und deshalben Ihrer Kais. Mt. ihr rathlich Guetachten übergeben wellen, was für Sachen furzunehmen, item auf was Zeit der Landtag auszuschreiben und es allenthalben im Kunigreich und dessen incorporierten Fürstenthumben und Landen also anzustellen sei, damit Ihr Kais. Mt. eins und andern Orts nit lang aufgehalten, sondern nach Muglichkeit aufs ehist zu den andern ihren auch getreuen Kunigreichen und Landen möchten befuerdert werden.

Dagegen seind Ihr röm. Kais. Mt. des genädigisten Erbietens, wann sie in Hungern und Österreich das genöthigiste verrichtet, dass sie sich nach aller Muglichkeit wiederumben in Beheimb begeben, allda den übrigen Sachen genädiglich beiwohnen und das Kunigreich nit weniger als ihre geliebste löbliche Voreltern also befohlen sein lassen wellen, darob sie gehorsamblich zufrieden sein sollen.

Sonsten nehmen auch Ihr Kais. Mt. der Herren Landofficier wohlmeinlich Bedenken wegen dem kaiserlichen Leichbegräbnus, desgleichen des polnischen Wesens und demselben anhängig zu genädigistem Gefallen, und wellen desselben mit Gnaden eingedenk sein, wie sie dann auch von dero Hof aus gerathnermassen dem Herrn Bischofen zu Breslau und in Hungern schreiben lassen und auf alle furlaufende Sachen guete Achtung bestellen wöllen.

Also haben auch Ihr Kais. Mt. in ihrem rathlichen Guetachten wegen der sechshundert mährischen Pferde kein Bedenken und wellen dasselb alsbald dem Herrn Landshauptmann in Mähren befehlen lassen.

Des Hofstaats halben sollen sich die Herren Landofficier versehen, dass Ihr Kais. Mt. zwischen den beheimbschen und andern ihrer Kunigreich und Lande getreuen Landleuten keinen Unterschied, sondern ein gleiche Affection haben, sowohl einen als den andern in ihren Hofdiensten zu erhalten und zu allen ihren Ehren und Wohlfahrt zu befurdern. Es wollen aber Ihr Kais. Mt. dieses Vermeldens mit Gnaden auch eingedenk sein und sich darin also erzeigen, dass, wie auch billich, hierin kein Ungleichheit gespuert werden solle.




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