18. Císař Rudolf II. komoře české, poněvadž dvůr císařský o peníze v nemalé jest nesnázi, tak že na výdaje dlužiti se musí, tudíž že nemůže v tísni její penězi jí vypomoci; připomíná, aby zatím ouroky zaplatila a o sčekání s věřiteli jednala, nařizuje, aby berně na nic vydávána nebyla, než jen na obranu hranic Uherských.

V LINCI. 1576, 26. listopadu. — Konc. v říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir haben euer gehorsambs Entschuldigungsschreiben, so ihr uns des bei euch beschwerten Kammerwesens halber gethan, nothdurftig nach längst angehört und daraus vernommen, dass ihr die Pallerische, Weissische und Meuttingische in Ausburg, so wohl auch die Pilgramischen in Nurmberg aus furgebrachten Verhinderungen nicht bezahlen werdet mugen. Wiewohln wir nun euch von hieraus euerm Begehrn nach gerne Hulf verordenen lassen wollten, so ist doch unser Hofwesen umb weit viel mehr als das euerige beleget, auch also geschaffen, dass es ein gute Zeit heran allein mit baarem aufgebrachten Geld getrieben und noch erhalten müssen werden. Derowegen und weiln wir euch itzmals von Hof aus je zu Hulf nicht kommen mugen, so wird nothwendig sein, dass die euch hievorn eingeraumbte Mittel getrieben werden und mittlerweil darauf anticipiert, die Interesse nach und nach bezahlet und die Glaubiger so viel immer müglichen zur Geduld vermahnet mugen werden, bis wir mit gottlicher Verleihung wiederumben gegen Prag ankommen und alsdann weiter verordenen mugen, wie dem Wesen zu helfen sein werde.

Allein haben wir euch hiermit genädiglichen anmelden wollen, dass wir aus itzigem euerm Schreiben vernomben, das die zehen Tausend Gulden rheinisch, so unserm Pfennigmeister Anselm von Fels zu Herausfertigung unsers hinderlassenen Hofgesinds zugestellt worden, aus den Steuern genommen seind; dieweiln aber die Steuern zu dem Granitzwesen verordenet und deputiert seind und davon keinesweges genommen mugen werden, so befehlen wir euch genädiglichen, dass ihr darauf bedacht seid, damit diese zehen Tausend Gulden sambt den andern, was aus den Steuern anticipiret ist, wieder erstattet und gegen Wien zum Granitzwesen geschickt werde. Wollet auch keinesweges ferner ohne unser Verschaffen und Bewilligen in die Steuern eingreifen, sonder dieselben zusambenhalten und zu Noth-durft der Granitzen verschicken.

Nachdem auch ihr vermeldet, dass dem Churfürsten zu Sachsen Seiner Lieb die zehen Tausend Thaler Jahresinteresse aus Oberlausitz entrichtet worden sein sollen, hierauf wollen wir euch genä-diger Meinung nit bergen, dass gedachter Churfürst Sein Lieb anitzo uns zugeschrieben, dass er der Bezahlung angeregter zehen Tausend Thaler in ander Wege von uns gewärtig sein wolle. Derowegen so befehlen wir euch genädiglichen, dass ihr also Nachfrag halten sollet, ob dem Churfürsten zu Sachsen S. Lieb allbereit die zehen Tausend Thaler zugeschickt und dieselben von S. Lieb angenommen seind worden. Wo es dann niche beschehen wäre, so konnte von solchem Geld dasjenig, so aus der Steuer genommen, erstattet werden. Wären aber die zehen Tausend Thaler auch Steuer Geld gewesen, so werden dieselben auch ohne Mittel hinaus zum Granitzwesen gehören und abgefertigt müssen werden, darauf ihr dann eigentlichen bedacht zu sein werdet wissen, damit hinfuro in die Steuern keinesweges eingegriffen werde.

Und dieweiln wir dann itzo ein anders nicht verordenen noch euch zu Hulf kommen mugen, so vermahnen wir euch nochmals genädiglichen, ihr wollet euch das Wesen, wie bisher beschehen, bis auf unsere Wiederankuft gegen Prag aufzuhalten, als die gehorsamen Räthe und Diener alles getreuen Fleisses angelegen und an euern äussersten Vermögen nichts erwinden lassen. Solchs gereicht uns von euch zu angenehmben genädigen Gefallen, ihr verbringet auch daran unsern genädigen Willen und Meinung. Geben Linz den 26. Novembris anno 76.




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